Alle Beiträge von Janosch Kuno

Das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ kann nur ein Anfang sein

Berlin – Drei Milliarden Euro will die Bundesregierung für ein „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ ausgeben. „Das freut uns natürlich, ist aber zumindest für die Kliniken nicht unbedingt der ‚Wums‘, den Bundesfinanzminister Olaf Scholz bei der Vorstellung des Konjunkturpakets zur Abfederung der Corona-Folgen in Deutschland angekündigt hat. Bei genauerer Betrachtung handelt es sich nämlich nur um die Summe, die den Kliniken jedes Jahr als Investitionsmittel von den Bundesländern vorenthalten wird. Es kann also nur der Anfang der Investitionsoffensive sein, die unser Verband seit langem fordert“ kommentiert Dr. Josef Düllings, Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands.

Hätten die deutschen Krankenhäuser in den vergangenen Wochen die gleiche Inanspruchnahme wie in Italien oder Spanien gehabt, wären die Defizite in der apparativen Ausstattung und der digitalen Vernetzung schnell offenkundig geworden. Insofern sollte man jetzt stringenter reagieren und auch die Bundesländer mit in die Pflicht nehmen. Viel Zeit bleibt dafür nicht, denn mit dem Zukunftsprogramm sollen ja gerade die aufwändigen Vorbereitungen für künftige Krisensituationen gestemmt werden.

Einen „Masterplan Deutsches Krankenhaus“ hat der VKD seit Jahren immer wieder gefordert. Darunter versteht der Verband aber ein geplantes, gesteuertes, solide finanziertes, abgestimmtes Vorgehen und eine Priorisierung von Maßnahmen in zeitlich getakteten Etappen. Das Konjunkturpaket sei daher zunächst einmal ein erster Aufschlag, der zu begrüßen sei. Er werde aber die schon vor Corona vorhandenen massiven Probleme bei der Investitionsfinanzierung nicht so lösen, um für die Zukunft auch krisensicher aufgestellt zu sein.
Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD) vertritt mit rund 2.250 Mitgliedern das Management fast aller deutschen Krankenhäuser einschließlich der Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen. Er versteht sich als Ansprechpartner insbesondere in Fragen der Krankenhauspraxis und des Klinikmanagements.

Quelle: VKD

Podiumsdiskussion: Jens Spahn wünscht sich starke Berufsverbände

Hamburg – Im Februar war das Coronavirus zwar schon in der öffentlichen Wahrnehmung angelangt, doch es bestimmte noch nicht den Tagesablauf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Und so kam er tatsächlich zu einer Podiumsdiskussion am 19. Februar 2020 nach Hamburg, um kurz vor den Wahlen zur Hamburger Bürgerschaft seinem Parteifreund Dr. Dietrich Wersich unter die Arme zu greifen. Genutzt hat sein Auftritt der Hamburger CDU zwar nicht, denn sie fuhr bei der Wahl ein historisch niedriges Ergebnis ein. Doch die Gastgeber von der Facharztklinik Hamburg nutzten die Gelegenheit, den Hamburger Belegärzten über eine Stunde ungeteilte ministerielle Aufmerksamkeit verschaffen.

Der ärztliche Leiter der Facharztklinik, der niedergelassene Orthopäde und Vorsitzende des Landesverbandes Hamburg des Berufsverband der Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) Dr. Torsten Hemker, erzählte die Erfolgsgeschichte der seit 2008 auf dem UKE-Gelände ansässigen Belegklinik, die von über 80 niedergelassenen Fachärzten getragen wird: „Die Patienten werden von ihrem persönlich bekannten Arzt operiert, dieses Vertrauensverhältnis und die lückenlose Nachbehandlung machen den besonderen Qualitätsfaktor unserer Arbeit aus.“ Auch das UKE profitiere von der Kooperation mit der Facharztklinik, die sich als wichtiger Faktor für die Weiterbildung des ärztlichen Nachwuchses etabliert habe: „Bei uns sind die Operationen so rasch getaktet, dass es für Ärzte in der Weiterbildung mehr Möglichkeiten gibt, die vorgeschriebenen OP-Zahlen zu absolvieren“, erklärte Dr. Hemker.

