Beim diesjährigen DKOU organisierte unser Referat – diesmal in Kooperation mit der AG Digitalisierung DGOU – erneut eine öffentliche Sitzung mit verschiedenen Vorträgen zu aktuellen Themen zum Thema Digitale Medien und verwandte Gebiete. Hierbei handelte es sich bereits um die 3. Sitzung des Referates nach analogen Formaten beim VSOU 2021 (online) und VSOU 2022 (Präsenzveranstaltung). Unter Vorsitz der Kollegen Dr. Thomas Möller (Speyer) und Dr. Roland Tenbrock (Düsseldorf) zusammen mit den Organisatoren PD Dr. Wolfgang Pförringer (München, DGOU) und Dr. Stephan Grüner (Köln) fanden die fünf Vorträge erkennbares Interesse mit lebhaften Diskussionen. Angesichts des frühen Zeitpunktes morgens ab 9:00 Uhr am Tag nach der Kongressparty füllte sich der Saal im Laufe der Sitzung zunehmend mit dann ca. 50 Besuchern.
Im ersten Vortrag von Hr. PD Dr. Elmar Lindhorst (Viernheim) mit dem Thema „Spannungsfeld Medien und Arztsein“ ging dieser u.a. auf die zunehmende Nutzung und Bedeutung der Social Media im Gegensatz zu klassischen Formaten wie Zeitungen sowie öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsendern ein, verbunden mit Fragen der rechtlichen Medienregulierung und der nur scheinbaren Neutralität neuer Medien, verbunden mit finanziellen und politischen Interessen derer Verfasser.
Im zweiten Vortrag von Hr. Dr. Grüner (Köln) zum Thema „Social media in O & U – sinnvoll ?“ ging es u.a. um Fragen der Marktführerschaft bei Social Media weltweit und in Deutschland, auch in Staffelung nach dem Alter der Nutzer. Als auch für unser Fachgebiet ansprechbare Hauptmedien wurden Facebook und Instagram identifiziert, Twitter u.a. sind eher nachrangig, ein weiteres für uns interessantes Medium ist YouTube.
Im dritten Vortrag von Dr. Klaus Schlüter-Brust (Köln) mit dem Thema „Mixed Reality – Unterstützung mittels Holo Lens (Microsoft) in der Hüft- und Schulterendoprothetik“ wurden mit eindrucksvollen Beispielen die Anwendung der präoperativen Planung mit Erstellung von individuellen Modellen mit 3-D-Druck und der intraoperativen Anwendung virtueller Realität mit der Holo Lens demonstriert. Diese Verfahren werden in der dortigen Klinik in einzelnen Fällen bereits praktisch durchgeführt.
Im vierten Vortrag von Simone Napierala-Kamp (GLA:D Deutschland, Essen, Firmenvortrag) wurde ein zunächst in Dänemark eingeführtes qualitätsgesichertes Versorgungskonzept zur Behandlung der Arthrose vorgestellt, welches im Zuge einer internationalen Verbreitung nun auch in Deutschland eingeführt wird. Dieses beinhaltet 18 physiotherapeutische Therapie- und Untersuchungseinheiten mit App-Unterstützung bei den Assessments und einem individualisierten Programm inkl. Trainingsvideos.
Im fünften Vortrag referierte die Geschäftsführerin der Fa. Zava Deutschland GmbH Fr. Dr. Linke über die zunehmende Bedeutung von DIGAs und Telemedizin aus Anbietersicht als alternatives Versorgungskonzept im Hinblick auf den zunehmenden Ärztemangel vor Ort – speziell auch in ländlichen Gebieten. Das Sitzungsformat mit Vorträgen zu aktuellen Themen im Bereich Digitale Medien und verwandten Gebieten soll auch in Zukunft bei den Hauptkongressen DKOU und VSOU fortgesetzt werden.
Dr. Stephan Grüner
stellv. LV BVOU-Nordrhein
Bezirksvorsitzender Köln
Referatsleiter Digitale Medien
Berlin – Die Neupatientenregelung wird zum 1. Januar abgeschafft. Der Bundestag hat dies mit der Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes am heutigen Donnerstag beschlossen. Im Gegenzug sollen die Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung erhöht werden.
„Die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen, die aktuell mit immensen Kostensteigerungen zu kämpfen haben, sind frustriert und maßlos enttäuscht von diesem Beschluss. Ich gehe davon aus, dass es in den nächsten Wochen zu weiteren Protesten gegen die Streichung der Neupatientenregelung und die damit verbundenen Folgen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten kommen wird“, kommentierte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen das Parlamentsvotum.
Das vermeintliche Zugeständnis der Ampelkoalition, durch die Terminservicestellen den Wegfall der Neupatientenregelung zu kompensieren, sei „bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein“, fuhr Gassen fort. Die Abschaffung der Neupatientenregelung in Kombination mit der Beschränkung der Finanzierung der offenen Sprechstunde im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes sorge dafür, dass sich die Lage der ohnehin chronisch unterfinanzierten ambulanten Versorgung weiter verschlechtern werde. Zugleich sende sie das Signal, „dass Praxen zwar der Lastesel der Versorgung sind, aber im Gegensatz zu Krankenhäusern keine angemessene finanzielle Ausstattung bekommen.“
Zuschläge je nach Schnelligkeit der Terminvermittlung
Nach der neuen gesetzlichen Regelung sollen Ärzte für Patienten, die über die Terminservicestellen (TSS) vermittelt werden, abhängig von der Schnelligkeit der Vermittlung Zuschläge von 100, 80 beziehungsweise 40 Prozent zur Versicherten- und Grundpauschale erhalten. Fachärzte können diese Zuschläge auch abrechnen, wenn sie Patienten auf Vermittlung eines Hausarztes kurzfristig behandeln. Hausärzte erhalten für die Terminvermittlung statt zehn künftig 15 Euro.
Im Akutfall beläuft sich der Zuschlag ab Januar auf 200 Prozent. In diesem Fall muss die TSS den Termin vermitteln und die Behandlung spätestens am nächsten Tag erfolgen (mehr zu der neuen Regelung s. Infobox).
