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BVOU-Präsident: Jameda-Verträge überdenken

Berlin – BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher hat mit einem persönlichen Anschreiben an alle Verbandsmitglieder auf das jüngste Jameda-Urteil reagiert. Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs hatte gestern eine Mitteilung zur schriftlichen Urteilsbegründung veröffentlicht.

Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie haben sicherlich in der aktuellen Presse die Berichterstattungen zum Jameda-Urteil verfolgt. Es ist eine Entscheidung mit Symbolwirkung. Die früheren Rechtsanwälte der klagenden Ärztin, die in den Vorinstanzen stets unterlag, warfen Jameda „Schutzgelderpressung“ vor.

Trotzdem zahlen immer noch circa 1.000 Orthopäden und Unfallchirurgen, aus welchen Gründen auch immer, 69 Euro pro Monat für ein sogenanntes Premiumpaket. Zwar hat Jameda nach dem Urteil die Portalregeln für diese Pakete geändert. Doch wollen Sie das dennoch weiter so machen?

Der BVOU bietet mit Orthinform ein eigenes Portal, auf dem Patienten einen kompetenten Facharzt beziehungsweise eine kompetente Fachärztin für O und U finden können. Auch Sie können in Orthinform gefunden werden. Orthinform ist für alle BVOU-Mitglieder eine kostenfreie Serviceleistung und bietet viel mehr als Jameda: Arztsuche, Lexikon, Krankheitsbilder-Informationen. Es ist noch im Ausbau, doch weitere Funktionen werden folgen.

Damit Orthinform Reichweite und Wirkung erzielt, müssen Sie es unterstützen. Sie müssen dazu erst einmal nur Ihre Profildaten aktualisieren und ein Profilfoto von sich hochladen. Dann werden Sie auch umgehend mit Ihren Spezifikationen gefunden.

Haben Sie das schon gemacht? Wenn nicht, dann bitte ich Sie zeitnah darum. Falls Sie Fragen zum Hochladen haben, finden Sie im Infobrief 4/2017 sowie auf der Homepage Unterstützung. Oder unsere Geschäftsstelle hilft Ihnen weiter.

„Premiumpaket“-Bezahler bitte ich zu überlegen, ob das tatsächlich ein Wettbewerbsvorteil ist, den Sie brauchen.

Beste Grüße,

Ihr

Dr. Johannes Flechtenmacher

Urteil: Jameda verliert gegen Ärztin

Karlsruhe – Eine niedergelassene Dermatologin und Allergologin hat sich erfolgreich gegen ihre Präsentation im Arztsuch- und Bewertungsportal Jameda gewehrt. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied bereits am 23. Januar in ihrem Sinne. Seit heute liegt das Urteil nun auch schriftlich vor, wie der BGH in einer Pressemitteilung bekanntgab. Dass Ärzte generell ein Recht darauf haben, missliebige Einträge oder gar ihr ganzes Profil löschen zu lassen, lässt sich aus dem Urteil aber nicht ohne weiteres ableiten.

Die Hautärztin wurde entgegen ihrem Wunsch bei Jameda ohne Bild mit ihrem akademischen Grad, ihrem Namen, ihrer Fachrichtung und ihrer Praxisanschrift geführt. Klickte man auf ihr Profil, erschienen unter der Rubrik „Hautärzte (Dermatologen) (mit Bild) in der Umgebung“ weitere Profile von Ärzten desselben Fachbereichs und mit einer Praxis in der Umgebung der Praxis der Klägerin. Für diese Darstellung zahlten die konkurrierenden Ärzte, während von der Hautärztin ein kostenfreies Profil angelegt worden war. Dargestellt wurde neben den Noten der jeweiligen anderen Ärzte noch die Distanz zwischen deren Praxis und der Praxis der Klägerin.

