Archiv für den Monat: September 2020

Neue Interviewserie: Karrieren in O&U – Erfolgreich Netzwerken

Berlin – Trotz steigender Zahlen von Studentinnen im Medizinstudium sind Frauen in Führungspositionen von Orthopädie und Unfallchirurgie weiterhin unterrepräsentiert. Im letzten Jahr hat sich deshalb eine Gruppe von Frauen aus O und U zusammengeschlossen, um sich gegenseitig zu unterstützen und sich in regelmäßigen Treffen auszutauschen. Mitinitiatorin Dr. Helena Düsing von der Klinik für Unfall-, Hand und Wiederherstellungschirurgie, Universitätsklinikum Münster erläutert: „Als ersten Schritt wollten wir herausfinden, was erfolgreiche Karrieren und Netzwerke generell ausmachen. Mit dieser Intention haben wir im nächsten Schritt unterschiedliche Persönlichkeiten zum Thema Netzwerken befragt. Daraus ist eine Reihe sehr interessanter Gespräche entstanden“

Die Serie „Karrieren in O&U – Erfolgreich Netzwerken“ beschäftigt sich mit der Frage, was ein gutes Netzwerk ausmacht und wie es seinen Mitgliedern hilft. In insgesamt fünf Video-Interviews sowie einem Live-Interview im Rahmen der Digitalen Woche O&U widmen sich die Experten am 22. Oktober 2020 um 19.30 Uhr vorhandenen Netzwerken in Orthopädie und Unfallchirurgie und präsentieren ihre Bedeutung für die eigene Karriere. Die kompakten Videos dienen Medizinerinnen und Medizinern aus O und U jeder Karrierestufe als Anregung, wie man bereits vorhandene Netzwerke erfolgreich nutzt oder selbst ein nachhaltiges Netzwerk gründet. Dabei soll folgenden Fragen nachgegangen werden:

  • Wie sieht der Weg in die Sektionen und Gremien der DGOU aus?
  • Wie werde ich Chefärztin oder Chefarzt?
  • Wie kann ich berufspolitisch aktiv werden?
  • Wie gestaltet sich eine Karriere außerhalb von Klinik oder Praxis?

Diese und andere spannende Aspekte werden in den verschiedenen Gesprächen ganz unterschiedlich beleuchtet. Die Referenten wagen auch den Blick über den Tellerrand und schauen was sich von anderen Berufsgruppen lernen lässt. In einer Diskussion wird außerdem erörtert, ob Frauen und Männer unterschiedlich netzwerken und was für junge Kolleginnen und Kollegen für den weiteren Karriereverlauf wichtig ist.

Immer mittwochnachmittags ein neues Interview

Im ersten Interview berichtet Prof. Dr. med. Gerrit Matthes über seinen Weg zum Chefarzt eines überregionalen Traumazentrums sowie seine verschiedenen Stationen innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU). Er spricht nicht nur darüber, wie er zur Unfallchirurgie kam, sondern auch darüber, wie man selbst Netzwerke gründen kann und welches für seine Karriere das wichtigste war. Im Anschluss an das Interview steht Dr. Matthes im Rahmen eines Live-Chats für Fragen zur Verfügung.

Im zweiten Interview in der Reihe spricht Frau Dr. Eva-D. Leinemann über die Bedeutung von Netzwerken für eine erfolgreiche Anwältin.

Eva Leinemann ist Fachanwältin für Vergaberecht und Notarin in Berlin sowie Partnerin bei Leinemann Partner Rechtsanwälte, die mit rund 100 Anwältinnen und Anwälten zu den führenden Kanzleien im Bau- und Vergaberecht in Deutschland gehören.

Im Gespräch mit Julia Evers thematisiert Eva Leinemann die Bedeutung von Netzwerken im Berufsleben, spricht über die Unterschiede zwischen Männer- und Frauennetzwerken, die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen und über die Initiative FidAR, die sich für mehr Frauen in den Aufsichtsräten einsetzt.

Prof. h.c. Dr. med. Günther Jonitz berichtet über seinen Werdegang vom Chirurgen über den Vorstand des Marburger Bundes bis hin zum Präsidenten der Ärztekammer Berlin und Vorstandsmitglied in der Bundesärztekammer.
Er schildert, was man erreichen kann, wenn man Verantwortung übernimmt, sich einbringt und sich Gehör verschafft in verschiedenen Netzwerken.

07.10. – Dr. med. Christiane Groß (Präsidentin Deutscher Ärztinnenbund):

Alle Videos finden Sie auf der Website #digitalOU2020

Der missglückte Warntag ist eine deutliche Warnung

Berlin – Der Warntag in der vergangenen Woche hielt – anders als sicher gedacht – eine deutliche Warnung bereit: Politik und Gesellschaft müssen sich insgesamt sehr viel besser auf Katastrophen jeder Art einstellen. Nur dann können wir uns sicher fühlen, weil wir bestmöglich vorbereitet sind. Das betrifft daher nicht nur die Warnung selbst. „Wir haben in den vergangenen Monaten gelernt, wie schwer Versäumnisse der vergangenen Jahre wiegen können“, sagt VKD-Präsident Dr. Josef Düllings mit Verweis auf den eklatanten Mangel an Schutzmaterial und die Defizite bei der Versorgung mit bestimmten Medikamenten, vor allem in den ersten Wochen der Pandemie.