Kein Ausgleich für neue Finanzlücke
„Die Zuschläge gleichen die neue Finanzierungslücke, die mit dem Wegfall der Neupatientenregelung entsteht, in keiner Weise aus“, kritisierte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender. Den Beschluss wertete er als „Ausdruck fehlender Wertschätzung für die Arbeit der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten“. Die Bundesregierung müsse sich ihrer Verantwortung bewusst sein, dass sie Patientinnen und Patienten hierzulande entgegen aller Versprechungen mit diesem Vorstoß massiv Leistungen kürze.
KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel bezweifelte nach diesem Votum, dass die Politik die ambulante Struktur als schützenswert erachte: „Dabei sind die über 100.000 Praxen das Rückgrat der Versorgung in unserem Land“, sagte er. Dieser Bundestagsbeschluss sorge jedoch dafür, die ambulante Struktur insgesamt weiter auszuhöhlen.
Die Neupatientenregelung war vor drei Jahren mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführt worden, damit neue Patienten schneller einen Termin bekommen. Es wurde festgelegt, dass die Leistungen für die Behandlung dieser Patienten in voller Höhe vergütet werden. Auf diese Weise wurde ein Anreiz für die durch Budgetierung und hohe Patientenzahlen ohnehin stark belasteten Praxen geschaffen, zusätzlich kurzfristige Termine anzubieten und neue Patienten aufzunehmen. Diese Regelung wird zum 1. Januar ersatzlos gestrichen.
Kürzungen auch bei den offenen Sprechstunden
Auch die Finanzierung der offenen Sprechstunden wird zum 1. Januar geändert. Untersuchungen und Behandlungen, die dort durchgeführt werden, müssen künftig weitestgehend aus der gedeckelten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt werden. Ursprünglich sollten die Krankenkassen zusätzliche Finanzmittel bereitstellen, damit Versicherte schneller einen Facharzt konsultieren können.
Die Ankündigung des Wegfalls der Neupatientenregelung hatte in der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft eine Welle von Protesten ausgelöst. Innerhalb kürzester Zeit unterzeichneten über 50.000 Ärzte und Psychotherapeuten einen offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach, in dem sie vor den drohenden Auswirkungen warnten. In vielen Regionen fanden Protestaktionen statt, Praxen blieben zeitweise geschlossen.
Weitere Aktionen sind in Vorbereitung.
Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung die Defizite bei den gesetzlichen Krankenkassen ausgleichen. Dazu wurden verschiedene Maßnahmen beschlossen. So wird der Bundeszuschuss zur GKV von 14,5 Milliarden Euro für 2023 um 2 Milliarden erhöht. Der Zusatzbeitrag für Beitragszahler wird ab 2023 um 0,3 Prozentpunkte angehoben.
Berlin, 1. Dezember 2022 – Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat gestern Abend im Rahmen seines Livestreaming-Formats „Zi insights“ mit Gesundheitsökonomen diskutiert, wie eine sektorengleiche Vergütung gestaltet werden könnte und welche Auswirkungen die Einführung einer neuen einheitlichen Vergütungssystematik vermutlich haben wird.
Hintergrund ist das Vorhaben der Regierungskoalition, für ambulant durchführbare Behandlungen einen Vergütungsbetrag festzulegen – unabhängig davon, ob diese Leistung im Krankenhaus ambulant oder stationär bzw. durch eine Arztpraxis erbracht worden ist. Dieser Vergütungsbetrag soll zwischen der Fallpauschale für die stationäre Krankenhausbehandlung (DRG) und der vertragsärztlichen Vergütung liegen. Damit sollen ambulante Behandlungen gefördert und Krankenhausstrukturen entlastet werden. Konkret soll mit dem Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetz (KHPflEG), das morgen in 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag beraten werden soll, ein neuer Paragraf 115f in das SGB V aufgenommen werden. Darin werden die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband beauftragt, bis zum 31. März 2023 für geeignete Leistungen aus dem Katalog ambulant durchführbarer Leistungen (AOP-Katalog) eine spezielle sektorengleiche Vergütung zu vereinbaren. Im Vordergrund stehen dabei Leistungen des AOP-Katalogs, die nach wie vor in hohem Maße stationär durchgeführt werden.
Die starken Preisunterschiede zwischen ambulanter und stationärer Leistungserbringung sind nach Einschätzung des stellvertretenden Zi-Vorstandsvorsitzenden Thomas Czihal mit dafür verantwortlich, dass die Ambulantisierung nach wir vor nur schleppend voranschreitet. Ein prägnantes Beispiel hierfür sei die Leistenbruch- und Katarakt-Operation. „Die stationäre Durchführung der Leistenbruch-Operation (Hernia inguinalis, OPS 5-530.31) wird 3,4-mal höher vergütet als die ambulante. Die Operation wird zu 96 Prozent stationär erbracht. Die stationäre Durchführung der Kataraktoperation (OPS 144.5a) wird 1,8-mal höher vergütet als die ambulante; sie wird heute bereits zu 84 Prozent ambulant erbracht. Nach unseren Berechnungen beträgt die Vergütung der stationären Durchführung von Leistungen des Abschnitts 1 des AOP-Katalogs durchschnittlich rund das Vierfache der Vergütung einer ambulanten Leistungserbringung. Eine möglichst hohe Vergütung für die ambulante Durchführung wird ein wichtiger Anreiz zur Förderung der ressourcenschonenderen ambulanten Behandlung sein“, so Czihal weiter.