Premiumzahlen bei Jameda werden von Konkurrenz verschont

Hintergrund: Auf dem Arztsuch- und Bewertungsportal können Informationen über Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe kostenfrei abgerufen werden. Dabei werden als „Basisdaten“ eines Arztes in der Regel akademischer Grad, Name, Fachrichtung, Praxisanschrift, weitere Kontaktdaten sowie Sprechzeiten und ähnliche praxisbezogene Informationen angegeben. Daneben sind Bewertungen abrufbar, die Nutzer in Form eines Notenschemas, aber auch als Freitextkommentare abgeben.

Jameda bietet Ärzten aber ebenso kostenpflichtige Verträge an. Dann wird ihr Profil – anders als das Basisprofil der nichtzahlenden Ärzte – mit einem Foto und zusätzlichen Informationen versehen. Daneben wurden bislang beim Aufruf des Profils eines nichtzahlenden Arztes als „Anzeige“ gekennzeichnete Profilbilder unmittelbarer Konkurrenten gleicher Fachrichtung im örtlichen Umfeld mit Entfernungsangaben und Noten eingeblendet. Anders verfuhr Jameda bei den Profilen zahlender Ärzte: Wer ein kostenpflichtiges „Premium-Paket“ gebucht hatte, musste keine Konkurrenten-Anzeigen beim eigenen Profil tolerieren.

Klägerin konnte bereits Bewertungslöschungen bewirken

Die Klägerin, die sich nun gegen Jameda wehrte, wurde in der Vergangenheit mehrfach bewertet. Seit 2015 hatte sie mit anwaltlicher Hilfe insgesamt 17 abrufbare Bewertungen beanstandet. Nach deren Löschung stieg ihre Gesamtnote von 4,7 auf 1,5. Dennoch verlangte sie am Ende, dass Jameda ihren Eintrag vollständig löschen sollte.

Der BGH gab ihrer Klage statt: Nach § 35 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Bundesdatenschutzgesetz sind personenbezogene Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. Dies treffe im vorliegenden Fall zu. Zwar hatten die Richter mit Urteil vom 23. September 2014 (Aktenzeichen VI ZR 358/13) entschieden, dass eine Speicherung von personenbezogenen Daten mit einer Bewertung der Ärzte durch Patienten generell zulässig ist. Doch der Fall der Hautärztin liege anders, betonten nun die Richter.

Bundesgerichtshof: Werbepakete konterkarieren neutrale Mittlerrolle

Jameda stellt nach Ansicht des BGH durch seine Premiumpakete zahlende Ärzte besser als nichtzahlende. Sie müssen keine Hinweise auf konkurrierende Kollegen auf ihren Profilen hinnehmen und erscheinen außerdem auf den Profilen nichtzahlender Ärzte in ihrer Nähe. Die Nutzer des Portals erfahren von diesen Unterschieden nichts. Mit einer solchen Geschäftspraxis verlässt Jameda aber nach Ansicht der Richter die Position als „neutraler“ Informationsmittler und agiert als Anbieter von Werbung. Dann kann sich das Portal aber auch nicht länger auf das Grundrecht der Meinungs- und Medienfreiheit und damit verbundene Rechte stützen. Die Klägerin wiederum kann dann ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung stärker geltend machen – in der Abwägung sei ihr ein „schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Speicherung ihrer Daten“ zuzubilligen (Urteil vom 20. Februar 2018, Aktenzeichen: VI ZR 30/17).

Jameda hat bereits reagiert

Jameda teilte mit, dass man die Anzeigen auf Arztprofilen, die Grund für das Urteil gewesen seien, mit sofortiger Wirkung entfernt habe. „Ärzte können sich nach wie vor nicht aus jameda löschen lassen“, betonte Geschäftsführer Dr. Florian Weiß allerdings. Die klagende Ärztin sei, so hatte „Spiegel Online“ berichtet, schon gar nicht mehr gelistet gewesen, weil sie mittlerweile ihre Praxis aufgegeben hat.

