Alle Beiträge von Janosch Kuno

Serious Game „PRAXISRAUM – spielend selbstständig“

Berlin – Seit heute steht die neue App „PRAXISRAUM – spielend selbstständig“ für Smartphones und Tablets (Android und iOS) über den Apple AppStore sowie den Google Playstore zum kostenfreien Download bereit. Mit dem vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) in Kooperation mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) entwickelten Serious Game sollen Medizinstudierende sowie junge Ärztinnen und Ärzte Interesse an einer Niederlassung als Haus- oder Facharzt entwickeln. Mit PRAXISRAUM können sie ihre eigene fiktive Arztpraxis aufbauen und erleben, wie eine Praxis organisiert und erfolgreich geführt wird.

„Da Studium und Weiterbildung nach wie vor weitgehend im Krankenhausumfeld stattfinden, bestehen bei jungen Medizinern nicht selten Wissensdefizite und Berührungsängste hinsichtlich einer möglichen späteren Niederlassung. Diese Informationslücke wollen wir spielerisch überwinden. Damit das Spielerlebnis so wirklichkeitsnah wie möglich ist, nutzt PRAXISRAUM Daten, die das Zi in realen Praxen erhoben hat. Dadurch werden Medizinstudierende sowie Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung an eine moderne Praxisorganisation und die wirtschaftlichen Rahmendaten der Niederlassung herangeführt“, so der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Der Spielerfolg von PRAXISRAUM wird durch drei Werte dargestellt: Qualität der Praxis, definiert durch die Zufriedenheit der Patienten und Mitarbeiter, Work-Life-Balance, die von der Arbeitsbelastung des Praxisinhabers abhängt, und das Einkommen, das sich aus den Einnahmen und den laufenden Kosten der Praxis ergibt. Zum Start wird den Spielenden eine Auswahl von Praxen angeboten, die sich nach Gründungsart, Preis und regionaler Lage unterscheiden. Das Spiel gliedert sich in Abrechnungszyklen, die jeweils drei Tage umfassen. Es ist zeitlich unbegrenzt spielbar. Der User spielt in Echtzeit und ist frei, in welchem Zeitumfang er spielen möchte. Er sollte aber mehrmals am Tag die Abläufe in der Praxis überprüfen. Es besteht zudem die Möglichkeit, mit anderen Usern eine gemeinsame Praxis zu gründen oder sich über die Highscore-Liste mit anderen Spielenden zu vergleichen.

Das Ziel des Planspiels ist aus Sicht des Zi erreicht, wenn die Spielenden ein positives Erleben beim Aufbau und bei der Organisation der virtuellen Praxis entwickeln und hierdurch konkrete Fragen zu einer künftigen Vertragsarzttätigkeit entstehen. Hier bieten sich die KVen als Begleiter und Berater für die Niederlassung an. Über die Webseite www.praxisraum.de stehen umfangreiche Informationen zur Vertragsarzttätigkeit bereit. Dort finden sich auch konkrete Angaben aus dem Zi-Praxis-Panel (ZiPP) zu wirtschaftlich relevanten Rahmenbedingungen. Darüber hinaus wird für weiterführende Informationen zur Niederlassung auf www.lass-dich-nieder.de verwiesen.

Quelle: Zi

Ärztliche Zweitmeinung auch bei Kniegelenkersatz möglich

Berlin – Der Anspruch von Patientinnen und Patienten auf eine qualifizierte ärztliche Zweitmeinung gilt künftig auch bei dem geplanten Einsetzen einer Knie-​Endoprothese. Bei dieser Operation wird das natürliche Kniegelenk ganz oder teilweise durch eine Prothese aus Metall und Kunststoff ersetzt. Unabhängige Fachärztinnen und Fachärzte prüfen im Zweitmeinungsverfahren, ob die empfohlene Operation medizinisch notwendig ist, und beraten die Versicherten zu möglichen Behandlungsalternativen. Den Weg dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag (15.10.) in Berlin durch die Aufnahme des neuen Eingriffs in das Zeitmeinungsverfahren eröffnet. Teil des Beschlusses ist auch eine Vorgabe, welche Facharztgruppen in Frage kommen, eine qualifizierte Zweitmeinung abzugeben. Nach Inkrafttreten des Beschlusses können Ärztinnen und Ärzte bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung als unabhängige Zweitmeiner beantragen und die Leistung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen anbieten.