Der Gesetzgeber hatte die Ambulantisierung bereits mit dem MDK-Reformgesetz 2020 fördern und den AOP-Katalog stärken wollen. Dr. Martin Albrecht, Geschäftsführer des IGES Instituts, hat im Rahmen eines Gutachtenauftrags für KBV, DKG und GKV-Spitzenverband überprüft, zu welchen Anteilen Leistungen des AOP-Katalogs bereits ambulant erbracht werden und wie der AOP-Katalog sinnvoll erweitert werden könnte. „Wir sehen ein Potenzial, den Katalog der ambulantisierbaren Leistungen um rund 2.500 medizinische Leistungen umfassend zu erweitern. Da dieselbe Leistung bei sehr unterschiedlichen Patientinnen und Patienten durchgeführt werden kann, unterscheiden sich die jeweiligen ambulantisierbaren Anteile. Es braucht daher zur Wahrung der Patientensicherheit ein System der Kontextberücksichtigung. Ein solches ermöglicht es auf Grundlage nachprüfbarer Krankheits- und Behandlungsumstände zu entscheiden, ob Patientinnen und Patienten ambulant, ambulant mit erhöhtem Betreuungsaufwand oder doch stationär versorgt werden. Mit diesem System lassen sich auch die sektoreneinheitlichen Vergütungen nach dem Schweregrad des Behandlungsfalls differenzieren. Das lässt sich weitgehend ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand umsetzen und vermeidet die vielen Unschärfen, die heute zu zahlreichen Prüfverfahren führen.“
Prof. Dr. Jonas Schreyögg, wissenschaftlicher Direktor des Hamburg Center for Health Economics (HCHE) und Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, hat in einem vom Innovationsfonds geförderten Projekt Möglichkeiten einer schnellen Umsetzung einer sektorengleichen Vergütung geprüft. „Wir schlagen eine Implementierung in zwei Phasen vor. Beide sehen die Vergütung unabhängig vom Ort der Behandlung, aber in Abhängigkeit der medizinischen Komplexität vor. Ausgehend vom AOP-Katalog soll in der ersten Phase zunächst eine pragmatische Orientierung an den bestehenden Fallpauschalen erfolgen. Dabei werden sektorengleiche Leistungsgruppen auf Basis des bestehenden Kostenrahmens des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus kalkuliert und über sektorengleiche Pauschalen vergütet. Eine temporäre Überfinanzierung ist dabei wichtig. Denn klar ist doch: Wir brauchen einen Anreiz, um neue Strukturen zu schaffen“, machte Schreyögg deutlich. Geplant sei zudem, innerhalb von etwa drei Jahren eine gemeinsame Datengrundlage zu schaffen, um sektorengleiche Leistungen zukünftig sektorenübergreifend empirisch kalkulieren und bewerten zu können. In der zweiten Phase sollten basierend auf einer einheitlichen Leistungsdefinition nach dem Baukastenprinzip zusammensetzbare sektorengleiche Leistungsgruppen gebildet und über sektorengleiche Pauschalen vergütet werden.
Insgesamt zeige die Diskussion, dass KBV, DKG und GKV-Spitzenverband alle Instrumentarien in den Händen hielten, um bis zum 31. März 2023 einen umfangreichen Katalog von Leistungen für die sektorengleiche Vergütung festzulegen, bekräftigte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. „Um die Ambulantisierung zu fördern, müsste das Preisgefälle im Vergleich zur bisherigen stationären Durchführung in den ersten Jahren möglichst gering sein. Keinesfalls sollte es unterhalb des gewichteten Mittelwerts der Vergütungen für die ambulante und stationäre Durchführung liegen. Da die allermeisten bisher stationär durchgeführten AOP-Leistungen ohnehin einen sehr geringen Schweregrad aufweisen, wird eine hochdifferenzierte Schweregradeinteilung weitgehend entfallen können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Schweregradspanne innerhalb der Fallpauschalen für die stationäre Durchführung nach dem sogenannten Patient Clinical Complexity Level heute bei weitem größer ist als für die abzugrenzenden AOP-Leistungen. Wichtig ist nunmehr ein pragmatischer Einstieg und eine Neubewertung der Leistungen bzw. eine auf empirische Kostendaten gestützte Neukalkulation der Vergütung nach zwei bis drei Jahren Erfahrung mit der sektorengleichen Vergütung. Dies haben uns andere europäische Länder vorgemacht“, so von Stillfried abschließend.
Berlin – Das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) hat seinen siebten Jahresbericht seit dem Start des Registers vor zehn Jahren veröffentlicht. Auch das Berichtsjahr 2021 stand weiter unter dem Einfluss der Pandemie. Die Zahl aller dokumentierten Knieeingriffe liegt 8 % unter den Vergleichswerten vor der Pandemie, bei den Hüfteingriffen sank die Zahl jedoch nur geringfügig um knapp 1 %. Insgesamt wurden 306.272 Hüft- und Knieerstimplantationen erfasst.
Der Jahresbericht 2022 enthält wieder einen Vergleich mit internationalen Registerdaten. Untersucht wurde die Frage: Ist eine generelle Empfehlung für den primären Retropatellarersatz ratsam?
Internationale – auch europäische – Registerdaten zeigen tendenziell höhere Revisionsraten, wenn die Knierückfläche nicht mit ersetzt worden ist. Die Analyse der EPRD-Daten kommt zu dem Ergebnis:
Der primäre Retropatellarersatz zeigt bessere Ergebnisse, wenn dieser in Kliniken vorgenommen wird, die den Retropatellaersatz häufig durchführen. Zudem gibt es teilweise erhebliche Unterschiede zwischen den Systemen beziehungsweise Herstellern. Eine pauschale Empfehlung zum primären Retropatellarersatz sei daher nicht auszusprechen, so die Autoren des Berichts.
Berlin – Die Faszination unseres Berufes liegt darin, dass wir den Kranken, die zu uns kommen, helfen – dass wir sie sogar bestenfalls heilen können.
Die Menschen legen ihr Schicksal in unsere Hände und dürfen zurecht erwarten, dass wir uns für sie einsetzen werden.
Sie dürfen auf ein Arzt-Patienten-Verhältnis hoffen, das auf Vertrauen, Verlässlichkeit, Ehrlichkeit und Empathie beruht. Dafür sind wir angetreten! Das entspricht unserem Ethos und diese Begeisterung wollen wir uns auch nicht nehmen lassen.
Sie kennen doch sicher noch die Namen der Patientinnen und Patienten, die aus irgendeinem Grund zu etwas Besonderem für Sie geworden sind.
Unser Motto hat aber noch einen Nachsatz, den wir stets mitdenken müssen, der aus Platzgründen aber im Logo fehlt. Er heißt „Ein Leben lang“.
Mit Begeisterung für unsere Patienten – ein Leben lang.
