Archiv für den Monat: Februar 2025

Reform der Notfallversorgung

Die Reform der Notfallversorgung in Deutschland zielt darauf ab, Patienten in medizinischen Notfällen schneller und effektiver zu helfen.

Ein zentraler Bestandteil dieser Reform ist die Einführung einer einheitlichen Notrufnummer (116117), die in Kombination mit einer digitalen Ersteinschätzung (z.B. SmED) dazu dient, die Dringlichkeit der Behandlung zu beurteilen. So können Patienten gezielt und verbindlich an die passende Versorgungsebene weitergeleitet werden, sei es der Rettungsdienst, ein integriertes Notfallzentrum (INZ), die Notaufnahme im Krankenhaus oder die Haus- oder Facharztpraxis.

Die Schaffung von integrierten Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern ist ein weiterer wichtiger Schritt. Diese Zentren bündeln die Notfallversorgung und sorgen dafür, dass Patienten dort optimal betreut werden. Der BVOU empfiehlt, Notaufnahmen und ärztliche Bereitschaftsdienste an Krankenhäusern zu schließen, die nicht als INZ organisiert sind, um die Versorgungsqualität zu erhöhen.

Ein weiterer Aspekt der Reform ist die Sanktionierung der unkoordinierten Inanspruchnahme von Notfallbehandlungen. Das bedeutet, dass Patienten, die die Notaufnahme ohne dringenden Grund oder vorherige Konsultation der zentralen Notrufzentrale in Anspruch nehmen, beispielsweise einen Teil der entstandenen Behandlungskosten selbst tragen müssen. Ziel ist es, die Notfallversorgung zu entlasten und sicherzustellen, dass wirklich dringende Fälle schnell und effizient behandelt werden.

Insgesamt soll die Reform dazu beitragen, dass Patienten in Notfällen die bestmögliche Versorgung erhalten und die Ressourcen im Gesundheitssystem besser genutzt werden. So wird sichergestellt, dass jeder, der Hilfe benötigt, schnell die richtige Unterstützung bekommt.

Was der BVOU konkret von der nächsten Bundesregierung fordert

  • Steuerung durch eine zentrale Notrufnummer (116117) sowie telemedizinische bzw. digitale Ersteinschätzung (z.B. SmED) mit zielgerichteter Überweisung des Falls in die passende Versorgungsebene (Rettungsdienst, INZ oder Krankenhaus inkl. Ticket, Fach- oder Hausarzt mit akuter, dringlicher oder regulärer Terminvergabe)
  • Schaffung Integrierter Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern oder Notfallpraxen
  • Sanktionierung der unkoordinierten Inanspruchnahme der Notfallbehandlung

Was der BVOU schon beiträgt

Das bereits im Jahr 2022 vom Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) formulierte Eckpunktepapier beschäftigt sich mit der ambulanten Versorgung von Notfällen in Orthopädie und Unfallchirurgie, liefert eine kurze Analyse, erläutert wie eine leitliniengerechte Versorgung auszusehen hat, und bietet konkrete, einfach umsetzbare Lösungsvorschläge.

Deutschland kann Gesundheit! Positionspapier des BVOU zur Bundestagswahl 2025

Die neue Bundesregierung muss eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und wirtschaftlich tragfähige Gesundheitsversorgung in Deutschland sicherstellen und das deutsche Gesundheitssystem fit für die nächsten Jahrzehnte machen.

Vor diesem Hintergrund formuliert der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) zentrale Forderungen für mutige Reformen und wesentliche Maßnahmen, die eine neue Bundesregierung nach der Wahl angehen sollte. Dabei fokussieren wir einerseits auf generelle Reformen des Gesundheitssystems in den Bereichen Finanzierung, Versorgungssteuerung, Ambulantisierung und Entbürokratisierung und haben andererseits die besonderen Belange der Orthopädie und Unfallchirurgie im Auge sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung.

Weniger Bürokratie, mehr Zuwendung

Die Entbürokratisierung im Gesundheitswesen hat das Ziel, den Ärzten mehr Zeit für die Patientenversorgung zu geben und den administrativen Aufwand zu verringern.