Hilfe für informierte Entscheidung der Patientinnen und Patienten
Knieprothesen-​Implantationen werden ärztlicherseits in der Regel bei einer fortgeschrittenen degenerativen Erkrankung des Kniegelenks, insbesondere bei einer Arthrose, erwogen. Die Zahl dieser Eingriffe steigt in Deutschland in den letzten Jahren fast kontinuierlich an – aktuell werden bundesweit rund 190.000 Implantationen pro Jahr durchgeführt. Analysen zeigen hierbei deutliche regionale Unterschiede bei Erstimplantationen. Zu den konservativen und weniger invasiven alternativen Behandlungsmöglichkeiten von Schmerzen und Funktionseinschränkungen im Kniegelenk gehören insbesondere Physiotherapie sowie eine medikamentöse Therapie.

Das neue Zweitmeinungsverfahren greift, wenn Patientinnen und Patienten die Implantation einer Total-​ oder Teilendoprothese des Kniegelenks empfohlen wird. Der Anspruch besteht auch, wenn es sich um eine Revisionsoperation, also einen Folge-​, Wechsel-​ oder Korrektureingriff an der Knie-​Endoprothese, handelt. Ziel des Angebots ist es, Patientinnen und Patienten bei der Entscheidung für oder gegen eine solche Operation zu unterstützen und medizinisch nicht gebotene Eingriffe am Kniegelenk zu vermeiden.

Der G-BA beauftragte zudem das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), wissenschaftlich fundierte und unabhängige Gesundheitsinformationen zu Knie-​Endoprothesen zu erstellen: Das IQWiG veröffentlicht hierzu eine eingriffsspezifische Entscheidungshilfe auf seiner Website.

Zweitmeinungsgebende Fachärztinnen und Fachärzte

Fachärztinnen und Fachärzte folgender Fachrichtungen können beantragen, Zweitmeinungsleistungen zu einer geplanten Knie-​Endoprothese abzurechnen:

  • Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Orthopädie
  • Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie
  • Physikalische und Rehabilitative Medizin

Jene Fachärztinnen und Fachärzte, die aufgrund ihrer Qualifikation und Unabhängigkeit eine Genehmigung als Zweitmeinungsgeber erhalten, werden auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.

Inanspruchnahme des neuen Zweitmeinungsverfahrens

Der Beschluss wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Hintergrund – Zweitmeinungsverfahren zu geplanten Operationen
Gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten haben gemäß § 27b SGB V einen Rechtsanspruch eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Der G-BA ist gesetzlich beauftragt zu konkretisieren, für welche planbaren Eingriffe dieser Anspruch besteht. Details zu den indikationsspezifischen Anforderungen hat der G-BA in der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren festgelegt. Bislang besteht ein vom G-BA geregelter Zweitmeinungsanspruch bei Operationen an den Gaumen-​ und/oder Rachenmandeln (Tonsillektomien, Tonsillotomien), bei Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien) und arthroskopischen Eingriffen am Schultergelenk. Der Beschluss des G-BA zum Zweitmeinungsverfahren bei Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom ist noch nicht in Kraft getreten.

Quelle: G-BA

digitalO&U 2020 – Ich hoffe, Sie sind dabei!