Zunächst bedeutet dieser Satz, dass wir jedes Lebensalter behandeln, vom Säugling bis zum Greis, von der angeborenen bis zur erworbenen Erkrankung des muskuloskelettalen Apparats.
An Orthopädie und Unfallchirurgie kommt niemand vorbei. Wir begleiten Patientinnen und Patienten ein Leben lang.
Aber der Nachsatz hat noch weitere Dimensionen.
Mit ihren Wurzeln in der Krüppelfürsorge hat unser Fach auch immer die Integration und die gesellschaftliche Teilhabe der Patientinnen und Patienten im Blick. Wir wollen, dass sich die Menschen dank unserer Behandlung und Fürsorge wieder gut und schmerzfrei bewegen können – ein Leben lang. Diese lebenslange Teilhabe war immer ein wichtiges Behandlungsziel unseres Organfachs. Das dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren.
Den Orthopäden und Unfallchirurgen wächst auch eine immer größere Rolle bei der Implementierung eines gesunden Lebensstils zu. Bewegung ist nichts anderes als ein hochdosiertes Medikament. Sport stärkt Körper und Geist.
Weil sich die Menschen immer weniger bewegen, wird die Bundesregierung am 13. Dezember einen Bewegungsgipfel abhalten. Dabei geht es auch um die Stärkung des Breitensports.
Sport hat aber auch eine Kehrseite: das hohe Verletzungsrisiko. Als Orthopäden und Unfallchirurgen müssen wir den Menschen erklären, wie sie Verletzungen vermeiden – und zwar ein Leben lang. Auch hier schwingt dieser Nachsatz mit. Wir leisten auch Präventionsarbeit.
Allerdings werden die Rahmenbedingungen immer schlechter.
Die Streichung der Neupatientenregelung in dem gerade verabschiedeten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hat uns maßlos enttäuscht. Deshalb ist es gut, dass wir heute Abend Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zu Gast haben. Jetzt können wir Sie direkt mit unserem Unmut konfrontieren.
Herr Minister: Die Neupatientenregelung war ein Schritt in die richtige Richtung. Sie war kein Bonus, sondern eine faire unbudgetierte Bezahlung für unsere Leistungen, so wie das eigentlich selbstverständlich wäre. Ich bin niedergelassener Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie und seit 25 Jahren Kassenarzt. Ich habe bis dato nur 80% meiner erbrachten Leistungen bezahlt bekommen.
Der Zuschlag für schnellere Termine wird den Honorarverlust durch die Streichung der Neupatientenreglung nicht annähernd ausgleichen, denn nur ein kleiner Teil der Neupatienten kommt über die Terminservicestellen oder den Hausarzt. Ich frage Sie, Herr Minister: Wie sollen wir die offene Sprechstunde finanzieren, wenn nicht durch eine angemessene Honorierung? Die Streichung der Neupatientenregelung ist nichts anderes als ein Griff in unsere Taschen.
Und noch ein Punkt: Sie wollen die Sektorengrenzen öffnen und die ambulante Behandlung im Krankenhaus stärken. Das ist letztendlich nichts anderes als ein Plan zur Abschaffung der zweiten Facharztschiene. Dabei hat uns gerade diese flächendeckende ambulante Facharztschiene geholfen, die Notfallambulanzen der Kliniken während der Pandemie zu entlasten.
Wie soll eine zukunftssichere Versorgung gelingen, wenn die Krankenhäuser immer mehr ambulante Patienten versorgen müssen, weil sie den Niedergelassenen durch ihre Taktik die Luft abschnüren? Stellen Sie sich vor, was passieren würde, wenn jeder Rückenschmerz-Patient ins Krankenhaus käme. Die Kliniken hätte gar keine Infrastruktur für ein solches Behandlungsaufkommen. Wie soll das funktionieren, Herr Minister?
Uns ist auch die stockende Umsetzung der strukturierten Behandlungsprogramme ein Dorn im Auge. Von unserem Berufsverband wurden funktionierende DMPs für den chronischen Rückenschmerz (2019), für Osteoporose (2020) und für Rheuma (2021) ausgearbeitet.
Zur Erinnerung: Die 2004 eingeführten DMPs sind dem damaligen Berater von Ulla Schmidt zuzuschreiben – Karl Lauterbach. Herr Minister, Sie haben diese Initiativen seitdem immer wieder gelobt.
Nach dem G-BA Beschluss zum DMP Rheuma haben viele auf eine Verbesserung der Versorgung gehofft. Bisher umsonst. Die KVen müssen für die Umsetzung mit den Landesverbänden der Krankenkassen regionale Verträge aushandeln. Die Krankenkassen weigern sich bis dato.
Dies inkludiert auch das DMP Herzinsuffizienz (2018).
Herr Minister, warum tun Sie nichts dagegen, wo Sie doch selbst für diese Versorgungsprogramme geworben haben?
Ich frage Sie:
Wer möchte unter diesen Bedingungen noch Ärztin oder Arzt werden?
Wer möchte sich unter diesen Bedingungen noch niederlassen?
Wir brauchen eine Gesundheitspolitik, die uns stärkt, keine die uns schwächt.
Verschaffen Sie uns Rahmenbedingungen, damit wir die Menschen gut und mit Begeisterung behandeln können – und zwar ein Leben lang.
DKOU-Eröffnungsrede von BVOU-Kongresspräsident Dr. Wolfgang Willauschus, Bamberg
Erstmalig hat der BVOU in diesem Jahr auf dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) Publikumspreise verliehen. Dabei wurde das Auditorium in die Auswahl der Preisträger einbezogen. Es stimmte via App über jeden Vortrag ab.
