Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) begrüßt die Fortschritte des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), warnt jedoch in einer aktuellen Pressemitteilung eindringlich vor zentralen Eingriffen in die Praxisabläufe.
Besonders kritisch sieht der Verband die geplanten Regelungen zur zentralen Terminvergabe und den erweiterten Zugriff der Krankenkassen auf Praxisdaten. Diese Bedenken spiegeln sich auch in den Stellungnahmen anderer Ärzteverbände wider, während Digitalverbände und Krankenkassen den Entwurf überwiegend positiv bewerten.
Ärztliche Verbände: Schutz der Freiberuflichkeit und des Arzt-Patienten-Verhältnisses
KZBV und BZÄK: Kritik an Zeitdruck und zentraler Steuerung
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) kritisieren den engen Zeitrahmen für die Stellungnahmen und lehnen zentrale Steuerungsmechanismen ab. Besonders die Möglichkeit, Leistungserbringer aus Forschungsdaten zu re-identifizieren, sowie die verpflichtende Nutzung digitaler Terminbuchungsplattformen werden als unverhältnismäßig und bürokratisch bewertet. Die geplante Ausweitung der Gematik-Kompetenzen sehen sie als Gefahr für die Selbstverwaltung und warnen vor einer Entwicklung hin zur „digitalen Staatsmedizin“.
BVKJ: „Gefährlicher Paradigmenwechsel“
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) spricht von einer „grandiosen Überschätzung realer digitaler Möglichkeiten“. Die geplante digitale Bedarfseinschätzung sei realitätsfern, und der Zugriff der Krankenkassen auf ePA-Daten gefährde das Arzt-Patienten-Vertrauen. Der BVKJ fordert, die Steuerung von Patienten müsse bei den Haus- und Kinderärzten bleiben, und lehnt die exklusive Einrichtung von Reallaboren durch Krankenkassen ab.
Bundesärztekammer (BÄK): Schutz des Vertrauensverhältnisses
Die Bundesärztekammer (BÄK) warnt vor Regelungen, die das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzt:innen und Patient:innen beeinträchtigen könnten. Besonders kritisch sieht sie den Zugriff der Krankenkassen auf ePA-Daten und die geplanten Reallabore. Die Identifikation von Gesundheitsrisiken müsse ärztlich bleiben und dürfe nicht von den Kassen übernommen werden.
Digitalverbände: Fortschritt ja, aber mit Nachbesserungsbedarf
BVMed: Mehr Tempo bei Innovationen
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt die Regelungen zur Datennutzung, fordert jedoch mehr Tempo bei der Umsetzung von Innovationen wie KI-Anwendungen und Telemonitoring. Das Zieljahr 2030 für die elektronische Hilfsmittelverordnung sei zu spät, und Zugriffsrechte für Fachkräfte der Hilfsmittelversorgung fehlten.
SVDGV: Klare Definitionen für Telemonitoring
Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) sieht in der Stärkung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) einen Fortschritt, fordert jedoch eine klare gesetzliche Definition des Versorgungsmodells für Telemonitoring, um Benachteiligungen zu vermeiden.
bvitg: Europäische Anschlussfähigkeit, aber Kritik an Gematik
Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) lobt die europäische Anschlussfähigkeit des GeDIG, kritisiert jedoch die geplante Ausweitung der Gematik-Kompetenzen. Diese könne bestehende Marktlösungen entwerten und Innovationsanreize schwächen.
Krankenkassen: Positive Grundhaltung mit Forderungen
AOK-Bundesverband: Innovative Ansätze, aber offene Fragen
Der AOK-Bundesverband begrüßt die Stoßrichtung des GeDIG, mahnt jedoch Konkretisierungen an. Besonders die digitale Bedarfseinschätzung lasse viele Fragen offen, und die geplante Ausweitung der Gematik-Aufgaben sei kritisch zu sehen.
BKK Dachverband: Stärkung der Prävention
Der BKK Dachverband sieht im GeDIG einen bedeutenden Schritt hin zu einer modernen, digitalen Gesundheitsversorgung. Besonders die Erweiterung der datengestützten Risikoerkennung und die Weiterentwicklung der ePA werden positiv hervorgehoben.
Fazit: Breiter Korrekturbedarf
Die Anhörung zum GeDIG zeigt: Während Ärzteverbände vor zentralen Eingriffen und einer Schwächung der Freiberuflichkeit warnen, sehen Digitalverbände und Krankenkassen Fortschritte, fordern jedoch Nachbesserungen. Der BVOU und andere ärztliche Organisationen betonen, dass Digitalisierung nicht auf Kosten der ärztlichen Autonomie und des Vertrauensverhältnisses zum Patienten gehen darf.