Karlsruhe – BVOU-Präsident, Dr. Johannes Flechtenmacher, lädt zur Digitalen Woche vom 19.10. bis 23.10. ein:

Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen, 

am nächsten Montag, den 19. Oktober startet die Digitale Woche O&U. Bis einschließlich 23. Oktober erwarten Sie jeweils von 17.00 bis 21.00 Uhr vielfältige wissenschaftliche Sessions, Workshops, Symposien und spannende Diskussionen per Live-Stream. Die Kongresspräsidenten Prof. Dr. Michael J. Raschke, Prof. Dr. Dieter C. Wirtz und Dr. Burkhard Lembeck haben en exzellentes Programm zusammengestellt.

Bis jetzt haben sich schon über 3.000 Teilnehmer registriert. Sind auch Sie mit dabei? Melden Sie sich bitte zeitnah kostenfrei an unter https://digitalou.org/digitalou2020/.

Nach der Registrierung und Erstellung Ihres Profils können Sie das Programm einsehen und sich Ihre persönliche Agenda mit den interessantesten Sitzungen zusammenstellen. Bitte beachten Sie: Die Online-Konferenz ist mit täglich drei CME-Punkten zertifiziert!

Einige Programmhighlights unter dem breiten Spektrum der hochkarätigen Vorträge sind:

Hoffe, dass Sie teilnehmen.

Beste Grüße

Johannes Flechtenmacher

Einladung zur Jahrespressekonferenz und JOU-Preisverleihung am 22.10.2020

Berlin – Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) laden zur Online-Pressekonferenz und zur Verleihung des JOU 2020 am 22. Oktober 2020 (11.00 – 12.15 Uhr) ein. Beide Veranstaltungen werden als Webmeeting über Zoom organisiert. Mitglieder und Interessierte erhalten den Zugang über die Webseite #digitalOU unter dem folgenden Button. Journalisten akkreditieren sich bitte per E-Mail: presse@dgou.de.

Weiter krisenfest: Versorgung in Orthopädie und Unfallchirurgie

Auch während der Coronavirus-Pandemie bleibt der Kurs der Orthopäden und Unfallchirurgen weiter auf Qualität und Sicherheit. Die Krise wirkt als Brennglas für Stärken und Schwachstellen in der Patientenversorgung. Auf einer Pressekonferenz diskutieren Experten über die aktuellen Herausforderungen, über Chancen einer neuen Weichenstellung für eine zukunftssichere und krisenfeste Versorgung in Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Potenziale, die es jetzt auszuschöpfen gilt.

Im Anschluss an die Pressekonferenz findet die Preisverleihung des Journalistenpreises für Orthopädie und Unfallchirurgie (JOU) 2020 statt. In diesem Jahr gab es 29 Bewerbungen. Drei Beiträge wurden von einer 9-köpfigen Jury für den JOU nominiert. Die Finalisten stellen ihre preisverdächtigen Arbeiten vor. Anschließend gibt Juryvorsitzender Prof. Dr. Karsten Dreinhöfer die Siegerin oder den Sieger bekannt.

GEPLANTE THEMEN UND REFERENTEN DER PRESSEKONFERENZ

Mehr Qualität: Gründe für eine Zentrenbildung und Spezialisierung
Prof. Dr. Dieter C. Wirtz, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), Direktor der Klinik und Poliklinik für Orthopädie und Unfallchirurgie am Universitätsklinikum Bonn

Nicht fit genug für die Rehabilitation: Wie Schwerverletzte nach dem Krankenhaus in das Reha-Loch fallen
Prof. Dr. Michael J. Raschke, Stellvertretender Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), Direktor der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am Universitätsklinikum Münster

Mehr Qualität durch bessere Daten: Bedeutung der Register für verbesserte Versorgungsforschung
Prof. Dr. Bernd Kladny, Stellvertretender Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), Chefarzt der Orthopädischen Abteilung der Fachklinik Herzogenaurach