Krankenhäuser haben natürlich Notfallpläne, die auch immer wieder angepasst werden, u.a. weil es inzwischen durch die Digitalisierung weitere erhebliche Gefahren gibt. „Die Pandemie hat uns aber gezeigt, dass deutlich größere Vorsorge getroffen werden muss, was Schutzausrüstungen und andere Ressourcen betrifft. Es müssen sozusagen redundante Strukturen im Gesundheitswesen geschaffen werden. Dafür müssen wir u.a. auch wissen, wie hoch der Bedarf an Schutzmaterialien in den involvierten Berufsgruppen sein würde. Die Geiz-ist-geil-Mentalität muss als gescheitert betrachtet werden. Dafür steht symbolisch der Mangel an Masken zu Beginn der Pandemie. Wenn wir eine leistungsfähige Wirtschaft und den Wohlstand der Gesellschaft erhalten wollen, müssen wir nachhaltig in Sicherheitsstrukturen investieren. Und dazu zählen vor allem die Krankenhäuser“, so Dr. Düllings.

„Wenn wir uns vorstellen, dass bei einem anderen größeren Schadensereignis viele Menschen unterschiedlich schwer verletzt werden oder unterschiedlich schwer erkranken, brauchen wir für deren schnelle Versorgung auch Kliniken unterschiedlicher Versorgungsstufen – Hochleistungskrankenhäuser für Schwerstverletzte und Schwersterkrankte ebenso, wie Häuser der Grund- und Regelversorgung, die leichter betroffene Patienten aufnehmen können. Letztere entlasten damit die spezialisierten Kliniken – wie das übrigens vielfach auch in der Hochphase der Corona-Pandemie der Fall war“, erläutert Dr. Düllings.

Das gesamte System des Katastrophenschutzes muss vernetzt, technisch gut ausgestattet und immer wieder regelmäßig geübt werden. Hunderte Helfer – Rettungsdienste, Feuerwehren, Technisches Hilfswerk, Polizei, Katastrophenschutzhelfer und eben auch die Krankenhäuser – müssen reibungslos interagieren. Ärzte und Pflegende benötigen außerdem regelmäßige Fortbildungen dafür. Katastrophenschutz sollte auch eine Rolle im Studium und in der Pflegeausbildung spielen. Es geht hier um eingeübte interprofessionelle Teamarbeit, um technisches Knowhow und die Kenntnis der notwendig ablaufenden, ineinandergreifenden Prozesse. Das alles ist nicht banal und nicht ohne zusätzlichen Aufwand zu haben.
Und damit sind wir dann allerdings auch einmal mehr bei den finanziellen Ressourcen, die dafür notwendig sind. Krankenhäuser werden angesichts all dessen, was für Katastrophenfälle und deren Vorbeugung notwendig ist, leider nicht ausreichend finanziert. Vorhaltekosten für Material, Ressourcen für Aus- und Weiterbildung sind hoch. Eine Krankenhaus-Notfallübung kostet zum Beispiel bis zu 100.000 Euro. Um solche Übungen routinemäßig durchführen zu können, muss es ein staatliches Budget geben. Das fordert übrigens auch die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU).

Dr. Düllings: „Der missglückte Warntag hat uns nochmals vor Augen geführt, dass wir für Katastrophen besser gerüstet sein müssen. Hier gilt die Aufforderung an die politischen Entscheidungsträger dafür zu sorgen, dass die Rahmenbedingungen richtig gesetzt werden – auf Bundesebene und genauso gut Landesebene.“

Quelle: Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD)

25 Stunden ärztliche Arbeitszeit pro Woche für Pandemiebekämpfung

Berlin – Für pandemiebezogene Aufgaben haben niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Schnitt rund 25 Stunden pro Woche aufgewendet. Dabei haben sie im Mittel 41 Patientinnen und Patienten betreut sowie 26 Personen beraten, die anschließend nicht in der Praxis getestet oder behandelt wurden. Insgesamt entfielen 7,85 Stunden alleine auf die Beantwortung telefonischer Anfragen zu COVID-19 und entsprechende Testungen sowie 10,2 Stunden auf Tests und Dateneingaben. Bei den positiv getesteten Patientinnen und Patienten haben die Praxen durchschnittlich 2,85 Stunden pro Woche für die Kommunikation mit Gesundheitsämtern, zur Patientenberatung und zum Monitoring gebraucht. Allein auf bürokratische Aufgaben wie Dateneingaben und Abrechnung entfielen 10 Stunden in der Woche. Das Praxisteam war im Schnitt 9,1 Stunden die Woche gebunden.

