Archiv für den Monat: August 2025

Umstellung des elektronischen Arztausweises (eHBA) zum Jahreswechsel 2025/26

Zum Jahreswechsel 2025/26 kommt es zu einer wichtigen Umstellung beim elektronischen Arztausweis (eHBA): Die bisher verbreiteten Karten der Generation 2.0 müssen ausgetauscht werden. Hintergrund ist die Ablösung veralteter Verschlüsselungsstandards (RSA) durch moderne ECC-Verschlüsselung.

Vergleich der eHBA-Generationen:

  • Generation 2.0: RSA-Verschlüsselung – wird bis 31.12.2025 abgeschaltet.
  • Generation 2.1: ECC-Verschlüsselung – bleibt gültig, wenn ‘G2.1’ auf Rückseite vermerkt ist.
  • Betroffene Karten: v. a. D-Trust/Bundesdruckerei, medisign (teilweise auch SHC).
  • T-Systems-Karten: teilweise schon G2.1.

Zeitplan & Austauschpflicht

  • Ab Mitte/Ende 2025: Kartenanbieter kontaktieren betroffene Ärztinnen und Ärzte.
  • Bis 31.12.2025: eHBA Generation 2.0 nicht mehr nutzbar (u. a. für eRezept, eAU).
  • Spätestens bis 30.06.2026: SHC-Ausweise mit unsicheren Chips austauschen.

Empfehlungen für Arztpraxen

  1. Rückseite des eHBA prüfen: Nur Karten mit ‘G2.1’-Kennzeichnung sind weiterhin gültig. Bei bestimmten Karten ist jedoch auf der Rückseite keine ‘G2.1’-Kennzeichnung, hier ist im Portal des Kartenanbieters nachzuschauen. 
  2. Auf Anschreiben Ihres Kartenanbieters achten und rechtzeitig reagieren.
  3. Beantragung und Identifikationsverfahren (z. B. PostIdent) einplanen – Dauer ca. 8 Wochen.
  4. Frühzeitig handeln, um Unterbrechungen bei Nutzung von TI-Anwendungen zu vermeiden.

Fazit

  • Der elektronische Arztausweis muss bis spätestens Ende 2025 auf die Generation 2.1 umgestellt werden.
  • Das Format bleibt gleich (Scheckkarte mit Chip), es ändert sich nur die Verschlüsselungstechnik.
  • Ärztinnen und Ärzte sollten jetzt ihren eHBA prüfen und bei Bedarf rechtzeitig Ersatz beantragen.