Der kaufmännische Geschäftsführer der Facharztklinik, Christian Ernst, ergänzte: „Was wir hier machen, ist die Urform der Integrierten Versorgung, denn es gibt keine Schnittstellenverluste zwischen den Sektoren.“ Doch obwohl das belegärztliche Operieren sämtliche politischen Forderungen nach sektorenübergreifender Versorgung erfülle, werde es von Jahr zu Jahr wirtschaftlich unattraktiver. Er kritisierte insbesondere die Rahmenbedingungen des honorarärztlichen Belegarztwesens, das 2009 ins Gesetz aufgenommen wurde. Dabei würden Belegärzte in der Klinik mit einem Honorarvertrag angestellt, blieben rechtlich aber Belegärzte und würden aus der Hauptabteilungs-DRG bezahlt – allerdings mit einem Abschlag von 20 Prozent. „Herr Minister, streichen Sie diesen ungerechtfertigten und nicht nachvollziehbaren Abschlag“, forderte Ernst unter dem Beifall des Publikums.

Welcher Sinn hinter dem 20-prozentigen Abschlag beim belegärztlichen Operieren steckt, vermochte Spahn zwar nicht zu beantworten: „Diese 20 Prozent haben sicher einen guten Grund, den ich aber gerade nicht nennen kann. Ich kenne nicht alle Regelungen bis ins kleinste Detail – vor allem nicht wenn sie aus einer Zeit stammen, als ich noch nicht Gesundheitsminister, sondern Staatssekretär im Finanzministerium war“, sagte der Minister. „Doch Sie können sich sicher sein, dass wir im BMG nicht morgens aufstehen und uns überlegen, wie wir Sie heute am besten ärgern könnten.“ Spahn sicherte deshalb zu, das Thema im Ministerium auf die Agenda zu setzen: „Ich nehme das mit, denn wir wollen schließlich die Belegärzte und das Ambulante Operieren stärken. Das ist mir enorm wichtig, denn ich möchte das Verhältnis zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor von Grund auf reformieren.“

Bei grundsätzlichen Fragen dieser Art wünschen sich viele Ärzte, dass sie intensiver in die Debatte einbezogen werden. So meldete sich der Leiter eines ambulanten OP-Zentrums im Publikum mit den Worten: „Wir sind ein mittelständisches Unternehmen außerhalb der Krankenhausstrukturen. Doch in der aktuellen Diskussion werden wir überhaupt nicht gefragt – wie sollen wir da einen Beitrag zur Kosteneinsparung leisten?“ Spahns Antwort auf diese Frage war ein klares Plädoyer für die politische Interessenvertretung durch ärztliche Berufsverbände: „Es gibt in Deutschland über 100.000 Arztpraxen. Mich erreichen jeden Tag mindestens zehn Einladungen, mir dieses oder jenes Konzept anzusehen. Das ist schon allein aus Zeitgründen nicht machbar. Bündeln Sie Ihre Interessen in Verbänden, die Sie politisch vertreten! Es heißt zwar so oft, das seien alles böse Lobbyisten, doch wir in der Politik brauchen die Verbände als Ansprechpartner!“

Bild und Text von Antje Thiel, erschienen in: Chirurgen Magazin + BAO Depesche 2.2020, https://vmk-online.blog/2020/05/29/chirurgen-magazin-bao-depesche-heft-2-2020-mit-dem-schwerpunkt-kinderchirurgie-erschienen/

