Archiv für den Monat: Dezember 2021

Weihnachtsgrüße des BVOU-Präsidenten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als neuer Präsident des BVOU ist dies mein erster Weihnachtsgruß an die Mitglieder des BVOU.

Blicken wir zurück auf das Jahr 2021, das für uns alle hoffnungsfroh begonnen hatte: Die ersten Impfstoffe wurden ausgeliefert und das Impfen konnte beginnen. Auch unsere O&U-Praxen haben sich daran beteiligt und zeitweilig wurden bis zu einer Million Impfdosen pro Tag gesetzt. Langsam leerten sich die Intensivstationen von COVID-Patienten und im Sommer kehrte so etwas wie Normalität zurück. In den Krankenhäusern und in den Praxen konnten wieder reguläre Fälle behandelt werden und ab Herbst verzeichneten viele einen regelrechten Nachholbedarf.

Egoismus und mangelnde Solidarität eines Teils der Bevölkerung machten die Hoffnung auf einen „Normalbetrieb“ zunichte: Nach dem Motto: „Da schicke ich die anderen vor und freu mich auf die Aufhebung aller Restriktionen“, blieb es bei einer unzureichenden Impfquote.

Vor den Folgen einer mangelnden Impfquote hatten die Wissenschaftler gewarnt und ihre Prognosen trafen leider exakt ein: Die schiere Masse der schwer erkrankten „mittelalten“ Patienten droht nun erneut das Gesundheitssystem zu überlasten. So können an vielen Orten Routineoperationen nicht mehr durchgeführt werden, da kein Anästhesie- und Pflegepersonal dafür mehr zur Verfügung steht.

Der Verlauf der Pandemie im Jahr 2021 lehrt uns:

Wenn es an der notwendigen Solidarität fehlt, werden wir in diesem Land, auf diesem Planeten nicht ein einziges Problem lösen können.

Im Fall der Pandemie heißt dies Solidarität mit den vulnerablen Gruppen in der Gesellschaft, aber auch Solidarität mit den Ländern, die sich den Impfstoff nicht leisten können.

Die globalisierte Welt erfordert Solidarität eben nicht nur innerhalb einer bestimmten Klasse, Schicht oder Nation – Solidarität äußert sich in gegenseitiger Hilfe für alle Menschen. Dieser haben wir Ärzte uns seit über 2000 Jahren verpflichtet.

Die Bibel gebraucht dafür den Begriff der Nächstenliebe. Der griechische Autor Lukas, der im ersten Jahrhundert nach Christus das christliche Glaubensbekenntnis in Bildern und Geschichten umsetzte, war der neueren Forschung nach vermutlich Arzt. Seine Erzählung über die Geburt Jesu ist die Grundlage für das Weihnachtsfest, wie wir es in diesen Tagen feiern. Lukas schildert in eindrücklichen Bildern mehrfach in seinen Schriften, wie Rettung oder Heilung aus Solidarität oder Nächstenliebe erwächst.

„Keine Rettung ohne Solidarität“ – diese Erkenntnis ist offensichtlich uralt und doch aktueller denn je.

Menschen können solidarisch handeln – das macht Hoffnung.

So darf ich uns allen eine friedliche Weihnachtszeit und einen guten Übergang in das neue Jahr 2022 wünschen!

Euer

Burkhard Lembeck

Präsident des BVOU

Zuschlag zum Impfhonorar über die Feiertage

Berlin – Vertragsärzte erhalten für Impfungen in der Zeit vom 24. Dezember bis 9. Januar einen Zuschlag von acht Euro. Für jede COVID-19-Schutzimpfung werden dann 36 Euro statt 28 Euro gezahlt. Das hat Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach auf einer Pressekonferenz mitgeteilt.

Normalerweise wird der Zuschlag von acht Euro nur an Wochenenden, an Feiertagen und am 24. und 31. Dezember gewährt. Mit der heute bekannt gegebenen Regelung wird er nun bis einschließlich 9. Januar auch an Werktagen gezahlt.

Abrechnung: Zuschlag zum Impfhonorar

Für den Zuschlag zum Impfhonorar geben Arztpraxen die Pseudoziffer 88325 an. Mehr zur Vergütung von Impfleistungen finden Sie im Downloadbereich.

Quelle: KBV

Über 110.000 Patienten mit Post-COVID-Diagnose im 1. Quartal 2021

Berlin – Die globale COVID-19-Pandemie dauert seit nunmehr zwei Jahren an. Inzwischen werden Patienten mit Langzeitfolgen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus immer häufiger medizinisch versorgt und wissenschaftlich erforscht. Viele der Betroffenen leiden oft noch Monate nach der initialen Erkrankung unter gesundheitliche Einschränkungen – teilweise nach lediglich milden Corona-Krankheitsverläufen.