Krankenhauszukunftsgesetz und Digitalisierung aus Sicht von Orthopädie und Unfallchirurgie
Prof. Dr. Dietmar Pennig, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), Ärztlicher Direktor sowie Chefarzt der Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, Handchirurgie und Orthopädie des St. Vinzenz-Hospitals KölnEntlastung der Kliniken durch ambulante Facharztversorgung: Vier Lektionen aus der Coronavirus-Pandemie
Dr. Johannes Flechtenmacher, Präsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Osteologie, Chirotherapie, Physikalische Therapie, Rehabilitationswesen; Orthopädische Gemeinschaftspraxis am Ludwigsplatz, Karlsruhe
und
Dr. Burkhard Lembeck,  Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU), Facharzt für Chirurgie, für Orthopädie und Orthopädie und Unfallchirurgie, Gemeinschaftspraxis in Ostfildern

Moderation: Prof. Dr. Bertil Bouillon, DGOU-Gesamtvorstandsmitglied, Direktor der Klinik für Orthopädie, Unfallchirurgie und Sporttraumatologie Klinikum Köln-Merheim

Zur JOU-Preisverleihung erwarten Sie die Nominierten und der Juryvorsitzende:

Nominiert: Susanne Donner und Helmut Broeg
Focus Magazin: „Operation Knie“

Nominiert: Elmar Krämer
Hörfunk SWR2: „Der lange Weg zur künstlichen Hüfte – Zweimal tauschen bitte“

Nominiert: Lukas Rieckmann
NDR Fernsehen: „Bewegungsdocs Diabetes und Rückenschmerz“

Juryvorsitzender: Prof. Dr. Karsten E. Dreinhöfer, BVOU-Vizepräsident sowie Chefarzt Orthopädie, Medical Park Berlin Humboldtmühle und Professor für muskuloskelettale Rehabilitation, Prävention und Versorgungsforschung, Charité – Universitätsmedizin Berlin

Sonderaufwendungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie

Berlin –  kurzfristig nicht wahrgenommene Patiententermine sowie die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben seit 2019 zu erheblichen Zusatzkosten in den deutschen Vertragsarzt- und Psychotherapiepraxen geführt.

Bislang hat jede Praxis im Mittel mehr als 1.300 Euro für persönliche Schutzausrüstung und weitere Hygienemaßnahmen wie Plexiglastrennwände zum Infektionsschutz gegen die COVID-19-Pandemie aufgewendet. Die erweiterten Hygienemaßnahmen haben die gewohnten Arbeitsabläufe im Praxisalltag in knapp 90 Prozent aller Praxen verändert. Dies war insgesamt mit über sechs Stunden durchschnittlicher wöchentlicher Mehrarbeit verbunden. Zur Umsetzung der DSGVO mussten Praxen 2018 im Schnitt insgesamt 2.487 Euro für Maßnahmen aufwenden. 2019 sind diese Aufwendungen um rund 18 Prozent auf 2.932 Euro gestiegen. Insgesamt schlugen die Kosten für IT in den Praxen 2019 mit rund 6.000 Euro pro Jahr zu Buche, die Steigerung betrug hier 60 Prozent gegenüber 2017. Für das Terminmanagement sind den Praxen – vor allem mit den Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) seit Mai 2019 – Aufwendungen für IT und Mitarbeiterschulung zur Terminvergabe in Höhe von 885 Euro entstanden. Dabei verursachten kurzfristig nicht wahrgenommene Termine Ausfälle, insbesondere in der fachärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung, deren entgangene Honorare auf durchschnittlich rund 3.500 Euro im vergangenen Jahr geschätzt werden.