Folgende Gewinner haben den BVOU-Publikumspreis erhalten:
3) Sitzung: BS42 Arthroskopie bei Kindern Datum: 28.10.2022 Zeit: 9.00 – 10.30 Uhr Gewinner: Dr. Oliver Jungesblut
4) Sitzung: BP30 Sonographie in der orthopädisch/unfallchirurgischen Praxis: Bald verschwunden? Datum: 28.10.2022 Zeit: 11.00- 12.00 Uhr Gewinner: Dr. Michael Dickob
5) Sitzung: IN35 Enthesiopathien Datum: 28.10.2022 Zeit: 11.00 – 12.30 Uhr PD Dr. Dr. habil. Elmar Lindhorst
6) Sitzung: BS45 Spinalkanalstenose der HWS & LWS Datum: 28.10.2022 Zeit: 16.30 – 18.00 Uhr Gewinner: Prof. Dr. Sven Oliver Eicker
Bewertungskriterien für jeden Vortrag waren:
Inhalt
Erkenntnisgewinn
Praxisrelevanz
Präsentation
Diskussion
Die Abstimmung geschah über die O&U Events App App (Desktopversion der App). Für jede ausgewählte Sitzung wurde ein Gewinner gewählt.
In Bonn ist die Praxis für Orthopädie und Unfallchirurgie von Herrn Dr. med. Carsten Wingenfeld seit Juli 2020 mit einem SCS MedSeries® H22 DVT ausgestattet. Der Experte für Fußchirurgie war vor der Implementierung der 3-D-Schnittbildung auf sein veraltetes Röntgengerät angewiesen, das inzwischen durch das moderne H22 gänzlich ersetzt wurde. Um der Praxisphilosophie auch im Alltag noch besser nachzukommen und dem Versprechen einer modernen Diagnostik und Therapie weiterhin gerecht zu werden, entschied sich der Facharzt, das DVT als Primärdiagnostik zu etablieren. Nachdem die neue 3-D-Bildgebung seit einigen Monaten regelmäßig im Einsatz war, entschied sich Herr Dr. Wingenfeld, seine Erfahrungen in Hinblick auf einen kompletten Umstieg mit den Anwendern und Interessenten zu teilen.
Eine enorme Zeitersparnis
In der Praxis für Orthopädie und Unfallchirurgie arbeitete das Team zunächst mit einer herkömmlichen 2-D-Bildgebung, die jedoch aus Platzgründen abgebaut wurde. Seither ersetzt das kompakte DVT das 2-D-Röntgen als Primärdiagnostik. Mit dem neuen Verfahren erhält Herr Dr. Wingenfeld schnell aussagekräftige Bilder – ein Vorteil, auf den er nicht mehr verzichten möchte: „Die Wiederholung von konventionellen Röntgenaufnahmen entfällt, wenn primär nicht die korrekte Ebene und Einstellung erreicht wurde. Mit der Diagnostik durch das DVT kann jetzt jede Ebene und jede Einstellung rekonstruiert werden.“ Das spart dem Arzt, den Arzthelferinnen und den Patienten nicht nur Zeit, sondern verringert auch zusätzlich die Strahlenbelastung, die auf letzteren einwirkt – gleich zwei Vorzüge, die das H22 mit sich bringt, besonders wenn es als Primärdiagnostik eingesetzt wird. Der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie zeigt sich entsprechend begeistert: „Belastungsaufnahmen in der Extremitätendiagnostik sind problemlos möglich, weil keine aufwändigen Einstellungen angewandt werden müssen. Die Diagnostik von Verletzungen oder degenerativen Veränderungen von Fußwurzelknochen oder Handwurzelknochen gelingt auf Anhieb sicher, ohne, dass zusätzlich noch spezielle Röntgenaufnahmen in mehreren Ebenen angefertigt werden müssen. Die Bedienung des DVT ist einfach und die Mitarbeiter können schnell in das Gerät eingearbeitet werden.“
Steigerung der Patientenzufriedenheit
Die Implementierung der 3-D-Schnittbildgebung zieht automatisch die Win-Win-Win-Situation nach sich, die sich in vielen Bereichen des Praxisalltags zeigt. Neben den Vorteilen für den Arzt, der durch das DVT 3-D-Aufnahmen erstellen kann, die so hochauflösend und durch die 0,2 mm dünnen Schichten so detailgenau sind, dass sich die Befundsicherheit um ein Vielfaches steigert, profitiert auch das Praxisteam von der Nutzung. Neben der schnellen Einarbeitung des Personals, die Herr Dr. Wingenfeld bereits ansprach, optimiert die SCS Bildgebung durch die kurze Aufnahmezeit auch den täglichen Workflow der Praxis.
Patienten, die sich an einem DVT-Standort behandeln lassen, genießen ebenfalls den Komfort der Win-Win-Win-Situation, wie der Arzt betont: „Die Patienten freuen sich, dass sie nicht mehr weitergeschickt werden und keine Terminketten wahrnehmen müssen, wie der Vorstellung bei mir, in der Radiologie und der Wiedervorstellung in meiner Praxis. Sie erhalten in nur einem Besuch eine sehr sichere Diagnostik und eine sofortige Befundung. Vorteilhaft ist in meinen Augen auch die Anschaffung eines digitalen Diktiersystems in Kombination mit dem DVT, um eine sofortige Befunderstellung zu gewährleisten.“
Die SCS Bildgebung im Vergleich zum 2-D-Röntgen
In der Bonner Praxis konnte sich die höhere Detailgenauigkeit der SCS Bildgebung gegenüber dem herkömmlichen Röntgen bereits bewähren. So erzählt Herr Dr. Wingenfeld von einem Fall, in dem auf dem 2-D-Röntgenbild die knöcherne Veränderung kaum zu erkennen war. Die Aufnahme wurde auswärts angefertigt und auf Basis dieses Bildes konnte keine knöcherne Verletzung diagnostiziert werden. Es erfolgte keine spezielle Therapie, wie zum Beispiel eine Ruhigstellung.
