Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die KBV haben eine Hybrid-DRGVergütungsvereinbarung geschlossen. Diese tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Sie löst die für das Jahr 2026 geltenden Regelungen ab, die der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss (ergEBA) am 3. Juli 2025 beschlossen hatte (vgl. Beschlussteil C, KV-InfoAktuell 160/2025).
Gegenüber den bisherigen Regelungen wurden im Wesentlichen redaktionelle und klarstellende Anpassungen vorgenommen.
An den Regelungen selbst hat sich inhaltlich nichts geändert.







