Archiv für den Monat: Oktober 2018

Besuch beim O&U-Leuchtturm auf Sylt

Westerland (Sylt)/Kassel – Klaus Cordesmeyer und sein jüngerer Partner Sascha Rost, Fachärzte für Orthopädie, Chirotherapie, Sportmedizin und physikalische Therapie, betreiben seit einem Jahr eine Gemeinschaftspraxis. Sie ist die Nördlichste aller Orthopädisch-unfallchirurgischen Praxen in Deutschland und liegt mitten in Westerland im Ärztehaus der Friedrich-Straße, der zentralen Einkaufsstraße von Sylt. Ein Praxisbesuch auf der beeindruckenden Insel wollte DKOU-Präsident Dr. Gerd Rauch nicht verpassen.

Herr Cordesmeyer führte acht Jahre lang eine orthopädische Praxis im Münsterland und zog vor 31 Jahren nach Sylt. Er ist langjähriges BVOU-Mitglied. Nachdem der Orthopäde und Unfallchirurg die Praxis für 20 Jahre allein betrieben hat, ist er nun sehr froh, einen Junior-Partner gefunden zu haben: Sascha Rost, geborener Insulaner, war jahrelang an mehreren orthopädisch-unfallchirurgischen Kliniken auf dem Festland tätig, ist seit einem Jahr wieder auf der Insel zu Hause und trat dem BVOU beim Besuch von Dr. Gerd Rauch bei.

Klaus Cordesmeyer und Sascha Rost schätzen die Arbeit des Berufsverbandes als sehr wichtig ein. Sie sind insbesondere mit der Tätigkeit des Landesvorsitzenden Dr. Christian Hausschild und des BVOU-Vorstands rund um Dr. Johannes Flechtenmacher sehr zufrieden.

Auf die berufspolitische Situation angesprochen, führt Klaus Cordesmeyer aus, dass die Honorierung nicht befriedigend ist:  „Ich bin dafür, die Budgetierung aufzuheben, um auch gerade Praxen in ländlicher Umgebung fördern zu können.“ In diesem Punkt stimmt ihnen DKOU-Präsident Dr. Gerd Rauch zu; die Forderung der Endbudgetierung ist auch bereits von KBV-Chef Dr. Andreas Gassen thematisiert worden. „Zudem müssen wir neue selektive Facharztverträge einführen, um eine solide Finanzierung der orthopädisch-unfallchirurgischen Praxen auch in Zukunft garantieren zu können.“

Die orthopädisch-unfallchirurgische Praxis in Westerland verfügt diagnostisch über ein Röntgen-Gerät und ein Ultraschallgerät. Hiermit wird auch das Hüftgelenksscreening für die Säuglingshüften durchgeführt. Zudem besitzt die Praxis ein DXA-Messgerät für die Knochendichtemessung. Die Zusammenarbeit mit dem ortsansässigen Krankenhaus sei zudem auch gut: Es ist mit einem CT- und MRT-Gerät ausgestattet, sodass moderne Diagnostik für den Bewegungsapparat vor Ort ist. Beide Ärzte sind im im gesamten fachorthopädischen Spektrum konservativ tätig, einschließlich der Kinderorthopädie. Operative Eingriffe werden entweder in die Klinik vor Ort oder auch zu Spezialisten auf das Festland überwiesen.

Auf die Frage, ob sie mehr Touristen oder Inseleinwohner als Patienten behandeln, geben die Kollegen an, dass natürlich im Sommer das Verhältnis von Gästen zu Syltern bei 60 zu 40 Prozent läge, während im Winter die Gäste zehn Prozent  und die Sylter 90 Prozent des Patientenklientel ausmachen würden. Insgesamt sei das Patientenspektrum sehr interessant: Viele Menschen kommen aus ganz Deutschland und somit auch mit ganz unterschiedlichen Erwartungshaltungen und Ansprüchen. Langweilig werde es dadurch nie, so die beiden Ärzte. Sylt hat ca. 20.000 Einwohner und 7 Millionen Übernachtungen pro Jahr. Da die Urlaubsgäste häufig akute Beschwerden oder gar Unfälle haben, können sie keine langen Wartezeiten auf Termine in Kauf nehmen. Deswegen werden in der Regel alle Patienten auch behandelt, die einen schnellen Termin benötigen.

Gibt es für Sylt spezifische Erkrankungen?

Hierzu führt Klaus Cordesmeyer aus, dass insbesondere das Gehen oder Laufen im weichen Sand häufig zu einer Aktivierung der Gonarthrosen führe, aber auch Wirbelsäulenbeschwerden mit Aktivierung der Facettenarthrosen sei ein häufiges Krankheitsbild infolge der ungewohnten körperlichen Belastung und des langen Laufens am Strand.

Auch osteoporotische Frakturen seien nicht selten, wenn die 70-jährigen älteren Patienten, nachdem sie den gesamten Tag im Strandkorb gesessen haben, mit großer Kraftanstrengung den Strandkorb verschieben wollen: „Da kann es schon einmal krachen! Und beim Röntgen sieht man dann häufig eine Wirbelkörperfraktur infolge einer Osteoporose,“ bestätigt der Orthopäde und Unfallchirurg.