Das sind die zentralen Ergebnisse einer aktuellen Online-Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin unter Berliner Arztpraxen zum Zeitaufwand für das COVID-19-Pandemiemanagement. An der Erhebung vom 28. August bis 9. September 2020 haben 78 Haus- und Facharztpraxen teilgenommen.

„Arztpraxen, die sich an der Versorgung von COVID-19-Patienten beteiligen, haben damit alle Hände voll zu tun. Die Erhebung macht einmal mehr deutlich, wie wichtig der ambulante Schutzwall der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für die Kliniken ist. Denn mittlerweile werden 19 von 20 positiv getesteten COVID-19-Patienten in Deutschland ambulant versorgt“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Der weitaus größte Zeitaufwand entsteht in den Praxen durch die Beratung und Testung besorgter Bürgerinnen und Bürger. Aufgrund des sehr niedrigen Anteils positiver Tests entfällt nur etwa ein Zehntel des pandemiebedingten Zeitaufwands auf die Begleitung und Behandlung positiv getesteter Patienten.

„Es ist nicht gut, dass die Praxen fünfmal mehr Zeit für Bürokratie aufwenden müssen als für die Behandlung der bestätigten COVID-19-Fälle. Mit Blick auf die Infekt-Saison im Herbst müssen die Praxen hier dringend entlastet werden. Auch eine Verbesserung der Vergütung für die Testungen unterstützt das Pandemiemanagement. Die anstehende Überarbeitung der Testverordnung durch das Bundesgesundheitsministerium bietet hierzu eine gute Gelegenheit“, so Dr. Margret Stennes, Vorstandsvorsitzende der KV Berlin, die abschließend darauf hinweist, dass die Zahl der Praxen, die an der Umfrage teilgenommen haben, nicht sehr hoch ist, aber deren Aussagen doch sehr deutlich machen, dass dringender Handlungsbedarf besteht.

Quelle: Zi

Zi-Befragung zur wirtschaftlichen Situation von MVZ

Berlin – Mit einer bundesweiten Befragung will das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung die Besonderheiten von Medizinischen Versorgungszentren analysieren. Dazu wurden jetzt 3.665 Einrichtungen angeschrieben. Die Teilnahme ist freiwillig und bis Ende November möglich.

Erfragt werden Angaben zu Organisation und Kooperation, zu Aspekten des Versorgungsauftrags sowie zur wirtschaftlichen Situation. Teilnahmeberechtigt sind alle Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), die 2019 ein vollständiges Geschäftsjahr hatten.  

Ende 2018 gab es bundesweit insgesamt 3.173 MVZ. Im Vergleich zu 2017 bedeutet das einen Zuwachs von 12,5 Prozent mit nach wie vor steigendem Trend.

Die nunmehr dritte MVZ-Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) erfolgt im Auftrag der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen und wird unterstützt durch den Bundesverband Medizinische Versorgungszentren.  

92 Prozent der MVZ-Ärzte angestellt

Erstmals hat die Befragung einen thematischen Schwerpunkt: Dabei geht es um das Personal, wobei die alternativen Beschäftigungsstrukturen näher betrachtet werden. Nach Angaben der KBV waren in 2018 rund 92 Prozent der Ärzte (18.011) angestellt. Davon nutzten 62 Prozent die Möglichkeit von Arbeitsteilzeitmodellen.

MVZ bieten für Ärzte und Psychotherapeuten die Möglichkeit, als Angestellte im ambulanten Sektor zu arbeiten, ohne das unternehmerische Risiko einer eigenen Praxis tragen zu müssen. Zudem profitieren die zumeist angestellten Ärzte von flexiblen Arbeitszeitmodellen.  

Bei den ersten beiden MVZ-Befragungen standen die einzelnen Fachgebiete, die Organisationsstrukturen und die wirtschaftliche Lage der Einrichtung im Mittelpunkt.

Das Zi-MVZ-Panel zur Wirtschafts- und Versorgungsstruktur von MVZ ist vergleichbar mit dem Zi-Praxis-Panel (ZiPP) für Praxen. Mit dem ZiPP untersucht das Zi seit 2010 jährlich die Wirtschaftslage und die Versorgungsstrukturen in den Praxen.

Online-Fragebogen

Hier finden die teilnehmenden Einrichtungen ab sofort übersichtliche Informationen zur Befragung und den Online-Fragebogen. MVZ, die keine Post mit entsprechenden Zugangsdaten für den Fragebogen erhalten haben, können mittels Online-Kontaktformular Zugangsdaten anfordern.