Kritik an Umsetzung der Regelungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) übt Kritik an der Umsetzung der Regelungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes durch die Krankenkassen. Im COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom 27. März 2020 wurden in den §§ 87a Abs. 3b und 87b Abs. 2a SGB V Regelungen aufgenommen, um einen Rettungsschirm für die vertragsärztliche Versorgung aufzuspannen. Das Gesetz sieht dabei eindeutig vor, dass die KVen im Benehmen mit den Krankenkassen entsprechende Ausgleichszahlungen aufgrund der Corona-Pandemie vornehmen sollen. Eine Umfrage unter Federführung unseres Verbandes macht deutlich, dass einige Länder-KVen aber von einer Einvernehmensregelung ausgehen. Damit sind sie bereit, die eigenen Beschlüsse zur Umsetzung des Rettungsschirms mit den Krankenkassen zu verhandeln und ggf. zu korrigieren. „Der SpiFa möchte mit aller Deutlichkeit daran erinnern, dass es sich um eine Benehmens-Regelung und nicht um eine Einvernehmens-Regelung handelt“, sagte Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa e.V., in Berlin. „Es gibt keinen Grund, aus sachfremden Motiven dem stets bestehenden Begehren der Krankenkassen nach Einvernehmen nachzugeben. Einvernehmen war und ist an dieser Stelle vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und führt hier zu völlig unterschiedlicher Handhabung in den 17 Länder-KVen“, so Lindemann weiter.

Quelle: SpiFa

Testverpflichtung bei Elektivoperationen, auch bei ambulanten Operationen

Berlin – Am 27.04.2020 hat das BMG nach Ausarbeitung durch die AWMF, DIVI und DKG die Empfehlung mit dem Titel „Ein neuer Alltag auch für den Klinikbetrieb in Deutschland“ veröffentlicht. Hierin wird ein Fahrplan für die Wiederaufnahme planbarer Aufnahmen und Operationen vorgeschlagen. Die Wiederaufnahme planbarer Aufnahmen und Operationen sollte stufenweise mit Blick auf die Vorhaltung notwendiger Intensivkapazitäten für COVID-19-Patienten erfolgen und wird aktuell bundesweit umgesetzt.

Die DGCH, DGAI, BDC, BDA, DGHNO-KHC, BVHNO, DIVI und DGHM hatten in Anlehnung an Publikationen und Verlautbarungen nationaler und internationaler Fachgesellschaften sowie Empfehlungen des RKI und verschiedenen Krankenhaushygiene-Vorgaben im März/April 2020 erste Listen von Empfehlungen auf Basis noch geringer Evidenz für ihre Mitglieder erstellt, die Patienten, Ärzten, Pflegepersonal, ambulanten Einrichtungen und Krankenhäusern bei der Wiederaufnahme der planbaren Versorgung in Operationssälen und allen Verfahrensbereichen, ambulant wie stationär, als erste Empfehlungen im Umgang mit der laufenden COVID-19-Pandemie unterstützen sollten.

Quelle: AWMF

Erste Online-Prüfungssimulation: „Von den technischen Möglichkeiten beeindruckt!“

Berlin – Wie viele Veranstaltungen, wurde auch der 28. Facharztvorbereitungskurs (FAB) aufgrund der behördlichen Anordnungen zur Corona-Eindämmung abgesagt. Der BVOU wollte jedoch junge Kolleginnen und Kollegen aus O und U im Rahmen der Facharzt-Prüfungsvorbereitung bestmöglich unterstützen und organisierte am 20. Mai 2020 erstmalig eine Online-Prüfungssimulation. Dr. Thilo John (DRK), wissenschaftlicher Leiter, zieht ein positives Fazit. Eine Fortsetzung des Formats ist bereits in Planung.

Herr Dr. John, zu welchem Zweck haben Sie die Online-Simulation einer Facharztprüfung organisiert?
Dr. Thilo John:  Die Prüfungssimulation ist ein wichtiger und beliebter Teil unserer Facharztvorbereitungskurse, denn Prüfungen stellen immer eine neuartige Situation dar und bringen Nervosität mit sich. Der angehende Facharzt bzw. die angehende Fachärztin für O und U hat seit dem Staatsexamen keine weitere Prüfung von solcher Tragweite mehr abgelegt und ist somit seit Jahren ohne Übung. Hier wollten wir ansetzen und Unterstützung anbieten. Die Pandemie macht uns erfinderisch und so haben wir uns entschlossen, diesen FAB-Kursteil als Videokonferenz anzubieten.