Das sind die zentralen Ergebnisse einer aktuellen Umfrage zu besonderen Kosten im Praxismanagement, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) heute veröffentlicht hat. „Die deutlichen Mehrkosten, die die Vertragsärzte und Psychotherapeuten durch das COVID-19-Pandemiemanagement sowie die Umsetzung von TSVG, DSGVO und anderen gesetzlichen Vorgaben schultern müssen, belasten den ambulanten Bereich in einer Zeit, in der viele Praxen am Anschlag arbeiten und die Budgets auf Kante genäht sind. Alleine diese zusätzlichen Kostenbelastungen sind geeignet, die für 2020 vereinbarte Preisanpassung für ärztliche Leistungen von 1,5 Prozent oder rechnerisch 3.900 Euro pro Praxis weitestgehend zu absorbieren – sofern diese Zahlungen bei pandemiebedingt rückläufigen Fallzahlen in den Praxen überhaupt ankommen. Damit sind etwa steigende Personalkosten der Praxen noch gar nicht berücksichtigt. Zum Vergleich: Die Kliniken haben gerade erst ein vier Milliarden schweres Gesetzespaket zur Finanzierung von IT-Kosten zugestellt bekommen, obwohl die Niedergelassenen die Hauptlast der Versorgung während der Corona-Pandemie tragen. Wer den ambulanten Schutzwall lobt, sollte die Mehraufwendungen der Praxen auch vollständig vergüten“, forderte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Die Ergebnisse der Zi-Erhebung zeigen außerdem, dass über 80 Prozent der befragten Praxen von Lieferengpässen von Arzneimitteln betroffen waren, besonders in der hausärztliche Versorgung. Im Durchschnitt mussten bei 138 Patienten im ersten Quartal 2020 Arzneimittelverordnungen aufgrund von Lieferengpässen geändert oder neu ausgestellt werden. „Lieferengpässe bei Arzneimitteln betreffen demnach fast ein Viertel der Patienten mit einer Verordnung in den Hausarztpraxen. Für die Praxen bedeutet das einen Mehraufwand von rund vier Stunden pro Woche für die Suche nach geeigneten Alternativpräparaten oder die Medikationsumstellung. Aber auch für Patienten kann dies unerfreuliche Konsequenzen haben. Die teilnehmenden Praxen berichten, dass in etwa 10 Prozent der Lieferengpässe das Therapieziel nicht erreicht werden konnte“, sagte von Stillfried. Über 90 Prozent der an der Zi-Erhebung teilnehmenden Hausarztpraxen berichten zudem über Lieferengpässe bei Impfstoffen und über einen zusätzlichen Zeitaufwand von 2,3 Stunden pro Woche.

Im Erhebungszeitraum vom 2. Juli 2020 bis 31. August 2020 haben knapp 1.900 Praxen an der Online-Befragung teilgenommen. Ausgewertet wurden 1.744 Rückmeldungen, davon 455 Hausärzte, 774 Fachärzte und 515 Psychotherapeuten. Rund 55.000 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind persönlich zur Teilnahme an der Online-Befragung eingeladen worden. Die Praxen wurden aus dem Bundesarztregister zum Stand 31. Dezember 2019 auf Grundlage einer Stichprobe ausgewählt. Die Stichprobe umfasst 40 Prozent der hausärztlichen Praxen (Allgemeinmediziner), alle Facharztpraxen sowie 30 Prozent der Praxen der ärztlichen und psychologischen Psychotherapie und stellt die Stichprobengesamtheit dar. Hausärztliche und psychotherapeutische Praxen wurden zufällig unter Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte des jeweiligen Praxisstandortes ausgewählt, um eine möglichst repräsentative Stichprobe zu erhalten, allerdings sind die Rückläufe nicht nach geografischen Merkmalen auswertbar. Die Ergebnisse können nach Versorgungsbereichen, nicht jedoch nach Praxisgröße gewichtet berichtet werden.

Quelle: Zi

Broschüre „Pandemieplanung in der Arztpraxis. Eine Anleitung“

Reutlingen – Broschüre „Pandemieplanung in der Arztpraxis. Eine Anleitung zum Umgang mit Corona“ des Kompetenzzentrums Hygiene und Medizinprodukte der KV’en und der KBV (CoC).

