Archiv für den Monat: Juni 2025

Umfrage „Avulsionen am kindlichen Knie“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im November 2024 hatten wir Sie herzlich gebeten, an unserer Umfrage zum Thema „Avulsionen am kindlichen Knie“ teilzunehmen. Leider kam es kurz darauf zu einer Cyberattacke auf unseren Umfragedienstleister, wodurch der Link deaktiviert wurde und die bereits eingegangenen Daten unwiederbringlich verloren gegangen sind.

Die Teilnahme dauert nur 2-3 Minuten und ist für unsere gemeinsame Forschung von großem Wert. Wir arbeiten derzeit an einem systematischen Review über kindliche Avulsionen am Kniegelenk und haben festgestellt, dass zur Versorgung und Nachbehandlung dieser seltenen, aber schwerwiegenden Verletzungen bislang nur begrenzte Evidenz vorliegt. Vor allem die ärztliche Sicht ist bisher unbeschrieben.  Mit der Umfrage möchten wir einen Überblick über den aktuellen Stand der Behandlung und die Versorgungsrealität von Avulsionsverletzungen des Kniegelenkes im Kindesalter (z. B. knöcherner Ausriss von VKB/HKB) im deutschsprachigen Raum gewinnen.

Selbstverständlich werden Ihre Angaben wie immer anonym und streng vertraulich behandelt.  Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und danken Ihnen schon jetzt für Ihre Unterstützung!

PD Dr. med. Ralf Henkelmann, Yasmin Youssef; AGA Komitee Trauma

Prof. Dr. med. Peter Strohm; DGU Sektion Kindertraumatologie

SpiFa zeigt GKV-Spitzenverband die „rote Karte“

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) erteilt dem Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) zur „Patientenorientierten Koordination in der ambulanten Versorgung“ eine deutliche Absage und sieht darin die Abschaffung der ärztlichen Freiberuflichkeit.

Das 14-seitige Positionspapier des GKV-Spitzenverbands sieht insbesondere die Einrichtung einer zentralen Plattform vor, an welche Ärztinnen und Ärzte ihre Termine melden müssen. Ein zentraler Algorithmus soll dann den Praxen die jeweiligen Patientinnen und Patienten zuweisen, die einen Termin benötigen. Für die Praxen gibt es weder die Möglichkeit einer Einschätzung noch einer Entscheidung. Darüber hinaus enthält das Positionspapier die Forderung, wonach Ärztinnen und Ärzte „Behandlungsdiagnosen sowie erbrachte medizinische Leistungen zukünftig täglich, unmittelbar und automatisch an Krankenkassen übermitteln“ müssen.

Für den SpiFa kommt diese Positionierung des GKV-Spitzenverbandes der Abschaffung der ärztlichen Freiberuflichkeit gleich und bedeutet nichts anderes als Staatsmedizin.

Hierzu Dr. Dirk Heinrich, SpiFa-Vorstandsvorsitzender: „Was unter dem Deckmantel der besseren Koordination und Digitalisierung vorgelegt wird, bedeutet in Wahrheit eine Entmündigung und eine systematische Schwächung der ambulanten Fachärzteschaft. Fachärztinnen und Fachärzte tragen alleine die Verantwortung für ihre Praxis und ihr Personal und Sie entscheiden auch alleine, wann sie wem welchen Termin geben. Wir lassen uns nicht zu Kassenknechten machen!“

Eine taggleiche Übermittlung von Behandlungsdaten sei aus Sicht der Fachärztinnen und Fachärzte durchaus begrüßenswert, wenn dies dann auch entsprechend in eine sofortige vollumfängliche Vergütung mündete anstelle einer budgetierten um Monate verspäteten Zahlung.

Dr. Norbert Smetak, Mitglied des SpiFa-Vorstandes meint zur taggleichen Übermittlung von Behandlungsdaten: „Mit dem Aufbau einer digitalen staatlich-zentralisierten Plattform löst man aktuell bestehende Versorgungsengpässe nicht, sondern schaufelt lediglich über Jahre hinweg ein Millionengrab. Zudem ist die Forderung, alle Diagnosen und Therapien vollumfänglich noch am selben Tag an die Krankenkassen zu übermitteln realitätsfern und schlicht nicht erfüllbar. Da sprechen die Schreibtischtäter und es zeigt sich wieder eine Misstrauenskultur die nur zu mehr Bürokratie, aber nicht zu besserer Versorgung führt.“

Der SpiFa warnt sowohl die gesetzlichen Krankenkassen, aber auch die Gesundheitspolitik eindrücklich, gesetzgeberische Schritte in diese Richtung auch nur ansatzweise weiter zu verfolgen. Ansonsten ist mit deutlichen öffentlichen Protesten der Ärzteschaft zu rechnen. Sowohl Hausärztinnen und Hausärzte als auch Fachärztinnen und Fachärzte, die kurz vor dem Renteneintrittsalter stehen, werden zeitnah massenhaft ihre Zulassung zurückgeben. Das wäre der Exitus für die ambulante Versorgung in Deutschland.

 ——————————————————–

 Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)

Entwicklung und Ausblick zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) seit Herbst 2024

Die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist ein langjähriges und komplexes Vorhaben, das zuletzt durch die Zusammenarbeit der Bundesärztekammer (BÄK) und des Verbands der Privaten Krankenversicherungen (PKV) vorangetrieben wurde. Im Herbst 2024 wurde ein gemeinsamer Entwurf vorgestellt, der von beiden Seiten akzeptiert wurde.

Dieser Entwurf wurde im Herbst 2024 den ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften zur Prüfung vorgelegt. Die Verbände hatten bis 2023 an einem betriebswirtschaftlich kalkulierten Entwurf der neuen GOÄ mitgearbeitet und diesen mit der Bundesärztekammer konsentiert.