Die Rechtsanwälte Dr. Carsten Brennecke und Dr. Anja Wilkat, die die Dermatologin vertreten hatten, erklärten in einer Pressemitteilung: „Wir freuen uns, dass mit der ,Schutzgelderpressung‘ seitens jameda nun endlich Schluss ist. Dass sich Ärzte anonyme Bewertungen im Internet gefallen lassen müssen, ist schlimm genug. Eine Zwangsteilnahme an einer profitorientierten Werbeplattform, bei der die Bewertungsfunktion nur dazu dient, sich möglichst alle Ärzte und Zahnärzte Deutschlands zu Werbezwecken einzuverleiben, kann erst recht niemandem zugemutet werden. Insoweit sind alle Ärzte und Zahnärzte Deutschlands aufgerufen, nunmehr ihrerseits ihren Austritt aus dem System jameda durchzusetzen.“

BVOU-Orthinform als Alternative

BVOU-Geschäftsführer Dr. Jörg Ansorg verwies darauf, dass der Berufsverband mit seinem Patienteninformations- und Arztsuchportal „Orthinform“ einen seit Jahren etablierten Service biete, der vor kurzem modernisiert wurde. Hier könnten sich Patienten über Erkrankungen informieren und ihren Orthopäden und Unfallchirurgen vor Ort finden. Neben der kompletten Überarbeitung von Struktur und redaktionellen Inhalten für medizinische Laien wurden die Arztprofile deutlich erweitert, um jedem BVOU-Mitglied die Möglichkeit zu geben, kostenlos die eigene Expertise informativ und repräsentativ darzustellen.

ADO-Kursangebote auf dem VSOU 2018

Baden-Baden – Während der 66. Frühjahrstagung der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen (VSOU) vom 26. bis 28. April 2018 in Baden-Baden, bietet die Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) ein umfangreiches Kursangebot.

Einen Überblick über sämtliche Kurse finden Sie hier:

AE-Basis-Kompaktkurs  „Standards in der Hüft- und Knieendoprothetik” Do, 26. – Sa, 28.04.2018, 8.00-14.00 Uhr
Rheuma-Refresher-Kurs Do, 26.04.2018, 14.00-16.45 Uhr
3D/4D Wirbelsäulenvermessung Do, 26.04.2018, 9:30-16.45 Uhr
GHBF Workshop  „Haltungs- u. Bewegungsdiagnostik” Do, 26.04.2018, 9:00-11:00 Uhr
Rheuma II Fr, 27.04.2018, 9.00-16.30 Uhr
Öffentliche Sitzung des BVOU: AK für niedergelassene Orthopäden Fr, 27.04.2018, 8.00-9.45 Uhr
4D-motion-Kurs – dynamische Wirbelsäulenvermessung Fr, 27.04.2018, 9.30-16.45 Uhr
Refresher-Kurs: MRT des Bewegungsapparates Fr, 27.04.2018, 8.00-9.30 Uhr
DIGEST -Fachkunde ESWT Modul 2 Fr, 27.04.2018, 8.00-18.00 Uhr
Rheuma III Sa, 28.04.2018,  9.00-16.30 Uhr
Update Strahlenschutz und Röntgen Update Skelettsystem Sa, 28.04.2018, 8.30-16.05 Uhr
DIGEST Fachkunde ESWT Modul 5 Sa, 28.04.2018, 8.00-18.00 Uhr
Kompaktkurs: Muskelfunktionsdiagnostik und Biofeedback mit Oberflächen EMG Sa, 28.04.2018, 13:30-15:30 Uhr
VSOU Workshop – Evidenzbasierte Stoßwellentherapie der Faszien und Muskeln in der Sport- und Schmerzmedizin Sa, 28.04.2018, 13:30-16:30 Uhr

Trauer um BVOU-Landesvorsitzenden Bayern

Berlin/Karlsruhe/Freising – Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) trauert um den Landesvorsitzenden Bayerns, Dr. Matthias Graf. Er starb am 16. Februar 2018 an den Folgen eines Unfalls.

BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher würdigte das langjährige Engagement und die Persönlichkeit Grafs in einem Rundschreiben an die BVOU-Mitglieder: „Wir verlieren mit Matthias Graf einen hochengagierten Kollegen im Berufsverband und der ärztlichen Selbstverwaltung sowie einen steten Verfechter für die Verbesserung der Patientenversorgung und den Erhalt des freien Arztberufes. Wir verlieren ebenso eine Persönlichkeit mit dem Herz am richtigen Fleck, einen Freund, den wir immer als hellwach, gewitzt, kompetent und loyal erleben durften. Wir werden Matthias sehr vermissen und sein Andenken für immer in Ehren bewahren.“

DGU-Reisestipendium: Jetzt bewerben!

Berlin  Das Reisestipendium der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) soll den wissenschaftlichen Nachwuchs beim Besuch einer klinisch oder experimentell bedeutenden ausländischen Einrichtung unterstützen. Das Stipendium ist mit 5.000 Euro dotiert und kann geteilt werden. Bewerbungen können noch bis zum 28. Februar 2018 eingereicht werden.

Die Bewerber sollten hauptsächlich oder überwiegend in der Unfallchirurgie tätig sein und müssen sich in nichtselbständiger Stellung befinden und schwerpunktmäßig unfallchirurgisch tätig sein.

Die Bewerbungsunterlagen sind bei der Geschäftsstelle der DGU einzureichen. Dem Antrag sind beizufügen:

  • Lebenslauf
  • Verzeichnis der Veröffentlichungen
  • Beschreibung des mit dem Aufenthalt verbundenen Zwecks
  • Bescheinigung der einladenden Einrichtung und der entsendenden Institution

Quelle: DGU

Orthofit-Videos mit Christian Bahrmann

Berlin – Wie legt man einen eigenen Barfußpfad an? Wo kann man am besten balancieren üben? Und was kann man mit den Füßen überhaupt alles machen? Diesen Fragen geht TV-Star Christian Bahrmann nach. Er hat gemeinsam mit dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) für die Aktion Orthofit „Zeigt her Eure Füße“ verschiedene Kurzvideos zum Thema gedreht. In den vier produzierten Clips vermittelt der langjährige Orthofit-Unterstützer Kindern spielerisch mehr Bewusstsein für das, was ihre Füße alles können.

Die Informationen richten sich dabei aber nicht nur an die Jüngsten: Sie sollen Eltern, Erzieher und Lehrer dazu anregen, die Kleinen zu motivieren, ihre Füße bewusster wahrzunehmen, Kraft und Balance zu trainieren. Die dargestellten Übungen lassen sich spielerisch in den Alltag integrieren.

Auch unterstützende Ärztinnen und Ärzte erhalten durch die Videos kreative Ideen, wie sie ihren nächsten Aktionstag Orthofit „Zeigt her Eure Füße“ gestalten können.

Die Videos erscheinen nach und nach auf der Internetseite www.aktion-orthofit.de sowie auf den Social Media-Kanälen der Aktion Orthofit, auf Facebook, Twitter und Instagram.

Reaktionen auf den Koalitionsvertrag

Berlin – „Die verabredete Erhöhung des Mindestsprechstundenangebotes der Vertragsärzte durch die zukünftigen Koalitionspartner ist ein Schlag ins Gesicht der niedergelassenen Ärzte in Deutschland. Sie stellt einen staatlichen Eingriff in das Gesundheitswesen und die gemeinsame Selbstverwaltung zwischen Krankenkassen und Ärzteschaft dar“, kritisierte Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands (SpiFa) den Koalitionsvertrag von SPD und Union. Bereits seit mehreren Jahren zeigten repräsentative Untersuchungen, dass die wöchentliche Arbeitszeit mehr als 50 Stunden pro Woche betrage. „Die Arbeitszeit pro Woche, welche für Patientensprechstunden dabei aufgewandt wird, lag bereits 2016 bei durchschnittlich 32,6 Stunden pro Woche. Am Tag werden während dieser Zeit rund 45 Patienten behandelt“, so Heinrich.

