Alle Beiträge von Janosch Kuno

Nachhaltige Praxisführung für O&U: Tipps, die leicht umzusetzen sind

Als Orthopäden und Unfallchirurgen liegt Ihr Fokus auf der Wiederherstellung der Gesundheit Ihrer Patienten. Doch wie können Sie gleichzeitig eine nachhaltige Praxisführung gewährleisten? In diesem Artikel möchten wir Ihnen vier gut umzusetzende Tipps vorstellen, wie Sie Ihre Praxis nachhaltiger gestalten können, ohne dabei zusätzliche Kosten zu verursachen.

  1. Prävention:
    Ein bekanntes Sprichwort besagt: “Vorbeugen ist besser als Heilen” – das gilt natürlich vor allem in der Medizin. Eine der nachhaltigsten Therapien ist es, einen pathologischen Zustand zu vermeiden, bevor er überhaupt entsteht. Durch gezielte Prävention können Sie Ihre Patienten gesund halten und dadurch auch den Bedarf an Behandlungen reduzieren. Jede Behandlung, die nicht stattfindet, spart Ressourcen und reduziert die Umweltbelastung. Erinnern Sie Ihre Patienten daran, dass regelmäßige Bewegung, eine ausgewogene Ernährung und angemessene Vorsorgeuntersuchungen ihre besten Verbündeten im Kampf gegen diverse Pathologien sind.
  2. Qualität der Behandlung:
    Als zweiter medizinischer Faktor neben der Prävention ist die Qualität und Langlebigkeit der Behandlung als wichtiger Nachhaltigkeitsfaktor zu nennen. Wenn eine Behandlung nicht richtig durchgeführt wird, kann dies nicht nur negative gesundheitliche Auswirkungen auf den Patienten haben, sondern resultiert auch nicht selten in einer prolongierten Therapiephase, in zusätzlichen Therapien, und im Worst Case in einer Aggravation des Grundzustandes, sodass die Behandlung wiederholt werden muss. Eine Behandlung, die den Patienten zu einer langfristigen Genesung führt, ist wesentlich nachhaltiger als eine Behandlung, die wiederholt werden muss.
  3. Smartes Terminmanagement:
    Es ist inzwischen wissenschaftlich belegt, dass ein großer Teil des ökologischen Fußabdrucks der Medizin aus zurückgelegten Wegen von Patienten und Mitarbeitern von medizinischen Einrichtungen herrührt. Aus diesem Grund ist das Vermeiden von unnötigen Strecken – vor allem für Patienten – ein sehr nachhaltiger Ansatz. Neben der (zeitlichen) Belastung, die eine wiederholte Vorstellung in Ihrer Praxis für den Patienten bedeutet, beanspruchen häufige Folgetermine auch die Ressourcen der Praxis und Klinik an sich: Jedes Mal muss der Patient erneut angenommen, gesetzt und verabschiedet werden, und nach dem Patienten muss das Zimmer zumindest kurz gereinigt werden.
    Eine Möglichkeit, den ökologischen Fußabdruck von medizinischen Einrichtungen zu reduzieren, besteht also darin, sicherzustellen, dass die Termine so organisiert sind, dass der Patient so selten wie möglich in der Praxis erscheinen muss. Durch ein smartes Terminmanagement sowie den Einsatz von Telemedizin können Sie den Bedarf an persönlichen Besuchen reduzieren und so den ökologischen Fußabdruck Ihrer Praxis verringern. Die Patienten können ihre Fragen und Anliegen virtuell mit Ihnen besprechen, ohne persönlich vor Ort zu sein. Telemedizinische Konsultationen eignen sich besonders gut für Nachsorgetermine, Besprechungen von Labortestergebnissen oder die Überprüfung des Genesungsfortschritts.
  4. Sparsamer Umgang mit Ressourcen:
    Ob es sich um Verbrauchsmaterial, Energie oder Wasser handelt – ein sparsamer Umgang mit Ressourcen ist ein wichtiger Faktor für eine nachhaltige Praxis. Erfahrungsgemäß bringt vor allem ein bewussterer Umgang mit der Ressource „Energie“ nicht nur ökologische, sondern auch ökonomische Vorteile. Mitglieder von greenviu®, einer in 2021 unter anderem von Dr. Dr. Markus Tröltzsch gegründeten Initiative, welche wissenschaftlich basiert Praxen dabei hilft, nachhaltiger zu arbeiten, berichten von teilweise erheblichen Einsparungen bei den Energiekosten, nachdem sie sich mit der Thematik auseinandergesetzt und bewusst (teilweise profane) Energiesparmaßnahmen wie den Ersatz der Beleuchtung durch LED-Lampen und Installation von Bewegungsmeldern in nicht oft genutzten Räumen oder das Ausschalten aller elektronischen Geräte über Nacht eingeführt haben.  