Kritik und Herausforderungen

Die orthopädisch-unfallchirurgischen Fachgesellschaften, darunter der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU), äußerten erhebliche Kritik an der neuen GOÄ. Sie bemängelten insbesondere:

  • Mindererlöse von 10 bis 20 Prozent für das Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie im Vergleich zum letzten, konsentierten Entwurf von 2023, sowohl in der konservativen als auch in der operativen Versorgung.
  • Fehlender Inflationsausgleich in der Kalkulation der Honorare.
  • Mangelnde Transparenz bei den Änderungen und Kürzungen der Honorare sowie bei der Systematik der Anpassungen. Es erfolgte offensichtlich eine Neukalkulation der Leistungen, deren Grundlagen und Algorithmen nicht offengelegt wurden.
  • Unzureichende Einbindung der Fachverbände während des Überarbeitungsprozesses und eine zu kurze Kommentierungsfrist für den Entwurf.
  • Ungleichgewicht zwischen Fachrichtungen: Die neue GOÄ wird als unausgewogen wahrgenommen, da sie die sprechende Medizin aufwertet, während technische und operative Leistungen abgewertet werden. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung ärztlicher Arbeitszeit und einer Spaltung zwischen den Fachrichtungen

Trotz dieser Kritikpunkte wurde der Entwurf auf dem 129. Deutschen Ärztetag am 29. Mai 2025 mit großer Mehrheit (212 Ja-Stimmen, 19 Gegenstimmen) angenommen und an das Bundesgesundheitsministerium übergeben, um das parlamentarische Verfahren einzuleiten.

Aktueller Stand und Ausblick

Die Bundesärztekammer hat angekündigt, den Entwurf kurzfristig beim Bundesgesundheitsministerium einzureichen, um den weiteren Gesetzgebungsprozess in Gang zu setzen. Gleichzeitig hat sie signalisiert, während des parlamentarischen Verfahrens weiterhin mit den Fachverbänden an Optimierungen arbeiten zu wolle.

Diese Einladung zur Zusammenarbeit wurde von den orthopädisch-unfallchirurgischen Verbänden positiv aufgenommen. Der BVOU wird auch weiterhin jede Möglichkeit nutzen, um auf eine Korrektur der wesentlichen Probleme in der neuen GOÄ in O&U hinzuwirken.

Es wird erwartet, dass die neue GOÄ frühestens im Jahr 2027 in Kraft tritt. Bis dahin wollen die Fachverbände weiterhin auf notwendige Korrekturen und Verbesserungen hinarbeiten, um die Interessen der Orthopäden und Unfallchirurgen zu wahren.

Fazit

Die Novellierung der GOÄ ist ein bedeutender Schritt zur Modernisierung der Gebührenordnung, stößt jedoch insbesondere bei den orthopädisch-unfallchirurgischen Fachverbänden auf Widerstand. Die kommenden Jahre werden entscheidend sein, um die bestehenden Differenzen zu klären und eine gerechte Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Der BVOU wird sich weiterhin mit Nachdruck für die Interessen seiner Mitglieder einsetzen und auf eine gerechte Vergütung für Orthopäden und Unfallchirurgen hinarbeiten. Wir werden regelmäßig über den Fortgang der Gespräche und die Weiterentwicklung der GOÄ berichten.

Sobald sich das Inkrafttreten einer finalen Version der GOÄ-Neu abzeichnet, wird der BVOU ein umfangreiches Seminarprogramm aufsetzen, um alle Mitglieder umfassend in der Abrechnung nach der neuen GOÄ zu schulen.

Vorstandswahlen stehen an: Einladung zur BVOU-Mitgliederversammlung 2025

Neuwahl des Geschäftsführenden Vorstandes des BVOU: Präsident Dr. Burkhard Lembeck und der geschäftsführende Vorstand laden zur Mitgliederversammlung 2025 ein:

31. Oktober 2025
11:45–13:15 Uhr
Großer Saal, DKOU-Gelände City Cube,
Messedamm 22, 14055 Berlin

TOP 1 Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung zur Mitgliederversammlung

TOP 2 Beschluss der Tagesordnung

TOP 3 Ehrungen

TOP 4 Bericht des Präsidenten und der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes

TOP 5 Bericht des Kongresspräsidenten BVOU 2025

TOP 6 Bericht des Schatzmeisters

TOP 7 Bericht Kassenprüfer, Beschluss: Entlastung Kassenprüfer, Wahl Kassenprüfer

TOP 8 Beschluss über die Entlastung des Vorstandes 2024

TOP 9 Neuwahl des Geschäftsführenden Vorstandes des BVOU*

TOP 10 Sonstiges

*Zur Wahl des Geschäftsführenden Vorstandes stellen sich:

Präsident:
Dr. med. Burkhard Lembeck

Vizepräsidentin/Vizepräsident:
Dr. med. Anna-Katharina Doepfer
Dr. med. Helmut Weinhart
Prof. Dr. med. Tobias Renkawitz

Schatzmeister:
Dr. med. Johannes Flechtenmacher

Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes:
Prof. Dr. med. Matthias Pumberger
Matthias Träger
Prof. Dr. med. Alexander Beck

Beschlussvorschlag zu den Wahlmodalitäten für Bezirksobleute:

Wahlen in Bezirken können im Rahmen einer virtuellen Bezirksmitgliederversammlung auch komplett online durchgeführt werden. Dabei müssen den Mitgliedern dieselben Beteiligungsmöglichkeiten wie bei einer Präsenzveranstaltung eingeräumt werden. Es steht im Ermessen des Einberufungsorgans, ob eine Präsenz-, Hybrid- oder rein virtuelle Mitgliederversammlung einberufen wird. 

Für Wahlen auf Landes- und Bundesebene gelten weiterhin die bislang in Satzung und Vereinsrecht vorgesehenen Veranstaltungsformate.

Tipp: Laden Sie sich schon vor dem Kongress Ihre digitale Mitgliedskarte sowie Ihre digitale Visitenkarte aufs Smartphone. Dann können Sie sich zum Besuch der Mitgliederversammlung direkt ausweisen und sich leichter mit anderen vernetzen.

Buchbesprechung: Praxis der Kinder- und Jugendtraumatologie

12 Jahre nach der Erstauflage liegt die überarbeitete Neufassung dieses Werkes vor uns. Gemäß dem Titel befasst es sich anhand vieler gut dargestellter Fälle mit der Diagnose und Therapie der Skeletttraumatologie einschließlich des Schädels und der Körperhöhlen von Kindern und Jugendlichen in der alltäglichen Praxis.