Im ersten Quartal 2021 ist das sogenannte Post-COVID-Syndrom bei über 110.000 Patienten in Deutschland vertragsärztlich dokumentiert worden (ICD-Code U09.9!). Bezogen auf die bis Ende des Jahres 2020 an COVID-19 Erkrankten entspricht das einem Anteil von etwa 6 Prozent. Die Altersgruppe der 40- bis 65-Jährigen ist am stärksten betroffen. Auffällig ist: Mehr als 98 Prozent der Patienten mit Post-COVID-Syndrom waren 2020 in vertragsärztlicher Behandlung. Die Daten weisen darauf hin, dass die dokumentierten Vorerkrankungen bei Patienten mit Post-COVID-Syndrom häufiger vertreten sind als im Durchschnitt der Bevölkerung.

Die häufigsten Vorerkrankungen 2020 betreffen zum einen die großen Volkskrankheiten wie Rückenschmerzen (42 Prozent) und Bluthochdruck (39 Prozent). Zum anderen aber auch Atemwegserkrankungen wie Asthma bronchiale (16 Prozent) sowie Fettstoffwechselstörungen (26 Prozent), Adipositas (19 Prozent) und Diabetes (14 Prozent). Auch psychische Vorerkrankungen wie Depression (19 Prozent), somatoforme Störungen (19 Prozent) sowie Belastungs- und Anpassungsstörungen (13 Prozent) spielen eine gewichtige Rolle bei den Behandlungsdiagnosen 2020. Die genannten Vorerkrankungen sind bei Patienten mit Post-COVID-Diagnose im Vergleich zum altersgewichteten Auftreten bei ambulant behandelten Patienten in Deutschland sämtlich häufiger anzutreffen. Der Einfluss der Vorerkrankungen auf das Risiko von Post-COVID-19 und deren Bedeutung für die weitere Behandlung muss weiter wissenschaftlich untersucht werden.

„Der Eindruck, das Post-COVID-Syndrom betreffe vor allem Personen, die bis zur SARS-CoV-2-Infektion gesund waren, trügt. Vielmehr handelt es sich ganz überwiegend um Patientinnen und Patienten, die bereits wegen verschiedener meist chronischer Krankheiten in ärztlicher Behandlung sind. Insofern ist es folgerichtig, dass die medizinische Versorgung von Post-COVID-Erkrankten in erster Linie bei Hausärztinnen und Hausärzte liegt. Die spezifische Behandlung dieser Personengruppe ist mit einem hohen Konsultationsbedarf und Koordinationsaufwand verbunden. Hier besteht ein zusätzlicher und voraussichtlich steigender Versorgungsdruck in Haus- und Facharztpraxen“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried.

Quelle: Zi

Erneut neuer Wochen-Impfrekord in Arztpraxen

Berlin – In der vergangenen Woche (13.-19. Dezember 2021) haben die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland 4.914.943 Menschen gegen Corona geimpft. Das waren 378.051 Impfungen (8 Prozent) mehr als in der Vorwoche.

Die Impfzahlen im Einzelnen:

Gemeinsam mit den Impfstellen sind in der letzten Kalenderwoche erneut fast 2 Millionen mehr Auffrischungsimpfungen vorgenommen worden als vor sechs Monaten Zweitimpfungen stattfanden.

Bis gestern waren insgesamt 25,2 Millionen Bürger geboostert, 18,3 Millionen davon in den Vertragsarztpraxen.

Rechnerisch sind damit insgesamt rund 700.000 Personen mehr geboostert worden als vor 6 Monaten eine Zweitimpfung (24,5 Millionen) erhalten hatten. Etwa 43 Prozent aller Personen mit Zweitimpfung haben inzwischen die dritte Impfung bekommen.

Arztpraxen und Impfstellen boostern nun zusammen über 10 Prozent aller Personen mit Zweitimpfung innerhalb einer Woche.