Der Facharzt und DVT-Anwender nahm sich des Falles an: „Die Patientin erschien in meiner Praxis mit der Frage, ob nicht doch eine knöcherne Verletzung vorliegt, da die Schmerzen sehr stark waren, ihr aber mitgeteilt wurde, dass das Röntgenbild unauffällig sei. Die therapeutische Konsequenz erfolgte in Form einer Cast-Ruhigstellung. Es wurde eine weitere Kontrolle mit der Fragestellung angefertigt, ob es zu einem Abrutschen des Fragments gekommen sei, das gegebenenfalls eine operative Therapie notwendig machen würde. In diesem Fall wäre eine sofortige Schnittbildgebung sinnvoll gewesen, um diagnostische und therapeutische Sicherheit zu erlangen. Ähnlich ist das Vorgehen hier heutzutage bei Kahnbeinfrakturen. Früher wurde eine 2-D-Aufnahmeserie, das Kahnbein-Quartett, standardmäßig durchgeführt. Da trotzdem einige Kahnbeinfrakturen nicht erkannt werden konnten, führt man bei klinischem Verdacht heutzutage sofort eine hochauflösende Schnittbildgebung durch.“
Die diagnostische Sicherheit steht im Vordergrund
Herr Dr. Wingenfeld ist vom Einsatz des SCS MedSeries® H22 als Primärdiagnostik überzeugt. Wer in der Überlegung ist, ein DVT anzuschaffen, den lädt der Facharzt zu sich in die Praxis ein, um sich selbst ein Bild von der Handhabung und der Indikationsstellung zu machen. Auch vorteilhaft zu wissen ist, so der Mediziner, dass Patienten seltener zur Schnittbildgebung in die Radiologie geschickt werden müssen und durch den Betrieb in der eigenen Praxis rasch eine sichere Diagnose gestellt werden kann. Er nennt auch noch weitere Vorteile: „Vor der Anschaffung des DVT war mir nicht bewusst, dass auch eine recht gute Weichteildiagnostik durch die verschiedenen Einstellungen möglich ist.“ So weist der Arzt beispielsweise auf eine Achillessehnenruptur, Hämatombildung, Weichteilödem oder auch einen Gelenkerguss hin, die auf den DVT-Aufnahmen gut erkennbar sind. „Am Kniegelenk erscheint mir die Diagnostik mittels DVT zum Teil auch mehr Informationen zu liefern als ein MRT, da ich Aufnahmen unter Belastung durchführen kann und so zum Beispiel die Stellung der Patella oder auch die Belastung einzelner Kompartimente des Kniegelenkes realitätsnah beurteilen kann.“
Ein wichtiger Punkt, den Herr Dr. Wingenfeld anführt und der für die Nutzung der SCS Bildgebung spricht, ist, dass der Zugewinn an Qualität und die Arbeit mit dem DVT ihm ganz einfach Spaß machen. Neben den technischen und organisatorischen Punkten vermittelt er Interessenten auch diesen Aspekt gerne in persönlichen Gesprächen, die sich zum Beispiel im Rahmen von Tagungen, Kursen oder Kongressen ergeben.
Die Entscheidung, das veraltete, zu große 2-D-Röntgen gegen die moderne und kompakte 3-D-Schnittbildgebung zu ersetzen, war für Herr Dr. Wingenfeld die richtige: „Insgesamt steigt die Wertigkeit und das Image der Praxis, weil man mit dem DVT zeigen kann, dass den Patienten eine moderne Medizin und Diagnostik angeboten wird.“
Fallvorstellung: Os capitatum der Hand
Der Fall zeigt eine Patientin mit Stolpersturz auf die Hand. Initiale Vorstellung in der Notfallaufnahme. Dort wurde ein Röntgenbild gemacht, es wurde allerdings nichts erkannt und die Patientin ohne Versorgung entlassen. Sie sollte die betroffene Stelle kühlen und es folgte keine weitere Therapie.
Nachdem die Hand nach zwei Wochen nicht besser wurde und eine deutliche Schwellung im Bereich des Handrückens zu sehen war, hat sie sich dann bei mir vorgestellt. Sie kannte das DVT bereits, weil ich am Sprunggelenk schon mal etwas diagnostiziert hatte. Es folgte eine Aufnahme mit der 3-D-Schnittbildgebung und dort zeigte sich dann ein osteochondrales Fragment, os capitatum der Hand.Die Hand wurde daraufhin ruhiggestellt und dadurch kam es zu einer deutlichen Besserung. Ich habe nochmal eine Kontrollaufnahme gemacht, woraufhin sich dann das ganze Ausmaß der Fraktur gezeigt hat, allerdings standen die Gelenke noch richtig und die Schmerzen sind deutlich zurückgegangen. Zusammenfassend ist das eine unentdeckte Fraktur im nativen Röntgenbild, die das DVT sichtbar gemacht hat.
Vielleicht ist noch wichtig anzumerken, dass der ursprüngliche Niedergelassene gesagt hatte: „Eine CT kann aufgrund des Alters der Patientin und der damit verbundenen Strahlenbelastung nicht gemacht werden.“ Insofern hat das DVT einen ganz guten Erfolg gezeigt.
Mit seinen politischen Vorstößen zu Beginn der Corona-Pandemie hat sich Karl Lauterbach bei vielen Sympathiepunkte eingeheimst. Seit der SPD-Politiker das Amt des Gesundheitsministers innehat, muss er immer wieder Kritik einstecken. Im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung des DKOU 2022 hielt Lauterbach die Festrede des Abends. Er bedankte sich bei den deutschen Orthopäden und Unfallchirurgen für Ihren Beitrag bei der Schwerverletztenversorgung von ukrainischen Zivilisten und Soldaten, die seit Ausbruch des Angriffskriegs Russlands stattfindet. „Sie leisten einen Beitrag zur Völkerverständigung beider Länder“, so Prof. Lauterbach. BVOU-Kongresspräsident Dr. Wolfgang Willauschus nutzte die Gelegenheit für das Treffen, um die gesundheitspolitischen Themen DMPs und kollabierende Notfallversorgung anzusprechen. Die gesamte Rede des Gesundheitsministers
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Berlin – BVOU-Mitglieder können sich ab diesem Monat auf viele neue Vergünstigungen freuen: Ob Gewürze, Bademode, Gartenartikel oder Versicherungen – der BVOU bietet seinen Mitgliedern vielfältige Angebote. Stöbern lohnt sich.