    Nutzen Sie auch Wasserressourcen bewusst und fördern Sie den sparsamen Umgang mit diesem Gut. Durch Ihren bewussten Umgang mit Ressourcen zeigen Sie auch Ihren Mitarbeitern, dass Nachhaltigkeit nicht nur ein Schlagwort ist, sondern eine tägliche Praxis.
    Sprechen Sie mit Ihrem Team über konkrete Einsparmöglichkeiten, führen Sie gemeinsam einen Energiesparplan ein und feiern Sie gemeinsam Ihre Erfolge.

Wenn Sie Interesse an der kostenfreien Berechnung Ihres ökologischen Fußabdrucks in Tonnen CO2 pro Jahr haben, nehmen Sie an der Umfrage teil, die greenviu zusammen mit dem BVOU gestartet hat:

BVOU kritisiert überraschende Änderung in der Notfallversorgung scharf

Berlin –  Mit Kritik reagiert der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU e.V.) auf den zustimmenden Beschluss der Ampelkoalition, dass Krankenhäuser zukünftig keine Fälle mehr an Praxen weiterverweisen dürfen. Dazu Dr. Burkhard Lembeck, BVOU-Präsident: „Alle Bemühungen, das Krankenhauspersonal zu entlasten, alle Bemühungen sich auf echte Notfälle zu fokussieren werden konterkariert. Man handelt gegen die Empfehlungen der Regierungskommission und gegen den Sachverstand der Fachgesellschaften. Ein Lehrstück für Realitätsferne!“

Hintergrund ist ein Änderungsantrag der Ampelkoalition, welcher ohne Vorankündigung in den Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) eingebracht wurde. Die Zustimmung fand am Freitag, den 26. Mai 2023 statt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) war im Vorfeld beauftragt worden, Richtlinien für eine qualifizierte und standardisierte Ersteinschätzung des medizinischen Versorgungsbedarfs zu erstellen, die festlegen sollten, nach welchen Kriterien in die verschiedenen Versorgungsebenen gesteuert werden sollen. Neben der Behandlung schwerer Fälle in der Notaufnahme eines Krankenhauses war geplant, dass Patientinnen und Patienten durch diese qualifizierte Ersteinschätzung je nach Tageszeit an Notdienst- oder Facharztpraxen weitergeleitet werden.

Laut der in letzter Minute eingebrachten Änderungen der Ampelkoalition sollen nun Patienten, die die Notaufnahme von Krankenhäusern aufsuchen, ohne klassische Notfälle zu sein, ausschließlich im Krankenhaus oder in Notfallpraxen am Krankenhaus weiterbehandelt werden. Eine Weiterleitung in die vertragsärztliche Versorgung soll nicht mehr möglich sein.

„Die Arbeit des GBA, der an einem Vorschlag zur Neuorganisation der Notfallversorgung intensiv arbeitet und der bereits weit fortgeschritten ist, wird mit diesem Änderungsantrag konterkariert und die Selbstverwaltung insgesamt ausgehebelt“, mahnt Dr. Burkhard Lembeck. „In den Krankenhäusern laufen bereits jetzt viele Patienten auf, die keine Notfälle sind. Diese Situation wird durch den aktuellen Änderungsvorschlag nun exponentiell verschärft“.