Die Broschüre zeigt übersichtlich, was zur Festlegung von geeigneten Hygienemaßnahmen und einer strukturierten Pandemie-Planung in der Arztpraxis zum Schutz der dort Tätigen sowie der Bevölkerung wichtig sind. Auf der Basis verlässlicher Informationsquellen wurden Checklisten z.B. zu organisatorischen Maßnahmen zur zeitlichen und räumlichen Trennung sowie Mustervorlagen, wie z.B. die „Ergänzung zum Hygieneplan bzgl. COVID-19“ erstellt. Die Broschüre ist mit seinen Checklisten, den Mustervorlagen sowie den relevanten Hinweisen rund um das Coronavirus sowohl ausgedruckt direkt vor Ort oder in digitaler Version nutzbar. Alle Mustervorlagen sind individuell an die eigene Praxis adaptierbar.

Quelle: Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KV’en und der KBV

Perspektive DVT – „Die Entscheidung fiel uns leicht“

München – Unter dem Namen OrthoPlus München vereinen die Fachärzte Dr. Manfred Achten, PD Dr. Volker Braunstein und Prof. Dr. Stefan Hinterwimmer, mit jeweils mehr als 10 Jahren Tätigkeit an renommierten Münchner Kliniken, ihre Kompetenzen in den Bereichen Orthopädie, Unfallchirurgie und Sportmedizin.

So ist die Gemeinschaftspraxis seit 2013 ein Zentrum für Patienten mit Erkrankungen und Verletzungen an Schulter, Ellenbogen, Wirbelsäule, Becken / Leiste, Knie, Sprunggelenk und Fuß. Mit dem Motto „Ihr Plus an Aktivität“ ist es das Hauptziel von OrthoPlus München die Behandlungszeit ihrer Patienten zu verkürzen und ihren Einstieg in den beruflichen und sportlichen Alltag auf ein Höchstmaß zu beschleunigen. Dabei setzt das Team von OrthoPlus München auf ganzheitliche, sowohl konservative wie operative, Behandlungsmöglichkeiten.

Im Juni 2020 erweiterte die orthopädische Gemeinschaftspraxis OrthoPlus München das eigene Leistungssprektrum um die hochauflösende 3-D-Diagnostik mit dem digitalen Volumentomografen (DVT) SCS MedSeries® H22.

PD Dr. Volker Braunstein berichtet von seinen ersten Erfahrungen:

„Hochauflösende 3-D-Bildgebung bei deutlich niedrigerer Strahlenbelastung im Vergleich zu herkömmlichen 2-D-Bildern – die Entscheidung fiel uns leicht! In der praktischen Anwendung hilft uns die die DVT-Technik sehr, bei unseren Patienten, auch auch visueller Ebene, ein Verständnis für die individuelle Pathologie der betroffenen Region zu erreichen.“

Digitale Volumentomografie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograf SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das SCS MedSeries® H22 DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der ultrahohen Auflösung von bis zu 0,2 mm ist das SCS DVT auch in der Pädiatrie anwendbar.

Die vom SCS DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92% geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem SCS DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

OrthoPlus München
Dr. Manfred Achten, PD Dr. Volker Braunstein, Prof. Dr. Stefan Hinterwimmer
Alte Börse München
Lenbachplatz 2a
80333 München
www.orthoplus-muc.com

Selbstständigenquote in der vertragsärztlichen Versorgung

Berlin – Freiberuflichkeit in wirtschaftlicher Selbständigkeit ist nach wie vor die zentrale Organisationsform in der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung und soll es auch bleiben! Allen Unkenrufen zum Trotz und auch entgegen aller derjenigen Propheten, die aus der ambulanten Versorgungsstruktur eine Versorgungsebene mit fast nur noch angestellten Ärztinnen und Ärzten machen wollen: Nach wie vor sind 73% der Niedergelassenen als wirtschaftlich selbständige Freiberufler tätig, wie eine aktuelle Untersuchung des DIFA zeigt.