Feedbackbericht ermöglicht Vergleich

Für ihre Teilnahme erhalten die MVZ eine Aufwandspauschale von 350 Euro. Profitieren können sie zudem von einem Feedbackbericht, der auf Basis der Befragungs- sowie KV-Abrechnungsdaten erstellt wird. Dieser ermöglicht einen Vergleich zwischen den teilnehmenden Einrichtungen.

Quelle: Zi

Aktionsbündnis Osteoporose: „Sind wir noch ganz dicht?“

Berlin – „Sind wir noch ganz dicht?“ – Angesichts der Zahlen zur Osteoporose ist die provokative Frage der am 7. September 2020 gestarteten Kampagne KNOCHEN.STARK.MACHER. des Aktionsbündnisses Osteoporose berechtigt: Geschätzt 6,3 Millionen Menschen sind in Deutschland von Osteoporose betroffen. Jedes Jahr erkranken 885.000 Menschen neu. Jede dritte Frau und jeder fünfe Mann über 50 Jahre erleidet eine Fragilitätsfraktur. Die mit diesen Knochenbrüchen verbundenen Kosten beliefen sich im Jahr 2017 in Deutschland auf 11,3 Milliarden Euro und werden Schätzungen zufolge bis zum Jahr 2030 um etwa 23 Prozent auf 13,9 Milliarden Euro ansteigen. Darauf macht das „Aktionsbündnis Osteoporose“ aufmerksam, das sich am Montag gegründet hat. Zu den Unterstützern der Kampagne KNOCHEN.STARK.MACHER. zählt neben der Deutschen Gesellschaft für Osteologie auch der BVOU.

Die Zahlen zeigen: Es besteht dringender Handlungsbedarf! Die Versorgungsstrukturen für Menschen mit Osteoporose in Deutschland müssen verbessert werden. Dazu will die Kampagne des Aktionsbündnisses Osteoporose beitragen. Die Kampagne wird von medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften, medizinischen Wissensplattformen, Selbsthilfegruppen, medizinischen Laboren, Frauennetzwerken im Gesundheitswesen und weltweit tätigen Unternehmen aus der Biotechnologie und Biopharmazie unterstützt.

Dramatische Unterversorgung

Osteoporose, im Volksmund auch Knochenschwund genannt, ist eine chronische Erkrankung des Skelettsystems, bei der das Verhältnis von Knochenaufbau und -abbau gestört ist. Die Knochenmasse nimmt ab, womit das Risiko einer Fraktur steigt. Oft bleibt die Erkrankung lange unerkannt und wird erst anhand von Knochenbrüchen diagnostiziert.
Viele durch Osteoporose hervorgerufene Knochenbrüche ließen sich durch eine zielgerichtete medikamentöse Behandlung verhindern. Doch der Volkskrankheit Osteoporose wird zu wenig Beachtung geschenkt und sie wird aufgrund fehlender Diagnosestellungen zu selten therapiert. Nur ein Drittel der betroffenen Patienten erhält eine medikamentöse Therapie im ersten Jahr nach der Diagnose. Sowohl die Verordnung von Osteoporose-Medikamenten als auch die Häufigkeit von Knochendichte-Messungen ist geringer als es bei einer Versorgung gemäß der aktuellen S3-Leitlinie zu erwarten wäre.
Für die Betroffenen hat das weitreichende Folgen: Osteoporosebedingte Knochenbrüche führen bei Frauen und Männern zu einer deutlichen Einschränkung der Lebensqualität. Grund dafür sind akute und chronische Schmerzen sowie Beeinträchtigungen in der Lebensführung. Das zeigt auch wirtschaftliche Auswirkungen: Im Jahr 2017 fielen bei erwerbstätigen Personen in Deutschland aufgrund von Fragilitätsfrakturen insgesamt 1,38 Millionen Krankheitstage an. Präventionsmaßnahmen wie eine aktive Lebensweise, gesunde Ernährung und die Verringerung von Sturzgefahren sowie eine leitlinienkonforme Therapie könnten dazu beitragen, Kosten im Gesundheitswesen einzusparen und die Lebensqualität von Menschen mit Osteoporose zu verbessern.

Ziele der Kampagne KNOCHEN.STARK.MACHER.

Die Kampagne KNOCHEN.STARK.MACHER. rückt die dramatische Unterversorgung der Menschen mit Osteoporose in Deutschland ins Blickfeld der Gesellschaft. Ziel der Kampagne ist, dass Osteoporose in der politischen Öffentlichkeit als ernst zunehmende Erkrankung mit hohem Handlungsbedarf wahrgenommen wird. Es müssen im Gesundheitssystem mit politischer Unterstützung die Weichen für mehr Prävention und Früherkennung gestellt werden. Das im Januar 2020 beschlossene Disease-Management-Programm (DMP) Osteoporose ist ein Schritt in diese Richtung. Das DMP muss nun rasch implementiert und den Betroffenen mit Osteoporosebedingten Fragilitätsfrakturen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollte ein möglicher Antrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Bewertung des systematischen Screenings angenommen und positiv diskutiert werden.