BVOU-Mitglieder unterstützen Impfkampagne mit vereinten Kräften

Um mitzuhelfen, die nächste Corona-Welle zu brechen, öffnen viele BVOU-Mitglieder in der Vorweihnachtszeit ihre Praxen auch an den Advents-Wochenenden und führen Aktionstage durch: „Wir haben ca. 600 Impfungen vorgenommen, davon ca. 60 Erstimpfungen“, rechnet Dr. Adrianus den Hertog (LV-Bremen) aus. Sein Kollege Dr. Henning Trumann kann bei den Zahlen durchaus mithalten: „An den beiden beteiligten Dezember-Samstagen waren es 240, insgesamt im Dezember 350, davon allerdings nur 20 Erstimpfungen. Weitere Impftage laufen in der ersten Januarwoche.“

In Hamburg treibt Dr. Anna Katharina Doepfer die Impfkampagne gegen das Coronavirus voran: „Wir sind aktuell auch bei ca. 2500 Impfungen. Ungefähr 140 pro Woche und 170 bis 200 an zusätzlichen Impftagen. Zwischen den Jahren impfen wir komplett weiter mit circa 450 Impfungen pro Woche. Aber unsere Damen sind auch am Limit“, stellt  Dr. Doepfer (stellv. LV-Hamburg) fest.

Über 90 Prozent der Praxen impfen auch außerhalb der regulären Sprechzeiten

Nach einer aktuellen Umfrage unter niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bieten fast 92 Prozent der Haus- und Facharztpraxen in Deutschland neben der regulären Sprechstunde zusätzliche Impfangebote für ihre Patienten an. Knapp 93 Prozent der befragten Praxen haben bereits Impftermine für Januar 2022 vergeben. Dass die Teilnehmenden mehrheitlich bereits etwa gleichviele oder sogar mehr Termine für Januar 2022 als für den Dezember 2021 geplant haben, spricht für eine optimistische Perspektive der Praxen, was die Impfstofflieferungen angeht. Bislang konnten 18 Prozent des im vierten Quartal 2021 an die Praxen ausgelieferten Corona-Impfstoffs von Moderna noch nicht verimpft werden. Die befragten Praxen rechnen damit, dass bis Ende des Jahres lediglich gut 5 Prozent des im vierten Quartal erhaltenen Impfstoffs verworfen werden müsse. Allerdings wird der unvermeidliche Verwurf beim Moderna-Impfstoff als höher bis deutlich höher im Vergleich zu anderen Impfstoffen angesehen. Das liegt vor allem an den großen Vials, die jeweils 20 Booster-Dosen enthalten.

Zi/BVOU

Berufspolitischer Online-Frühschoppen in Baden-Württemberg

Karlsruhe  – Als Ersatz für den coronabedingt entfallenen BVOU-Landeskongress Baden-Württemberg hatte der badische Landesvorsitzende Dr. Johannes Flechtenmacher am 8.12.2021 zu einem berufspolitischen Online-Frühschoppen eingeladen. Anstelle einer Ganztageskongressveranstaltung mit bewährtem Mix aus fachlichem und berufspolitischem Teil gab es so „nur“ ein Zoom-Meeting mit aktuellen Informationen zur Berufspolitik. Doch auch dieses stark reduzierte Programm motivierte immerhin 70 Kolleginnen und Kollegen zur Teilnahme am zweistündigen Zoom-Meeting am frühen Samstagmorgen.

Dank an Hans-Peter Frenzel

Flechtenmacher dankte zunächst dem Organisationsteam des entfallenen Landeskongresses um Dr. Hans-Peter Frenzel für die Vorbereitungen. Der Kongress soll nun voraussichtlich am 2.4.22 nachgeholt werden. Der neu zum BVOU-Präsidenten gewählte baden-württembergische Landesvorsitzende Dr. Burkhard Lembeck sah in seiner Begrüßung das Ländle gut im neuen BVOU-Vorstand vertreten und wertete dies als Ausdruck jahrelanger Arbeit mit viel Engagement des Landesteams. Den an der Corona-Impfkampagne teilnehmenden Kollegen dankte Lembeck ausdrücklich. Engagement von Kolleginnen und Kollegen der Fachgruppe sei wichtig, auch bei den im nächsten Jahr anstehenden KV- und Kammerwahlen in Baden-Württemberg.

Orthopäde im Rennen als Nachfolger für Norbert Metke als KV-Vorstand ab 2023

Mit dem von MEDI zum Spitzenkandidaten für die KV-Wahl nominierten Dr. Karsten Braun hoffe man als Nachfolger für Dr. Norbert Metke erneut einen Orthopäden und Unfallchirurgen als KV-Vorstand zu positionieren. Orthopäde und Unfallchirurg Dr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, sah gute Synergien zwischen KV- und Kammerwahlen und wünschte sich ebenfalls eine gute Vertretung des Fachgebietes wie bisher.

KV-Chef Dr. Norbert Metke zur aktuellen Gesundheitspolitik

Den Hauptteil des Frühschoppens gestaltete der amtierende baden-württembergische KV-Vorstandsvorsitzende Dr. Norbert Metke, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Rehabilitationswesen  mit einem Vortrag zu den aktuellen Entwicklungen in der Gesundheitspolitik und im Bereich der von ihm vertretenen KVBW.