Ein wesentlicher Schritt ist der Abbau unnötiger Dokumentationspflichten sowie die Harmonisierung von Abrechnungsregelungen. Dies betrifft insbesondere ambulante Operationen, bei denen die Bürokratie oft im Weg steht. Damit können Ärztinnen und Ärzte sich wieder stärker auf die Behandlung ihrer Patienten konzentrieren.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der sinnvolle Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). KI-Systeme können dabei helfen, die Bürokratie abzubauen, indem sie die Weitergabe und Analyse von Befunden und Berichten von vorher behandelnden Ärzten erleichtern. So wird der Informationsfluss verbessert und die Arbeitslast verringert.

Zusätzlich soll die Reduktion der Prüfverfahren des Medizinischen Dienstes erfolgen. Hierbei werden die Bagatellgrenzen angehoben und es wird zu Stichprobenprüfungen übergegangen, anstatt jede einzelne Behandlung zu überprüfen. Dies beschleunigt den Prozess und entlastet die Ärzte. Nicht zuletzt wird die überbordende staatliche Kontrollbürokratie abgeschafft, um den Praxisalltag zu vereinfachen.

Insgesamt zielt die Entbürokratisierung darauf ab, den Fokus wieder auf die Patientenversorgung zu legen. Dadurch können Ärztinnen und Ärzte ihre Zeit und Energie für das einsetzen, was wirklich zählt: die Gesundheit und das Wohl ihrer Patienten.

Was der BVOU konkret von der nächsten Bundesregierung fordert

  • Konsequenter Abbau unnötiger Dokumentationspflichten und Harmonisierung von Abrechnungsregelungen in Klinik und Praxis (z.B. bei ambulanten Operationen), um Ärztinnen und Ärzte wieder stärker der Patientenversorgung zuzuführen.
  • Sinnvoller Einsatz von KI-Systemen zum Bürokratieabbau sowie zur Weitergabe und Analyse von Befunden und Berichten vorbehandelnder Ärzte
  • Reduktion der Prüfverfahren des Medizinischen Dienstes durch Hebung der Bagatellgrenzen und Übergang zu Stichproben- statt Einzelfallprüfungen
  • Abschaffung der überbordenden staatlichen Kontrollbürokratie
  • Wertschätzung und Einbeziehung der ärztlichen Berufsverbände bei Gesetzesvorhaben sowie bei Ausgestaltung von Vergütungsregelungen und Qualitätssicherung

Deutschland kann Gesundheit! Positionspapier des BVOU zur Bundestagswahl 2025

Die neue Bundesregierung muss eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und wirtschaftlich tragfähige Gesundheitsversorgung in Deutschland sicherstellen und das deutsche Gesundheitssystem fit für die nächsten Jahrzehnte machen.

Vor diesem Hintergrund formuliert der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) zentrale Forderungen für mutige Reformen und wesentliche Maßnahmen, die eine neue Bundesregierung nach der Wahl angehen sollte. Dabei fokussieren wir einerseits auf generelle Reformen des Gesundheitssystems in den Bereichen Finanzierung, Versorgungssteuerung, Ambulantisierung und Entbürokratisierung und haben andererseits die besonderen Belange der Orthopädie und Unfallchirurgie im Auge sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung.

Ambulantisierung und vernetzte Versorgung

In der heutigen Gesundheitswelt wird es immer wichtiger, dass Behandlungen nicht nur im Krankenhaus stattfinden, sondern auch ambulant – also ohne langen Aufenthalt. Das hat viele Vorteile für Sie als Patient: kürzere Wartezeiten, weniger Stress und eine schnellere Rückkehr in den Alltag. Lassen Sie uns einen Blick darauf werfen, was das für Sie bedeutet.

Ein zentraler Punkt ist die Ausweitung des Hybrid-DRG-Katalogs. Damit soll erreicht werden, daß alle Operationen, die ambulant durchgeführt werden können, auch ambulant durchgeführt werden. Das schließt die gleiche Bezahlung für die identische Leistungen in Klinik oder Praxis ein. Klingt logisch, ist aber im Deutschen Gesundheitssystem leider nicht die Realität.