Wie haben Sie die Pilotveranstaltung selbst erlebt?
Dr. John: Vom organisatorischen Ablauf war ich positiv überrascht. Auch die Möglichkeit, die Teilnehmer direkt in die Prüfungssimulation einzubinden, war von großem Wert. Über die Chatfunktion konnten am Ende Fragen gestellt werden, die wir dann online beantworten oder diskutieren konnten.

Was wurde denn in der begleitenden Chatrunde am häufigsten gefragt? Gab es Unterschiede bezüglich des Wissenstands der Teilnehmer?
Dr. John: Viele Fragen bezogen sich auf die Fraktur-Diagnostik sowie die Versorgungsmodalitäten. Es ging unter anderem darum, inwieweit eine Fraktur operativ oder gegebenenfalls auch konservativ versorgt werden kann. Auch operative Optionen wurden diskutiert. Es gab Teilnehmer, die ein sehr hohes Wissen auf bestimmten Gebieten haben, da hier die Schwerpunkte in der eigenen Klinik liegen. Dieser Punkt spiegelt das grundsätzliche Problem der Weiterbildung wider: Wie können wir die gesamte Bandbreite von O und U komprimiert darstellen? Das komplette Spektrum unseres Fachgebiets abzubilden fällt nicht leicht.

Wurde das Ziel, die Teilnehmer auf die Facharztprüfung vorzubereiten, erreicht?
Dr. John:
In einer Prüfungssimulation ist es nicht einfach, die Teilnehmer systematisch auf die Facharztprüfung vorzubereiten. Dies gelingt nur als Gesamtkonzept. In der Kürze der Zeit, konnten wir nur partielle Konzepte anschneiden. Trotzdem war das Feedback positiv und am 22. Juni gibt es eine Fortsetzung des Formats.

Fehlte Ihnen etwas im Vergleich zum klassischen Facharztvorbereitungskurs?
Dr. John:
Was mir persönlich fehlt, ist der direkte Kontakt zum Teilnehmer. Das beinhaltet den Sichtkontakt und die zwischenmenschliche Interaktion. Ich denke aber, das ist Sache der Gewohnheit. In der Kürze der Zeit können natürlich auch nicht alle Fragen ausführlich beantwortet werden. Manchmal habe ich bemerkt, dass hier und da noch Zweifel bestanden. Aufgrund der hohen Teilnehmerzahl von über 70 Zuschauern war es manchmal nicht möglich, tiefgreifende fachliche Verständnisschwierigkeiten auszuräumen. Aber insgesamt muss ich sagen, dass ich von den technischen Möglichkeiten beeindruckt bin und dass es auch möglich war, die Prüfungssimulation mit so einer großen Teilnehmeranzahl durchzuführen.

Herr Dr. John, vielen Dank für das Gespräch!

Perspektive DVT – Anwendung der DVT in der Grenzflächenbeurteilung

Aschaffenburg – Die hochauflösende und strahlungsarme 3-D-Schnittbildgebung mit der digitalen Volumentomographie (DVT) ermöglicht eine schnelle und einfache Abbildung ossärer Strukturen. Dank des Kompensationsalgorithmus für Metallartefakte (ARA) lassen sich auch Metallimplantate kontrastreich und nahezu artefaktarm darstellen, ohne den diagnostischen Wert zu mindern. Damit hat sich der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 auch in der Beurteilung von Grenzflächen etabliert.

Metallimplantate führen in der CT-Diagnostik typischerweise zu Artefakten und löschen bedeutende Teile der Aufnahme aus, was mit dem SCS DVT – dank des Artefact Removal Algorithm (ARA) – jedoch der Vergangenheit angehört. Das SCS DVT zeigt die Knochenstruktur in allen Einzelheiten bis an die Grenzfläche des eingefügten Metallimplantats heran. Dies ist für die Diagnose von Knochenbrüchen, Gelenkoberflächen und der postoperativen Kontrolle – beispielsweise bei der Lagekontrolle und Lockerungsdiagnostik von Implantaten von unschätzbarem Wert.

Im Folgenden ist die Grenzflächendarstellung eines Metallimplantats am Beispiel einer Knie-TEP demonstriert.