Auch Metke würdigte das Engagement impfender Kolleginnen und Kollegen, allein in der Woche vor dem Landeskongress seien in den Praxen in Baden-Württemberg 620.000 Patienten geimpft worden. Das Problem bei der Coronaimpfkampagne sei nicht eine fehlende Zahl impfwilliger Ärzte, sondern das Impfstoffchaos mit intransparenter Verteilung der zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen. Insofern sei die vom neuen Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach in Aussicht gestellte Impfstoffinventur gut. In verschiedenen europäischen Ländern habe sich die Impfstoffverteilung unter Leitung des Militärs bewährt, so Metke mit Blick auf Generalmajor Carsten Breuer als neu benannten Leiter des Corona-Krisenstabs.

Kommentar zum Koalitionsvertrag: Gerechtigkeit fraglich

Anschließend erläuterte und kommentierte der KV-Chef den gesundheitspolitischen Teil des Koalitionsvertrags 2021-2025 „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. An der Ausarbeitung des Koalitionsvertrags sei der neue Gesundheitsminister selbst nicht beteiligt gewesen, so dass nicht von einer Umsetzung der Inhalte 1 zu 1 ausgehen sei, jedoch eine grundsätzliche Perspektive für die Ärzteschaft aufgezeigt werde. Ungeschickt seien die derzeit von Ärztevertretern oft zu hörenden Äußerungen zu einer Überlastung im Rahmen der Coronapandemie, da sie dem ohnehin erkennbaren Trend zur Substitution ärztlicher Leistungen weiteren Vorschub leisteten. Von Gerechtigkeit sei im Koalitionsvertrag zumindest dort nichts zusehen, wenn bei vorgesehenen Bonuszahlungen in Höhe von 1 Mrd € an das Pflegepersonal in Krh. und Heimen  die MFA in den Praxen wieder einmal leer ausgingen, obwohl dort 90% der Covid-19-Fälle versorgt worden seien. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz sei eine Impfpflicht u. a. auch für Ärzte und Praxisteams ab 15.3.22 beschlossen worden, auch Geimpfte müssten sich zweimal wöchentlich mit Schnelltests wohl selbst abstreichen, er verwies auf eine kurzfristig durch die KVBW erfolgende Information.

Entbudgetierung nur für Hausärzte als Mogelpackung

Die im Koalitionsvertrag für den hausärztlichen Bereich vorgesehene Aufhebung der Budgetierung bringe den Hausärzten wenig, da einerseits in der KVBW  alle hausärztlichen Leistungen schon zu 100% vergütet würden und andererseits das Problem schlicht die fehlenden EBM-Ziffern für durchgeführte Leistungen seien. Für den fachärztlichen Bereich sei eine Ausbudgetierung zwar nicht vorgesehen und im Bereich technischer Leistungen aus seiner Sicht auch nicht sinnvoll. Damit könnten Fachärzte aber leben, solange das TSVG erhalten bleibe. Im Fachgebiet 0&U seien derzeit insgesamt rund 48% aller Leistungen extrabudgetär vergütet , insbesondere durch die Entbudgetierung der Neupatienten. Auch die in Aussicht gestellte Angleichung der Vergütung über die Sektorengrenzen hinweg werde sich nach seiner Einschätzung positiv für die Niedergelassenen auswirken, da die höheren Kostenstrukturen der Krankenhäuser eingepreist würden. Der Innovationsfonds sei ebenfalls positiv zu sehen, man müsse aber darauf hinarbeiten, dass bewährte Leistungen dann in die Regelversorgung überführt werden müssten; bei der derzeitigen Kann-Regelung sei zu befürchten, dass die Krankenkassen von der Übernahme  dieser Leistungen angesichts ihrer Finanzlage wenig begeistert seien.. Die nun zur „digitalen Gesundheitsagentur“ umbenannte „gematik“ habe Strukturen entwickelt, die im Alltag der Praxen nicht umsetzbar seien; erfreulich sei daher der Aufschub von eAU und eRezept bis 30.06.22.