Unser Ziel ist es, viel mehr Behandlungen ambulant durchzuführen. So findet es auch in den meisten anderen europäischen Ländern statt. Dazu gehört es, die Kalkulation der Behandlungspauschalen, sog. Hybrid-DRGs, neu und fair zu kalkulieren. Prinzip: Gleiches Geld für gleiche Leistung, unabhängig davon, ob sie in der Klinik oder in der Praxis erbracht wird.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Sicherung des Belegarztwesens. Das bedeutet, dass niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte enger zusammenarbeiten. So können Sie sicher sein, dass alle Beteiligten über Ihren Gesundheitszustand informiert sind und die bestmögliche Behandlung bieten können. Dazu gehört auch die Berücksichtigung von Belegkliniken im Rahmen des geplanten Umbaus der Krankenhauslandschaft in den kommenden Jahren.

Um die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen medizinischen Einrichtungen zu verbessern, müssen digitale Prozesse nicht nur eingeführt, sondern aufeinander abgestimmt werden. Diese helfen dabei, Informationen schnell und einfach zwischen verschiedenen Einrichtungen und Sektoren des Gesundheitssystems (z.B. Praxen, Kliniken, Reha-Einrichtungen, Physiotherapeuten und Sanitätshäuser) auszutauschen. So wird Ihr Behandlungspfad effizienter und Doppeluntersuchungen oder die Gabe von unverträglichen Medikamenten werden vermieden.

Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen spezialisierten Zentren und lokalen Basishospitälern ist entscheidend, um die Akut- und Notfallversorgung in der Orthopädie und Unfallchirurgie zu gewährleisten. Das bedeutet, dass Sie im Notfall schnell die Hilfe bekommen, die Sie brauchen – egal wo Sie sind.

Zusammengefasst zielen Ambulantisierung und vernetzte Versorgung darauf ab, Ihnen eine bessere und schnellere medizinische Versorgung zu bieten. Durch diese Maßnahmen wird Ihre Gesundheit in den Mittelpunkt gerückt, und Sie können sicher sein, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.

Was der BVOU konkret von der nächsten Bundesregierung fordert

  • Ausweitung des Hybrid-DRG-Katalogs auf alle ambulantisierbaren Fälle (AOP-Katalog)
  • Faire Berücksichtigung der Sachkosten bei Hybrid-DRGs
  • Sicherung des Belegarztwesens / Consultant-Systems zur engen Kooperation von Niedergelassenen und Krankenhäusern
  • Umsetzung des Prinzips „ambulant vor stationär“
  • Erhalt einer wohnortnahen ärztlichen Versorgung auch in ländlichen Regionen durch gezielte Förderprogramme und flexible Modelle (z.B. überregionale und sektoren-übergreifende Kooperationsformen von Ärztenetzen aus Haus- und Fachärzten sowie Krankenhäusern)
  • Regionale Sicherstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen hochspezialisierten Zentren und lokalen Basishospitälern, um insbesondere die regionale Akut- und Notfallversorgung in Orthopädie und Unfallchirurgie sicherzustellen.
  • Einführung digital unterstützter, sektorenübergreifender Prozesse zur Optimierung von Organisation und Informationsfluss (elektronische Fallakten für die sektorübergreifende Versorgungspfade Praxis – Klinik – Reha – Physiotherapie – Sanitätshäuser)
  • Mehr Handlungsspielraum für die gemeinsamen Selbstverwaltungsgremien, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen und die regionale Vernetzung voranzutreiben

Was der BVOU schon beiträgt

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) begleitet das Thema Hybrid-DRG konstruktiv-kritisch seit über zwei Jahren. Unsere entsprechenden Konzeptionen, Berechnungen und ordnungspolitischen Vorschläge dazu sind als „Wiesbadener Modell“ veröffentlicht. Hier haben wir unter anderem für alle ambulant erbringbaren Leistungen in Orthopädie und Unfallchirurgie bereits transparent Preise kalkuliert.