Der Vorschlag des BVOU-Präsidenten zur Notfallreform: „Orthopäden und Unfallchirurgen fordern seit langem die Fokussierung auf echte Notfälle, eine Entlastung durch Wegnahme von Bagatellen und den Schutz der 24/7 arbeitenden Kolleginnen und Kollegen. Wir stellen fest: Das Personal, das rund um die Uhr arbeitet, die Kolleginnen und Kollegen im Schockraum haben keine Lobby! Neben dem Polytrauma sollen Sie auch den eingewachsenen Zehennagel nachts versorgen. Irgendwann wird auch der letzte motivierte Mitarbeiter das System verlassen haben!“

Der BVOU hatte bereits im vergangenen Herbst mit Unterstützung der DGOU (Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie) ein Eckpunktepapier zur ambulanten Versorgung von Notfällen in Orthopädie und Unfallchirurgie erarbeitet, das auch vom Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) mitgetragen wird. Es liefert neben einer umfassenden Analyse die Eckpunkte für eine leitliniengerechte Versorgung und bietet konkrete, einfach umsetzbare Lösungsvorschläge zur Entlastung der Notaufnahmen an. Die qualifizierte Ersteinschätzung sollte in diesem Vorschlag auch telefonisch, z.B. über die Notrufnummer 116 117, möglich sein und Notfallpatienten in die für sie passende Versorgungsstruktur weiterleiten. Nur so können Ressourcen geschont und Überlastungsspitzen in den Versorgungsebenen vermieden werden.

Dr. Lembeck kritisiert: „Die Vorschläge der Fachgesellschaften und Berufsverbände, der Sachverstand der Regierungskommission zur Reform der Notfallversorgung werden mit dem Beschluss zunichte gemacht!“

Weitere Informationen und Eckpunktepapier zur Notfallversorgung: www.bvou.net/positionspapier-notfallversorgung

Über den BVOU:
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätigen Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Kontakt bei Rückfragen:
Janosch Kuno
Straße des 17. Juni 106 – 108
10623 Berlin
presse@bvou.net
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Bald mehr unnötige Patienten-„Notfälle“ im Krankenhaus dank Regierung

Berlin– Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert Pläne der Ampelkoalition, wonach im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) durch die Hintertür Änderungen an der Notfallversorgung beschlossen werden sollen.

Bislang sah die Reform der Notfallversorgung eine Intensivierung der Patientensteuerung vor: nach einer qualifizierten Ersteinschätzung sollten Patientinnen und Patienten je nach Schwere und Dringlichkeit ihrer Erkrankung in die richtige Versorgungsebene vermittelt werden, Vertragsarztpraxen, integrierte Notfallzentren oder stationäre Notaufnahmen. Eine Richtlinie für dieses Ersteinschätzungsverfahren hat der hiermit beauftragte Gemeinsame Bundesausschuss bereits erarbeitet und steht kurz vor Beschlussfassung.

Die Notwendigkeit dieser Richtlinie, geschweige denn einer Ersteinschätzung scheint jedoch nun obsolet. Die Mitwirkenden der Regierungsparteien im Ausschuss für Gesundheit haben am gestrigen Tage den Antrag einer geplanten Änderung in § 120 Absatz 3b SGB V (Änderungsantrag Nr. 5) gebilligt. Diese Änderung würde es den Krankenhäusern künftig ermöglichen, Patientinnen und Patienten zu jeder Tageszeit zu behandeln, auch wenn bzw. obwohl sie laut Ersteinschätzung eigentlich gar nicht dafür qualifiziert würden.

Hierzu Dr. Dirk Heinrich, SpiFa-Vorstandsvorsitzender: „Mit dieser Änderung wird das gesamte Ersteinschätzungsverfahren ad absurdum geführt. Wenn eine Patientin oder ein Patient mitten am Tag in einer Notaufnahme aufschlägt, sind logischerweise alle Bereitschaftsdienstpraxen noch geschlossen. Da man aber theoretisch nur an diese weiterleiten darf, nicht aber an eine ,normale‘ zu diesen Uhrzeiten regulär geöffnete Vertragsarztpraxis, soll den Krankenhäusern nun erlaubt werden, selber zu behandeln. Damit sind die gesamte Systematik und das Versorgungsziel außer Kraft gesetzt.“

Der SpiFa bemängelt in diesem Zusammenhang erneut die Übergriffigkeit der Gesundheitspolitik in den Kompetenzbereich der Selbstverwaltung. Darüber hinaus bekräftigt er die Forderung nach einem absoluten Aufnahmeverbot von Patientinnen und Patienten für Krankenhäuser ohne integrierte Notfallzentren. Dieser Aspekt fand in der Empfehlung der Regierungskommission keine Berücksichtigung und muss unbedingt vom Gesetzgeber noch aufgegriffen werden.