Das Credo der Herausgeber Peter Schmittenbecher von der kinderchirurgischen Klinik Karlsruhe und Dirk Sommerfeldt vom Altonaer Kinderkrankenhaus Hamburg, heißt so einfach wie prägnant: Kindertraumatologie ist Kindermedizin. Sie muss daher immer die zum Unfallzeitpunkt individuelle relevante Wachstumsdynamik als Grundlage für Indikationsstellung und Therapie erkennen und berücksichtigen. Die meisten Autoren, darunter Unfallchirurgen, Kinderchirurgen und Kinderorthopäden, kommen aus der Sektion Kindertraumatologie der DGU, welche von 2009-2021 von den beiden Herausgebern geleitet wurde. Der frühere Mitherausgeber und Autor des ersten Kapitels (Kinder und Jugendliche im Krankenhaus) Hans-Georg Dietz, ist leider vor kurzem in München verstorben.

Die einleitenden Kapitel befassen sich mit Notfallmaßnahmen und der Schmerzbehandlung, der Potenz der möglichen Korrekturmechanismen, die jenen, die nicht täglich mit der kindlichen Traumatologie befasst sind, oftmals nicht geläufig sind, konservativer Frakturbehandlung einschließlich der Repositionstechnik sowie den Grundlagen der operativen Frakturbehandlung und, den ersten Teil abschließend, der Bildgebung und Klassifikation von Verletzungen. Erstaunlich ist, dass der Sonografie lediglich eine Drittelseite zugestanden wird ohne jeden Hinweis auf die mittlerweile als Leitlinie verankerte und BG-lich fest etablierte Fraktursonografie oder die FAST-Sonografie. In diesem einzigen Punkt besteht das Buch den Praxistest nicht! Der umfangreiche zweite bis vierte Teil des Werks befasst sich regional von oben nach unten und schließt Schädel-Hirn-, Thorax-, Abdominal- und Polytraumata ein. Alle Kapitel werden illustriert durch eine Vielzahl klinischer Bilder, Bildgebung, Schemata und arthroskopischen Techniken – auch heute nicht an jedem Standort verfügbare Technik und Kompetenz. Abgeschlossen wird das Werk durch ein Kapitel zu besonderen Verletzungsmustern wie Verbrennungen, pathologischen Frakturen, Kindesmisshandlung, und Geburtsverletzungen

Das Buch besticht ganz praxisnah durch seine instruktiven Fälle, wobei die Röntgenbilder drucktechnisch schärfer abgebildet werden könnten. Hier ist die Leserschaft im digitalen Zeitalter an höhere Auflösung gewöhnt. Der Rezensent würde sich neben der notwendigen Einbindung und Gewichtung der Sonografie ein Kapitel zu Langzeitresultaten unter funktionellen Aspekten, ein Kapitel zur Versorgung der Osteogenesis imperfecta sowie ein kapitelübergreifendes Stichwortregister wünschen. Zusammenfassend ist das Werk als Ausdruck vielfältiger praktischer Erfahrung im klinischen Alltag eine Anleitung und Begleitung für die Versorgung von Verletzungen im Kindes und Jugendalter zu empfehlen.

Summer School 2025 für Orthopädie und Unfallchirurgie: Jetzt anmelden und dabei sein!

Wer noch am Anfang seiner medizinischen Laufbahn steht und überlegt, ob die Reise in Richtung Orthopädie und Unfallchirurgie gehen könnte, für den ist die Summer School die perfekte Chance, in das Fachgebiet zu schnuppern. Vom 28. bis zum 30. August 2025 laden BVOU und DGOU wieder 30 Medizinstudierende ab dem 5. Semester zu spannenden Workshops zu den Themen Endoprothetik, Osteosynthese, Schwerverletztenversorgung, Fußchirurgie und Ultraschall ein. Auch moderne digitale Techniken wie beispielsweise Virtual Reality kommen dabei zum Einsatz. Die Kurse bieten eine tolle Möglichkeit, sich zu informieren und auszutauschen. Außerdem gibt es Gelegenheiten zum persönlichen Kennenlernen während des Rahmenprogramms mit einem gemeinsamen Abendessen und Spieleabend. Bewerbungen zur Summer School 2025 sind bis zum 1. Juli 2025 möglich.

Ärztinnen und Ärzte berichten aus dem Berufsalltag

Die wissenschaftliche Leitung der diesjährigen Summer School übernehmen die DKOU-Präsidenten der Fachgesellschaften und des BVOU für 2026: Prof. Dr. Frank Hildebrand, Dr. Jörn Dohle und Dr. Wolfgang Böker. Sie begleiten die Studierenden bei den praktischen Übungen und geben einen Einblick in die Welt der Orthopädie und Unfallchirurgie: Gemeinsam mit weiteren Chef- und Oberärzten, Hochschuldozenten sowie jungen Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung berichten sie aus ihrem Berufsalltag und geben Tipps, wie man täglich die vielfältigen, aber auch fordernden Aufgaben des Fachs mit Begeisterung erfüllt. Dabei beleuchten sie auch die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen und die beruflichen Zukunftsaussichten in O&U.

Plätze für die Summer School begrenzt

Studierende ab dem 5. Semester können sich für einen der maximal 30 Plätze der Summer School 2025 bewerben. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt vom Jungen Forum O&U, das auch die Organisation der Veranstaltung vor Ort übernimmt und für alle Fragen zur Verfügung steht. Die Teilnahme sowie Verpflegung und Unterbringung ist kostenfrei, anfallende Reisekosten können jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der starken Nachfrage wird eine rechtzeitige Online-Bewerbung empfohlen.

Perspektive DVT – „Die SCS Bildgebung als Grundpfeiler einer erfolgreichen Behandlung

Seit 2020 führt er dort eine Einbehandlerpraxis für Orthopädie und Unfallchirurgie, die in der ländlichen Region nahezu das gesamte Spektrum der konservativen Orthopädie abdeckt und seinen Patienten individuelle Therapieansätze bietet. Die Grundlage seiner Behandlung ist eine präzise Diagnostik. Diese erzielt der Facharzt insbesondere durch den Einsatz der SCS Bildgebung, die er seit April 2023 eigenständig in seiner Praxis betreibt.

Die Vorteile, die ihm in der Beratungsphase nähergebracht wurden und ihn letztlich überzeugten, haben sich schnell bestätigt. Wir haben uns in einem interessanten Interview darüber unterhalten, wie die 3-D-Schnittbildgebung den Arbeitsablauf des Praxisteams verändert hat und in welcher Form sich die Vorteile im Arbeitsalltag zeigen.