Fall 1 – Eine 3-D-Schnittbildaufnahme des Knies nach erfolgreicher Knie-TEP mit Metallartefaktunterdrückung (ARA)

Fall 2 – 3-D-Schnittbildaufnahme bestätigt eine vermutete Lockerung der Knie-TEP. Andere diagnostische Verfahren, wie die Szintigraphie, ermöglichten keine sichere Beurteilung.

DVT als Zukunft der radiologischen Bildgebung

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt gleichermaßen.

Herr Dr. Ansorg, Geschäftsführer des BVOU, erklärt zur 3-D-Schnittbildgebung mit der DVT Folgendes: „Die Zukunft der radiologischen Bildgebung in der O&U liegt zweifellos in der 3-D-Bildgebung mit der digitalen Volumentomographie. Um frühestmöglich sicherzustellen, dass die 3-D-Teilgebietsradiologie unserem Fach erhalten bleibt, fördert der Berufsverband die DVT-Fachkunde und bietet zudem – in Kooperation mit SCS als Unternehmenspartner für die 3-D-Bildgebung – ein attraktives Gesamtpaket an. Das Angebot besteht aus der DVT-Fachkundeausbildung und einem 3-D-Bildgebungssystem für die Extremitätendiagnostik zu exklusiven Sonderkonditionen für BVOU-Mitglieder. Um sich umfassend über die 3-D-Bildgebung zu informieren, empfehlen wir allen interessierten Kollegen, das mit dem Berufsverband abgestimmte Beratungsangebot der SCS in Anspruch zu nehmen.“

Weitere Informationen zur eigenständigen 3-D-Schnittbildgebung mit der digitalen Volumentomographie finden Sie unter www.myscs.com

Buchbesprechung: AO Principles of Fracture Management

Berlin – Das Werk „AO Principles of Fracture Management“ von den Herausgebern Richard E. Buckley, Christopher G. Moran und Theerachai Apivatthakakul ist im Jahr 2017 im Thieme Verlag erschienen. Es handelt sich um die 3. Auflage des Werkes. 

Entsprechend des Vorwortes „The fundamental principles of fracture surgery have not changed in 60 years, but our increased biological and clinical knowledge, together with advances in technology, have changed how we apply these principles. Successful fracture surgery requires a thorough understanding of these principles with meticulous attention to detail at every single step in patient’s care…“ wurde dieses zweibändige Werk gelesen, um zu prüfen, ob dieses Ziel erreicht werden kann.

Das Werk umfasst zwei Bände mit 1120 Seiten, gefüllt mit 2500 Abbildungen, unzähligen Videos mit Vorträgen, biomechanischen Tests, Animationen, Webcasts, Webinaren und Anleitungen, welche über einen QR-Code zu erreichen sind. 

Der erste Band beschäftigt sich mit den Grundprinzipien der Knochenheilung und den verschiedenen Osteosynthesematerialien und -verfahren. 

Der zweite Band hingegen handelt die einzelnen spezifischen Frakturtypen und deren Versorgung ab.

Auffallend ist zunächst das besonderes klar erscheinende Layout der beiden Bände, welches es dem Leser sehr vereinfacht, die unzähligen, doch sehr gut sortierten und aufbereiteten Informationen aufnehmen zu können. Was mir persönlich an diesen zwei Bänden fehlt, ist die Versorgung kindlicher Frakturen.

Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass ich dieses Buch ganz zweifelsfrei zum Kauf empfehlen möchte. Es handelt sich um ein Werk, welches den Orthopäden und Unfallchirurgen sein ganzes Berufsleben lang sinnvoll begleiten kann. 

Rückblickend auf das Vorwort (siehe oben) möchte ich festhalten, dass sich dem Leser mit Hilfe dieser Bände ein ausgesprochen umfangreiches und dennoch übersichtliches Bild ergibt. Zwei Bände, von welchen der Leser zweifelsfrei in großem Maß profitieren kann, wie auch seine Patienten und Kollegen.