Quelle: SpiFa

Summer School 2023 für O&U: Anmeldung läuft

Berlin, 12.05.2023: Medizinstudierende ab 5. Semester können sich bis zum 1. Juli für die Summer School der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. (BVOU) bewerben. Bei dem Kurs vom 30. August bis zum 1. September 2023 in Kiel bekommen angehende Mediziner auch in diesem Jahr wieder Gelegenheit, einen Blick in ihre mögliche berufliche Zukunft zu werfen. Auf dem Programm der traditionellen Summer School O und U stehen Workshops wie Schwerverletztenversorgung, Arthroskopie, Instrumentenkunde und Nahtkurs, Endoprothetik und konservative Behandlung von Tendinopatien. Vorträge und Diskussionsrunden, beispielsweise zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, laden zur Information und zum Austausch ein. Außerdem gibt es Gelegenheit zum persönlichen Kennenlernen während eines sportiven Rahmenprogramms.

Die Auswahl der Teilnehmenden der Summer School wird jedes Jahr vom Jungen Forum O und U organisiert, um dem medizinischen Nachwuchs einen Einblick in das spannende und hochinteressante Fach O und U zu geben. In dem zweitägigen Intensivprogramm lernen die Studierenden Inhalte des Faches praxisnah kennen und erfahren etwas über das Berufsleben der in diesem spannenden Bereich tätigen Mediziner. Die wissenschaftliche Leitung der Summer School übernehmen die DKOU-Präsidenten der Fachgesellschaften und des Berufsverbandes für das Jahr 2024, Prof. Dr. med. A. Seekamp (DGU), Prof. Dr. med. M. Scheibel (DGOOC) und Dr. med. T. Vogel (BVOU).

Gemeinsam mit weiteren Chef- und Oberärzten, Hochschuldozenten sowie jungen Ärzten in der Weiterbildung berichten sie aus ihrem Arbeitsalltag und vor allem darüber, was für die Motivation wichtig ist, um sich diesem sehr breiten und fordernden Fachgebiet mit gleichbleibender Begeisterung zu widmen. Im engen Austausch bringen sie den Studierenden die vielfältigen Arbeitsbereiche von Orthopädie und Unfallchirurgie näher, beleuchten die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen und sprechen über die beruflichen Zukunftsaussichten im Fach.

Studierende ab 5. klinisches Semester können sich bis zum 1. Juli 2023 für max. 30 Plätze der Summer School 2023 bewerben. In einem strukturierten Verfahren wählt das Junge Forum dann die Kandidaten aus, die kostenfrei teilnehmen können. Auch die Unterbringungskosten sowie den Eintritt zur traditionellen Abendveranstaltung übernehmen DGOU und BVOU. Aufgrund starker Nachfrage in den Vorjahren wird rechtzeitige Online-Bewerbung empfohlen.

Ärztetag: Doppeltes Plädoyer für BÄK-Sitz im G-BA

Essen – Die Bundesärztekammer (BÄK) sollte stimmberechtigt in die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) einbezogen werden. Das hat der 127. Deutsche Ärztetag (DÄT) vergangene Woche in Essen gefordert. Er lag damit auf einer Linie mit Peter Müller, Richter am Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts und Gastredner beim DÄT-Tagesordnungspunkt „Freiheit und Verantwortung in der ärztlichen Profession“. In seinem vielbeklatschten Vortrag hatte der ehemalige saarländische Ministerpräsident u.a. erläutert, warum Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung „gerade im ärztlichen Bereich eine wertvolle gesellschaftliche Ressource sind, die wir brauchen, wenn wir ein leistungsfähiges Gesundheitswesen und damit eine humane Gesellschaft organisieren wollen“.

BÄK-Sitz als „Gebot der politischen Klugheit“

Die immer wieder aufflammende Frage, ob der G-BA ausreichend demokratisch legitimiert ist, streifte Müller nur. Aber zur Beteiligung legte er sich fest: „Hier werden zentrale Weichenstellungen vorgenommen. Da wäre es doch ein Gebot der politischen Klugheit, die, die besonders davon betroffen sind, daran zu beteiligen und der Bundesärztekammer Sitz und Stimme im G-BA zu geben.“ Das entspreche auch dem Gebot der Subsidiarität: „Ärztliche Selbstverwaltung ist gelebte Subsidiarität.“ Sie und die Freiberuflichkeit seien am Ende wie siamesische Zwillinge: „Wenn das eine weg ist, wird das andere nicht lange überleben.“