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Mitten im schönen Schwäbisch Hall am Kocher gelegen, hat das MVZ mit orthopädisch-unfallchirurgischem und gefäßchirurgischem Schwerpunkt seinen Sitz. Zusammen versorgen die Kollegen Dres. med. Klaus Böhme, Ralf Keller, Ingo Spanger sowie die Herren Dirk Arbogast und Andreas Burgschweiger die etwa 40.000 Einwohner der Stadt und der Umgebung. Von kleinsten Fingerprellungen, der Nachsorge von Polytraumaverletzungen, kleineren Rückenschmerzen bis hin zu ausgedehnten, degenerativen Rückenveränderungen, Arbeits- und Schulwegunfällen sowie eine eigene medizinische Trainingstherapie, decken die fünf Partner ein großes Spektrum ab. Im separat angeschlossenen OP-Zentrum sind ambulante Eingriffe in den Bereichen Schultern, Knie, Hand, Haut, Venen sowie Materialentfernungen möglich. Der ambulante Operationssaal, die Praxis und die medizinischen Geräte werden im MVZ stets auf dem neuesten technischen Stand gehalten, um den Patienten geringe Wartezeiten zu ermöglichen und um auch interkollegiale Terminabsprachen zügig abwickeln zu können. Das DVT der SCS MedSeries® H22 Klasse entspricht nicht nur den hohen Anforderungen, die die Orthopädie und Unfallchirurgie mit sich bringen, sondern auch denen der Ärzte des MVZ. Im Juli 2022 wurde die 3-D-Bildgebung daher in die Praxis implementiert, um einen verbesserten Workflow sicherzustellen. Für uns hat sich Herr Dr. Böhme Zeit genommen, um über die ersten Erfahrungen mit dem DVT zu sprechen.
Eine professionelle Beratung auf wissenschaftlicher Basis
Die SCS Bildgebung fiel Herrn Dr. Böhme auf dem VSOU Kongress zum ersten Mal auf, auf dem regelmäßig ausgestellt wird. Doch da die Praxisgründung 2016 noch frisch war und das Team zu dieser Zeit bereits viel investiert hatte, zögerte der Facharzt zunächst, die Praxis mit dieser Bildgebung zusätzlich zu erweitern. Doch das Interesse am System verleitete ihn letztendlich dazu, Herrn Dr. med. Christian Obersteiner aus München zu kontaktieren, der seit 2020 zu den DVT-Anwendern zählt. „Ich habe ihn gefragt, wie er mit dem H22 zurechtkommt und er zeigte sich absolut begeistert. Herr Dr. Obersteiner hat mir die Kontaktdaten von SCS Geschäftsführer Herrn Dr. Markus Hoppe zukommen lassen und keine 24 Stunden später hatte ich dann mein erstes Gespräch mit ihm. Er hat sich sehr viel Zeit genommen, um uns die SCS Bildgebung zu erklären und um seine Aussagen mit wissenschaftlichen Studien zu belegen. Und obwohl meine Kollegen und ich anfangs wirklich skeptisch waren, hat Herr Hoppe sich nicht aus der Ruhe bringen lassen und uns die Thematik sehr professionell aufbereitet.“ Nachdem die Entscheidung zum Kauf des DVT fiel, übernahm das SCS Team – zusammengesetzt aus den Technikern und dem Personal Liaison Manager – die Organisation bis zur Implementierung und begleitet das MVZ auch nach der Installation weiterhin.
Hoher Informationsgehalt bei wenig Strahlendosis
Mit der 3-D-Bildgebung im eigenen Haus ergeben sich für die Ärzte und das Team des MVZ viele neue Vorteile, die Ihnen den Praxisalltag erleichtern und auch den Patienten eine angenehmere Behandlung ermöglichen. „Ein persönlicher Vorteil für mich als Arzt ist es, dass ich jetzt natürlich viel mehr sehe im Vergleich zu einem Ultraschall- oder 2-D-Röntgenbild. Ich habe eine viel bessere Auflösung, die mir gerade in Bereichen hilft, die man nicht gut beurteilen kann. In zwei unserer Fälle war uns jeweils eine kindliche und eine erwachsene Ellenbogen-Fraktur aufgefallen, jeweils Radiuskopf bzw. am Epicondylus radialis. Im Röntgenbild hätten wir diese Frakturen nie gesehen, völlig ausgeschlossen. Das macht natürlich die Diagnosesicherheit und die Therapieplanbarkeit deutlich einfacher.“ Die klare Auflösung der SCS Bildgebung ist in der O&U besonders wertig, um ossäre Veränderungen qualitativ hochwertig darzustellen. Mit der 0,2 mm Schichtdicke ergibt sich ein hoher Informationsgehalt, der auch mit Einsatz des Super-Ultra-Low-Dose-Protokolls (SULD) nicht negativ beeinflusst wird. Mit dem SULD-Protokoll lässt sich die Strahlung auf ein Minimum beschränken, sodass die Dosis gleichauf oder niedriger als beim 2-D-Röntgen ist. Für die Patienten ist die niedrige Strahlung mitunter ein Grund, das DVT-Angebot anzunehmen. „Dass das H22 mit einer solch geringen Strahlenbelastung und so feinen Schnitten arbeitet, ist für uns ganz entscheidend gewesen. Beim DVT verändere ich die Schichtdicke gar nicht und ich kann die Schnitte so wählen, wie ich sie benötige. Beim CT ist das etwas anderes. Wenn Sie hier die Schichtdicke vermindern, dann muss die Strahlenquelle umso häufiger rotieren und das ergibt immer mehr Strahlung für den Patienten.“
Die eigenständige Bildgebung optimiert die Praxis