Dr. David Merschin, Berlin

Warnung vor Bürokratie bei Wiederaufnahme elektiver Eingriffe

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt das Konzeptpapier „Neuer Klinikalltag“ grundsätzlich, warnt aber vor Bürokratie bei der Wiederaufnahme elektiver Eingriffe in den Krankenhäusern.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit seinem Konzeptpapier „Neuer Klinikalltag“ einen Fahrplan für die Öffnung der Kliniken vorgelegt. Wegen der Corona-Pandemie wurden die Krankenhäuser Mitte März dazu aufgefordert, alle elektiven Eingriffe zu verschieben, um genügend Intensivbetten und Beatmungsplätze für schwere COVID-19-Fälle vorzuhalten. Laut Konzeptpapier empfiehlt man nun, schrittweise und vorsichtig zu einer Regelversorgung zurückzukehren. Der SpiFa hält den Vorschlag eines einheitlichen Stufenplans zur schrittweisen Erhöhung der OP-Kapazitäten mit 14-tägiger Re-Evaluation für völlig sachfremd. Da die Verweildauer von Patienten mit elektiven Eingriffen in der Regel ohnehin 72 Stunden nicht überschreitet, ist eine schrittweise Rückkehr zum regelhaften OP- Betrieb zur Sicherung der intensivmedizinischen Kapazitäten, wie vom BMG vorgesehen, nicht erforderlich. Die jeweiligen Kontrollen für die einzelnen vom BMG vorgegeben Stufen könnten so ebenfalls entfallen und dadurch für weniger bürokratischen Aufwand in den einzelnen Krankenhäusern sorgen. „Jedes Krankenhaus sollte und könnte so selbstverantwortlich darüber entscheiden, welche Operationen durchgeführt werden können, die vom BMG angedachten bürokratischen Vorgaben sind überflüssig und bringen neben mehr auf Aufwand keinen zusätzlichen Nutzen“, so Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa e.V., in Berlin. 

Quelle: SpiFa

Ärzte sind keine „Digitalisierungsassistenten“

Berlin – Anlässlich der morgigen Anhörung im Bundestag äußert sich der SpiFa e.V. zum geplanten Patientendaten-Schutz-Gesetz. Das Gesundheitswesen soll weiter digitalisiert werden. Das ist das Ziel des Patientendatenschutz-Gesetzes, das morgen im Bundestag auf der Tagesordnung steht.

Der SpiFa e.V. begrüßt grundsätzlich, dass die Bundesregierung sich mit dem vorliegenden Kabinettsentwurf mit den Themen der Verantwortlichkeiten für den Datenschutz sowie die Sicherheit von IT-Strukturen im deutschen Gesundheitswesen befasst.

Allerdings ist klar herauszustellen, dass Vertragsärzte nicht als freundliche Unterstützung der Krankenkassen mit den Patienten die Verarbeitung von medizinischen Daten in einer elektronischen Patientenakte der gesetzlichen Krankenkassen zu besprechen haben, um die Versicherten als „Digitalisierungs- und Datenverarbeitungsassistenten“ zu unterstützen. Ärzte werden ärztlich tätig und ihre ärztliche Leistung darf nicht zu einer bloßen digitalen Assistenzleistung degradiert werden. „Die Förderung oder Erlangung digitaler Kompetenzen ist nicht Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.“, so Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa e.V. in Berlin.

Deutlich abzulehnen ist auch das Vorhaben der Bundesregierung, erneut mit Zwang und Sanktionen bei der nun gewünschten Einführung einer versichertenbezogenen Patientenakte zu arbeiten. Es ist verständlich, dass der Gesetzgeber bei der Umsetzung seiner Vorhaben vorankommen will, jedoch ist der Weg über die Sanktionierungen bei Abverlangen von Mehraufwand wenig nachvollziehbar.

Die Einführung ist im Interesse der gesetzlichen Krankenkassen und sie ist darum auch in deren Verantwortung und zu deren Lasten vorzunehmen. Ärztinnen und Ärzte verweigern sich der Digitalisierung nicht, lehnen es jedoch strikt ab, neben ihrer ärztlichen Tätigkeit unentgeltlich die Wünsche der gesetzlichen Kassen zu erfüllen. Deshalb schlägt der SpiFa e.V. ein Anreizsystem vor, nach dem die Vorreiter belohnt werden.