Kein Wort zur Vergütung für die verlangte Mehrarbeit

„Eine pauschale Erhöhung um 25 Prozent der Sprechstundenzeit führt gleichzeitig zu einer Erhöhung der begleitenden Wochenarbeitszeit der Ärzte für Verwaltung, Organisation und nicht-ärztliche Tätigkeiten um rund zehn Stunden pro Woche. Ärzte arbeiten damit dann rund 62 Stunden pro Woche, ohne dass die Koalitionsverhandler ein Wort über eine Vergütung dieser Zeit verlieren“, so Heinrich weiter.

Abwägender äußerte sich die Bundesärztekammer (BÄK): „Es ist sehr vernünftig, dass das in den Koalitionsverhandlungen höchst strittige Thema des Vergütungssystems nicht mehr unter Zeitdruck entschieden worden ist“, sagte BÄK-Präsident Prof. Frank Ulrich Montgomery. „Eine von der Bundesregierung eingesetzte wissenschaftliche Kommission soll nunmehr eingehend die medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen für ein modernes Vergütungssystem erörtern. Ob diese Vorschläge umgesetzt werden, so die Koalitionäre, wird danach entschieden. Damit haben alle Beteiligten die Möglichkeit, sich noch einmal eingehend mit den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein modernes Vergütungssystem wie auch den möglichen strukturellen und finanziellen Verwerfungen auseinanderzusetzen.“

Marburger Bund sieht sinnvolle Ansätze

Die Maßnahmen im stationären Bereich versprächen mehr Planungssicherheit für die Krankenhäuser und zusätzliche Investitionen für Strukturveränderungen, Digitalisierung und neue Technologien, kommentierte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, die von CDU, CSU und SPD verabredeten gesundheitspolitischen Vorhaben im Koalitionsvertrag der Parteien. „Die im Entwurf des Koalitionsvertrages dokumentierte Absicht, die Pflegepersonalkosten vom Fallpauschalen-System auszunehmen, kann der Auftakt zu einer tatsächlich bedarfsorientierten und weniger rein erlösorientierten Personalermittlung der Krankenhäuser sein. Es wächst hoffentlich die Einsicht, dass Personalkosten nicht in einem pauschalierten System bedarfsgerecht abgebildet werden können. Wir erwarten, dass in einem weiteren Schritt sämtliche Personalkosten außerhalb der DRG-Systematik finanziert werden. Damit wäre der Weg frei zu einer Krankenhausvergütung 2.0“, so Botzlar.

Der Marburger Bund werde weiterhin darauf drängen, das flächendeckend angewandte Fallpauschalensystem zur Abrechnung stationärer Leistungen durch ein differenziertes, dem Versorgungsbedarf entsprechendes Abrechnungssystem zu ersetzen. Die Abkopplung der Pflegepersonalkosten könne insofern nur ein erster Schritt zur Reform der Krankenhausfinanzierung sein. Ein wirklicher Fortschritt sei die angekündigte vollständige Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen im Krankenhausbereich und die damit verbundene Nachweispflicht für die Kliniken. „Ziel muss es sein, die Arbeitssituation aller Beschäftigten in den Krankenhäusern dauerhaft zu verbessern. Vor allem daran werden wir die Politik der neuen Regierung messen“, sagte Botzlar.

Quellen: Pressemitteilungen SpiFa, BÄK, MB

Gesundheitsausschuss neu konstituiert

Berlin – Der CDU-Abgeordnete Erwin Rüddel ist neuer Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Bundestag. Der 62-jährige gebürtige Bonner wurde am 31. Januar 2018 in der konstituierenden Sitzung des Ausschusses einmütig in das Amt berufen. Er ist Nachfolger des SPD-Abgeordneten Edgar Franke, der in der zurückliegenden Wahlperiode den Vorsitz inne hatte. Der Diplom-Betriebswirt Rüddel ist seit 2009 Mitglied des Bundestages.