Die Unabhängigkeit vom Radiologen war für die Kollegen des MVZ Schwäbisch Hall ein wichtiger Schritt, um den Praxis-Workflow im MVZ zu optimieren. Die Lernkurve war für das Praxisteam steil und mit jeder Aufnahme, die die Mitarbeiterinnen von den zu untersuchenden Volumen erstellten, wurde die Handhabung flüssiger. Für den Patienten bedeutet dies eine stressfreiere Behandlung. „Beim Röntgen muss der Patient ausgezogen und zweimal positioniert werden. Wenn er sich dann bewegt, brauchen wir noch eine dritte Aufnahme. Wenn man im DVT den Patienten einmal gelagert und schon ein wenig Erfahrung damit hat, dann geht die Untersuchung sehr zügig.“ Nach der kurzen Anlaufzeit, die das Team benötigte, um sich mit der neuen Diagnostik vertraut zu machen, ergab sich dann auch nach und nach der Zeitvorteil. „Ich bin einfach schneller und selbstständiger. Die sofortige Verfügbarkeit ist, muss ich ganz ehrlich sagen, nochmal ein deutlicher Vorteil. Ich muss meinen Mitarbeiterinnen nicht mehr sagen, dass sie beim Radiologen anrufen sollen, denn das kostet auch wieder Zeit. Für den Patienten geht es einfach zügiger, denn der braucht nicht nochmal extra einen neuen Termin für eine weitere Sprechstunde. Die Untersuchung kann ich jetzt viel schneller und mit einer wirtschaftlich und vor allem medizinisch sinnvollen Zusatz-Diagnostik einfach viel besser und fixer gestalten.“ Der Facharzt erzählt, dass er auch die zeitnahe Therapieentscheidung und die Planung sehr schätzt, die der eigene DVT-Betrieb in der Praxis mit sich bringt. Er kann den Patienten jetzt eine bessere Qualität anbieten, die über das normale Spektrum hinausgeht und die auch wahrgenommen wird. „Für Patienten ist die Untersuchung mit dem DVT angenehm und sie sind auch sofort davon begeistert. Wir konnten schon mehrere Selbstzahler einbinden, die die ganze Behandlung einfach direkt vor Ort, ohne weitere Terminketten und mit weniger Strahlenbelastung hinter sich bringen wollen. Das haben wir gar nicht so erwartet aber wir werden dieses Angebot sicherlich in Zukunft noch ein bisschen ausbauen können.“
Klare Bildsprache für viele Indikationen
„Die SCS Bildgebung nutze ich am häufigsten im traumatologischen Bereich, teilweise auch ein bisschen im degenerativen Bereich. Ich habe eine Gonarthrose-Patientin mit sehr starken Beugehemmungen, die ich mir röntgenlogisch so nicht erklären konnte. Im DVT sah ich, dass sie in der Kniekehle, Richtung Eminenz, eine riesige Osteophytenbildung hat, die ihr die Beugung unmöglich gemacht hat. Anhand der Bilder aus dem H22 konnte ich ihr den Grund ihrer Beschwerden genaustens erklären.“ Auch einen Patienten mit insulinpflichtigem Diabetes konnte Herr Dr. Böhme bereits untersuchen, nachdem dieser mit unklaren Fußschmerzen in die Praxis kam und den er auf eine Stressfraktur, Insuffizienzfraktur und eine beginnende Charcot-Fuß-Symptomatik untersuchte. Die hohe Auflösung des DVT macht es überdies auch einfach, Veneneingänge der Kortikalis darzustellen und da das MVZ einen gefäßchirurgischen Schwerpunkt hat, finden sich auch in diesem Bereich Einsatzmöglichkeiten. In der Sportmedizin eignet sich die SCS Bildgebung besonders gut, da die Sportler mit dieser sofort verfügbaren Diagnostik schneller wieder in den aktiven Alltag zurückkehren können, während die geringe Strahlendosis sich vor allem auch für die Pädiatrie eignet. Herr Dr. med. Böhme hat uns den Fall eines 13-jährigen Footballspielers mitgebracht, der diese beiden Bereiche vereint.
Fallvorstellung: Keilförmige/dreieckförmige Fraktur des Radiuskopfes
Ausgangssituation
Vorstellung des Patienten, nachdem ihm am Vortag beim Footballspielen ein Gegenspieler auf oder gegen den rechten Ellenbogen gefallen war. Genauer Mechanismus nicht mehr erinnerlich. Vorstellung mit Schwellung am Ellenbogen rechts, Druckschmerz mit Punktum maximum im Bereich des Radiuskopfes. Kollaterale Bandführung medial und lateral stabil, Beweglichkeit dabei in Extension und Flexion wie auch bei der Umwendbewegung nicht eingeschränkt, insbesondere bei der Umwendbewegung aber schmerzhaft.
Rechtfertigende Indikation
DVT (CBCT) Ellenbogen rechts im SULD-Modus (koronale, sagittale und transversale Rekonstruktion, Schichtdicke 0,2 mm): Verdacht auf Fraktur im Bereich des Radiuskopfes bei 13-jährigen Patienten mit offenen Wachstumsfugen, komplexe knöcherne Anatomie am Ellenbogen bei Kindern und Jugendlichen, Vermeidung von mehrfachen Wiederholungen von Projektions-Radiographien.
Fragestellung
Fraktur oder knöcherner Bandausriss, Wachstumsfugen-Verletzung?
Befund
DVT (CBCT) Ellenbogen rechts im SULD-Modus (koronale, sagittale und transversale Rekonstruktion, Schichtdicke 0,2 mm): Keilförmige/dreieckförmige Fraktur des Radiuskopfes in der Epiphyse mit Einstrahlung in die humero-radiale Gelenkfläche sowie in die Epiphysenfuge ohne Dislokation (formal Aitken-2-Verletzung), insbesondere auf mehreren Schichten in der transversalen Ebene gut zu erkennen, aber auch sagittal und transversale auf jeweils einigen Schichten gute Darstellung des Frakturverlaufs, darüber hinaus sonst unauffällige Anatomie am distalen Humerus sowie der proximalen Ulna mit unauffälliger Darstellung der Knochenkerne und Wachstumsfugen.
Therapie
Bei undislozierten Verhältnissen und nachgewiesener Fraktur am Radiuskopf Einleitung einer konservativen Therapie, Anlage einer Oberarm-Castschiene in 80° Beugung bei neutraler Pro/Supination. Nach einer Woche am 25.07.2022 Verlaufskontrolle, erneut mittels DVT Ellenbogen rechts im SULD-Modus (koronale, sagittale und transversale Rekonstruktion, Schichtdicke 0,2 mm). Hierbei weiterhin unveränderte, undislozierte Verhältnisse der Fraktur am Radiuskopf, sodass die konservative Therapie weiter fortgeführt werden kann.
Medizinisches Versorgungszentrum MVZ Schwäbisch Hall Dr. Keller, Dr. Spranger, Dr. Böhme, Arbogast und Burgschweiger – Partnerschaft Weilerwiese 5 74523 Schwäbisch Hall www.qmediko.com/mvz
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