Sofortige Verfügbarkeit statt Therapieverzögerungen

Ein entscheidender Vorteil unserer Lösung ist die unmittelbare Verfügbarkeit in der eigenen Praxis. Herr Dr. Ruf sieht darin ein großes Plus für seine Patienten, die Praxis und sich selbst als Arzt. Die sofortige Durchführbarkeit der 3-D-Diagnostik ermöglicht eine individuelle Therapie auf Basis aussagekräftiger Aufnahmen. Patienten müssen somit nicht mehr zur weiterführenden Untersuchung in die Radiologie überwiesen werden.

„Wir können nun innerhalb einer Konsul­tation Patienten von der Schilderung seiner Beschwerden und klinischen Unter­suchung, über die Darstellung der Patho­logie im Bild, bis hin zum Angebot der maßgefertigten Therapie alles anbieten.“

Dieser Vorzug hat sich sofort in seiner Praxis manifestiert. Der Facharzt erzählt von einer Dame, die nach einem Sturz mit einer Fehlstellung des Handgelenks und einer offensichtlichen knöchernen Verletzung in der klinischen Untersuchung auffällig wurde. Zur Diagnostik setzte Herr Dr. Ruf die SCS Bildgebung ein. Diese zeigte die Dringlichkeit einer operativen Versorgung. Vom Eingriff hat sie sich sehr schnell erholt.

„Die Patientin ist heute sehr dankbar, dass die Diagnose so zügig gestellt und entsprechend schnell behandelt werden konnte. Auch wir waren froh, dass wir Dank der SCS Bildgebung unmittelbar präzise 3-D-Schnittbilder zur Verfügung hatten, sodass wir ihr eine Therapie­verzögerung ersparen konnten.“

Präzise Darstellung unter natürlicher Körperbelastung

Herr Dr. Ruf ist besonders von der genauen Darstellung kleinster knöcherner Veränderungen überzeugt, die mit dem SCS MedSeries® H22 möglich ist. Unser System fertigt hochauflösende 3-D-Schnittbilder mit einer Schichtdicke von 0,2 Millimetern an, die selbst schwer darzustellende Haarrisse zuverlässig aufzeigen. Zudem bietet die „Weight-Bearing“-Funktion die Möglichkeit, Aufnahmen unter natürlicher Körperbelastung anzufertigen.

„Dank des ‚Weight-Bearings‘ profitieren wir hinsichtlich der Beurteilung eventueller Instabilitäten und Gelenkspaltverschmälerungen von deutlichen Vorteilen bei der Befundung.“

 

Schnelle Diagnose eines gestauchten Daumens

Herr Dr. Ruf nennt uns ein weiteres Fallbeispiel aus seinem Arbeitsalltag: Ein Torwart stellte sich nach axialem Stauchungstrauma am Daumen in der Praxis vor. Es bestand sofort der Verdacht auf eine Skaphoid-Verletzung. Die 3-D-Aufnahmen der SCS Bildgebung deckten eine stabile Fraktur in einer unkritischen Zone auf. Der Facharzt konnte die Verletzung unmittelbar konservativ behandeln. Nach der präzisen Diagnose und einer erfolgreichen Therapie geht der Patient seinem Beruf problemlos nach und steht inzwischen auch wieder im Tor.

Hohe Strahlenhygiene für eine sicherere Diagnostik

Trotz hoher Auflösung arbeitet die SCS Bildgebung mit einer sehr geringen Strahlendosis. Unabhängige wissenschaftliche Studien bestätigten, dass die Strahlung des SCS MedSeries® H22 beispielsweise im Bereich des Ellenbogens im Vergleich zum CT um bis zu 97 % verringert werden kann. Unter Anwendung des Super-Ultra-Low-Dose-Protokolls (SULD) lässt sich die resultierende Strahlendosis unter der eines typischen, digitalen Projektionsröntgen in zwei Ebenen einordnen. Für Herrn Dr. Ruf war dies ein sehr wichtiges Kriterium.

„Die SCS Bildgebung überzeugte mich mit ihrer besonders geringen Strahlenbelastung. Das SULD-Protokoll erleichtert mir die Entscheidung, Minderjährige per Strahlen zu diagnostizieren, wenn es sich nicht vermeiden lässt.“

Ein junger Patient wurde nach einem Sturz auf die Hand einer 2-D-Untersuchung zugeführt. Die Aufnahmen zeigten keine Fraktur. Bei jedoch anhaltend deutlichen Beschwerden entschied sich Herr Dr. Ruf für eine hochauf­lösende Bildgebung.

„Ich stellte den Eltern die beiden 3-D-bild­gebenden Verfahren dezidiert gegenüber und die Entscheidung fiel schließlich auf die SCS Bildgebung. In der multiplanaren Ansicht zeigte sich eine unverschobene distale Radiusfraktur. Durch den Einsatz unserer Lösung, die einer konventionellen CT-Aufnahme vorgezogen wurde, konnte dem Minderjährigen eine sehr hohe Strahlendosis erspart werden.“

 

Die einfache Bedienung erleichtert den Arbeitsalltag

Unsere Lösung überzeugt nicht nur durch die präzise Darstellung knöcherner Veränderungen bei geringer Strahlendosis, sondern auch durch eine innovative Technologie, die die Handhabung des Systems sehr einfach macht. Somit wird der Workflow der Praxis optimiert. Patienten können räumlich frei in der Gantry platziert werden, ohne dass sie zuvor komplizierte Lagerungspositionen einnehmen müssen.

„Die SCS Bildgebung hat sich in unserem Alltag zügig bewährt. Wir haben Freude daran, die 3-D-Aufnahmen zu erstellen. Meinen Mitarbeiterinnen macht die Bedienung des DVT Spaß und ich schätze die Möglichkeit der unmittelbaren Befundung.“

Die 3-D-Rekonstruktion ist für den Facharzt ein zusätzlicher Vorteil. Er kann seinen Patienten die Ergebnisse direkt präsentieren und ihnen die Pathologie exakt und verständlich erklären. „Die Nachvollziehbarkeit der Befunde durch die 3-D-Rekonstruktion der SCS Bildgebung hat sich für Patienten als fundamentales Plus herausgestellt.“

Der neue diagnostische Standard einer modernen Praxis

Für Herrn Dr. Ruf ist klar: Die hochwertige SCS Bildgebung ist aus vielen Gründen ein absoluter Zugewinn für die Praxis. Schon bald nach der Implementierung ergeben sich zahlreiche Vorteile, die nicht nur den Arzt, sondern auch das gesamte Praxisteam sowie die Patienten betreffen.