Grenzen der Kommerzialisierung sind sinnvoll

Darüber hinaus griff der Verfassungsrichter etliche Reizworte auf und bezog Stellung dazu. „Wenn das Recht der Freiberuflichkeit erhalten werden soll, gibt es Grenzen der Kommerzialisierung“, stellte er u.a. klar. Freiberufliche Tätigkeit sei „kein geeigneter Ort für die Erprobung marktradikaler Ansätze“ oder für dominantes Gewinnstreben. Zusätzlich gelte: „Wer permanent Wettbewerb, Wegfall von Zugangsbeschränkungen, Öffnung für neue Finanzinstrumente, Private Equity und Shareholder Value in den Wald hineinruft, darf sich nicht wundern, wenn ihm aus dem Wald Einbeziehung in die Gewerbesteuer entgegenschallt.“ Aber das CDU-Mitglied mahnte auch: „Schon Bonusregelungen und Zielvereinbarungen sind nicht ohne Weiteres mit dem Grundsatz der Therapiefreiheit und dem Primat des Patientenwohls vereinbar.“ Und ergänzte später: Ein Gewinnverbot im Gesundheitswesen – „das würde dann auch für Niedergelassene und Krankenhäuser gelten.“ Welche Gewinnmodelle noch zulässig seien und welche nicht mehr, das sei am Ende eher eine politisch als eine verfassungsrechtlich zu beantwortende Frage.

Regelungsdickicht lichten, mehr Freiheiten einräumen

Nach seinem eigentlichen Vortrag, im Dialog mit den Delegierten des Ärztetags, griff Müller deren vielgestaltige Kritik an der aktuellen Gesundheitspolitik und der Stoßrichtung vielen Reformen auf.  Wenn sie die schleichende Aushöhlung von Freiberuflichkeit und ärztlicher Selbstverwaltung aufhalten wolle, habe die Ärzteschaft eine Sisyphosarbeit vor sich. Aber seit Albert Camus wisse man, dass Sisyphos ein glücklicher Mensch gewesen sei. Der Verfassungsrichter regte zugleich ein gesamtgesellschaftliches Umdenken an: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – das ist nicht die Idee des freiheitlichen Grundgesetzes.“ Die Verfassung gehe vielmehr von „Freiheit in Verantwortung“ aus. Deshalb müsse man auch weg von so manchem Regelungsdickicht, forderte er: „Ich war gestern bei der Eröffnung tief beeindruckt, wie viele Gesetze uns im Gesundheitsbereich bevorstehen. Mir wird da angst und bange.“

Sabine Rieser/Rie

Ärztinnen und Ärzte machen Medizin – und nur sie!

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert die zunehmende Einflussnahme der Gesundheitspolitik in ärztliche Entscheidungen und Belange sowie in die Kompetenzbereiche der ärztlichen Selbstverwaltung.

Die Gesundheitspolitik der Ampelkoalition greift aus Sicht des SpiFa zunehmend in den ureigensten Bereich medizinischen Denkens und Handelns ein: die freie Ausübung des Berufes sowie die Möglichkeit der freien Bestimmung über die bestmögliche Versorgung von Patientinnen und Patienten.

Dazu zählt der SpiFa unter anderem die Schaffung von Parallelstrukturen, mittels welchen ureigenste ärztliche Aufgaben künftig substitutiert werden sollen.
Auch die geplante Implementierung medizinferner Stimmen in die Strukturen der Selbstverwaltung und die potenzielle Einflussnahme der Bundesländer in den Zulassungsausschüssen stellen aus Sicht des SpiFa klare Übergriffe in den alleinigen Kompetenz- und Entscheidungsbereich von Ärztinnen und Ärzten dar.

Hierzu der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Heinrich: „Mit dieser Gesundheitspolitik stellt die Bundesregierung immer offensichtlicher das Wesen des freien Berufs von Ärztinnen und Ärzten in Frage. Vielmehr noch: sie begegnet dem freien Beruf Ärztin oder Arzt zunehmend mit Misstrauen oder gar Unverständnis und dem Anspruch, sie wüsste am besten, was für eine bestmögliche Versorgung von Patientinnen und Patienten in Deutschland benötigt würde. Dem treten wir klar entgegen. Die Fachärzteschaft in Deutschland begreift Patientenschutz als Verantwortung und Verpflichtung ihres freiberuflichen Handelns – auch der Politik gegenüber.“