Quelle: SpiFa

Kommentar: Bürokratieabbau durch Heilmittel-Blankoverordnung?

Wertheim – Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde – unabhängig von der neuen Heilmittelrichtlinie 2020 – die Heilmittel-Blankoverordnung eingeführt (§ 125a SGB V). Danach sollen Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden bei ausgewählten Indikationen über Auswahl, Dauer und Frequenz der Behandlung selbst entscheiden. Diagnose- und Indikationsstellung erfolgt weiterhin durch den Vertragsarzt. Die Einzelheiten hat der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen mit den für den jeweiligen Heilmittelbereich verantwortlichen Spitzenorganisationen bis zum 15.03.2021 festzulegen. Aktuell sind diese noch nicht bekannt.

Die „Blankoverordnung“ war – weil aus deren Sicht nicht weitgehend genug – keineswegs von allen Physiotherapieverbänden gewünscht. Deren Verbänden wäre der „Direktzugang“ lieber gewesen, bei dem Patienten den Therapeuten ohne vorgeschaltete ärztliche Verordnung aufsuchen könnten. Wir Orthopäden und Unfallchirurgen schätzen unsere physiotherapeutischen Kooperationspartner bei der Behandlung gemeinsamer Patienten und sind offen für die Blankoverordnung. Zu den eindeutig ärztlichen Aufgaben zählt jedoch, vor jeder Therapie eine Diagnose zu stellen und daran anschließend mit dem Patienten gemeinsam die individuell erforderliche, erfolgversprechende und sichere Therapie zu planen. In diesem Zusammenhang sind Heilmittel nur eine der möglichen und sinnvollen Therapiebausteine aus einem breiten, nur dem Arzt zur Verfügung stehenden, Repertoire. Hierzu zählen neben Heilmitteln auch Gespräch und Beratung, Medikation, Injektionstherapie, komplementäre Verfahren, Operationen u.v.m. Diese Auswahl darf im Patienteninteresse nicht einseitig etwa zugunsten von Heilmitteln erfolgen. Auch ist funktionelle Diagnostik alleine – so gut sie Physiotherapeuten ohne Zweifel leisten können – nicht ausreichend. Denn es gibt einen Unterschied zwischen physiotherapeutischem Befund und ärztlicher Diagnose. Die Diagnosestellung als solche und die patientenindividuelle Auswahl aus dem therapeutischen Repertoire unter Abwägung von Nutzen, Risiken und Wirtschaftlichkeit, ist ureigene ärztliche Kernkompetenz. Der Arztvorbehalt einer Blankoverordnung macht insofern Sinn. Ein Direktzugang ohne vorherige ärztliche Diagnostik hingegen gefährdet potentiell Patienten.

Ein therapeutenseitig öfter erhobener Vorwurf, dass Ärzte Heilmittel im bisherigen System fachlich nicht adäquat auswählen, greift nicht, da die Verordnungsauswahl im GKV-System in erster Linie nicht durch Kompetenzaspekte, sondern durch das enge Regulativ der bestehenden Heilmittelrichtlinie zu verwendende Standardtexte auf Formularen und Regressandrohungen bei Richtgrößenüberschreitungen, geprägt ist. Indikationsstellung, Überwachung, Dokumentation von Verordnungen der physikalischen Therapie, Frühmobilisation und Rehabilitation sind essentieller Ausbildungsbestandteil der MWBO zum Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. Von 852 Orthopäden, die bei der Arztsuche der KVBW im Jahr 2020 gelistet werden, verfügen darüber hinaus 456 (53%) über die Zusatzbezeichnung „Manuelle Medizin“ und 130 (15%) über die Zusatzbezeichnung Physikalische Therapie. Eine hinreichende Qualifikation liegt somit zumindest bei Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie sicher vor.