„Das Team der SCS hat mich stets begleitet. Ich habe von der Idee bis zur Umsetzung des Projektes durchgehend eine ganz wunderbare Unterstützung und Beratung erfahren. Heute bin ich ein glücklicher und zufriedener Anwender der SCS Bildgebung.“

Orthopädische Praxis Dr. Ivor Ruf
Münchener Straße 62a
86415 Mering
www.orthopaede-mering.de

Erschienen in: SCS Magazin | Ausgabe 13 | Sommer 2024

Sie haben individuelle Fragen zur innovativen SCS Bildgebung?

Wir begleiten Sie von Anfang an und unterstützen Ihre Transformation von der 2-D- auf die moderne 3-D-Diagnostik. Ihnen steht jederzeit ein persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen zum technischen, wirtschaftlichen und medizinischen Betrieb zur Verfügung. Haben wir Ihr Interesse an unserer 3-D-Bildgebung geweckt?

Lassen Sie sich in einem ersten, etwa 15-minütigen Telefonat beraten. In einem Gespräch zeigen wir Ihnen Ihre Möglichkeiten der hochmodernen Diagnostik auf.

Mit OrthoCast spannendes hören: Podcast auf Orthinform

2. Staffel steht in den Startlöchern: Nach dem großen Erfolg der ersten Staffel Orthocast steht die zweite Staffel bereits in den Startlöchern. Die erste Folge thematisiert die Verbesserung der Lebensqualität bei Hüftarthrose durch innovative Behandlungsmöglichkeiten mit Prof. Karl-Dieter Heller hier geht es zur Folge

Das Gesundheitsportal Orthinform hat seit Dezember 2023 eine eigene Podcast-Serie online. Sie unterstützt interessierte Laien, mehr Verständnis über Gesundheit und Erkrankungen des Bewegungsapparates zu entwickeln.

Der neue Orthinform-Podcast ist für die breite Bevölkerung gedacht und vermittelt interessante Informationen rund um Erkrankungen des Bewegungsapparates und deren Prävention.

Experten aus Orthopädie und Unfallchirurgie werden dabei laienverständlich von Dr. Anna-Katharina Doepfer, niedergelassene Orthopädin in Hamburg und BVOU-Vorstandsmitglied, sowie Dr. Robert Hudek, niedergelassener Orthopäde in Hamburg, interviewt. Die ca. 30-minütigen Podcasts greifen dabei Themen aus Unfallchirurgie und Orthopädie, aus konservativer und operativer Therapie ebenso auf wie spezielle Präventionsempfehlungen zur Vermeidung von Erkrankungen des Bewegungs­apparates. Die Podcasts sind in leicht verständlicher Sprache verfasst.

In der ersten Staffel werden die folgenden Themen bearbeitet und passsende Experten befragt.

  1. Was passiert, wenn ich einen schweren Unfall erleide?

DGU-Präsident Prof. Steffen Ruchholtz, Uni Marburg, erläutert, welche Mechanismen und Prozesse im Fall des Falles bei der Versorgung Schwerverletzter in der Notaufnahme und im Schockraum ablaufen. Dabei wird auch das Konzept der flächendeckenden Traumazentren in Deutschland erläutert.

  1. Eingeschlafene Hände – der Stau im Karpaltunnel

Dr. Henning Leunert aus Teltow erläutert das Phänomen der eingeschlafenen Hände und mögliche Ursachen jenseits einer zu lange eingehaltenen Zwangsposition, die natürlich harmlos ist.

  1. Kreuzbandriss und Meniskusverletzung

Die häufig durch Sport verursachten Kniebinnenverletzungen sowie deren Therapie werden von Prof. Phillip Niemeyer aus München vorgestellt. Hier geht es natürlich auch um eine wirkungsvolle Prävention durch die richtige Erwärmung, Einschätzung der eigenen Fähigkeiten sowie regelmäßiges Training.

  1. Gelenkerhalt vor Gelenkersatz

„Es muss nicht immer gleich eine Prothese sein…,“ sagt Prof. Wolfgang Zinser aus Knittelfeld in Österreich. Knorpelschäden bis hin zum arthrosebedingten Knorpelverschleiß können durch moderne Therapieverfahren zum Knorpelersatz behandelt werden. Indikationen, Möglichkeiten und Grenzen dieser Therapie stellt Prof. Zinser in seinem Podcast vor.

  1. Skoliose im Kindesalter – Halt Dich gerade!

Die Skoliose ist eine seltenere, aber schwerwiegende und einschränkende Erkrankung im Kindesalter. Prof. Matthias Pumberger aus Berlin erläutert, dass die beste Therapie nicht zwingend eine Operation ist und viele Kinder auch konservativ behandelt werden können.

Die Podcasts der gesamten 1. Staffel von OrthoCast sind über eine spezielle Seite auf Orthinform erreichbar, siehe Button unten. 

Alle Podcasts können direkt auf der Orthinform-Webseite angehört werden. Sie finden sich zusätzlich auf den üblichen Podcast-Kanälen wie Spotify, Apple Podcasts, Deezer, Amazon Music, Overcast, Tune.in und vielen anderen angehört werden

Die Podcasts werden auf Orthinform mit Lexikonbeiträgen und Fachartikel verknüpft, sodass sie sich an vielen Stellen des Gesundheitsportals wiederfinden. So schaffen wir maximale Aufmerksamkeit bei den über 300.000 Menschen, die Orthinform jeden Monat besuchen. Zusätzlich werden die Podcasts regelmäßig auf den Social-Media-Kanälen des BVOU geteilt und angekündigt.

Die Aufnahmen für die 2. und 3. Staffel wurden bereits durchgeführt. Die resultierenden Podcasts werden Anfang 2024 konsekutiv publiziert und stehen in der OrthoCast-Bibliothek zur Verfügung.

Obwohl die Podcasts für Laien produziert wurden, freuen wir uns auch über Zuhörer aus der O&U Community. Senden Sie und gern Ihrer Kritik den Podcasts und nennen Sie uns gern Themen, die Ihrer Meinung nach unbedingt in einem Podcast für Laien thematisiert werden sollten.