Wenn es um das Thema Gesundheit von Patientinnen und Patienten geht, müssen Ärztinnen und Ärzte weiterhin frei in ihrer Entscheidung sein und bleiben, unabhängig davon, ob sie in der eigenen Niederlassung, Angestellte in Klinik oder Praxis, oder noch in der fachlichen Weiterbildung sind.

www.spifa.de

Ausschreibung Deutscher Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie 2023

Gemeinsame Ausschreibung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU)

Berlin, xx.04.2023: Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) loben im Jahr 2023 zum 14. Mal den Deutschen Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie (JOU) aus. Mit der Würdigung herausragender Publikationen aus den Bereichen Print und Online, Rundfunk sowie TV möchten die Verbände die Qualität der Berichterstattung über orthopädisch-unfallchirurgische Themen würdigen und die hohe Bedeutung des Faches in der Öffentlichkeit sichtbar machen. Bewerbungen können bis zum 31. Juli 2023 eingereicht werden. Der Preis ist mit insgesamt 5.000 Euro dotiert. Er kann von der Jury auf mehrere Arbeiten aufgeteilt werden.

Verletzungen und Erkrankungen der Haltungs- und Bewegungsorgane, also von Knochen, Gelenken, Muskeln und Sehnen, sind immer öfter Ursache für langwierige Krankenhausaufenthalte und erhebliche Lebenseinschränkungen. Die Orthopädie und Unfallchirurgie hat in den vergangenen Jahrzehnten enorme Veränderungen und Entwicklungen erlebt, sodass Patienten heute von wesentlich verbesserten Behandlungen profitieren, die ihnen ihre Mobilität und Selbständigkeit bis ins hohe Alter sichern.

Ausgezeichnet werden herausragende journalistische Beiträge, die ein Thema aus dem Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie fachlich fundiert, verständlich und differenziert darstellen. Das können z.B. Veröffentlichungen zu Prävention, Therapie und Rehabilitation, Krankheitsverläufen oder Innovationen sein sowie Beiträge zur aktuellen gesellschaftlichen oder gesundheitspolitischen Bedeutung von O und U. Die Beiträge sollen den Stellenwert des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie beleuchten, über Behandlungsmethoden aufklären und Mediennutzern belastbare, transparente Informationen als Orientierungshilfe anbieten.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Beiträge müssen in einem deutschsprachigen Medium (Print, Hörfunk, Fernsehen, Online) im Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 erschienen sein. Sie sollen sich durch gründliche Recherche, redaktionelle Unabhängigkeit, interessante Aufarbeitung und sachliche Korrektheit auszeichnen. Berücksichtigt werden sowohl umfangreiche Wort-Bild-Beiträge als auch kompakte Beiträge beispielsweise für lokale Medien oder Nachrichtenagenturen. Pro Autor kann nur ein Beitrag eingereicht werden. Auch Autoren-Teams können sich bewerben.

Bewerbungsunterlagen

Bitte füllen Sie für Ihre Bewerbung das JOU-Stammblatt aus. Laden Sie dafür bitte das Onlineformular herunter, speichern Sie es lokal auf Ihrem Rechner und senden Sie es uns per E-Mail. Alternativ können Sie hier das Formular wahlweise auch als Word-Dokument downloaden.

Bitte reichen Sie außerdem folgende Dokumente in digitaler Form ein:

  • Für Printmedien: Word-Dokument des Textes sowie den Originalbeitrag eingescannt als PDF-Dokument
  • Für Hörfunkbeiträge: MP3-Datei mit Angabe des Sendetermins und ggf. dem Link zur Mediathek
  • Für Fernsehbeiträge: MP4-Datei mit Angabe des Sendetermins und ggf. dem Link zur Mediathek
  • Für Online-Beiträge/Podcasts/Videos: Link zum Beitrag sowie die Schaltzeiten und ggf. ein PDF-Dokument

Bitte nutzen Sie für die Datenübermittlung z.B. den kostenfreien Filehosting-Dienst https://wetransfer.com/

Jury
Eine unabhängige Jury bewertet die eingereichten Arbeiten und ermittelt die Preisträger. Die Jury setzt sich zusammen aus Medienvertretern, einem gesundheitspolitischen Vertreter sowie Repräsentanten und Ärzten der ausrichtenden Verbände. Die Preisvergabe erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

Einsendeschluss
Journalisten können ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 31. Juli 2023 einreichen.