Literatur:

Hadji P et al. Dtsch Arztebl Int 2013; 110(4): 52-7; DOI: 10.3238/arztebl.2013.0052.
International Osteoporosis Foundation. http://share.iofbonehealth.org/EU-6-Material/Reports/IOF%20Report_GERMAN_DIGITAL_DE.pdf (zuletzt abgerufen am 14.07.2020).
Häussler B et al. Bone Evaluation Study (BEST) – Versorgung und Kosten. In: 10. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung. 18. GAA Jahrestagung. Köln, 20.-22.10.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. Doc11dkvf034. DOI: 10.3205/11dkvf034.
DVO-Leitlinie 2017 zur Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen und bei Männern; abgerufen unter: https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/183-001l_S3_Osteoporose-Prophy-laxe-Diagnostik-Therapie_2019-02.pdf (Stand: 21.02.2019), S. 9.
https://www.g-ba.de/themen/disease-management-programme/ (zuletzt abgerufen am 23.07.2020)
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/839/ (zuletzt abgerufen am 23.07.2020)

Perspektive DVT – „…die Patienten sind begeistert“

München – OSP – Orthopädie – Sportorthopädie München, Facharztpraxis für Orthopädie, Sportorthopädie und Unfallchirurgie, ist spezialisiert auf die spezifische Behandlung und nachhaltige, individualisierte Therapie von schmerzhaften Beschwerden und Verletzungen des Bewegungsapparates.

Seit der Gründung durch Dr. med Gernot Seppel und Maximilian Hench setzt OSP München, neben einer genauen Diagnostik und einem breiten Leistungsspektrum, auf modernste medizinische Diagnostik- und Therapiemöglichkeiten, um die bestmöglichen Voraussetzungen für den Behandlungserfolg und das Wohlbefinden ihrer Patienten zu schaffen. Hierbei spielt eine umfassende, 3-dimensionale Diagnostik, wie sie mit dem digitalen Volumen Tomographen möglich ist, eine ganz entscheidende Rolle.

Neben der Orthopädie und Sportorthopädie umfasst das erweiterte Leistungspektrum von OSP München auch das Behandlungsgebiet der Unfallchirurgie.

Aus orthopädischer und sportorthopädischer Sicht kommen neben konservativen Therapieansätzen wie Akupunktur Chirotherapie/Manuelle Medizin oder apparativen Therapiealternativen wie Stoßwellen- und Induktionswellentherapie, invasive Therapiealternativen zur Behandlung von Muskel-und Sehnenverletzungen oder knorpelerhaltende Maßnahmen im Bereich der Gelenke zum EinsatzZudem ist die Facharzpraxis operativ tätig und auf arthroskopische und offene Operationen an Schulter, Knie und Hüfte bis hin zum Gelenkersatz spezialisiert. Die Operationen werden hierbei ambulant oder stationär durchgeführt.

Im Mai 2020 erweiterte die OSP München das eigene Leistungsspektrum um die hochauflösende 3-D-Diagnostik mit dem digitalen Volumentomografen (DVT) SCS MedSeries® H22.

Dr. med. Gernot Seppel, Maximilian Hench und Dr. Peter Sommer berichten von ihren ersten Erfahrungen:

„Die DVT-Untersuchung erweitert das diagnostische Spektrum in unserer Praxis OSP München um ein Vielfaches. Speziell die Möglichkeit, kurzfristig und vor Ort, hochauflösende, 3-dimensionale Aufnahmen – auch unter Belastung – mit geringer Strahlenbelastung machen zu können, stellt einen immensen diagnostischen Erkenntnisgewinn und eine wesentliche Hilfe auch in der Therapie-Entscheidung dar.

Auch die Patienten sind begeistert, da sie mit der 3-dimensionalen Darstellung ihre pathologischen Befunde leichter verstehen. Hierdurch steigt die Compliance bei der Therapie deutlich. Die Implementierung seitens SCS erfolgte ebenfalls problemlos. Das H22 ist aus unserer Praxis heute nicht mehr weg zu denken!“

Digitale Volumentomografie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograf SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das SCS MedSeries® H22 DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der ultrahohen Auflösung von bis zu 0,2 mm ist das SCS DVT auch in der Pädiatrie anwendbar.

Die vom SCS DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92% geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem SCS DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

OSP  – Orthopädie – Sportorthopädie München
Facharztpraxis für Orthopädie, Sportorthopädie und Unfallchirurgie
Dr. med. Gernot Seppel,
Maximilian Hench,
Dr. med. Peter Sommer
Maxhofstraße 9A
81475 München
www.osp-muenchen.de
 

Kritik an der gematik-Regelung nach TI-Störung

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt die Entscheidung der gematik grundsätzlich, dass verursachte Kosten zur Behebung der TI-Störung übernommen werden sollen, übt allerdings Kritik an der Begrenzung auf 150 Euro.