Im Teilbereich der Heilmittel lassen sich bei bestimmten Indikationen jedoch einzelne Entscheidungen sinnvoll an den Physiotherapeuten abgeben, wie es aktuell bei der neuen Möglichkeit der Blankoverordnung geschieht. Ich denke dabei an ein Eingehen des Therapeuten auf den oft tagesaktuell unterschiedlichen Befund mit einer verlaufsadäquaten Wahl des jeweils geeigneten Therapieverfahrens aus dem breiten physiotherapeutischen Spektrum. Voraussetzung für kompetente Entscheidungen muss dabei eine hinreichende Qualifikation des Therapeuten sein. Diese ist noch näher zu definieren, denn die Mehrzahl der Patienten, die Physiotherapie benötigen, leidet an komplexen Erkrankungen.

Für uns Ärzte sehe ich Vorteile beim Abbau von Bürokratie und möglicher Zeitersparnis. Kritisch sehe ich eine je nach vorgesehener Vergütungsstruktur für die Blankoverordnung zumindest vorstellbare Ausweitung der Behandlungsmengen und der Behandlungskosten je Fall, da Fehlanreize gesetzt werden könnten. Fehlentwicklungen sind je nach Vergütungsstruktur bei der Blankoverordnung auch durch denkbare Rosinenpickerei „angenehmer“, wenig aufwändiger und kostengünstig behandelbarer Patienten vorstellbar. Genauso möglich ist ein für Patienten vielleicht nachteiliger Trend zu möglichst wenig, personalintensiven und apparativen Behandlungen. Der ebenfalls vorstellbare Benefit in Bezug auf das Wohlergehen der Patienten und sich sekundär in anderen Teilbereichen des Gesundheitswesens vielleicht ergebende Einsparungen, müssen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten dagegen abgewogen und gegengerechnet werden. Dies wird und muss zwangsläufig mit sich bringen, dass Physiotherapeuten in die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit ihrer Behandlung einbezogen werden. Dies nimmt uns Ärzten etwas den Druck, dürfte aber für Physiotherapeuten eine ganz ungewohnte und vielleicht nicht immer leicht lösbare Belastung sein. Keinesfalls kann es sein, dass für Ärzte in deren Verantwortungsbereich weiterhin Budgetierung und entsprechende Kontrolle bei deren Abrechnung und Verordnungen gelten, für Physiotherapeuten jedoch nicht. Wir sind für eine Abschaffung jeglicher Budgets, dann aber selbstverständlich gleichermaßen für alle.

Ein weiterer kritischer Punkt könnten bei fehlgeschlagenen Behandlungen Fragen der juristischen Verantwortung und Haftung sein, die Physiotherapeuten bei mehr Entscheidungsfreiheiten infolge der Blankoverordnung künftig wesentlich stärker treffen als bisher. Solche Fälle sind erfreulicherweise sehr selten, aber letztlich nur eine Frage der Anzahl von behandelten Fällen. Hier erscheint mir eine klare diagnosebezogene Vorgabe wichtig, nach welchem Zeitintervall und beim Auftreten welcher yellow- oder redflags auf jeden Fall wieder eine Vorstellung beim verordnenden Arzt indiziert ist. Zu einer Patientengefährdung durch ausbleibende ärztliche Diagnostik darf es nicht kommen. Allgemein bekannt ist, dass die verordnete und tatsächlich verabreichte Behandlung auch derzeit oft diskrepant ist. Lenkung und Kontrolle von Therapie durch den verordnenden Arzt ist aber nur möglich, wenn auch transparent gemacht wird, wie genau behandelt wurde.

Generell muss auch physiotherapeutische Behandlung evidenzorientierter gestaltet werden. Ziel jedweder Änderungen bei Regelungen zur Verordnung muss immer sein, die Patientenversorgung im gesetzlichen Rahmen bürokratiearm und mit Offenheit für Erweiterungen beim Leistungskatalog zu verbessern. Die Blankoverordnung ist ein Schritt in diese Richtung. Ärzte, Physiotherapeuten und Patienten können so künftig gemeinsam Verantwortung für Patientenwohl und Wirtschaftlichkeit übernehmen. Wünschenswert wäre dabei ein deutlich zeitnäher Zugang für Patienten zu physiotherapeutischen Leistungen als aktuell.

Dr. med. Karsten Braun, LL. M.
Bezirksvorsitzender Heilbronn-Franken
BVOU-Referat Presse