Die Einführung dieses „großen Wurfs“ der Ambulantisierung in Orthopädie und Unfallchirurgie wäre primär kostenneutral umsetzbar gewesen. Dies wurde mit dem Gesundheitsministerium ausführlich diskutiert. Leider wurde bislang nur ein sehr schmaler Katalog eingeführt, der in unserem Fach ausschließlich Eingriffe am Vorfuß umfasst. Das ist viel zu wenig und weit von unserem Ziel entfernt, mit einem umfangreichen Katalog an Hybrid-DRGs an den Start zu gehen.

Deutschland kann Gesundheit! Positionspapier des BVOU zur Bundestagswahl 2025

Die neue Bundesregierung muss eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und wirtschaftlich tragfähige Gesundheitsversorgung in Deutschland sicherstellen und das deutsche Gesundheitssystem fit für die nächsten Jahrzehnte machen.

Vor diesem Hintergrund formuliert der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) zentrale Forderungen für mutige Reformen und wesentliche Maßnahmen, die eine neue Bundesregierung nach der Wahl angehen sollte. Dabei fokussieren wir einerseits auf generelle Reformen des Gesundheitssystems in den Bereichen Finanzierung, Versorgungssteuerung, Ambulantisierung und Entbürokratisierung und haben andererseits die besonderen Belange der Orthopädie und Unfallchirurgie im Auge sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung.

Finanzielle Reformen und gerechte Beiträge

Es ist eine Frage der Fairness, dass alle Ärzte – egal ob Haus- oder Facharzt – für die gleiche Leistung auch den gleichen Lohn erhalten. Das wird durch einen neuen, leistungsgerechten EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) und durch die Hybrid-DRGs bei ambulanten Operationen angestrebt. So wird sichergestellt, dass die Bezahlung fair und transparent ist.

Außerdem wird die Budgetierung für ärztliche Leistungen aufgehoben, was bedeutet, dass Ärzte mehr Freiraum haben, um sich um ihre Patienten zu kümmern, ohne sich um finanzielle Grenzen sorgen zu müssen. Aktuell ist es so, daß Ärzte, die ihr Quartalsbudget für die Behandlung von Kassenpatienten ausgeschöpft haben, die Behandlung weiterer Kassenpatienten nicht oder nur zu einem Bruchteil bezahlt bekommen. Das ist ein Grund, warum Kassenpatienten so lange auf Termine bei Fachärzten warten müssen.

Um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu sichern, müssen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört die Reduzierung von Leistungen, die nichts mit der Gesundheitsversorgung zu tun haben.

Vorschläge, die zu einer immer weiteren Erhöhung der finanziellen Basis der Krankenversicherung führen, gibt es viele. Von der Reduktion der Umsatzsteuer auf Arzneimittel bis hin zu weiteren Steuern auf Zucker, Tabak und Alkohol. Allerdings führt mehr Geld im System nicht dazu, Prozesse effizienter zu gestalten und kritisch zu hinterfragen, welche Fremdleistungen nicht mehr durch die solidarisch finanzierte Krankenversicherung angeboten werden sollten.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die aktuell gültige GOÄ ist seit Jahrzehnten weder an den medizinischen Fortschritt, noch an Inflation und allgemeine Preissteigerungen angepaßt worden.

Damit die Kliniken auch in Zukunft gut ausgestattet sind, brauchen wir ausreichend Investitionsmittel. Das betrifft die moderne Ausstattung von OP-Sälen, moderne Medizintechnik bis hin zur Sanierung von Krankenhäusern sowie die Digitalisierung. Nur so können wir sicherstellen, dass Sie die bestmögliche Versorgung erhalten.

Ein weiterer Punkt ist die Anpassung der Leistungsgruppen. Hierbei wird nicht nur die Menge der erbrachten Leistungen berücksichtigt, sondern auch die Qualifikation der Ärzte und die Spezialisierung der Einrichtungen. Das sorgt dafür, dass Sie immer die bestmögliche Behandlung bekommen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Sicherung der Freiberuflichkeit und der Therapiefreiheit der Ärzte. Es ist entscheidend, dass die Kommerzialisierung des Arztberufs eingedämmt wird. Renditeerwartungen dürfen nicht ärztliche Therapieentscheidungen beeinflussen, weder in Kliniken noch in Praxen. So bleibt der Fokus auf dem Wohl der Patienten.