Informationen zum Journalistenpreis sowie zu früheren Preisträgern und deren Arbeiten: https://dgou.de/presse/journalistenpreis

Bewerbung und Kontakt für Rückfragen
Janosch Kuno
Kommunikation und Pressearbeit
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 797 444 55
Fax +49 (0)30 797 444 45
E-Mail: presse@bvou.net
www.bvou.net

Swetlana Meier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -16 oder -00
E-Mail: presse@dgou.de
www.dgou.de

Ermitteln Sie den ökologischen Fußabdruck Ihrer Klinik oder Praxis

Nachhaltigkeit in Klinik und Praxis ist wichtiger denn je: In Kliniken und Arztpraxen wird immer mehr Wert auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz gelegt. Die Gesundheitsbranche ist ein großer Verbraucher von Ressourcen und erzeugt große Mengen an Abfall, aber es gibt viele innovative Konzepte und Technologien, die dazu beitragen können, diesen Footprint zu reduzieren.

Ein wichtiger Ansatz ist die Verwendung von umweltfreundlichen Produkten und Materialien in Krankenhäusern und Arztpraxen. Dazu können beispielsweise die Verwendung von recyceltem Papier oder biologisch abbaubaren Einwegprodukten gehören. Krankenhäuser können auch ihre Beschaffungsmethoden überdenken und sich auf nachhaltige Alternativen konzentrieren.

Eine weitere Möglichkeit ist die Verbesserung der Energieeffizienz von Einrichtungen. Krankenhäuser können energieeffiziente Beleuchtungs- und Kühlungssysteme einsetzen und alternative Energiequellen wie Solarenergie nutzen.

Auch die Reduzierung von Abfall und die Einführung von Recyclingprogrammen ist ein wichtiger Schritt hin zu Nachhaltigkeit. Hier können Krankenhäuser und Arztpraxen auf umweltfreundliche Praktiken und Programme zurückgreifen, um Abfall zu reduzieren und Recycling zu fördern.

Insgesamt ist Nachhaltigkeit ein wichtiger Faktor für die Gesundheitsbranche und es gibt viele Möglichkeiten zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in Kliniken und Arztpraxen. Durch die Umsetzung von nachhaltigen Praktiken und Programmen können diese Einrichtungen dazu beitragen, die Umwelt zu schützen und gleichzeitig eine hohe Patientenversorgung aufrechtzuerhalten.

Ermitteln Sie den ökologischen Fußabdruck Ihrer Klinik oder Praxis

Interessierte können eine Umfrage zu ihrem ökologischen Fußabdruck ausfüllen und die erforderlichen Daten in den Online-Fragebogen eintragen. Auf Wunsch erhalten sie auf Basis dieser Eingaben ihren ökologischen Fußabdruck in Tonnen CO2 pro Jahr zugesendet. Auf diese Weise sammelt der BVOU gemeinsam mit der Firma Greenviu Daten und gibt den Teilnehmern gleichzeitig wertvolle Informationen zurück.

Greenviu ist eine im Jahr 2021 gegründete Initiative, welche sich dem Thema Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der Medizin verschrieben hat. Greenviu ist Partner der UN-Initiative „ClimateNeutralNOW“ und unterstützt Mediziner und Zahnmediziner dabei, ihren ökologischen Fußabdruck durch nachhaltigeres Arbeiten zu reduzieren. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass alle Empfehlungen und Maßnahmen wissenschaftlich basiert sind. Der von Greenviu entwickelte „Footprint Calculator“ ist zur Zeit der einzige wissenschaftlich basierte Algorithmus, welcher in der Lage ist, den ökologischen Fußabdruck einer medizinischen Institution in Tonnen CO2 pro Jahr zu berechnen und eine detaillierte Aussage zur dessen Zusammensetzung zu machen. Basierend darauf werden individuelle Empfehlungen gegeben, wie der eigene ökologische Fußabdruck reduziert werden kann.

Dr. Klaus Reinhardt als BÄK-Präsident bestätigt

Essen – Nach der Wiederwahl von Dr. Klaus Reinhardt zum Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK) hat der 127. Deutsche Ärztetag am 18.5.2023  in Essen auch zwei BÄK-Vizepräsidentinnen gewählt. Damit ist das Präsidium der Bundesärztekammer komplett.