In dem Gremium sind 41 Abgeordnete aus sechs Fraktionen vertreten, darunter auch acht Ärztinnen und Ärzte: Sabine Dittmar (SPD), die früher als Hausärztin im Fränkischen tätig war, Rudolf Henke (CDU), der auch Vorsitzender des Marburger Bundes und Präsident der Ärztekammer Nordrhein ist, sowie Prof. Dr. Claudia Schmidtke (CDU), Kardiologin. Stephan Pilsinger (CSU) war nach seiner Approbation an einem kommunalen Krankenhaus tätig. Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) ist Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie. Prof. Andrew Ullmann (FDP) ist Internist mit dem Schwerpunkt Infektiologie. Hinzu kommen Prof. Axel Gehrke (AfD), Kardiologe, und Dr. Robby Schlund (AfD), Facharzt für Orthopädie/Sportmedizin. 

Aber auch weitere Mitglieder des Ausschusses haben früher berufliche Erfahrungen im Gesundheitswesen gesammelt: Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) ist Zahnarzt. Dr. Roy Kühne (CDU) ist gelernter Physiotherapeut. Bettina Müller (SPD) war Krankenschwester, ebenso Kordula Schulz-Asche (FDP), Emmi Zeulner (CSU) Krankenpflegerin, Pia Zimmermann (Die Linke) viele Jahre in der Behindertenhilfe in einer stationären Langzeiteinrichtung. Claudia Moll (SPD) ist Fachkraft für Gerontopsychiatrie, Sylvia Gabelmann (Linke) Apothekerin.

Lothar Riebsamen (CDU) war lange Verwaltungsdirektor und Aufsichtsrat kommunaler Kliniken. Erich Irlstorfer (CSU) war 20 Jahre lang für die AOK tätig. Dirk Heidenblut (SPD) war Geschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bunds, Martina Stamm-Fibich (SPD) für ein großes medizintechnisches Unternehmen tätig. Sabine Bas (SPD) war in führenden Positionen bei Krankenkassen angestellt. Katrin Helling-Plahr (FDP) ist Fachanwältin für Medizinrecht. 

Hier die Ausschussmitglieder im Einzelnen:

Union: Rudolf Henke, Michael Hennrich, Erich Irlstorfer, Georg Kippels, Alexander Krauß, Roy Kühne, Karin Maag, Dietrich Monstadt, Stephan Pilsinger, Lothar Riebsamen, Erwin Rüddel, Claudia Schmidtke, Tino Sorge, Emmi Zeulner

SPD: Heike Baehrens, Bärbel Bas, Sabine Dittmar, Edgar Franke, Dirk Heidenblut, Hilde Mattheis, Claudia Moll, Bettina Müller, Martina Stamm-Fibich

AfD: Axel Gehrke, Paul Podolay, Robby Schlund, Jörg Schneider, Detlev Spangenberg

Linke: Sylvia Gabelmann, Achim Kessler, Harald Weinberg, Pia Zimmermann

Grüne: Bettina Hoffmann, Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche

FDP: Christine Aschenberg-Dugnus, Katrin Helling-Plahr, Wieland Schinnenburg, Andrew Ullmann, Nicole Westig

Zu Obleuten des Fachausschusses bestimmt wurden Michael Hennrich (Union), Sabine Dittmar (SPD), Axel Gehrke (AfD), Andrew Ullmann (FDP), Achim Kessler (Linke) und Kirsten Kappert-Gonther (Grüne).

Neue Leitlinie Spezifischer Kreuzschmerz erschienen

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e.V. (DGOOC) hat für die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) gemeinsam mit 13 medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden, darunter auch der BVOU, die S2k-Leitlinie Spezifischer Kreuzschmerz herausgegeben.

Die Leitlinie wurde zusammen mit Patientenvertretern unter Begleitung der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) entwickelt. Es ist die erste Leitlinie, die aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zur Behandlung von Patienten mit spezifischen Kreuzschmerzen dokumentiert. Sie bietet Medizinern Informationen zum Krankheitsbild und gibt Empfehlungen zu verschiedenen Therapieansätzen. Die neue Leitlinie ist auf der Internetseite der AWMF abrufbar.