Last but not least ist es wichtig, dass die Tarifabschlüsse für Ärzte, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte vollständig refinanziert werden. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter im Gesundheitswesen fair bezahlt werden und gleichzeitig ein Krankenhaus dadurch nicht in finanzielle Schieflage gerät.

Was der BVOU konkret von der nächsten Bundesregierung fordert

  • Entbudgetierung aller haus- und fachärztlichen Leistungen in den Praxen. Das bedeutet, daß jede von Haus- und Facharztpraxen erbrachte Leistung auch voll bezahlt wird.
  • Bundesweit einheitliche Honorare in Euro für Haus- und Facharztpraxen
  • Gleicher Lohn für gleiche Leistung, egal ob diese in der Praxis oder Klinik erbracht wurde
  • Nachhaltige Finanzstabilität in der GKV durch Abschaffung versicherungsfremder Leistungen sowie die Senkung der Umsatzssteuer auf Arzneimittel
  • Zucker-, Tabak- und Alkoholsteuer führen Mittel in den Gesundheitsfonds ab
  • Ausreichende Investitionsmittel der Länder, um Klinikinfrastruktur (OP-Säle, Medizintechnik, Digitalisierung) auf hohem Standard zu halten.
  • Rasche Umsetzung der GOÄ-Reform und Sicherung der kontinuierlichen Fortschreibung
  • Wertschätzung qualitätsorientierter Behandlung statt bloßer Orientierung an Mengen durch Berücksichtigung von Zentren und Personenqualifikationen
  • Einführung und Finanzierung von Innovationen in den Versorgungsalltag
  • Sicherung der Freiberuflichkeit sowie der Therapiefreiheit und Unabhängigkeit des Arztes
  • Rückkehr zu einer vertrauten Zusammenarbeit mit Ärzten und anderen Gesundheits-berufen und Abschaffung der Misstrauensmentalität der vergangenen Jahre.
  • Eindämmung der fortschreitenden Kommerzialisierung des Arztberufes. Rendite-erwartungen dürfen ärztliche Therapieentscheidungen weder in der Klinik noch in der Praxis beeinflussen. Sie sind mit der freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit nicht vereinbar.
  • Vollständige Refinanzierung der Tarifabschlüsse aller im Gesundheitswesen tätigen Mitarbeiter, insbesondere von Ärzten, Pflegepersonal und MFA

Was der BVOU schon beiträgt

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) arbeitet aktiv an der Neugestaltung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit. Ebenso hat er umfangreiche Vorschläge und Kalkulationen zur fairen Gestaltung der Hybrid-DRG für die Bezahlung ambulanter Operationen in Klinik und Praxis vorgelegt.

In den Gremien der Selbstverwaltung, insbesondere in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, arbeitet der BVOU auf allen Ebenen an der Neugestaltung des EBM und weiterer Abrechnungsregeln aktiv mit.

Deutschland kann Gesundheit! Positionspapier des BVOU zur Bundestagswahl 2025

Die neue Bundesregierung muss eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und wirtschaftlich tragfähige Gesundheitsversorgung in Deutschland sicherstellen und das deutsche Gesundheitssystem fit für die nächsten Jahrzehnte machen.

Vor diesem Hintergrund formuliert der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) zentrale Forderungen für mutige Reformen und wesentliche Maßnahmen, die eine neue Bundesregierung nach der Wahl angehen sollte. Dabei fokussieren wir einerseits auf generelle Reformen des Gesundheitssystems in den Bereichen Finanzierung, Versorgungssteuerung, Ambulantisierung und Entbürokratisierung und haben andererseits die besonderen Belange der Orthopädie und Unfallchirurgie im Auge sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung.