Dauerbrenner Notfallversorgung

Hinsichtlich der Notfallversorgung sei in Zukunft festzulegen, ob das  KV-System oder das Krankenhaus den „gemeinsamen Tresen“ bestücke. In Baden-Württemberg würden jährlich 1,3 Mio Notfälle durch Krankenhäuser ambulant behandelt, davon bis zu 700.000 während der Regelöffnungszeiten der Praxen. Hier bestehe Handlungsbedarf, z. B. in Form von Präsenz niedergelassener Fachärzte in den INZ größerer Städte oder engerer Vernetzung kooperierender Praxen zur Notfallversorgung im ländlichen Raum. Bei der vorgesehenen Reform der Bedarfsplanung hin zu einer gemeinsamen sektorenübergreifenden Planung sei völlig unklar, welche Stellen aus dem Klinikbereich einzubeziehen seien und welche Pflichten sich hieraus für die Klinik ergäben. Zwar sei der parteiunabhängig bestehende Trend zu einer Öffnung der Krankenhäuser feststellbar, für die Praxen gelte aber ein vorweihnachtliches „Fürchtet Euch nicht!“. Den Patienten wollten im Prinzip für ambulante Behandlungen die Struktur eines Krankenhauses nicht, sondern bevorzugten die persönlich erbrachte Behandlungsqualität der Ärzte in den Praxen. Einziger Vorteil des Krankenhauses sei die bessere Erreichbarkeit des Krankenhauses nachts und an Wochenenden; als Zukunftsvision sah Metke die Öffnung von Arztpraxen samstags, was nur mit größeren Einheiten gelingen könne, die man in Zukunft mehr fördern müsse.

Kommunale MVZ keine ernste Konkurrenz

Keine ernste Konkurrenz sei durch die Erleichterung der kommunalen MVZ-Gründungen zu fürchten, denn diese seien auch jetzt schon möglich. Ärzte dafür hätten auch die Kommunen nicht und könnten diese im Übrigen auch nicht bezahlen, ohne mit dem MVZ-Betrieb Verluste zu erleiden. Problematisch sei hingegen der Aufkauf von Arztsitzen durch Investoren in bestimmten lukrativen Fachgebieten zur Bedienung systemfremder Gewinnschöpfung. Dem müsse rasch ein Ende gesetzt werden. Für die Arzneimittelversorgung im Notfalldienst sei ein Dispensierrecht für Ärzte besser als der im Koalitionsvertrag vorgesehene Notfallfonds für einen Transportdienst.

Metke: „Ohne uns geht’s nicht, ohne uns geht das ganze System pleite.“

Zum Start seines letzten Jahres als KV Chef zeigte Metke nochmals die erfolgreiche Bilanz der Honorarentwicklung unter seiner Verantwortung von 2010 bis 2020 auf. Sein Fazit lautete: „Ohne uns geht’s nicht, ohne uns geht das ganze System pleite.“

Den letzten Teil seines Vortrags widmete Metke dem unter Beteiligung des BVOU entwickelten Programm Ortho Kids, welches 2022 starte. Man brauche eine orthopädische Präventionsziffer, das Projekt sei gut gemacht und müsse unter reger Beteiligung der Fachkollegen ein Erfolg werden.

Noch Perspektiven für die neue GOÄ?

In der nachfolgenden Diskussion wurden ergänzend noch von Flechtenmacher Aspekte des Physiotherapeutengesetzes und der GOÄ-Novellierung angesprochen. Obwohl die neue GOÄ komplett fertig gestellt sei und es bisher keinen Inflationsausgleich gegeben habe, äußerte Metke die persönliche Einschätzung, dass die neue GOÄ unter dem neuen Gesundheitsminister voraussichtlich nicht kommen werde. Dr. Flechtenmacher betonte nochmals, das Fach in 18 Sitzungen zur GOÄ gut dargestellt zu haben und erwarte ggf. eine Honorarsteigerung von 6-8%. Dr. Lembeck sah in der sehr fachkundigen Person des neuen Gesundheitsministers durchaus auch Perspektiven, die orthopädischen DMPs nun schneller durchzubringen und auch im fachärztlichen Bereich eine Entbudgetierung für grundversorgende Leistungen und sprechende Medizin erzielen zu können.

Neuer Honorarbaustein: OrthoHeroBKK – Selektivvertrag

Im zweiten Teil des Frühschoppens stellte Dr. Karsten Braun den neuen Selektivvertrag OrthoHeroBKK als weiteren Baustein fachärztlichen Honorars vor und ermunterte die Kolleginnen und Kollegen zur Einschreibung. Einzelheiten zum medizinisch sinnvollen und attraktiven Vertrag sind nachzulesen unter https://www.bvou.net/orthohero/ bzw. https://www.kvbawue.de/praxis/vertraege-recht/vertraege-von-a-z/orthohero/

Dr. Karsten Braun, LL. M.

BVOU-Referat Presse-Medien

 

 

 

Auch medizinische Fachangestellte verdienen einen Bonus!