„Die Werte sind überzeugend und sie stagnieren seit einiger Zeit auf diesem Niveau. Leider stagniert in der ärztlichen Selbstverwaltung das Interesse an diesen wertvollen Freiberuflern, trotz oder gerade wegen derer Leistung in der Corona-Krise! Wir verstehen das nicht und wollen uns gerade zu deren Sprachrohr machen“, so Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa. Die Untersuchung zeigt auch, dass es diesbezüglich keine Unterschiede zwischen Haus- und Fachärzten gibt, wie immer mal wieder kolportiert wird.

Zahlen für O und U

Jahr20082009201020112012 201320142015201620172018Differenz
Orthopäden0,840,820,810,790,770,760,740,720,70,680,660,18
Chrirurgen0,60,580,570,560,540,530,520,510,50,490,460,13
Alle Ärzte0,860,840,830,820,810,790,790,770,760,750,730,13

Bei den Chirurgen befinden sich die Freiberufler bereits in der Minderheit. Nur knapp die Hälfte (46%) waren nach dieser Erhebung noch freiberuflich tätig. Sie rangieren damit nur knapp vor den Radiologen, die bereits zu 59% als Angestellte arbeiten.

Bei den Orthopäden sieht es wahrscheinlich aufgrund des recht hohen Anteils an Einzelpraxen noch deutlich besser aus: 66% arbeiten freiberuflich. Allerdings sinkt der Anteil an Freiberuflern hier schneller als in anderen Fachdisziplinen. Aufgrund der Altersstruktur der in Einzelpraxen tätigen Kolleginnen und Kollegen ist damit zu rechnen, dass dieser Trend zur Angestelltentätigkeit sich in den kommenden Jahren in der Orthopädie weiter beschleunigt.

Quelle: SpiFa/BVOU


Verlängerung Abrechnungsempfehlungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie

Berlin – Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. med. Klaus Reinhardt informiert in einem Schreiben an die ärztlichen Berufsverbände und wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften über die Verlängerung der Abrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie: 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben möchte ich Sie darüber informieren, dass die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Beihilfekostenträger ihre Abrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nach Nr. 245 GOÄ analog im Rahmen einer Kompromisslösung zum 1,0fachen Satz in Höhe von 6,41 EUR verlängert haben.

Ursprünglich sollte die Abrechnungsempfehlung, die initial bis zum 30. Juni 2020 befristet war, nach der Verlängerung zum 30. September 2020 auslaufen. Aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens und unter Beachtung vergleichbarer Regelungen, wie z. B. im Rahmen von Behandlungen im Durchgangsarztverfahren (Covid-19-Pauschale der Unfallversicherungsträger für Durchgangsärzte: 4 EUR pro Behandlungstag), wird die Regelung nach Nr. 245 GOÄ analog zum 1,0fachen Satz in Höhe von 6,41 EUR je Sitzung mit unmittelbarem Arzt-Patienten-Kontakt bis zum Jahresende (31.12.2020) fortgeführt.

Darüber hinaus konnte die gemeinsame Abrechnungsempfehlung zu telemedizinischen Leistungen bei Erbringung im Rahmen der COVID-19 -Pandemie („Psychotherapie per Videoübertragung“) bis zum 31.12.2020 verlängert werden. Die geänderten Abrechnungsempfehlungen (Anlagen) werden auf der Homepage der Bundesärztekammer veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Klaus Reinhardt