„Bei der Behandlung von Kreuzschmerzen ist eine strukturierte Vorgehensweise bei Diagnostik und Therapie im Sinne einer Gesamtstrategie wichtig. Die neue Leitlinie bietet Ärzten einen Leitfaden, wann spezifische Kreuzschmerzen als Ursache in Betracht zu ziehen sind“, erklärt Prof. Bernd Kladny, DGOU-Generalsekretär und Chefarzt der Abteilung Orthopädie und Unfallchirurgie, m&i-Fachklinik Herzogenaurach.

Die Leitlinie Spezifischer Rückenschmerz ergänzt die seit 2010 bestehende und 2017 aktualisierte Nationale VersorgungsLeitlinie Nicht-spezifischer Kreuzschmerz (NVL Nicht-spezifischer Kreuzschmerz). Denn neben nicht-spezifischen Kreuzschmerzen gibt es eine Vielzahl an Ursachen für spezifische Schmerzen im Rücken. Das können beispielsweise degenerative Erkrankungen der Wirbelsäule, deformierte Bandscheiben, chronische Entzündungen oder Verschleißerscheinungen sein.

Prof. Andreas Halder, federführender Autor der Leitlinie und Chefarzt der Klinik für Operative Orthopädie, Sana Kliniken Sommerfeld sagt: „Fast jeder leidet im Laufe seines Lebens irgendwann einmal unter Kreuzschmerz und sucht Hilfe beim Arzt. Genau dann ist es wichtig, die richtige Diagnose zu stellen, um einen unspezifischen, rein funktionell begründeten Kreuzschmerz von dem spezifischen Kreuzschmerz zu unterscheiden, dem krankhafte Veränderungen der Wirbelsäule zugrunde liegen. Nur dann kann aus dem großen Spektrum der Behandlungsmöglichkeiten die richtige gewählt werden.“

Bei schmerzhaften Erkrankungen der Wirbelsäule gilt in den ersten zwei bis drei Wochen die NVL Nicht-spezifischer Kreuzschmerz, sofern der Arzt nach eingehender körperlicher Untersuchung und Patientengesprächen keine eindeutigen Hinweise auf eine spezifische Ursache ermitteln kann. In der Regel verschwinden nicht-spezifische Rückenschmerzen bald von selbst. Ab sofort können sich Mediziner die Leitlinie Spezifischer Kreuzschmerz heranziehen, wenn sich der Zustand nach wenigen Wochen nicht bessert und sie den Verdacht auf einen spezifischen Kreuzschmerz haben. Das heißt, die Schmerzen sind auf eine eindeutige Ursache zurückzuführen, die fachgemäß behandelt werden muss.

Die neue Leitlinie Spezifischer Kreuzschmerz definiert Begriffe, Diagnose und Therapie dieser Krankheitsbilder. „Sie ist damit eine wichtige Orientierungs- und Entscheidungshilfe für Ärzte, die auf dieser Grundlage Patienten mit Rückenproblemen noch zielgerichteter versorgen können. Durch eine zielgerichtete Therapie kann eine Chronifizierung des Rückenschmerzes vermieden werden“, kommentiert PD Dr. Stefan Kroppenstedt, ein weiterer der federführenden Autoren der Leitlinie – er ist Chefarzt der Klinik für Wirbelsäulenchirurgie, Sana Kliniken Sommerfeld.

Hintergrund: Rückenschmerzen gehören in Deutschland zu den häufigsten Krankheiten. Sie sind der Hauptgrund für Arbeitsunfähigkeit und medizinische Rehabilitationsmaßnahmen. Bei 85 bis 90 Prozent der Betroffenen können Ärzte die Ursache für den Schmerz nicht ausmachen.

Quelle: DGOU

Bundesregierung: Zahl der Arbeitsunfälle sinkt

Berlin  Die Zahl der Arbeitsunfälle sinkt seit Jahren. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/499) auf eine Kleine Anfrage (19/368) der Fraktion Die Linke. Demnach ist die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle je einer Million geleisteter Arbeitsstunden (ohne landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft) seit 2007 von 16,9 auf 13,9 im Jahr 2016 gesunken. Die Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle ist von 2007 bis 2016 um 31 Prozent gesunken, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.

Quelle: Heute im Bundestag (hib)