Berlin – Die Allianz Deutscher Ärzteverbände fordert Wertschätzung der Leistungen von Medizinischen Fachangestellten (MFA) seitens der Bundesregierung und unterstützt Protestaktion in Berlin

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände spricht ihre ausdrückliche Unterstützung für eine Protestaktion des Verbands medizinischer Fachberufe e.V. am heutigen Mittwoch am Brandenburger Tor in Berlin aus. Ziel dieser Protestaktion ist es, auf die enorme Belastung und die fehlende Wertschätzung der Leistungen von Medizinischen Fachangestellten (MFA) aufmerksam zu machen. Der Protest wendet sich insbesondere an Verantwortliche in der Gesundheitspolitik und Medienvertreter.

Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) und Sprecher der Allianz Deutscher Ärzteverbände zur Aktion: „Was unsere MFAs während dieser Pandemie geleistet haben und immer noch leisten, muss von der Bundesregierung entsprechend honoriert werden. Wir sagen klar: was für Pflegekräfte gelten soll, muss auch für medizinische Fachangestellte gelten, auch MFAs verdienen einen Corona Bonus! Ohne sie wären eine Bewältigung dieser Pandemie und die hohe Schlagzahl beim Impfen nicht zu stemmen.“

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände und ihre Mitglieder fordern schon seit längerem eine Honorierung der Leistungen von MFAs aus staatlichen Mitteln und wünschen dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. viel Erfolg bei der heutigen Aktion.

Allianz Deutscher Ärzteverbände

c/o Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa),
Robert-Koch-Platz 9, 10115 Berlin

Telefon: +49 (0)30 – 4000 9631
E-Mail: presse@spifa.de

VSOU 2022: „Was bleibt? Was kommt?“

Baden-Baden – Das Kongressmotto der 70. VSOU Jahrestagung könnte mit Blick auf das, was vor uns liegt, nicht treffender gewählt sein. Was bleibt von der Corona-Pandemie und wird es weitere Wellen geben? Was bleibt von den Baustellen im Gesundheitswesen und welche Veränderungen wird die neue Ampelkoalition auf den Weg bringen? Was bleibt von den wissenschaftlichen und berufspolitischen Fragen unseres Faches und wo wird es in der Zukunft Bewegung geben?

Die Politik hat ihre Signale gesetzt. Die Ampelkoalition wird einen neuen Anlauf bei der Krankenhausplanung und -finanzierung nehmen, aber eines steht jetzt schon fest: Der Staat wird sich vermehrt einmischen. Die Entscheidungen der Zulassungsausschüsse werden in Zukunft unter dem Vorbehalt einer Bestätigung durch die zuständigen Landesbehörden stehen. Finanziell wird zwischen Universitätskliniken, Maximal-, Regel- und Grundversorgern unterschieden werden. Dazu soll das bisherige System um ein nach diesen Versorgungsstufen differenziertes System erlösunabhängiger Vorhaltepauschalen ergänzt werden. Der Bund wird auch zusammen mit den Ländern die sektorübergreifende Versorgungsplanung ausbauen. Es soll zudem Hybrid-DRGs geben. Aber: Die Budgetierung unseres fachärztlichen Honorars bleibt. Auch bei den Selektivverträgen bleiben die Pläne der Ampel vage. Sie will die Attraktivität von bevölkerungsbezogenen Versorgungsverträgen erhöhen ohne etwas über auskömmliche Finanzierung zu sagen.

„Was bleibt? Was kommt?“ Unser Blitzlicht zeigt, dass die Zeichen auf Veränderungen stehen, nicht nur durch die Corona-Pandemie, durch Digitalisierung und durch die Politik, sondern auch durch den wissenschaftlich-technischen Fortschritt. Deshalb werden wir beim diesjährigen VSOU vor allem über neue Entwicklungen in unserem Fach sprechen. Wir haben ein Programm zusammengestellt, dass sowohl medizinisch-wissenschaftlich als auch ökonomisch-berufspolitisch überzeugt. Denn: Kongresse vermitteln Wissen und dieses Wissen hilft, in unsteten Zeiten bestmöglich zu navigieren und zu bestehen. Wissen schafft Vertrauen. Man muss ein System kennen, um sich darin sicher bewegen zu können – fachlich und betriebswirtschaftlich. Deshalb werden wir uns mit einigen Veranstaltungen auch direkt an junge Kolleginnen und Kollegen wenden, um ihnen das nötige Rüstzeug dafür an die Hand zu geben.

Wir planen den VSOU 2022 als Präsenzveranstaltung unter den dann geltenden Corona-Bedingungen. Wir hoffen auf einen typischen Baden-Badener Kongress mit der Möglichkeit sich persönlich zu treffen, zu diskutieren, Pläne zu schmieden und zu feiern. Ein digitales Format ist derzeit nur Plan B. Mit dem kommenden VSOU steht auch ein runder Kongress-Geburtstag an. 2022 findet unser Traditionskongress zum 70. Mal statt.  Wissenschaftliche Schwerpunktthemen werden Erkrankungen und Verletzungen des Fußes und der Sehnen sein, Kindertraumatologie und Kinderorthopädie und die Wirbelsäule, Themen mit hohem interdisziplinärem und intersektoralem Anspruch. Auch die konservative Orthopädie und Unfallchirurgie findet – wie traditionell beim VSOU Kongress – umfangreiche Berücksichtigung. Insgesamt sind mehr als 70. Sitzungen zu verschiedensten Themen geplant.

Freuen Sie sich auf ein interessantes Programm und kommen Sie zur 70. Jahrestagung der VSOU nach Baden-Baden!

Prof. Dr. med. Mario Perl und Dr. med. Johannes Flechtenmacher, Kongresspräsidenten

Call for Abstracts: Die Jahrestagung der VSOU lebt von Ihren Beiträgen. Reichen Sie bis 15. Januar 2022 Ihre aktuelle Forschungsarbeit ein und gestalten Sie den Kongress in Baden-Baden aktiv mit! 

Perspektive DVT – „Hochauflösende Bildgebung mit optimaler Betreuung“

In Schwäbisch Gmünd leiten Dr. med. Jürgen Wacker und sein Partner Dr. med. Stefan Vogt eine Praxis, dessen Therapieangebot die gesamte Bandbreite aller Verletzungen und Probleme mit dem Stütz- und Bewegungsapparat abdeckt. Das Ärzteteam verfolgt in dieser das Ziel, ihren Patienten mehr Lebensqualität zu geben, indem sie den Heilungsprozess durch eine entsprechende fachmedizinische Betreuung beschleunigen. Auch die Vermittlung von Wissen zur Prävention bestimmter Verletzungs- und Erkrankungsrisiken ist ihnen bei der Behandlung ihrer Patienten sehr wichtig.

Besonders vor dem Hintergrund der vielen (Sport-)Unfälle, die die Praxis erreichen und der damit notwendigen Beurteilung von (Mikro-)Verletzungen, entschieden sich die Ärzte dazu, ihr Diagnostikspektrum mit der SCS MedSeries® H22 Bildgebung zu erweitern. „Ausschlaggebend für die Implementierung war vor allem die schnell verfügbare 3-D-Bildgebung in hoher Qualität und die hohe Strahlenhygiene, die uns eine bessere und schnellere Patientenversorgung möglich machen“, so die Mediziner.

Dr. med. Vogt und Dr. med. Wacker berichten über ihre Erfahrungen mit der Implementierung:

„Wir sind sehr zufrieden mit der einfachen Bedienung und den hochauflösenden Bildern, die uns das DVT ermöglicht. Bei Fragen oder auftretenden Problemen konnten wir immer einen Techniker der SCS in der Hotline um Rat fragen! Und dank der Unterstützung durch SCS verlief die Raumplanung detailliert und sehr strukturiert. Wir und das Praxisteam empfanden die Einweisung als sehr professionell und vor allem benutzerorientiert.“

Facharztpraxis für Orthopädie und Unfallchirurgie
Dr. med. Jürgen Wacker
Dr. med. Stefan Vogt
Bocksgasse 2
73525 Schwäbisch Gmünd
www.sport-docs.de

Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92% geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

Jetzt kostenfreie Beratung und DVT-Live-Demo anfordern

 Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung zum planungssicheren Einstieg in die 3-D-Bildgebung oder für eine Live-Demonstration an einem DVT-Standort in Ihrer Nähe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite unter www.myscs.com/beratung

Weg vom Bett ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert?

Berlin – Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts entschieden (Aktenzeichen B 2 U 4/21 R).

Der Kläger befand sich auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro. Üblicherweise beginnt er dort unmittelbar zu arbeiten, ohne vorher zu frühstücken. Beim Beschreiten der die Räume verbindenden Wendeltreppe rutschte er aus und brach sich einen Brustwirbel. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte Leistungen aus Anlass des Unfalls ab. Während das Sozialgericht den erstmaligen morgendlichen Weg vom Bett ins Homeoffice als versicherten Betriebsweg ansah, beurteilte das Landessozialgericht ihn als unversicherte Vorbereitungshandlung, die der eigentlichen Tätigkeit nur vorausgeht. Das Bundessozialgericht hat die Entscheidung des Sozialgerichts bestätigt.
Der Kläger hat einen Arbeitsunfall erlitten, als er auf dem morgendlichen Weg in sein häusliches Büro (Homeoffice) stürzte. Das Beschreiten der Treppe ins Homeoffice diente nach den verbindlichen Feststellungen der Vorinstanz allein der erstmaligen Arbeitsaufnahme und ist deshalb als Verrichtung im Interesse des Arbeitgebers als Betriebsweg versichert.

Zwei Tests bei geimpftem Praxispersonal ausreichend

Berlin – Die tägliche Testpflicht für geimpftes und genesenes Praxispersonal ist passé. Mit den heute vom Bundestag beschlossenen Änderungen zum Infektionsschutzgesetz wurde festgelegt, dass für diese Gruppe zwei Antigentests pro Woche ausreichen. Zudem sieht das Gesetz eine Impfpflicht ab Mitte März 2022 für Personen vor, die in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen tätig sind.

Mit der Änderung des Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes zur Testpflicht hat der Gesetzgeber auf die massive Kritik der Ärzteschaft reagiert. Auch die Gesundheitsminister der Länder hatten unter Verweis auf die ungerechtfertigt hohe Belastung und die begrenzten Testkapazitäten eine Korrektur gefordert.

Details der Änderungen

Praxen und andere Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, ein einrichtungsbezogenes Testkonzept zu erstellen. Im Rahmen des Testkonzepts haben sie Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 für alle Beschäftigten anzubieten.

Nach der neuen Regelung müssen geimpfte und genesene Personen zwei Mal pro Woche getestet werden. Diese Tests können auch als Antigentests zur Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen.

Ungeimpfte Mitarbeitende müssen entsprechend der 3G-Regelung am Arbeitsplatz weiterhin einen täglichen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen. Antigentests zur Eigenanwendung ohne Überwachung sind bei ungeimpftem Personal nicht zulässig.

Die Kosten für zwei Antigentests pro tätige Person und Woche sind über die Coronavirus-Testverordnung abgedeckt (unabhängig vom Impfstatus der tätigen Person). Danach können Praxen im Monat bis zu zehn Tests pro Person über ihre Kassenärztliche Vereinigung abrechnen. Es werden 3,50 Euro pro Test erstattet. Die Tests müssen auf der Liste des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgeführt sein.

Können aufgrund von Lieferengpässen keine Tests beschafft werden, sollte die Praxis das entsprechend dokumentieren.

Klarstellung zu Begleitpersonen und Besuchern

Der Gesetzgeber hat zudem klargestellt, dass Begleitpersonen von Patientinnen und Patienten nicht als Besucher zählen und demnach keinen Testnachweis vorlegen müssen – unabhängig vom Impfstatus.

Geregelt wurde ebenfalls, dass die Testpflicht nicht für Besucherinnen und Besucher gilt, die keinen Patientenkontakt haben – etwa Lieferanten, Postboten, IT-Techniker und Pharmavertreter.

Hinweise zur Dokumentation

Die Testergebnisse und vorgelegten Testnachweise sind weiterhin von den Einrichtungen zu dokumentieren – jedoch sind diese Daten nur auf Verlangen der zuständigen Behörde, in der Regel den Gesundheitsämtern, zu melden. Die Behörden können auch anonymisierte Angaben zum Anteil der geimpften Personen anfordern, die in der jeweiligen Einrichtung tätig sind.

Impfpflicht ab Mitte März 2022 für bestimmte Berufsgruppen

Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und vulnerabler Personengruppen vor einer COVID-19-Erkrankung müssen künftig in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen COVID-19 besitzen. Dazu zählt Personal in Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen – also auch Personal in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen. Die Details regelt Paragraf 20a Infektionsschutzgesetz.

Die Frist zur Vorlage eines entsprechenden Nachweises – Impf- oder Genesenenzertifikat oder Nachweis über eine Kontraindikation – ist der 15. März 2022. Nach Ablauf seiner Gültigkeit muss dem Arbeitgeber innerhalb eines Monats ein neuer Nachweis vorgelegt werden.

Wird kein Nachweis erbracht oder bestehen Zweifel an der Echtheit, muss der Arbeitgeber das Gesundheitsamt informieren. Die oberste Landesgesundheitsbehörde kann dann weitere Schritte einleiten – bis hin zum Verbot der Arbeit in der jeweiligen Einrichtung.

Weitere Berufsgruppen dürfen impfen

Das Infektionsschutzgesetz sieht zudem vor, dass zeitlich befristet auch Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte Personen ab 12 Jahren gegen das Coronavirus impfen dürfen – nach einer entsprechenden ärztlichen Schulung.

Die Voraussetzungen regelt Paragraf 20b Infektionsschutzgesetz. Zudem müssen die jeweiligen Kammern zusammen mit der Bundesärztekammer bis zum 31. Dezember entsprechende Mustercurricula entwickeln.

Quelle: KBV