Eine Störung in der Telematikinfrastruktur (TI) führte dazu, dass seit dem 27. Mai 2020 in 80.000 Praxen von Ärzten, Psychotherapeuten und Zahnärzten kein Online-Abgleich von Versichertenstammdaten (Modul VSDM) mehr möglich war. Zur Problembehebung mussten alle Konnektoren manuell aktualisiert und für den Online-Betrieb freigeschaltet werden. Die Gesellschafterversammlung der gematik hat nunmehr beschlossen, dass die an die Dienstleister zur Behebung der Störung zu entrichtenden Entgelte von der gematik übernommen werden. Allerdings ist die Übernahme der Kosten nur einmal pro Konnektor und bis zu einem Beitrag von maximal 150 Euro möglich.

„Der SpiFa hat frühzeitig darauf hingewiesen, dass allein die gematik als Verursacher der TI-Störung für die den Vertragsärzten dadurch entstandenen Kosten aufkommen muss. Daher begrüßen wir die Entscheidung grundsätzlich, fordern jedoch, dass die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe erstattet werden.“, so Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa. „Die von der gematik in diesem Zusammenhang gewünschte Begrenzung auf 150 Euro spricht allerdings erneut Bände. Wir werden darum die Mitgliedsverbände des SpiFa dahingehend beraten, die eigene Mitgliedschaft aufzufordern, alle entstandenen Aufwendungen geltend zu machen.“ so Lindemann weiter.

Wir rufen unsere Mitgliedsverbände, sowie deren Mitglieder bereits hier auf, bis spätestens 18. September 2020 die Aufforderung zur Erstattung der Kosten an folgende Adresse zu richten:

gematik GmbH
Friedrichstraße 136
10117 Berlin

Fax: +49 (0)30 400 41-111
E-Mail: betrieb@gematik.de

 

 

Vernetzt mit dem Referat Wirbelsäule

Berlin – Seit zwei Jahren ist das Referat Wirbelsäule als Initiative der Berufsverbände BVOU und BDNC und der Deutschen Wirbelsäulengesellschaft aktiv. Das Referat Wirbelsäule unterstützt berufspolitisch aktive Kollegen, die sich im Fach engagieren. Das Referat baut die Kommunikation mit Interessierten und seinen Mitgliedern aus.
Damit Sie regelmäßige Newsletter aber auch Informationen über Veranstaltungen etc. sicher erreichen, bitten wir diejenigen, die Informationen aus dem Referat Wirbelsäule wünschen bzw. Mitglied im Referat werden wollen, um Rückantwort im unten stehenden Formular.
Eine Mitgliedschaft ist für Mitglieder von BVOU und BDNC kostenfrei.

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    Beschluss der gematik zur Übernahme der TI‐Störungskosten

    Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereingung (KBV) hat in einem Rundschreiben darüber informiert, dass die Gesellschafterversammlung der gematik einen Beschluss zur Finanzierung der durch die Störung der Telematikinfrastruktur (TI) verursachten Kosten gefasst hat.

    Grundsätzlich hatte die gematik mit den IT‐Dienstleistern im Juni ein Verfahren zur Behebung der TI-Störung abgestimmt. Demnach sollten Ärzte und Psychotherapeuten keine Rechnungen erhalten und sich auch nicht um die Erstattung der Kosten kümmern müssen (vgl. KV‐InfoAktuell 245/2020).

    Praxen können Rechnungen einreichen

    Der aktuelle Beschluss richtet sich an Praxen, die dennoch eine Rechnung von ihrem Dienstleister zur Behebung der TI‐Störung bekommen haben. Diese Rechnungen werden nun von der gematik erstattet. Dazu müssen sich die betroffenen Ärzte und Psychotherapeuten schriftlich an die gematik wenden und die Rechnung einreichen. Die Übernahme einer Dienstleisterrechnung ist einmal pro Konnektor und maximal bis zu einem Betrag von 150 Euro inklusive Umsatzsteuer möglich.

    Frist bis zum 18. September 2020

    Einen Antrag auf Erstattung samt entsprechender Rechnung können Praxen bis zum 18. September 2020 per E‐Mail an die Adresse betrieb@gematik.de schicken. Etwaige Schadenersatzansprüche aus dem Sachverhalt müssen Ärzte und Psychotherapeuten vor Zahlung schriftlich an die gematik abtreten. Laut Beschluss erfolgt die Erstattung aus Kulanz und umfasst nur Rechnungen von Dienstleistern, die sich ausschließlich auf die TI‐Störung beziehen.

    Kosten im Zusammenhang mit anderen Ursachen, etwa ein vergessenes Passwort oder ein unsachgemäßer Betrieb des Konnektors, werden nicht übernommen. Die wesentlichen Punkte dieser Information können laut gematik gegenüber anfragenden Ärzten und Psychotherapeuten kommuniziert werden.

    Bei Fragen zum Beschluss können Sie sich gerne an Martin Stephan (Tel.: 030 4005‐2121, E‐Mail: ITA@kbv.de) wenden.

    Quelle: KBV

    G-BA

    Neue Heilmittelrichtlinie: Verspätung um ein Quartal

    Berlin – Im Gemeinsamen Bundesausschuss wurde am 19. September 2019 die überarbeitete Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen gelten voraussichtlich ab 1.Januar 2021 und nicht wie ursprünglich geplant ab 1. Oktober 2020. Der G-BA reagierte mit seinem Beschluss auf einen Antrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Bisher hätten nur wenige Anbieter das notwendige Zertifzierungsverfahren für die entsprechend angepasste Praxisverwaltungssoftware durchlaufen.

    Nachfolgend sind wesentliche Neuerungen und damit verbundene Vorteile aufgeführt.

    Vereinfachung

    Abschaffung der Regelfallsystematik: Nur Verordnungsfall und orientierende Behandlungsmenge Die komplizierte Regelfallsystematik wird abgelöst: Es wird künftig nicht mehr unterschieden in Erstverordnung, Folgeverordnung und Verordnung außerhalb des Regelfalls. Stattdessen gibt es einen Verordnungsfall und daran geknüpft eine sogenannte orientierende Behandlungsmenge. Die Formulierung „orientierende Behandlungsmenge“ soll deutlich machen, dass sich der Arzt bei der Heilmittelverordnung an dieser Menge orientiert, aber je nach medizinischem Bedarf des Patienten davon abweichen kann.

    Vorteile: Die Anfälligkeit, eine ungenaue oder fehlerhafte Verordnung auszustellen, sinkt. Es besteht nicht mehr die Gefahr, dass eine Folgeverordnung ausgestellt wird, obwohl der Regelfall bereits überschritten ist.

    Die Vereinfachung trägt dazu bei, Rückfragen zwischen Arzt- und Heilmittel-Praxis zu vermeiden.

    Bürokratieabbau: Wegfall des Genehmigungsverfahrens für Verordnungen außerhalb des Regelfalls

    Mit dem Wegfall der Verordnung außerhalb des Regelfalls entfällt auch das entsprechende Genehmigungsverfahren, das einige Krankenkassen verlangten. Somit sind auch für Verordnungsfälle, bei denen die orientierende Behandlungsmenge überschritten wird, keine Begründungen mehr auf der Verordnung erforderlich. Der Arzt dokumentiert lediglich in der Patientenakte die Gründe für den höheren Heilmittelbedarf. Vorteile: Ärzte müssen keine Begründung mehr auf der Verordnung angeben. Auch Patienten und Therapeuten werden entlastet, da sie kein Genehmigungsverfahren mehr zu berücksichtigen haben.

    Mehr Verordnungssicherheit: Verordnungsdatum ist entscheidend, nicht ein „behandlungsfreies Intervall“

    Derzeit ist ein „behandlungsfreies Intervall“ von zwölf Wochen definiert, erst danach handelt es sich um einen neuen Regelfall und es ist möglich, eine neue Erstverordnung auszustellen. Allerdings bringt das mehrere Schwierigkeiten mit sich: Weil Ärzte nicht wissen können, wann genau der letzte Behandlungstermin bei einem Heilmittelerbringer stattgefunden hat, können sie das behandlungsfreie Intervall nicht rechtssicher bemessen. Zudem suggeriert die Formulierung „behandlungsfreies Intervall“, dass eine Pause von zwölf Wochen erforderlich ist, bevor eine erneute Heilmittelverordnung erfolgen darf. Dabei ist das Intervall nur dafür maßgeblich, ob ein neuer Regelfall ausgelöst wird oder der alte gilt. Künftig ist das Datum der letzten Heilmittelverordnung entscheidend:

    • Liegt es noch keine sechs Monate zurück, wird der bisherige Verordnungsfall fortgeführt. Die „orientierende Behandlungsmenge“ gilt ebenfalls fort, wobei auch darüber hinaus verordnet werden kann, wenn es medizinisch erforderlich ist.
    • Liegt das Datum sechs Monate oder länger zurück, wird ein neuer Verordnungsfall ausgelöst.

    Vorteil: Das letzte Verordnungsdatum ist im Praxisverwaltungssystem (PVS) des Arztes gespeichert. Damit können die Zeiträume jederzeit eingesehen oder vom PVS automatisch bemessen werden.

    Klarheit: Schlucktherapie ist ein eigenes Heilmittel

    Ärzte können Schlucktherapie als eigenes Heilmittel verordnen. Bisher ist sie in die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie integriert. Dieser Heilmittelbereich heißt künftig: Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie.

    Vorteil: Mehr Klarheit für Ärzte, Patienten und Therapeuten. Eine Behandlung mittels Schlucktherapie kann eindeutig auf der Verordnung kenntlich gemacht werden.

    Übersichtlichkeit: Diagnosegruppen werden zusammengefasst

    Die Diagnosegruppen im Heilmittel-Katalog werden vor allem im Bereich Physiotherapie zusammengefasst (von 22 auf 13) und insgesamt übersichtlicher: Innerhalb der Diagnosegruppen wird nicht mehr zwischen kurz-, mittel- und längerfristigem Behandlungsbedarf unterschieden. Die sogenannte Aufrechnung der Verordnungsmengen von Vor-Verordnungen für verwandte Diagnosegruppen entfällt. Auch ein Wechsel zwischen verwandten Diagnosegruppen ist nicht mehr nötig (z. B. von WS1 zu WS2). Darüber hinaus muss künftig nur noch zwischen „vorrangigen“ und „ergänzenden“ Heilmitteln unterschieden werden, da die optionalen in die vorrangigen Heilmittel integriert wurden.

    Vorteil: Der Heilmittel-Katalog wird überschaubarer.

    Mehr Therapieoptionen und Entscheidungsfreiheit: Flexiblere Angaben zur Leitsymptomatik

    Die Angaben zur Leitsymptomatik werden wesentlich flexibler. So können künftig mehrere unterschiedliche Leitsymptomatiken auf einer Verordnung angegeben werden. Außerdem kann der Arzt künftig alternativ eine patientenindividuelle Leitsymptomatik formulieren. Dabei müssen die individuellen Angaben die Leitsymptomatik des Heilmittel-Katalogs „widerspiegeln“. In solchen Fällen brauchen Ärzte nicht zusätzlich die Leitsymptomatik nach dem Heilmittel-Katalog auf der Verordnung anzugeben.

    Vorteil: Mehr Flexibilität und Entscheidungsfreiheit für Ärzte Gleichzeitiges Verordnen mehrerer Heilmittel möglich In den Heilmittelbereichen der Physiotherapie beziehungsweise der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie können künftig mehrere vorrangige Heilmittel gleichzeitig verordnet werden – konkret sind bis zu drei möglich. Im Bereich der Ergotherapie ist dies bereits heute schon möglich. Während der Laufzeit einer Verordnung können dann beispielsweise passive und aktive Maßnahmen der Physiotherapie kombiniert werden.

    Vorteil: Erweiterung der Therapieoptionen.

    Weniger Rücksprachen, Abstimmungen oder Änderungswünsche: Verordnungsfall ist immer arztbezogen

    In der Heilmittel-Richtlinie wird klargestellt, ab wann ein Arzt von einem neuen Verordnungsfall ausgehen kann: Ein Verordnungsfall bezieht sich immer auf den verordnenden Arzt. Somit erfolgt auch die Bemessung der orientierenden Behandlungsmenge immer arztbezogen.

    Vorteil: Ärzte müssen keine Verordnungsmengen von anderen Ärzten berücksichtigen, entsprechende Recherchen und Rücksprachen bleiben Ärzten künftig erspart. Behandlungsfrequenz kann flexibler angegeben werden

    Die Frequenzempfehlungen des Heilmittel-Katalogs werden einheitlich als Frequenzspannen hinterlegt, zum Beispiel „1-3 x wöchentlich“. Das verringert Bürokratie, denn bisher muss der Therapeut Abweichungen von der Frequenzangabe mit dem Arzt abstimmen. Durch die Vorgabe einer Frequenzspanne können die Behandlungstermine je nach Bedarf flexibler zwischen Heilmittel-Therapeut und Patient vereinbart werden.

    Vorteil: Keine zeitaufwändigen Abstimmungen zwischen Ärzten und Heilmittelerbringern bei Änderungen der Behandlungsfrequenz.

    Längere Frist für Beginn der Heilmitteltherapie

    Der späteste Behandlungsbeginn wird von bisher 14 auf künftig 28 Tage erweitert. Damit hat der Patient mehr Zeit, die Therapie zu beginnen. Gleichzeitig wird damit den längeren Wartezeiten bei den Heilmittelerbringern Rechnung getragen. Zudem soll ein Feld für einen dringlichen Behandlungsbedarf (innerhalb von 14 Tagen) auf der Verordnung geschaffen werden. Ärzte kreuzen es an, wenn die Erkrankung einen früheren Behandlungsbeginn erfordert.

    Vorteil: Weniger nachträgliche Änderungswünsche von Patienten oder Therapeuten in Arztpraxen.

    Hinweis: Künftig nur noch ein Verordnungsformular

    Zur weiteren Vereinfachung soll es voraussichtlich ab 1. Oktober 2020 nur noch ein Verordnungsformular für alle Heilmittel geben (Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Ernährungstherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- sowie Schlucktherapie). Dazu befinden sich die KBV und der GKV-Spitzenverband als Partner des Bundesmantelvertrages für Ärzte derzeit in Verhandlungen, die bis Ende 2019 abgeschlossen sein sollen.

    Quelle: KBV/G-BA