Ärztlicher Nachwuchs und Zukunftssicherung

Um die Zukunft unseres Gesundheitssystems zu sichern, ist es wichtig, dass wir den ärztlichen Nachwuchs gezielt fördern. Hierzu gibt es einige spannende Ansätze, die das Medizinstudium und die Weiterbildung attraktiver gestalten sollen.

Ein zentraler Punkt ist die Schaffung von attraktiven Weiterbildungsbedingungen. Durch die Bildung von Weiterbildungsverbünden und die Entwicklung eines modernen, praxisnahen Curriculums wird der Weg zum Facharzt einfacher und interessanter.

Flexible Arbeitszeit- und Zulassungsmodelle sorgen dafür, dass junge Ärzte ihre Weiterbildung besser mit ihrem Privatleben in Einklang bringen können.

Finanzielle Unterstützung spielt ebenfalls eine große Rolle. Kliniken mit einem orthopädischen Lehrstuhl sollen die nötigen Leistungsgruppen erhalten, um diie vollständige Facharzt- und Zusatzweiterbildun zu ermöglichen.

Außerdem sollte die Facharztweiterbildung in der Praxis ähnlich wie in der Allgemeinmedizin gefördert. Dort werden die Lohnkosten von der Kassenärztlichen Vereinigung übernommen. Zusätzlich könnte das Budget für jeden Assistenzarzt, der in einer Praxis weitergebildet wird, um 25% erhöht werden. Somit würden die Leistungen der jungen Ärzte zumindest partiell bezahlt und sie können wiederum vom Praxisinhaber bezahlt werden.

Mit diesen Maßnahmen schaffen wir nicht nur ein attraktives Umfeld für angehende Ärzte, sondern stellen auch sicher, dass die Qualität der medizinischen Versorgung in Zukunft hoch bleibt.

Was der BVOU konkret von der nächsten Bundesregierung fordert

  • Schaffung attraktiver Weiterbildungsbedingungen (Mentoring, Weiterbildungsverbünde) und eine moderne, praxisnahe Curriculums-Gestaltung.
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitmodelle, Teilzeitoptionen und Jobsharing-Konzepten in Klinik und Praxis.
  • Finanzielle Förderung der Facharztweiterbildung in der Praxis analog der Förderung in der Allgemeinmedizin sowie durch Anhebung der Budgets um 25% pro Assistenzarzt
  • Finanzielle Förderung der Facharztweiterbildung durch Zuschläge bei DRGs und Hybrid DRGs, die nachweislich unter Einbindung von Ärzten in Weiterbildung erbracht werden
  • Attraktive Karrieremodelle, angemessene Vergütung und Wertschätzung aller Berufsgruppen im Klinik- und Praxisumfeld, um Personalengpässe zu entschärfen.

Was der BVOU schon beiträgt

Das Junge Forum O und U ist die Interessensvertretung junger Ärztinnen und Ärzte des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Medizinstudierender, die sich für das Fach O und U interessieren. Es wird gemeinsam vom Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) getragen.

Der BVOU engagiert sich außerdem in der Weiterentwicklung der Weiterbildung in Orthopädie und Unfallchirurgie und unterstützt die Weiterbildung in der ambulanten Versorgung. Dazu entwickelt er Musterverträge und zeigt Best-Practice-Beispiele auf.

Deutschland kann Gesundheit! Positionspapier des BVOU zur Bundestagswahl 2025

Die neue Bundesregierung muss eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und wirtschaftlich tragfähige Gesundheitsversorgung in Deutschland sicherstellen und das deutsche Gesundheitssystem fit für die nächsten Jahrzehnte machen.

Vor diesem Hintergrund formuliert der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) zentrale Forderungen für mutige Reformen und wesentliche Maßnahmen, die eine neue Bundesregierung nach der Wahl angehen sollte. Dabei fokussieren wir einerseits auf generelle Reformen des Gesundheitssystems in den Bereichen Finanzierung, Versorgungssteuerung, Ambulantisierung und Entbürokratisierung und haben andererseits die besonderen Belange der Orthopädie und Unfallchirurgie im Auge sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung.