Archiv für den Monat: Juli 2022

Bundesregierung beschließt Leistungskürzungen in medizinischer Versorgung

Berlin  – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert aufs Schärfste den gestrigen Beschluss der Bundesregierung, Leistungskürzungen in der medizinischen Versorgung vorzunehmen. Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will diese aber auf keinen Fall so nennen.

„Die Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands sind empört über die Scheinheiligkeit, mit welcher die Bundesregierung den Bürgern vorgaukeln will, es werde keine Leistungskürzungen im Gesundheitswesen geben,“ so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Fakt ist aber, dass mit diesem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz und weiteren von der Bundesregierung vorgesehenen Einschränkungen in vielen Arztpraxen ein Aufnahmestopp für Neupatienten und längere Wartezeiten auf einen Facharzttermin unvermeidlich sind. Und das bedeutet Leistungskürzungen und damit eine klare Verschlechterung der Versorgung von Patienten in Deutschland.“

Vollkommen unverständlich ist ferner die Behauptung des Bundesgesundheitsministers, die Regelung der Neupatienten hätte sich nicht bewährt, bzw. es sei nicht nachvollziehbar, ob die abgerechneten Neupatienten tatsächlich Neupatienten seien. „Da hat Herr Lauterbach schlichtweg seine Hausaufgaben nicht gemacht, die aktuellen Datenerhebungen hierzu zeichnen ganz deutlich ein anderes Bild“, so Heinrich weiter. Aktuelle Auswertungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland zeigen unter anderem, dass mehr als jeder vierte gesetzlich versicherte Patient von der Regelung begünstigt wurde und die Anzahl der Neupatienten im vierten Quartal 2021 gegenüber dem vierten Quartal 2019 um 12 Prozent gestiegen ist. Der Anteil der Neupatienten an allen Patienten stieg dabei um 7,5 Prozent.

Dr. Helmut Weinhart, stellvertretender 2. Vorstandsvorsitzender des SpiFa ergänzt: „Obendrein nimmt die Bundesregierung nun auch noch die offene Sprechstunde in der fachärztlichen Versorgung ins Visier. Mit entsprechenden Vorschriften zur Bereinigung des Honorars werden alle Fachärztinnen und Fachärzte bestraft, die sich um Patienten in der offenen Sprechstunde kümmern. Dies ist nicht nur gesetzgeberisch handwerklicher Murks, sondern wird auch zu einer Ruhestandswelle in der ambulanten Versorgung führen.“

SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider mahnt indes die Verlässlichkeit der Bundesregierung und des Bundesgesundheitsministers an: „Herr Lauterbach war maßgeblich an der Entwicklung des TSVG beteiligt. Dass er nun seine eigene von ihm mitentworfene Regelung auseinanderpflückt, ist ein weiteres Beispiel dafür, mit welcher Unstetigkeit er Gesundheitspolitik betreibt.“

Lauterbach wird zum Sargnagel der ambulanten Versorgung

Berlin – Patienten müssen sich demnächst auf Aufnahmestopps in Praxen und lange Wartezeiten auf Arzttermine einstellen. Denn Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach streicht mit seinem GKV-Finanzierungsgesetz die kostendeckende Vergütung für zeitintensive Neupatienten und für die offenen Sprechstunden in den Praxen.

Die kostendeckende Vergütung war 2019 der Ausgleich für die gleichzeitig festgeschriebene Ausweitung der Sprechstundenzeiten um 25 Prozent. Während die finanziellen Mittel nun gestrichen werden, soll laut Vorstellung des Ministers die Mehrarbeit beibehalten werden. Doch die niedergelassene Ärzteschaft signalisiert klar: Die Praxen müssen und werden ihre Sprechstunden reduzieren.

Lauterbachs Wortbruch beim TSVG sorgt einerseits für Frust unter den Niedergelassenen und befeuert andererseits wirtschaftliche Sorgen angesichts steigender Kosten, einer historischen Energiepreisexplosion und eines existenziellen Fachkräftemangels in den Praxen. Hunderte Briefe sendeten Praxisinhaber deshalb in den letzten Tagen an ihre jeweiligen Wahlkreisabgeordneten und machten sie auf die unmittelbaren desaströsen Auswirkungen für Patienten aufmerksam.

Lauterbachs Politik wird zum Sargnagel der ambulanten Versorgung. Seine Fehlsteuerung der GKV-Finanzen ist dabei der Tropfen, der das Fass zu Überlaufen bringt:

Die desolate Umsetzung der Digitalisierung in den Praxen lässt vor allem das Praxispersonal verzweifeln: digitale Anwendungen werden erzwungen, kommen aber nicht zum Laufen. Für den offenbar völlig überteuerten und überflüssigen Konnektortausch in den Praxen werden hunderte Millionen verpulvert, die in der Versorgung fehlen.

Dazu kommt, dass Lauterbach die fertiggestellte und seit 30 Jahren überfällige Reform der ärztlichen Gebührenordnung aus ideologischen Gründen verschleppt.

Viele Praxisinhaber reagieren bereits jetzt mit vorzeitigem Ruhestand. Dr. Dirk Heinrich, der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, berichtet: „Wir beobachten einen Anstieg der Praxisabgaben und stellen fest, dass häufig keine Nachfolger gefunden werden. Das ist fatal. Die Babyboomer werden nun in großer Anzahl die Versorgung verlassen und die ambulante Versorgung vor eine echte Zerreißprobe stellen. Dafür trägt Karl Lauterbach die Verantwortung.“

Quelle: Virchowbund

Nicht nur Energie-Engpass: Terminknappheit beim Facharzt droht

Berlin – Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach will das höhere Honorar für die schnelle Vergabe von Behandlungsterminen an Neu- und Notfallpatienten im kommenden Jahr zurücknehmen. Die zusätzliche Arbeit, die den Praxen durch die rasche Terminvergabe entsteht, wird dann nicht mehr außerhalb des Budgets vergütet. Damit bleibt das Honorar hinter den tatsächlichen Kosten zurück. „Das ist ein klares Signal mangelnder Wertschätzung an die Ärzteschaft und die vielen hochengagierten medizinischen Fachangestellten, die sich jeden Tag für die zeitnahe und effiziente Versorgung der Patientinnen und Patienten einsetzen, gerade auch unter den Bedingungen der Coronapandemie“, sagt Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V.  (BVOU). „Wenn die Behandlung der Neu- und Notfallpatienten wieder budgetiert wird, werden wir zehn Prozent weniger Termine vergeben können, weil wir die dafür nötigen Überstunden der medizinischen Fachangestellten nicht mehr angemessen vergüten können“, so Dr. Lembeck weiter. „Das ist ein desaströses Signal aus der Politik. Wartezeiten von drei bis sechs Monaten für einen Facharzttermin werden dann wieder die Regel sein. Die zeitnahe Behandlung wird zum Luxusgut“.

Facharztverträge: Kostenfrei und ohne Aufnahmestopps

Allerdings gibt es eine Alternative zu dieser drohenden Versorgungslücke: die Facharztverträge der gesetzlichen Krankenkassen. Der BVOU hat in den vergangenen 15 Jahren mit verschiedenen Krankenkassen Orthopädie-Verträge abgeschlossen, etwa mit der Bosch BKK und der AOK Baden-Württemberg.  „Diese Verträge sind für die Versicherten kostenfrei“, erläutert Dr. Lembeck. „Es gibt keine Aufnahmestopps und zügige Termine für alle eingeschriebenen Patientinnen und Patienten. Wenn die Bevölkerung schon durch die Inflation und die Verknappung des Erdgases gebeutelt wird, sollte Herr Lauterbach nicht auch noch Lücken in die medizinische Versorgung reißen“, so der BVOU-Präsident weiter.

Bei diesen Facharztverträgen, die zu den sogenannten Selektivverträgen gehören, schließen die gesetzlichen Krankenkassen einen direkten Vertrag mit den Leistungserbringern ohne Einbindung der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Versicherten können sich dann kostenlos in diese Verträge einschreiben. Den Selektivverträgen liegt ein gemeinsames Verständnis davon zugrunde, was eine gute orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung ausmacht. Leistungen werden fair und nachvollziehbar vergütet, Behandlungen besser koordiniert. Das ärztliche Gespräch hat einen festen Platz in der Behandlungskette. „Facharztverträge sind eine Win-Win-Situation für alle“, sagt Dr. Lembeck. „Sie sind ein Gegenmodell zu einer Versorgung, bei der Neu- und Notfallkranke wieder unter das Budget fallen. Die Patientinnen und Patienten haben die Wahl.“
Über den BVOU:Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätige Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Kontakt bei Rückfragen:

Janosch KunoKommunikation und Pressearbeit
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.)
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Zi: Pläne der Bundesregierung erschweren Zugang zu ärztlicher Versorgung

Berlin – Die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführten Maßnahmen zur Förderung von Arztterminen für Neupatient:innen haben die gewünschte Wirkung gezeigt. Dies teilte Dr. Dominik von Stillfried, Vorstandsvorsitzender des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), nach einer aktuellen Auswertung der ärztlichen Abrechnungsdaten das Jahres 2021 mit. „Unsere Auswertung zeigt, dass im vierten Quartal 2021 mehr Neupatient:innen behandelt wurden als im vierten Quartal 2019, obwohl die ärztlichen Behandlungskapazitäten in diesen zwei Jahren eher weniger als mehr geworden sind. Außerdem haben Neupatient:innen gegenüber dem vierten Quartal 2019 mehr zusätzliche Leistungen erhalten als bereits bekannte Patient:innen. Genau diese Effekte waren beabsichtigt, als mit dem TSVG im Jahr 2019 die allgemein geltenden Leistungsbegrenzungen für die ärztliche Behandlung von Neupatient:innen abgeschafft wurden,“ fasste von Stillfried die Ergebnisse zusammen.

Im Einzelnen zeige die Auswertung des Zi, dass

  • mehr als jede:r vierte gesetzlich versicherte Patient:in von der Regelung begünstigt wurde: Im vierten Quartal 2021 wurden in den Praxen 20 Mio. Neupatient:innen behandelt. Insgesamt suchen rund 72 Mio. gesetzlich Versicherte mindestens einmal jährlich eine Vertragsärztin bzw. einen Vertragsarzt auf. Zudem ist zu beachten, dass mehr als ein Fünftel aller Neupatient:innen zwei und mehr Neupatientenfälle ausgelöst haben. Dies ist z. B. bei Behandlungen in der Schwangerschaft, bei Haut oder Augenkrankheiten nicht überraschend.
  • die Anzahl der Neupatient:innen im vierten Quartal 2021 gegenüber dem vierten Quartal 2019 um 12 Prozent gestiegen ist. Der Anteil der Neupatient:innen an allen Patient:innen stieg um 7,5 Prozent. Die höchsten Anstiege wurden in Regionen Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen beobachtet, in denen der Anteil der Neupatient:innen nicht zuletzt aufgrund des eingeschränkten Angebots eher unterdurchschnittlich ist.
  • die Neupatientenregelung für nahezu alle Praxen von Bedeutung ist: Im vierten Quartal 2021 haben insgesamt 99 Prozent der Praxen Neupatient:innen behandelt. Bei Hautärzt:innen und Frauenärzt:innen waren es 100 Prozent der Praxen, bei ärztlichen Psychotherapeuten 96,4 Prozent. Unter die Neupatientenregelung fielen rund 21 Prozent aller Behandlungsfälle dieses Quartals. Besonders hoch ist der Anteil der Neupatient:innen naturgemäß bei Chirurg:innen, HNO-Ärzt:innen, Hautärzt:innen und Orthopäd:innen. Die höchsten Steigerungsraten für Neupatient:innen ergaben sich aber bei Hausärzt:innen (32 Prozent), Kinder- und Jugendärzt:innen (18 Prozent) sowie bei nichtärztlichen Psychotherapeut:innen (18 Prozent).
  • Kinder und Jugendliche sowie Patient:innen in den erwerbsfähigen Altersgruppen besonders häufig als Neupatient:innen behandelt werden. Am höchsten ist der Anteil der Neupatient:innen mit 29 Prozent in der Altersgruppe 20 bis 39 Jahre. Blickt man auf Behandlungsanlässe, ergibt sich ein heterogenes Bild. In allen Fachgruppen haben Behandlungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt den höchsten Anteil der Neupatientenfälle, Krankheiten des Ohres, Auges, Infektionskrankheiten sowie Krankheiten des Atmungssystems führen die Liste an.
  • die Versorgung für Neupatient:innen intensiver wurde: In 2021 wurden je Neupatient:in 7,7 Gebührenordnungspositionen abgerechnet, während es in 2019 nur 7,0 waren. Die Steigerung beträgt 9 Prozent. Damit ist die Leistungssteigerung für Neupatient:innen höher als für alle übrigen Patient:innen, für die im Schnitt 8 Prozent mehr Leistungen abgerechnet wurden. Dabei gibt es fachgruppenspezifische Unterschiede: Bei Augenärzt:innen etwa betrug die Leistungszunahme bei Neupatient:innen 10,4 Prozent, bei Nicht-Neupatient:innen 6 Prozent. Pro Kopf erhielten Neupatient:innen besonders in Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein deutlich mehr Leistungen. Allerdings beträgt die Menge der Leistungen je Quartal und Patient:in für Neupatient:innen nur rund zwei Drittel der Leistungsmenge für bereits bekannte Patient:innen.

Ausweislich des jüngst bekannt gewordenen Entwurfs des Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung plant die Bundesregierung, diese erst vor drei Jahren eingeführte Begünstigung von Neupatient:innen wieder zu streichen, da sie keine Vorteile in der medizinischen Versorgung gebracht habe. „Diese Begründung können wir nicht nachvollziehen. Die Vertragsärzt:innen haben maßvoll aber bestimmungsgemäß von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ohne Mengenbegrenzung abzurechnen. Durch die Kehrtwende der Bundesregierung würden der vertragsärztlichen Versorgung nach unseren Berechnungen rund 400 Millionen Euro entzogen, die in der medizinischen Versorgung der Patient:innen fehlen werden,“ sagte von Stillfried. In den kommenden Jahren werde es wichtiger werden, die Behandlung von Neupatient:innen zu fördern, damit dringende Behandlungsanlässe trotz des fortschreitenden Fachkräftemangels schnell Zugang zur medizinischen Versorgung fänden, ohne etwa die Notfallversorgung zu belasten. „Deshalb verwundert es, dass der amtierende Bundesminister für Gesundheit es offenbar zulässt, eine Förderung zu streichen, die unbestreitbar Vorteile für einen großen Teil der gesetzlich Versicherten entfaltet und deren Einführung er selbst erst 2019 als Abgeordneter gefordert und als sinnvoll begrüßt hat,“ sagte von Stillfried.

Als Neupatient:innen gelten gesetzlich Versicherte, die mindestens zwei Jahre (acht Quartale) lang nicht in Behandlung der jeweiligen Praxis waren. Die Abrechnungsdaten geben keinen Hinweis darauf, ob und inwieweit sich Wartezeiten verändert haben. Hierzu müssen Befragungsdaten aus Praxen oder von Patient:innen herangezogen werden, wobei die Beurteilung von Wartezeiten nach Einschätzung des Zi in den vergangenen zwei Jahren durch Effekte der Pandemie stark überlagert sein dürfte.

Zi

Eigenbeteiligung an Kosten für Konnektortausch blanker Irrsinn!

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt grundsätzlich die Entscheidung des Bundesschiedsamts, dass die Krankenkassen die Kosten für den Austausch bzw. Updates von Konnektoren der Telematik-Infrastruktur tragen sollen. Doch die veranschlagte Pauschale von 2.300 Euro ist bei weitem nicht kostendeckend.

„Wie kann es sein, dass man uns Ärztinnen und Ärzten zunächst eine schlechte und veraltete digitale Infrastruktur aufzwängt und im Anschluss verlangt, dass wir uns an den Kosten für einen Austausch von Elektronikschrott beteiligen sollen, der nur deshalb nötig ist, weil die gematik ihre eigenen Termine nicht halten kann,“ so Dr. Helmut Weinhart, 2. stellvertretender Vorsitzender des SpiFa-Vorstands und BVOU-Vizepräsident. „In Anbetracht der derzeitigen Diskussionen über ein Milliardendefizit in der gesetzlichen Krankenversicherung dafür geschätzte 350 Millionen Euro auszugeben, ist der blanke Irrsinn.“

Unklar ist inzwischen auch, inwieweit ein kompletter Austausch der Konnektoren überhaupt notwendig ist. Nach einem entsprechenden Versuch und zugehöriger Berichterstattung des Computermagazins c’t ließen sich ggf. die Gesamtkosten für ein Update der Sicherheitszertifikate deutlich senken. „Wir fordern, dass die KBV da noch einmal nachhakt und werden auch die Antworten der gematik kritisch analysieren, da hier nach aktuellen Aussagen ein immenses Einsparpotential liegt,“ so Weinhart weiter.

SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider betont den grundsätzlichen Digitalisierungs- und Investitionswillen der Ärzteschaft: „Ärztinnen und Ärzte sind keine Digitalisierungsfeinde. Im Gegenteil. Sie sind bereit und willens, ihre Praxen zu digitalisieren und fit für die Zukunft zu machen und dafür auch Geld zu investieren. Dabei setzen sie aber auf digitale Lösungen mit einem deutlichen Nutzen für Patienten und den Betrieb der eigenen Praxis.“

Der SpiFa erhebt derzeit Daten bei seinen Mitgliedsverbänden zu diesem Thema im Rahmen einer Umfrage „Digitalisierung in der Arztpraxis und ihre Kosten“. Erste Ergebnisse sind etwa Mitte August zu erwarten.

Petition: Kein Konnektortausch!

„Das Thema Konnektortausch ist allen bekannt. Jetzt gibt es eine Petition die es zu unterstützen gilt.“ Mit diesen Worten wendet sich Dr. Johannes Flechtenmacher (BVOU-Schatzmeister) an die BVOU-Mitglieder und bittet darum, die Onlinepetition „Kein Konnektortausch” zu unterschreiben.

Die aktuell in Arzt-, Zahnarztpraxen, Apotheken & Kliniken genutzten Konnektoren zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur sollen nach dem Willen der gematik ab Ende des Jahres ausgetauscht werden. Bisher wurde dieser Tausch als technisch alternativlose “sicherste” Lösung dargestellt.

Recherchen des c`t Magazin haben nunmehr das Gegenteil herausgefunden. Für alle eingesetzten Geräte bestünden wesentlich günstigere Alternativen zum kostspieligen Gerätewechsel. Nebenbei ließen sich Unmengen an Elektroschrott vermeiden.

Die Petition fordert den Gesetzgeber auf, umgehend den Konnektortausch zu stoppen und die Alternativen umzusetzen. Es sei schlicht absurd die Finanzierung der Krankenkassen stabilisieren zu müssen und gleichzeitig Millionen für unnötige Konnektoren auszugeben.

Das so gesparte Geld ließe sich wesentlich besser für die Patientenversorgung nutzen.

 

Konnektortausch notwendig? Pauschale nicht kostendeckend

Berlin – In deutschen Arztpraxen und Kliniken sollen 130.000 Konnektoren ausgewechselt werden, weil deren Krypto-Zertifikate nach fünf Jahren ablaufen. Dazu sollen die Krankenkassen den Ärzten Kosten von insgesamt 400 Millionen Euro erstatten – inklusive Geldern für weitere Software-Updates und Sicherheitskarten. Praxen erhalten somit für den anstehenden Konnektortausch eine nciht-kostendeckende Pauschale von 2.300 Euro. Diesen Betrag hat das Bundesschiedsamt festgelegt.

Dabei hat das Magazin c’t  derweil bestätigt: Die Zertifikate in den Konnektoren, die auf drei kleinen gerätespezifischen Sicherheitsmodulkarten “Typ Konnektor” (gSMC-K-Karten) sitzen, lassen sich physisch leicht auswechseln. Ein Tausch der umstrittenen Sicherheitszertifikate (gSCM-Karten) in den TI-Konnektoren ist möglich. Durch einen bloßen Tausch der Sicherheitszertifikate, nicht der ganzen Geräte, können dreistellige Millionenbeträge an Steuer- und Versichertengeldern eingespart werden.

„Hier braucht es dringend eine rasche Aufklärung“, fordert Dr. Karsten Braun, BVOU-Referat Presse/Medien und MEDI-Spitzenkandidat bei den KV-Wahlen 2022 in Baden-Württemberg.

Der geschätzte Schaden beläuft sich auf mehr als 200 Millionen Euro. Diese Gelder könnten sinnvoller für bspw. weitere Entbudgetierungen im niedergelassenen Bereich eingesetzt werden. „Sollte sich herausstellen, dass hier bewusst Versichertengelder veruntreut werden, muss dies klare Konsequenzen haben“, hebt Dr. Braun hervor.

Forderung nach vollumfänglicher Kostenerstattung

Die KBV habe eine vollumfängliche Kostenerstattung verlangt und sich dabei an dem vom Hersteller aufgerufenen Preis in Höhe von rund 2.770 Euro brutto orientiert, führte er weiter aus. An dieser Forderung halte sie fest. Kriedel stellte nochmals klar, dass es um eine reine Kostenerstattung für Ausstattungsgegenstände gehe, die gesetzlich gefordert sind.

Die KBV hatte das Bundesschiedsamt angerufen, da eine Einigung mit den Krankenkassen zur Finanzierung des Konnektortausches nicht möglich war. Diese wollten nur einen Bruchteil der Kosten übernehmen. Strittig waren auch die Höhe der Pauschalen für das aktuelle Konnektor- und Software-Update, mit dem neue Funktionen der elektronischen Patientenakte (ePA 2.0) genutzt werden können.

Das enthält die Konnektortauschpauschale

Die vom Bundesschiedsamt festgelegte Pauschale von 2.300 Euro umfasst den Austausch des Konnektors, inklusive der Entsorgung des Altgerätes, sowie die Installation eines neuen Praxisausweises (SMC-B-Smartcard). Auch der Austausch der Sicherheitsmodulkarte in einem stationären Kartenterminal ist Teil der Pauschale.

Für jedes weitere Kartenterminal, dessen Sicherheitsmodulkarte innerhalb der nächsten sechs Monate abläuft, werden für den Austausch der Karte jeweils 100 Euro gezahlt. Sofern die Sicherheitsmodulkarte eines Kartenterminals außerhalb dieser Frist ausgetauscht werden muss, werden ebenfalls 100 Euro je Kartenterminal gezahlt.

Erste Konnektoren gehen ab September vom Netz

Der Konnektortausch hat bereits begonnen. Die ersten Geräte schalten sich im September ab und müssen zuvor durch neue ersetzt werden. Betroffen sind zunächst Kunden der Firma CompuGroup Medical, die 2017 die ersten Konnektoren auf den Markt gebracht hatte. Rund 15.000 ihrer Konnektoren müssen noch in diesem Jahr ausgetauscht werden, weitere 40.000 in den Praxen von Ärzten, Psychotherapeuten und Zahnärzten in 2023.

„Diese Zahl muss bewältigt werden“, sagte Kriedel in einem Videointerview. Er riet Praxen, rechtzeitig einen Termin mit einem Techniker zu vereinbaren, der in die Praxis komme. Die Hersteller haben bereits vor geraumer Zeit zugesagt, den Ärzten und Psychotherapeuten mitzuteilen, wann die Laufzeit ihres Gerätes endet und ein Austausch-Angebot zu unterbreiten.

Weitere Finanzierungspauschalen

Die vom Bundesschiedsamt beschlossenen Eckpunkte enthalten auch eine Erstattungsregelung für aktuelle Updates im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte. Für das Konnektor-Update (PTV 5), was unabhängig vom Austausch der Geräte ansteht, erhalten Ärzte und Psychotherapeuten rückwirkend ab 1. Februar eine Pauschale von 250 Euro.

Außerdem gibt es 200 Euro für das Software-Update für die ePA 2.0. sowie zwei neue Betriebskostenpauschalen von 2,00 Euro für das Konnektor-Update und von 3,50 Euro für das Software-Update je Quartal. Die KBV konnte sich damit gegenüber den Krankenkassen durchsetzen, die nur für das Konnektor-Update eine Pauschale zahlen wollten, die zudem noch unter der jetzt festgelegten lag.

Die Vertragspartner KBV und GKV-Spitzenverband müssen die vom Bundesschiedsamt beschlossenen Eckpunkte nunmehr in der Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (Anlage 32 zum BMV-Ä) umsetzen. In der Vereinbarung ist festgelegt, auf welche Kostenpauschalen Praxen im Zusammenhang mit der TI Anspruch haben.

Quellen: BVOU, KBV, medi, ct`Magazin

Qualitätszirkel Rheumatologie: Neueste Erkenntnisse und Diskussionen

Berlin – Im Berliner Landesverband engagiert sich Dr. Martin Talke (✝) seit Jahren für die orthopädische Rheumatologie. Hierfür organisiert der seit über zwei Jahren pensionierte Orthopäde regelmäßige Qualitätszirkel in der Hauptstadt. Ein Interview über seine Leidenschaft zum Fach und warum weshalb? Dr. Talke noch längst nicht an seinen Ruhestand denkt. 

Herr Dr. Martin Talke, Sie sind seit 2,5 Jahren im Ruhestand. Dennoch engagieren Sie sich weiterhin aktiv im Berliner Landesverband und ans Aufhören denken Sie noch lange nicht. Was treibt Sie an?

Dr. Martin Talke: Mein Beruf war und ist weiterhin Mittelpunkt meines Lebens. Ich erinnere mich im Zusammenhang an Ihrer Frage an meinen Dankesspruch zur Verleihung der Ehrenmitgliedschaft im BVOU zum Jahreskongress 2014:

Die Orthopädie ist ein Pfeiler in meinem Leben:
Sie hat mit Freude und Freunde gegeben;
Bekanntes und Neues im Fach zu pflegen.

Es zu vermitteln den jungen Kollegen,
einen Lahmen wieder zum Laufen bringen,
wenn Rheumatiker wieder springen;

dies stimmte mich alle Jahrzehnte froh,
auch häufig unter dem Dach des BVO.

Helfen von Kopf bis Fuß, von Hand bis Knie –
das vergesse ich nie:

Es lebe die deutsche Orthopädie!

Das haben Sie schön gesagt! Apropos Kongresspräsidentschaft: Welchen Fokus haben Sie damals auf die Themen des DKOU gelegt?
Dr. Talke: Jeder Präsident hat die Möglichkeit, seine Vorlieben im Fach während des Kongresses als Schwerpunkt darzustellen. Die Rheumatologie steht weder an den Kliniken noch in den Praxen an vorderster Front. Deswegen sah ich hier einen Nachholbedarf, der auch hinsichtlich der Vorträge und Sessions entsprechend zahlreich von den Kongressteilnehmern besucht wurde.

Sie setzen sich seit vielen Jahren für die orthopädische Rheumatologie und dahingehend für eine angemessene Vergütung ein. Warum?
 Dr. Talke: Die internistischen Rheumatologen sind eine kleine, früher materiell nicht verwöhnte Facharztgruppe. Dank Ihrer intensiven Öffentlichkeitsarbeit und der zunehmenden Unterstützung durch die milliardenschwere Rheuma-Pharmaindustrie gelang es dieser Gruppe, mehr Beachtung und Gruppenverträge zu bekommen. Die orthopädischen Rheumatologen – ein kleines Pflänzchen in der Orthopädie und gerade so geduldet von führenden internistischen Rheumatologen – haben diese Beachtung nie erfahren, aber auch in der Breite nie so intensiv daran gearbeitet.

Obwohl die unkomplizierten Verlaufsformen entzündlicher Gelenkerkrankungen identisch aufwendig und erfolgreich behandelt werden, haben die orthopädischen Rheumatologen große Schwierigkeiten, ähnliche extrabudgetären Vereinbarungen zu erzielen.

Dazu sollte ergänzt werden, dass die Zusammenarbeit von orthopädischen und internistischen Rheumatologen im Praxisalltag oft hervorragend funktioniert, während in den höheren Etagen selten Konsens erreicht wird.

Welcher berufspolitische Erfolg ist Ihnen für die orthopädische Rheumatologie besonders wichtig?
Dr. Talke: 2005, zum vierten Quartal, ist es mir zusammen mit einer internistischen Rheumatologin, Dr. Kirsten Karberg, gelungen, eine Sondervereinbarung der KV-Berlin und der AOK-Berlin zu erreichen, in der orthopädische und internistische Rheumatologen gleichermaßen extrabudgetär für Fälle von Früherkennung einer rheumatoiden Arthritis und der Dauerbehandlung von Patienten mit entzündlichen Gelenkerkrankungen, vergütet werden.

Dieses Modell war und ist das einzige in der Bundesrepublik mit gleicher Vergütung beider FA-Gruppen. Von den Teilnehmern wird allerdings bemängelt, dass die Vergütung und der Aufwand nicht in angemessenem Verhältnis stünden.

Seit wann organisieren Sie die Berliner Qualitätszirkel zum Thema Rheumatologie?
Dr. Talke: Gleich nach meiner Amtszeit als Kongresspräsident des damaligen BVO 2002, habe ich zusammen mit Dr. Uta Stiegler den Qualitätszirkel „orthopädische Rheumatologie“ ins Leben gerufen, den ich seit 15 Jahren nun allein führe.

Welche Inhalte sind Ihnen bei den Qualitätszirkeln besonders wichtig? Wie akquirieren Sie die hochkarätigen Referenten für die Veranstaltung?
Dr. Talke: Da wir insgesamt etwa 18 orthopädische und zwei internistische Teilnehmende sind, liegen die Wunschthemen eindeutig auf dem Gebiet der inneren Rheumatologie. Da Berlin über ein sehr großes Klinikangebot, diverse Forschungsstätten und Praxen für das Gebiet Rheumatologie und Immunologie verfügt, und da ich schon seit vielen Jahrzehnten mit den Instituten verbunden bin, gelingt es mir immer wieder, namhafte Referenten der Universitäten  und   der Kliniken und anerkannte Spezialisten zu unserem Qualitätszirkel zu gewinnen. Dies garantiert, dass wir einerseits neueste Erkenntnisse von den internationalen Kongressen erfahren und andererseits in der Diskussion mit den erstklassigen Experten die für die Praxis wichtigen und effizienten Probleme ausdiskutieren können.

Wie lassen sich heutzutage Nachwuchsmediziner für die orthopädische Rheumatologie begeistern?
Dr. Talke: In den 20 Jahren Qualitätszirkel sind einige der Teilnehmer schon von Anfang an dabei. Leider verjüngt sich der Kreis der Teilnehmenden nur mäßig. Eine erschütternde Tatsache ist, dass in den letzten fünf Jahren bei der Ärztekammer Berlin kein Prüfungsantrag für die orthopädische Rheumatologie an uns Prüfer gestellt wurde. Die zusätzliche Weiterbildungszeit, ohne eine zusätzliche Vergütung zum allgemeinen orthopädischen Facharzt, sind offenbar Grund genug, darauf zu verzichten.

So ist die Initiative des BVOU zu begrüßen, mit seiner Fortbildungsreihe zum Rheumatologisch Fortgebildeten Orthopäden – Rhefo Interesse und Wissen für die Rheumatologie in der Praxis zu vermitteln und somit auch die Jüngeren aus unserem Fach dafür zu begeistern.

Am Schluss bitte noch einen Veranstaltungstipp: Wann findet der nächste Qualitätszirkel statt?

Dr. Talke: Der Qualitätszirkel findet sechs Mal im Jahr statt, die nächste Sitzung ist für den am 29.8.2022 geplant. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist begrenzt, so dass eine Anmeldung erforderlich ist.

Herr Dr. Talke, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Janosch Kuno, BVOU-Pressearbeit.

„Die Strukturierung und Qualität der Formate gewährleisten“

Berlin – Orthopädie und Unfallchirurgie stellen eine Einheit und Vielfalt zugleich dar. Das wird bei einem Blick auf das breitgefächerte Weiter- und Fortbildungsangebot der Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie (AOUC) deutlich. Die AOUC ist gemeinsames Referat des BVOU und der DGOU und zugleich Zeugnis des Zusammenrückens der Fachgesellschaften und des Berufsverbands. Seit Anfang des Jahres leiten Prof. Dr. Tobias Renkawitz, Heidelberg, und Prof. Dr. Ulrich Stöckle, Berlin, das gemeinsame Referat. Warum die AOUC unverzichtbare Klammer für das gesamte Fachgebiet ist und welche Herausforderungen in den kommenden Monaten gemeistert werden müssen, erläutern beide im Gespräch.

Wie ist es zu Ihrer Ernennung als wissenschaftliche Leiter der Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie (AOUC) gekommen?
Prof. Dr. Tobias Renkawitz: Die Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie, die AOUC, ist ein Gemeinschaftsprojekt der Fachgesellschaften und des Berufsverbands. Sie ist somit integraler Bestandteil der nationalen Organisationsstruktur in unserem Fach Orthopädie und Unfallchirurgie. Nach einer ersten Aufbauphase bestand nun in den Gremien der Wunsch zu einer Weiterentwicklung der AOUC. Das Thema Aus-, Weiter- und Fortbildung ist für uns beide als Leiter großer Universitätsstandorte auch eine persönliche Herzensangelegenheit und deshalb haben wir diese neue Aufgabe als gewählte wissenschaftliche Leiter der gemeinsamen Akademie gerne und aus Überzeugung übernommen.

Orthopädie und Unfallchirurgie sind zusammengewachsen und stellen eine Einheit mit Vielfalt dar. Wie spiegelt sich das im Portfolio der AOUC wider?
Prof. Dr. Ulrich Stöckle: Die gemeinsame Akademie AOUC kann die einzelnen Weiter- und Fortbildungsformate der Fachgesellschaften und Sektionen in eine übersichtliche und sinnvolle Struktur bringen. Das umfasst sowohl notwendige Bestandteile für den gemeinsamen Facharzt in Orthopädie und Unfallchirurgie als auch für die weitere Spezialisierung in spezielle Orthopädie und/oder Unfallchirurgie. Aufgabe der AOUC wird es neben der Strukturierung auch sein, die Qualität der angebotenen Formate zu gewährleisten. Dafür stehen wir als wissenschaftliche Leiter.

Renkawitz: Wie im klinischen Alltag, so soll auch in der spezialisierten Weiterbildung jede Disziplin ihre Besonderheiten bewahren. Diese Vielfalt spiegelt die Stärke unseres gemeinsamen Faches Orthopädie und Unfallchirurgie wider. Die AOUC soll helfen, dass wir zukünftig diese spezialisierten Weiterbildungsangebote in einer gemeinsamen Plattform vernetzen. Die AOUC ist das zentrale Portal für Weiter- und Fortbildung in Orthopädie und Unfallchirurgie. Über 600 Veranstaltungen wurden im letzten Jahr auf der AOUC-Website gelistet. Die Besucher haben sich um 70 % auf 120.000 gesteigert.

Was bietet die gemeinsame Akademie den Interessenten im Vergleich zu anderen Fortbildungsplattformen und was möchten Sie weiterentwickeln?
Stöckle: Die AOUC ist die Akademie unserer gemeinsamen Fachgesellschaft und unseres Berufsverbandes und hat damit den berechtigten Anspruch, die qualitativ hochwertige, industrieunabhängige Plattform für strukturierte Weiter- und Fortbildung in unserem Fach zu sein und damit erster „Ansprechpartner“ für Weiterbildungsassistent_innen und Fachärzt_innen auf der Suche nach strukturierten Weiter- und Fortbildungsangeboten. Gerade die Sektionen unserer Fachgesellschaft, wie unter anderem die AE, AO Trauma, DVSE, DKG und alle anderen sind sehr aktiv mit qualitativ hochwertigen Weiter- und Fortbildungsangeboten. Hier wird es neben der strukturierten Darstellung der Angebote auf unserer Plattform auch Aufgabe sein, bei der Bewerbung und der Organisation der Veranstaltungen zu unterstützen, was ja teilweise auch jetzt schon erfolgt. Ein großer zusätzlicher Bereich wird die Weiterentwicklung des strukturierten Weiter- und Fortbildungsprogramms auf unserem Jahreskongress DKOU sein, um hier einen festen Kongressbestandteil mit Curriculum über mehrere Jahre hinweg weiter zu etablieren.

Renkawitz: Durch die dargestellte, bessere Vernetzung und zusätzlichen Serviceangebote werden Ärztinnen und Ärzte über die AOUC zukünftig leichter und schneller das gesamte Wissensangebot in Orthopädie und Unfallchirurgie präsentiert bekommen und auf individuelle Weiter- und Fortbildungsschwerpunkte zugreifen können. Die AOUC bietet allen Sektionen und Gesellschaften in Orthopädie und Unfallchirurgie damit ideale Bedingungen, um einerseits Synergien zu nutzen und andererseits eigene Plattformen sinnvoll zu erweitern. Hinter der Akademie steht ein Team mit Expertise und Vorschlägen zur Umsetzung von sämtlichen Weiter- und Fortbildungsformaten.

Unter Neuigkeiten finden die Besucher Artikel aus Orthopädie und Unfallchirurgie. Im Vergleich zum Jahr 2020 haben sich diesbezüglich die Seitenaufrufe mehr als verdoppelt und lagen zuletzt bei 8.300. Möchten Sie den News-Teil auf der Homepage redaktionell weiter ausbauen?
Stöckle: Ganz sicher. Allerdings: Unser Anspruch ist weniger die Quantität, sondern eher die Qualität. In einer Zeit, in der sich das medizinische Wissen alle 73 Tage verdoppelt, geht es um die strukturierte Aufarbeitung von Kernaussagen mit Bezug zu unserem Fach. Gerade deshalb ist uns die enge Verbindung mit den starken Sektionen und Arbeitsbereichen unseres Fachs ein besonderes Anliegen. Daneben können wir natürlich Beiträge unserer eigenen Medien nutzen, wie unter anderem die Zeitschrift
für Orthopädie & Unfallchirurgie als wissenschaftliches Organ der DGOU, sowie die Zeitschriften „Die Orthopädie“ und „Die Unfallchirurgie“.

In Zeiten der COVID-19-Pandemie hat die Weiterentwicklung der gemeinsamen Akademie insbesondere im digitalen Bereich eine große Rolle gespielt. Welche Lehren können Sie aus Corona ziehen? Welche Formate werden im Portfolio der Zukunft abgebildet?
Renkawitz: Auch die AOUC musste durch die COVID-19-Pandemie bei der Umstellung auf digitale Fortbildungsformate buchstäblich „ins kalte Wasser springen“. Die Gesamtausrichtung der digitalen Woche auf dem DKOU war eine Feuertaufe und wurde mir Bravour gemeistert. Insofern haben wir aus diesen Erfahrungen gelernt und das Akademie-Team kann über ein Portfolio an Fortbildungsmaßnahmen, ob in Präsenz, hybrid oder volldigital beraten oder konkret gestalten. Stöckle: Gerade basierend auf den Erfahrungen des digitalen DKOU wird die AOUC eine etablierte digitale Plattform für die Sektionen bereitstellen, um zukünftige Online- und Hybrid-Formate gemeinsam voranzubringen.

Mit der AOUC soll die Einheit des Faches weiter gestärkt und vor allem für den Nachwuchs greifbar werden. Welche Formate gelten aus Ihrer Sicht als besonders attraktiv?
Stöckle
: Die Akademie ist primär eine Plattform für die Weiter- und Fortbildungsangebote in unserem Fach. Gerade durch die Strukturierung des Angebots wird für unsere jüngeren Mitarbeiter_innen übersichtlicher und greifbarer, zu welchem Zeitpunkt der Weiterbildung, welches Angebot und welches Format sinnvoll ist als Unterstützung auf dem Weg zum gemeinsamen Facharzt und bei der späteren Spezialisierung. Große Unterstützung kommt dabei auch vom Jungen Forum O und U. Zukünftig interessant werden vornehmlich Weiter- und Fortbildungsformate „on demand“. Einzelne Module, auch als Videoformat, die ich jederzeit abrufen kann, wenn ich Zeit habe. Unterstützt mit Augmented- Reality-Komponenten wird es so auch möglich sein, einzelne Operationsschritte und ganze Prozeduren zu trainieren.

Renkawitz: Es ist schon jetzt klar, dass in vielen Bereichen der Fortbildung auch Post- COVID-19 digitale Formate bestehen bleiben. Bei unseren jungen aber auch erfahrenen Kolleginnen und Kollegen spüren wir insgesamt eine besondere Begeisterung für Weiter- und Fortbildungsformate mit cleveren Lösungen, die auch online Interaktivität erlauben.

Zweck der gemeinsamen AOUC ist der Austausch, die Koordination und die Bündelung von Initiativen und der orthopädisch-unfallchirurgischen Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung. Warum ist es aus Ihrer Sicht heutzutage wichtig, eine geeignete Plattform anzubieten?
Renkawitz
: Es geht um das große Ganze, die Überschrift, unter der wir unsere guten Weiterbildungsinitiativen in Orthopädie und Unfallchirurgie setzen. Die Akademie will hier nicht in Konkurrenz zu bereits bestehenden Fortbildungsangeboten von Sektionen, Gesellschaften oder Bereichen in Orthopädie und Unfallchirurgie auftreten. Unser Anspruch ist es vielmehr, dass alle qualitativ hochwertigen Aus-, Weiter- und Fortbildungskonzepte über die AOUC als zentraler Anlaufpunkt zusammenhängend gefunden werden und damit individuell koordinierbar werden.

Stöckle: Gerade in dem so wichtigen Bereich der Weiter- und Fortbildung in unserem Fach mit einem so breiten Angebot ist es wichtig, eine Plattform zur Strukturierung und als „Wegweiser“ für qualitativ hochwertige Formate zu jedem Zeitpunkt der Weiter- und Fortbildung zu haben. Dafür steht die AOUC.

Das Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie ist sehr breit gefächert: von großen bis hin zu spezielleren Themen wie Kinderorthopädie und ambulante Operationen. Die Vermittlung von Wissen ist stets komplexer. Wie kann man hier den Überblick behalten? Woher weiß ich, welcher der richtige Kurs für mich ist?
Stöckle: Wie bereits erwähnt, ist es aus unserer Sicht eben genau Aufgabe der Akademie, durch eine Strukturierung des Angebotes einen Überblick über qualitativ hochwertige Formate zu schaffen und anhand eines Weiter- und Fortbildungscurriculums den Weg zu weisen, welcher Kurs wann der richtige ist. Eine sehr gute Orientierung im Bereich der Facharztweiterbildung gibt hier der bereits erwähnte Plan des Jungen Forums O und U.

Renkawitz: Leitgedanke ist eine qualitätsorientierte Weiterbildung. In der klinischen Versorgung kennen wir bereits Initiativen, die Qualität messbar machen. Die AOUC kann dazu beitragen, dass wir einen positiven Wettbewerb um die besten Weiter- und Fortbildungskonzepte in Orthopädie und Unfallchirurgie anstoßen. Das wollen wir als Akademieleiter proaktiv begleiten und dafür Impulse setzen.

Welches Projekt in der Weiterentwicklung werden Sie nun zuerst angehen?
Stöckle: In einem ersten Schritt wollen wir Struktur und Vernetzung der Plattform für eine schnelle Übersicht des vorhandenen Angebotes an Weiter- und Fortbildungsformaten in unserem Fach verbessern. Durch vermehrte Einbindung der Sektionen und Arbeitsgemeinschaften möchten wir dann die einzelnen Formate entsprechend des Curriculums weiter strukturieren und gemeinsam weiterentwickeln.

Renkawitz: Qualitativ hochwertige Weiter- und Fortbildung ist von essenzieller Bedeutung und ein großer Schwerpunkt der Aktivitäten unserer Fachgesellschaften und des Berufsverbandes. Hier sehen wir unseren Auftrag, die Sichtbarkeit zu verbessern, das aktuelle Angebot zu verbreitern und zukunftsfähig auszubauen, um der Ansprechpartner für Weiter- und Fortbildung in unserem Fach zu sein und so einen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unseres Faches zu leisten.

Herr Prof. Stöckle und Herr Prof. Renkawitz,
vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Janosch Kuno, Pressearbeit BVOU

Perspektive DVT – „Vorreiter in der Darstellung vieler knöcherner Pathologien“

In der Ansbacher Praxisklinik Orthospine sind die Ärzte Dres. med. Florian Meindorfner, Sylvia Sappa, Michael Schuller, Dirk Schulz und Ulrich Wilms tätig. Das Leistungsspektrum reicht von Wirbelsäulenerkrankungen über Verletzungen und chronischen degenerativen Erkrankungen aller kleinen und großen Gelenke bis hin zu peripheren Nervenengpasssyndromen. Die einzelnen Ärzte haben ihre Spezialgebiete um so die Patienten optimal zu versorgen. Für eine optimale Versorgung der Patienten setzen die hochqualifizierten Fachärzte auf eine enge Zusammenarbeit mit weiteren Praxen und Fachgeschäften sowie auf eine moderne Ausstattung der eigenen Praxis. Damit die Praxisklinik auch weiterhin zu den modernsten Versorgungszentren in Bayern zählt, wurde sie im Mai 2022 mit einem DVT der SCS MedSeries® H22 ausgestattet. In unserem Installationsbericht spricht Herr Dr. Wilms über die Erfahrungen, die er auf dem Weg bis zur Implementierung des DVT und darüber hinaus machen konnte.

Zum ersten Mal wurde Herr Dr. Wilms (links) über die wissenschaftlichen Veröffentlichungen vor allem durch die GfFC sowie über die Darstellung beim BVOU und in den Verbandsorganen aufmerksam. Es folgten die weitere Recherche über das DVT und die Beratung durch SCS. „Die hervorragende Erweiterung unserer Diagnostik-Möglichkeiten in der Praxis, besonders im Bereich der Traumatologie und Fußchirurgie sowie die sofortige Verfügbarkeit waren für uns letztlich die ausschlaggebenden Argumente und Vorteile, die für eine Installation des Systems sprachen“, erzählt der Orthopäde und Unfallchirurg.

Über die Hospitation bei Herrn Dr. Mayer und dessen Kollegen im ZFOS München, berichtet Herr Dr. Wilms: „Die Hospitation dort war gut und zeitnah organisiert, so dass wir zwei Kollegen hatten, die rechtzeitig die DVT-Fachkunde bis zur Implementierung erreicht hatten und so das System jetzt optimal ausnutzen können, auch wenn ein Kollege im Urlaub oder aus sonstigen Gründen abwesend ist.“ Begeistert war Herr Dr. Wilms vor allem von der Raumplanung durch die SCS: „Die Planung lief durch SCS, wir haben dann örtliche Handwerker mit der Durchführung beauftragt. Diese konnten den nötigen Raumumbau in puncto Strahlenschutz während der Schließzeiten unserer Praxis durchführen.“ Nachdem Umbau zog schließlich das DVT in die Praxisklinik Orthospine ein. „Die Anlieferung des H22, der Anschluss an die Praxis-EDV und Schulung der Mitarbeiter verlief vorbildlich“, so der Facharzt. Die SCS Bildgebung unterstützt seither ergänzend das volldigitale Röntgen mit zwei verschieden großen Panels.

Bei den Patienten stößt die neue Diagnostik-Möglichkeit bereits auf großen Zuspruch und große Resonanz. Herr Dr. Wilms bemerkte vor allem die Faszination gegenüber der Bildqualität und Auflösung, die das H22 bietet: „Man kann als Arzt seinen Patienten auch sehr einfach verständlich aber doch detailliert die Pathologie in der Software erläutern.“ Ein großer Vorteil der Installation des DVT ist die Vor-Ort-Verfügbarkeit, von der die Patienten am meisten profitieren. Damit kann die Praxisklinik Orthospine ihren Patienten die Diagnostik und Behandlung so angenehm wie möglich machen. „Die Patienten sind natürlich hocherfreut, wenn sie nicht noch andere Praxen aufsuchen müssen und wir stattdessen schneller mit der Therapie beginnen können.“

Für Herrn Dr. Wilms und seine Kollegen hat sich die Anschaffung gelohnt und er ist sich sicher, dass diese Art der Diagnostik eine große Zukunft bevorsteht. „Für die Darstellung vieler knöcherner Pathologien, vor allem im Bereich der Füße, Sprunggelenke und Hände ist das H22 die schnell zur Verfügung stehende Diagnostik-Methode, die sich in naher Zukunft auch durchsetzen wird.“

Praxisklinik Orthospine
Medizinisches Versorgungszentrum für Orthopädie und Neurochirurgie
Drs. Meindorfner, Schuller, Schulz, Wilms
Draisstraße 2
91522 Ansbach
www.orthospine.eu

Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22 

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen. 

Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92 % geringer. 

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist. 

Jetzt kostenfreie Beratung und DVT-Live-Demo anfordern 
Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung zum planungssicheren Einstieg in die 3-D-Bildgebung oder für eine Live-Demonstration an einem DVT-Standort in Ihrer Nähe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite unter www.myscs.com/beratung.