Die Regelung zur Vergütung von Hybrid-DRGs 2026 legt eindeutig fest, welche Leistungen durch Hybrid-DRG abgegolten werden. Der Leistungsumfang beginnt mit dem Abschluss der Indikationsstellung und reicht bis zur postoperativen Nachsorge in der Einrichtung, in der der Eingriff durchgeführt wurde. Damit umfasst die Hybrid-DRG sämtliche Bestandteile der operativen Versorgung über den gesamten Behandlungsverlauf hinweg.
Von zentraler Bedeutung ist dabei die Frage, in welcher Weise Sach- und Materialkosten in die Berechnung der Hybrid-DRG-Vergütung einbezogen werden. Kosten für den Sprechstundenbedarf sind nicht Bestandteil der Fallpauschale und können gesondert abgerechnet werden. Andere Sachkosten sowie Implantatkosten sind hingegen bereits in der Vergütung enthalten. Gerade an dieser Stelle entstehen erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen, da Implantate häufig einen wesentlichen Anteil an den Gesamtkosten eines operativen Eingriffs ausmachen.
Kostenzuordnung und wirtschaftliche Herausforderungen
Hinzu kommt, dass im klassischen EBM-System klar geregelt ist, welcher Anteil der Vergütung auf die Anästhesie und welcher auf den Operateur entfällt. Bei einer Operation aufgrund eines Hallux valgus liegt das Verhältnis der Erlöse zwischen Anästhesie und Operateur beispielsweise bei etwa 37 % zu 63 %. Mit zunehmender operativer Komplexität verschiebt sich diese Verteilung weiter zugunsten der operierenden Fachärzte. Die Einführung der Hybrid-DRGs verändert diese Kalkulation grundlegend: Da es sich um eine Fallpauschale handelt, die sämtliche Kosten umfasst – insbesondere auch die Honorare für Anästhesie und Operateur – kann der Einsatz von Implantaten oder kostenintensiven Sachmitteln dazu führen, dass nach Abzug aller Kosten im Vergleich zur EBM-Abrechnung ein wirtschaftliches negatives Gesamtergebnis entsteht. Das Resultat hängt dabei stark von den konkret eingesetzten Implantaten sowie von den jeweiligen landesspezifischen Rahmenbedingungen ab, da die Regelungen zur Implantaterstattung zwischen den Bundesländern variieren. Dadurch wird deutlich, dass die Hybrid-DRG zwar für mehr Transparenz sorgt, zugleich aber dazu führen kann, dass bestimmte operative Leistungen wirtschaftlich nicht mehr tragfähig und damit faktisch nicht mehr durchführbar sind.
Vergütungsverteilung zwischen Anästhesie und Operateur
Ein besonders sensibler Aspekt ist die Aufteilung der Vergütung innerhalb der Hybrid-DRG. Während im EBM die Erlösanteile von Anästhesie und Operateur fest definiert sind, eröffnet die Hybrid-DRG neue Verhandlungsspielräume. Für die interne Verteilung der Vergütung existieren keine verbindlichen Vorgaben; sie muss im Einzelfall individuell geregelt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Operateur unter anderem den direkten Patientenkontakt hat, die Verantwortung für mögliche Komplikationen trägt und die fachliche Gesamtleitung innehat. Gleichzeitig ist die Bedeutung der Anästhesie für einen sicheren und qualitativ hochwertigen Operationsablauf nicht zu unterschätzen. Darüber hinaus spielt auch der Ort der Durchführung eine wichtige Rolle, etwa ob der Eingriff in einem von Anästhesisten geführten OP-Zentrum, in einem an eine Praxis angebundenen OP oder in einer anderen Struktur erfolgt. Die Frage der Verteilung der Hybrid-DRG-Vergütung hat sich bereits jetzt zu einem der zentralen Konflikt- und Abstimmungsthemen zwischen den beteiligten Fachdisziplinen entwickelt.
Zukunftsperspektiven und praktische Umsetzung
Mit der Einführung der Hybrid-DRGs sind Fachärztinnen und Fachärzte gezwungen, operative Leistungen stärker unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten. Ob ein Eingriff kostendeckend oder defizitär durchgeführt werden kann, hängt maßgeblich von den anfallenden Implantat- und Sachkosten ab. Der hohe Kostenanteil von Implantaten muss in diesem Zusammenhang besonders hervorgehoben werden. Der Implantatemarkt selbst wird sich durch die Hybrid-DRGs verändern: Kostenintensive Systeme werden schrittweise vom Markt verdrängt werden. Dies kann zwar zu einer Reduktion der Kosten führen, birgt jedoch zugleich potenzielle Risiken für die Versorgungsqualität.
Für die Weiterentwicklung des Hybrid-DRG-Systems im Jahr 2026 hatte die Politik klare Zielvorgaben formuliert: Künftig sollen rund eine Million Fälle – entsprechend etwa sechs Prozent aller stationären Behandlungsfälle – über Hybrid-DRGs abgerechnet werden, mit weiter steigenden Fallzahlen in den Folgejahren. Der Weiterentwicklungsprozess ist komplex und wird von unterschiedlichen Interessen und Zielsetzungen der beteiligten Akteure geprägt. Übergeordnetes Ziel sollte es sein, die Auswahl der Leistungen stärker an medizinischen Kriterien auszurichten und weniger an ökonomischen Zwängen. Darüber hinaus sollten Differenzierungen nach Schweregrad (PCCL), Zuschläge analog zum EBM sowie besondere Regelungen für Kinder und Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden.
Insbesondere für niedergelassene Operateure bringt diese Entwicklung weitreichende Veränderungen mit sich. Die wirtschaftliche Planung von Praxen wird anspruchsvoller, da die Abhängigkeit von Implantatkosten zunimmt und die Verteilungsmechanismen zwischen den beteiligten Fachgruppen neu ausgehandelt werden müssen. Eine gerechte und transparente Aufteilung der Hybrid-DRG wird damit nicht nur zu einer abrechnungstechnischen Frage, sondern auch zu einem Prüfstein für die interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Aus dieser Intension heraus entwickelt das Referat Niedergelassene Operateure und Schnittstellen unter Leitung von Dr. Alexander Rucker einen Realkostenrechner. Dieser soll als App zur Verfügung stehen und einen schnellen Überblick verschaffen, wie das wirtschaftliche Ergebnis einer Operation nach Hybrid-DRG ausschaut, unter Verwendung der spezifischen Kosten des Operateurs wie Aufteilung der Vergütung für Anästhesie, Operateur, OP-Saal und Sach- und Implantatkosten. Die Fertigstellung wird im ersten Quartal 2026 erwartet.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Hybrid-DRGs stellen einen bedeutenden Schritt in der Weiterentwicklung des Vergütungssystems dar. Sie erfordern eine ganzheitliche Betrachtung der Behandlungskette – von der Indikationsstellung bis zur postoperativen Nachsorge. Gleichzeitig gehen sie mit erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen einher. Insbesondere die Verteilung der Hybrid-DRG zwischen Operateur und Anästhesie sowie der Umgang mit Implantat- und Sachkosten sind zentrale Stellschrauben für die zukünftige Ausgestaltung. Umso wichtiger ist es, frühzeitig transparente Verteilungsmodelle zu entwickeln und die ökonomischen Auswirkungen jeder einzelnen Operation sorgfältig zu analysieren.
Dr. Alexander Rucker, München