Orthocast-Moderatorenduo: Dr. med. Anna-Katharina Doepfer und PD Dr. med. Robert Hudek

Staffel 2

1. Folge: Lebensqualität verbessern bei Hüftarthrose durch innovative Behandlungsmöglichkeiten
Prof. Karl-Dieter Heller

Digitalpreis in Orthopädie und Unfallchirurgie

Der Preis wird vom Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU e.V.) jährlich auf dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie vergeben und ist mit 5.000 Euro dotiert.

Zielsetzung

Der Digitalpreis in Orthopädie und Unfallchirurgie wird verliehen, um innovative digitale Lösungen zu würdigen, die die medizinische Versorgung in den Bereichen Orthopädie und Unfallchirurgie verbessern. Dabei sind alle digitalen Entwicklungen willkommen, die neue Ansätze in Diagnostik, Therapie, Patientenversorgung, Management oder Forschung einbringen sowie die Versorgungsprozesse erheblich optimieren bzw. vereinfachen.

Zielgruppe

Dieser Preis richtet sich an Mediziner, Entwickler, Forscher und Start-Ups, die digitale Innovationen im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie entwickeln und vorantreiben.

Kategorien

  • Innovative digitale Therapieansätze: Entwicklung neuer digitaler Lösungen zur Behandlung von Patienten mit orthopädischen oder unfallchirurgischen Erkrankungen.
  • Digitale Diagnostik: Technologien zur frühzeitigen Erkennung, präziseren Diagnose und besseren Behandlungsplanung.
  • Forschung sowie Weiter- und Fortbildung: Digitale Tools zur Unterstützung von Forschung, Weiter- und Fortbildung im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie.
  • Medizinische Robotik und AI: Lösungen, die Künstliche Intelligenz oder robotergestützte Systeme in der chirurgischen Praxis oder der Therapie einsetzen.
  • Patientenmanagement und -kommunikation: Digitale Lösungen zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Arzt und Patient sowie zur Optimierung des Patientenmanagements.
  • Prozessoptimierung: Optimierung und Vereinfachung von Versorgungspfaden, Behandlungsprozessen sowie dem Informationsfluss zwischen behandelnden Ärzten, Pflegekräften und anderen Gesundheitsberufen

Teilnahmebedingungen

  • Digitale Lösungen, die mindestens in der Entwicklungsphase fortgeschritten sind oder bereits den Markteintritt hinter sich haben und deren Marktfähigkeit und Effizienz nachgewiesen wurde
  • Anwendungsbezug zur Orthopädie und Unfallchirurgie. Das Produkt bzw. die Dienstleistung muss jedoch nicht auf die Anwendung im Fachgebiet O&U begrenzt sein
  • Fristgerechte Einreichung mit Bewerbungsschreiben, Produkt- und Nutzenbeschreibung. Wenn möglich, sollte der Jury auch das Produkt bzw. eine Demoversion zur eigenen Bewertung zur Verfügung gestellt werden.
  • Teilnahme am Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie

Jury

Die Prüfung der eingereichten Unterlagen und die Zuerkennung des Preises erfolgt durch ein Preisrichterkollegium. Dieses besteht aus vier Mitgliedern des Geschäftsführenden Vorstandes und dem Geschäftsführer des BVOU. Weitere Juroren können vom Geschäftsführenden Vorstand des BVOU hinzugezogen werden.

Preisverleihung

Die Preisverleihung erfolgt während der Jahrestagung im Rahmen der Abschlussveranstaltung des Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie durch den Präsidenten.

Bewerbung

Folgende Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 31.08. eines jeden Jahres an den BVOU eingereicht werden:

  • Kurzes Bewerbungsschreiben
  • Projektzusammenfassung bzw. Produktbeschreibung:
    – Problemstellung & Lösungsansätze, Projektteam, Markteinführung
    – Zeitstrahl sowie Veränderungspotential für das Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Produkt / Software / App etc. sollte der Jury zur Bewertung ebenfalls zur Verfügung gestellt werden, falls dies technisch möglich ist.

Kontakt

Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU e.V.)
Straße des 17. Juni 106 – 108
10623 Berlin

Tel:        030 797 444 44
Fax:       030 797 444 45
Mail:      office@bvou.net

Wir freuen uns auf Ihre innovativen Einreichungen und wünschen Ihnen viel Erfolg!

DÄT 25: Weiterbildung, KI und der schleichende Kampf um die GOÄ

Vier Themenschwerpunkte dominierten den Deutschen Ärztetag 2025. Weiterbildung, KI, GOÄ und Schwangerschaftsabbruch. Daneben gab es noch eine Vielzahl von Themen und Anträgen. Ein Nachbericht vom Deutschen Ärztetag 2025, verfasst von Dr. Johannes Flechtenmacher, Carsten Mohrhardt und Dr. Jörg Ansorg.

Ärztliche Weiterbildung im Fokus

Überarbeitung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO)

Der 129. Deutsche Ärztetag hat bedeutende Fortschritte bei der Aktualisierung der MWBO erzielt. Die Überarbeitung der Abschnitte A (Paragraphenteil) und C (Zusatz-Weiterbildungen) wurden beschlossen., die Überarbeitung des Abschnitts B, der die Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen regelt, ist in Vorbereitung und soll auf dem nächsten Deutschen Ärztetag 2026 beschlossen werden.

1. Reform der Zusatz-Weiterbildungen (ZWB)

Die Zusatz-Weiterbildungen wurden neu strukturiert, um ihre Praxisrelevanz und Transparenz zu erhöhen. Strukturell wurden den Zusatz-Weiterbildungen drei unterschiedliche Strukturen zugrunde gelegt:

  • Interdisziplinäre ZWB: (Mindest-)Weiterbildungszeit bei einem Befugten, Dokumentation der Kompetenzen im eLogbuch, Kammerprüfung.
  • Berufsbegleitende ZWB: Ohne (Mindest-)Weiterbildungszeit, jedoch mit Befugtem und Dokumentation der Kompetenzen eLogbuch , Kammerprüfung.
  • Kursbasierte ZWB: Bestehend aus Kursen und Fallseminaren, keine Weiterbildungszeit, aber mit Kammerprüfung.

Zusatzweiterbildungen die nur ein Fachgebiet betreffen, werden künftig als Schwerpunkte geführt.

Neu eingeführt werden soll die ZWB „klinische Palliativmedizin“ als Interdisziplinäre Zusatzweiterbildung mit (Mindest-)Weiterbildungszeiten in Ergänzung zu bisher bestehenden und berufsbegleitend erwerbbaren Palliativmedizin.

Von besonderem Interesse für die Orthopädie und Unfallchirurgie im Bereich der Zusatzweiterbildungen dürfte die Aufnahme des Facharztes für Orthopädie und Unfallchirurgie als Voraussetzung für den Erwerb der Zusatzweiterbildung Geriatrie darstellen. Dies stellt sicher, dass auch Orthopäden und Unfallchirurgen zukünftig im stetig wachsenden Bereich der Versorgung älterer Patienten, insbesondere bei Frakturversorgungen, ihre Expertise einbringen können.

2. Stärkung von Weiterbildungsverbünden

Um eine strukturierte Weiterbildung zu gewährleisten, sollen Landesärztekammern vermehrt Weiterbildungsverbünde fördern.
Dies soll insbesondere in unterversorgten Regionen die Ausbildung von Fachärztinnen und Fachärzten sichern.

3. Digitalisierung der Weiterbildung: eLogbuch

Die Nutzung des elektronischen Logbuchs (eLogbuch) wird weiter ausgebaut.
Es dient der Dokumentation der Weiterbildungsinhalte und -zeiten und soll die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Weiterbildung erhöhen.

Diese Maßnahmen spiegeln das Bestreben wider, die ärztliche Weiterbildung flexibler, praxisnäher und zukunftsorientierter zu gestalten.

Künstliche Intelligenz in der Medizin

1. Digitale Medizin auf dem Vormarsch – KI als Zukunftsthema

Der Deutsche Ärztetag 2025 hat sich intensiv mit dem Einsatz und den Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Medizin beschäftigt. In mehreren Anträgen, Impulsvorträgen und Podiumsdiskussionen wurde deutlich: KI-Systeme halten zunehmend Einzug in Diagnostik, Therapieplanung und administrative Prozesse.

Die Ärzteschaft sieht darin sowohl große Potenziale zur Verbesserung der Versorgung als auch erheblichen Regelungs- und Diskussionsbedarf.

2. Potenziale von KI – Unterstützung, nicht Ersatz

Ein zentrales Ergebnis der Diskussion: Künstliche Intelligenz kann ärztliches Handeln unterstützen, darf dieses jedoch nicht ersetzen. Insbesondere bei der Analyse großer Datenmengen, in der Bildverarbeitung (Radiologie, Dermatologie, Pathologie) oder bei der Erstellung von Risikoprofilen zeigt sich der Nutzen KI-gestützter Systeme. Sie ermöglichen präzisere Diagnosen, verkürzen Entscheidungswege und können die ärztliche Arbeitsbelastung reduzieren.

Gleichzeitig betonten zahlreiche Delegierte: Medizin bleibt eine Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient. Die Verantwortung für Diagnose und Therapie muss stets bei der Ärztin oder dem Arzt verbleiben.

3. Ärztliche Verantwortung und ethische Leitplanken

Der Ärztetag bekräftigte, dass der Einsatz von KI in der Medizin ethisch vertretbar, rechtlich klar geregelt und medizinisch sinnvoll sein muss. Wichtigste Grundsätze dabei sind:

  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit von KI-Entscheidungen („Explainability“)
  • Verantwortung bleibt beim Menschen – keine Delegation von Haftung an Algorithmen
  • Datensicherheit und Datenschutz nach höchsten Standards
  • Vermeidung struktureller Diskriminierung durch unausgewogene Trainingsdaten

Die Bundesärztekammer wurde beauftragt, diese ethischen Standards weiterzuentwickeln und entsprechende Leitlinien zu formulieren. Daher hat der 129. Dt. Ärztetag die Einrichtung eines Expertengremiums in der Bundesärztekammer beschlossen. Zudem sollen Ärztinnen und Ärzte durch Fort- und Weiterbildungsangebote im Bereich KI gestärkt werden.

4. KI und ärztliche Weiterbildung

Ein weiteres Thema war die Integration von KI-Kompetenzen in die ärztliche Weiterbildung. Der Ärztetag unterstützt die Einführung digitaler Grundkompetenzen in alle Facharztweiterbildungen. Ziel ist es, Ärztinnen und Ärzte zu befähigen, KI-Systeme kritisch zu bewerten, sachgerecht zu nutzen und auch deren Grenzen zu erkennen.

Der technologische Wandel darf nicht zu einer Entfremdung vom ärztlichen Handeln führen, sondern muss ärztliche Expertise stärken.

5. Rechtliche Rahmenbedingungen: Bedarf an klaren Regelungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für KI in der Medizin gelten derzeit als unzureichend. Der Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, zeitnah verbindliche gesetzliche Grundlagen zu schaffen, insbesondere zur Haftung, Zulassung und Qualitätssicherung von KI-Systemen im Gesundheitswesen.

Die europäischen Entwicklungen, insbesondere der AI Act, werden dabei begrüßt, jedoch müsse Deutschland eigene klare medizinethische Positionen einbringen.

Fazit: KI braucht ärztliche Gestaltung

Künstliche Intelligenz wird die Medizin verändern – nicht irgendwann, sondern jetzt. Der Deutsche Ärztetag 2025 hat ein klares Signal gesendet: Die Ärzteschaft ist bereit, diese Transformation aktiv mitzugestalten. Dabei gilt es, die Technologie zum Wohle der Patientinnen und Patienten einzusetzen, ohne die Verantwortung für das ärztliche Handeln aus der Hand zu geben.

Künstliche Intelligenz darf nicht die Medizin bestimmen – sie muss von Ärztinnen und Ärzten geführt und verantwortungsvoll genutzt werden. Der Mensch bleibt Mittelpunkt jeder Behandlung.

Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Breite Zustimmung zur neuen GOÄ – aber auch berechtigte Kritik

Auf dem diesjährigen Deutschen Ärztetag (DÄT) wurde die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit großer Mehrheit befürwortet. Die GOÄneu, ein betriebswirtschaftlich kalkulierter und mit der Privaten Krankenversicherung (PKV) konsentierter Entwurf, wird als notwendiger Schritt zur Modernisierung ärztlicher Vergütungssysteme angesehen. Die intensive und langjährige Arbeit des Vorstands der Bundesärztekammer, der Fachabteilungen sowie der ärztlichen Berufsverbände wurde von den Delegierten anerkennend gewürdigt.

GOÄneu: Konsens mit der PKV – Entscheidung beim BMG

Der nun verabschiedete Entwurf wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übermittelt. Die Umsetzung obliegt der Bundesgesundheitsministerin in Form einer Rechtsverordnung. Ein Inkrafttreten wird frühestens für 2027 oder 2028 realistisch erwartet.

Historischer Nachholbedarf

Während Juristen, Architekten, Tierärzte und Ingenieure ihre Honorarordnungen in den vergangenen Jahren regelmäßig an die wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen anpassen konnten, gilt dies für die ärztliche GOÄ nicht. Die letzte umfassende Anpassung liegt Jahrzehnte zurück. Die Ärzteschaft fordert daher seit Langem eine gerechte, transparente und moderne Honorierung ärztlicher Leistungen – auch im Sinne der Nachwuchsgewinnung und Sicherstellung einer qualitätsvollen Patientenversorgung.

Einheit der Ärzteschaft betonen

Ein wesentliches Anliegen des Ärztetags war die Betonung der solidarischen Vertretung aller Ärztinnen und Ärzte – unabhängig von Fachrichtung oder beruflicher Stellung. Die Ärztekammern sind nicht Sprachrohr einzelner Gruppen, sondern vertreten sowohl Angestellte als auch Niedergelassene, Hausärzte wie Fachärzte. Diese Einheit ist in Zeiten grundlegender Reformen entscheidend, um politische Wirkung entfalten zu können.

Kritikpunkte an der GOÄneu

Trotz des breiten Zuspruchs wurden auch auf dem Ärztetag kritische Stimmen laut. Über 50 ärztliche Fachgesellschaften und Berufsverbände äußerten im Vorfeld des DÄT Bedenken bezüglich der Unterschiede zwischen der betriebswirtschaftlich kalkulierten GOÄ (Version 2022) und der nun konsentierten GOÄneu.

Bemängelt wurde insbesondere:

  • Reduktion einzelner Honorare: In einigen Bereichen drohen Honorarkürzungen von bis zu 20 %, etwa in der Hand- und Fußchirurgie, der konservativen Orthopädie und Unfallchirurgie sowie der Skelettradiologie.
  • Fehlender Inflationsausgleich: Die GOÄneu enthält keinen Mechanismus zur automatischen Anpassung an Inflation und Kostenentwicklung. Seit 2020 beträgt der Kaufkraftverlust (VPI) bereits 19,3 %. Prognostizierte Mehrausgaben der PKV in Höhe von 13,2 % in den ersten drei Jahren würden zu einem realen Einkommensverlust von ca. 6,3 % führen.
  • Eingeschränkter Gestaltungsspielraum: Die geplante Abschaffung des bisherigen Gebührenrahmens mit Steigerungsfaktoren zugunsten fester, nicht unterschreitbarer Sätze schränkt die wirtschaftliche Unabhängigkeit ärztlicher Leistungserbringer erheblich ein. Erschwerniszuschläge sind vorgesehen, aber mit hohem Verwaltungsaufwand und rechtlichen Unsicherheiten verbunden.

Antrag auf Nachbesserung

Ein fraktionsübergreifender Antrag von über 30 Delegierten – darunter fünf aus dem Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie – fordert Nachbesserungen an der verabschiedeten GOÄneu. Ziel ist eine transparente Gegenüberstellung der Änderungen zur ursprünglichen Fassung von 2022 sowie eine realistische Anpassung der Bewertung technischer und operativer Leistungen.
Die Antragsteller betonten die Notwendigkeit, der kommenden Ärztegeneration eine wirtschaftlich tragfähige Perspektive zu geben – und die Entwicklungen der Medizin angemessen zu honorieren.

Ausblick

Die Debatte zeigte: Die GOÄneu ist ein wichtiger, aber keineswegs abgeschlossener Schritt in einem komplexen Reformprozess. Die Bundesärztekammer und ihre Gremien sind aufgefordert, die kritischen Hinweise ernst zu nehmen und den eingeschlagenen Weg in engem Austausch mit der Ärzteschaft weiterzuentwickeln.

Eine vom BVOU und DGOU mandatierte Arbeitsgruppe wird sich um die Belange aus O&U weiter kümmern und den aktiven Austausch mit der Bundesärztekammer weiter führen.

Nur in solidarischer Einigkeit wird es gelingen, eine zukunftsfähige, gerechte und wirtschaftlich tragbare Gebührenordnung zu schaffen – im Interesse der Patientinnen und Patienten und der gesamten Ärzteschaft und natürlich sowohl für die konservativen wie auch operativ tätigen Kolleginnen und Kollegen aus O+U.

Schwangerschaftsabbruch im Fokus

1. Versorgung verbessern – Ausbildung stärken

Der Ärztetag stellte fest, dass in vielen Regionen Deutschlands der Zugang zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch nicht mehr flächendeckend gewährleistet ist. Gründe sind u. a. rechtliche Unsicherheiten und der Rückzug vieler Medizinischer Einrichtungen aus diesem sensiblen Bereich.

2. Rechtslage prüfen – Entkriminalisierung gefordert

Zahlreiche Delegierte sprachen sich für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs aus. Die geltende Regelung im Strafgesetzbuch (§ 218 StGB) wird von vielen Ärztinnen und Ärzten als nicht mehr zeitgemäß betrachtet. Der Ärztetag appellierte an die Politik, die Empfehlungen der Regierungskommission zur reproduktiven Selbstbestimmung zügig umzusetzen.

3. Ärztliche Haltung: Verantwortung und Gewissensfreiheit

Die Delegierten betonten die Bedeutung ärztlicher Verantwortung: Schwangerschaftsabbrüche müssen fachlich kompetent, rechtlich sicher und menschlich sensibel begleitet werden. Gleichzeitig muss die Gewissensfreiheit der Ärztinnen und Ärzte gewahrt bleiben – niemand darf zur Durchführung gezwungen werden.

Fazit

Der Ärztetag setzte ein klares Zeichen für Versorgungssicherheit, rechtliche Klarheit und eine professionelle ärztliche Haltung. Der Schwangerschaftsabbruch ist Teil medizinischer Realität – und verdient eine moderne, faire und ethisch reflektierte Regelung.