G-BA

Inkrafttreten der überarbeiteten Heilmittelrichtlinie am 1.1.2021

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag (24.10.2020) in Berlin beschlossen, das Inkrafttreten der umfassend überarbeiteten Heilmittel-Richtlinie um ein Quartal zu verschieben. Neuer Stichtag ist damit der 1. Januar 2021. Der G-BA reagierte mit seinem Beschluss auf einen Antrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Bisher hätten nur wenige Anbieter das notwendige Zertifzierungsverfahren für die entsprechend angepasste Praxisverwaltungssoftware durchlaufen. Die KBV befürchtet, dass am 1. Oktober 2020 die notwendige Aktualisierung der jeweiligen Praxisverwaltungssoftware nicht flächendeckend zur Verfügung steht. Durch eine veraltete Praxissoftware werden jedoch fehlerhafte Heilmittelverordnungen ausgestellt, was wiederum zu einem erhöhten Prüfaufwand bei den Heilmittelerbringern führt. Eine ordnungsgemäße Umsetzung der neuen Vorgaben wäre somit nicht sichergestellt. Um die Neuerungen in der Heilmittelversorgung trotz der Verzögerung in der vertragsärztlichen Versorgung einheitlich zu etablieren, hat der G-BA im Hinblick auf die überarbeitete Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte einen Folgebeschluss gefasst: Auch diese wird erst am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Übergang von der „alten“ zur „neuen“ Heilmittelverordnung

Nach Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) im Mai 2019 hatte der G-BA die Heilmittel-Richtlinie sowie die Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte an die gesetzlichen Änderungen angepasst: Zu den wichtigsten Punkten zählt die Einführung einer „orientierenden Behandlungsmenge“. Dies bedeutet, dass die im Heilmittelkatalog angegebene Höchstmenge an Behandlungseinheiten bei der zahnärztlichen oder ärztlichen Verordnung nur noch als Orientierung gilt. Sofern medizinisch erforderlich, können weitere Einheiten verordnet werden, auch ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse. Neben gesetzlich notwendigen Anpassungen verlängerte der G-BA zudem die Gültigkeit von Heilmittelverordnungen von 14 auf 28 Tage.

Die im September 2019 beschlossene Reform der Heilmittelversorgung sollte zum Stichtag 1. Oktober 2020 in Kraft treten. Ziel der einjährigen Vorlaufzeit war es, einen reibungslosen Übergang von der „alten“ zur „neuen“ Heilmittel-Richtlinie zu gewährleisten. Denn Vertragsärztinnen und Vertragsärzte dürfen für die Verordnung von Heilmitteln nur solche elektronischen Programme nutzen, die von der KBV zugelassen (zertifiziert) sind.

Flächendeckende Umsetzung erst zum 1. Januar 2021 sichergestellt

Trotz zahlreicher Informations- und Unterstützungsmaßnahmen, die nach eigenen Angaben von Seiten der KBV angeboten wurden, haben bisher nicht genügend Softwarehersteller das Zertifizierungsverfahren begonnen bzw. erfolgreich abgeschlossen. Auswertungen der KBV um Stand August zeigen, dass nur wenige Hersteller vollständig für den Start zum 1. Oktober vorbereitet sind. Für rund ein Viertel der Softwareprodukte, für die eine Zertifizierung angekündigt waren, hatten die Hersteller noch keine Unterlagen eingereicht. Die unparteiischen Mitglieder des G-BA gehen davon aus, dass mit der nun verlängerten Vorlaufzeit die Softwarehersteller dafür Sorge tragen, dass alle notwendigen Prozesse bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sind. So kann eine flächendeckende Umsetzung der geänderten Heilmittel-Richtlinie zum 1. Januar 2021 sichergestellt werden. Die Beschlüsse zur Verschiebung des Inkrafttretens treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Hintergrund: Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung Der G-BA hat die Aufgabe, in seinen Richtlinien die Verordnung von Heilmitteln wie z. B. Krankengymnastik, Lymphdrainage oder Ergo-, Stimm- und Sprachtherapie für gesetzlich Versicherte zu regeln. Die Richtlinie bestimmt dabei insbesondere die Voraussetzungen, unter denen diese Heilmittel ärztlicher- wie zahnärztlicherseits verordnet werden können sowie Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte mit den Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringern geregelt.

Quelle: G-BA