In ihrem Amt als Vizepräsidentin bestätigt wurde die 72-jährige Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Dr. Ellen Lundershausen. Sie arbeitet seit 1991 in Erfurt als niedergelassene HNO-Ärztin. Seit 2015 ist Lundershausen Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen. Von 2008 bis 2020 war sie Vizepräsidentin des Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte.

In Anbetracht der Herausforderungen durch die Kommerzialisierung des Gesundheitswesens rief Lundershausen die Ärzteschaft zur Geschlossenheit auf. „Wir müssen füreinander einstehen. Gemeinsam sind wir aktiver Gegner der Kommerzialisierung. Krankenhäuser gehören nicht an die Börse und Praxen nicht in die Hände von Investmentfonds. Wir Ärztinnen und Ärzte sind ausschließlich unseren Patientinnen und Patienten verpflichtet“, erklärte sie.

Neu ins Amt der Vizepräsidentin gewählt wurde Dr. Susanne Johna. Sie arbeitet als Oberärztin für Krankenhaushygiene am St. Josefs-Hospital in Rüdesheim. Seit 2016 ist Johna Mitglied im Vorstand der Bundesärztekammer und seit November 2019         1. Vorsitzende des Marburger Bundes Bundesverband.

Johna betonte die Bedeutung von Kooperation und Koordination zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung. „In Anbetracht des Fachkräftemangels müssen wir gemeinsam Konzepte entwickeln, wie wir die gesundheitliche Versorgung sicherstellen können. Versorgungssicherheit erfordert, dass wir die Sektorengrenzen überwinden und Doppelstrukturen abbauen“, sagte Johna.

Nach der Wahl des BÄK-Präsidenten und der beiden Vizepräsidentinnen der Bundesärztekammer votiert der Ärztetag zudem über die Besetzung der beiden Ämter als weitere Ärztin/weiterer Arzt im Vorstand der Bundesärztekammer.

Quelle: BÄK

Flyer “RICHTIG wachsen lernen”: Kostenfreie Flyer für junge Patienten

Um Sie in Ihrem Praxisalltag zu unterstützen und die Patienten-Prävention sowie -Versorgung zu stärken, bietet der BVOU als eine seiner vielen Serviceleistungen nun auch Flyer für die kleinen Patienten an.

Es wird auf Übungen aus den beiden BVOU-Initiativen Orthofit und OrthoKids verwiesen und anders als bei sonstigen Flyern kann digital auf coole Übungsvideos zugegriffen werden. Sie können das Training ganz individuell auf Ihre Patienten mit dem Ankreuzen der passenden Übungen gestalten.

Das Bewegungsprogramm Orthofit steht für die gesunde Entwicklung von Füßen und Rücken und klärt über eine gesunde Entwicklung des Bewegungsapparats auf. als Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie können Sie hier an der Initiative teilnehmen: https://www.aktion-orthofit.de/orthopaeden

In Baden-Württemberg ist zum 1. August 2022 das G-BA Innovationsprojekt OrthoKids gestartet:

OrthoKids ist eine orthopädische Vorsorgeuntersuchung für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 und 14 Jahren.

Die gerade in diesem Lebensabschnitt gehäuft auftretenden Skelettdeformitäten und eventuell auch Folgen nicht erkannter angeborener orthopädischer Erkrankungen, sollen frühzeitig erkannt werden. Bei Bedarf kann ein heute i. d. R. hoch erfolgreich konservativer oder operativer Therapieansatz durchgeführt werden: Hier seien exemplarisch nur die konservativen und operativen Möglichkeiten bei Skoliose oder Beindeformitäten zu nennen.

OrthoKids wird von einer umfangreichen wissenschaftlichen Studie begleitet.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Ihrer KV BaWü: https://www.kvbawue.de/praxis/vertraege-recht/vertraege-von-a-z/orthokids/

Die Flyer können von allen* BVOU-Mitgliedern kostenfrei bestellt werden.

*Wir müssen eine Verfälschung der OrthoKids-Studie vermeiden und bitten Sie daher zu beachten, dass eine Bestellung mit KV-Sitz in Baden-Württemberg bis zum Ende der Projektlaufzeit von OrthoKids (voraussichtlich 31.12.2024) nicht möglich ist.
Wir empfehlen Ihnen daher die Teilnahme an OrthoKids und Orthofit: als teilnehmender Arzt erhalten Sie anderweitige Patienteninformationen.