Auf die Frage nach akuten Notfällen gibt Cordesmeyer an, dass er auch schon eine Densfraktur diagnostiziert hätte, die dann mit entsprechender Cervikalorthese mit dem Hubschrauber aufs Festland gebracht wurde. Dies seien natürlich seltene Fälle – aber man müsse immer gut aufpassen, so etwas nicht zu übersehen.

Sascha Rost und Klaus Cordesmeyer sind auch privat absolute Sylt-Fans und freuen sich sehr auch über die Zeiten außerhalb der Praxis auf der schönen Insel.

Rost bestätige seine Teilnahme am DKOU 2018 in Berlin. Klaus Cordesmeyer ist sich noch nicht ganz sicher, wobei für ihn jetzt eine neue Situation entstanden sei, da er früher als Einzelkämpfer die Praxis nicht einfach dichtmachen machen konnte und jetzt mehr Freiräume hätte. Einem Besuch in der Bundeshauptstadt steht also nichts mehr im Wege.

Autor: Dr. Gerd Rauch

Mitarbeit: Janosch Kuno

 

Praxisteam Dr. Cordesmeyer (li. außen), Sascha Rost (re. außen) mit Dr. med. Gerd Rauch, DKOU-Kongress-Präsident (2. Reihe Mitte) in der orthopädischen Facharztpraxis, Westerland/Sylt © BVOU

Rechtsberatung für Mitglieder beim DKOU

Berlin – Der BVOU bietet seinen Mitgliedern während des diesjährigen Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) 2018 wieder eine unentgeltliche Rechtsberatung an: Verbandsjustiziar Dr. Jörg Heberer steht direkt am BVOU-Stand in Halle 2.2. auf dem DKOU-Gelände für rechtliche Fragen und für Informationsgespräche zur Verfügung.

Sprechzeit am BVOU-Stand:

Mittwoch, den 24.10.2018 10.00 – 15.00 Uhr

 

Interessenten können sich über das Sekretariat der BVOU-Geschäftsstelle unter Telefon 030 797 444 44 oder per E-Mail unter office@bvou.net für ein Beratungsgespräch anmelden. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung auch Ihre Mobilnummer an, damit wir Sie erreichen können, falls es Rückfragen gibt oder es zu einer kurzfristigen Terminverschiebung kommt.

Dr. Jörg Heberer unterstützt den BVOU seit 2009 in Rechts- und Verbandsfragen. Seine Hauptaufgabe ist die Beratung und Unterstützung der Mitglieder in Medizinrecht, Arbeits- und Sozialrecht, bei Vertragsprüfungen und Anfragen zur Honorarpolitik. Auch werden von ihm mit Unterstützung des geschäftsführenden Vorstands Musterklagen geführt oder begleitet.

Versicherungsberatung auf dem DKOU 2018

Berlin – Die Funk-Versicherungsgruppe ist wie jedes Jahr während des gesamten DKOU am Stand des BVOU präsent. Als Vertreterinnen der FUNK-Gruppe stehen Olga Zöllner und Sabine Stock den Verbandsmitgliedern für Beratung und Fragen zur Verfügung.

Der BVOU bietet seinen Mitgliedern seit vielen Jahren über seinen Kooperationspartner, den Funk Ärzte Service der Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH, einen im Mitgliedsbeitrag enthaltenen Beratungsservice mit dem Schwerpunkt Strafrecht und Haftung. Damit wird sichergestellt, dass ein Mitglied im „Fall der Fälle“ bestens betreut und vertreten wird.

Auf dem DKOU können BVOU-Mitglieder in persönlichen Beratungsgesprächen ihre Bedürfnisse zielgerichtet erfassen lassen und ein individuelles Angebot für verschiedenen Versicherungslösungen erhalten.

Programmhinweis: Haftpflichtversicherung

Am Freitag, den 26. Oktober 2018 hält Olga Zöllner zudem einen Vortrag zum Thema „Haftpflichtversicherung für ambulante und stationäre Operateure“. Dieser findet im Rahmen der Veranstaltung AV79 Aktuelle berufspolitische Aspekte, AK Niedergelassene Operateure (9.00 bis 10.30.Uhr, Raum New York 1) statt.

ADO-Kursangebote auf dem DKOU 2018

Berlin – Zum diesjährigen Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie gibt es wieder zahlreiche Fort- und Weiterbildungsangebote unserer Akademie. Hier finden Sie einen Überblick:

K-Logic-Taping-Crashkurs 23.10.2018 08:15 – 12:45 Uhr
Manuelle Medizin Refresher 24.10.2018 09:00 – 12:00 Uhr
Evidenzbasierte Stoßwellentherapie der Faszien und Muskeln in der Sport- und Schmerzmedizin 24.10.2018 14:30 – 17:30 Uhr
3D-/4D-Wirbelsäulenvermessung 25.10.2018 09:30 – 17:00 Uhr
Refresher: Sonografie Säuglingshüfte 25.10.2018 14:30 – 17:30 Uhr
Workshop Praxisgründung für Orthopäden und Unfallchirurgen 26.10.2018 09:00 – 10:30 Uhr
Update Fachkunde Strahlenschutz 26.10.2018 09:00 – 16:00 Uhr
Hygienebeauftragter Arzt: Refresher-Kurs 26.10.2017 09:00 – 12:30 Uhr
Kompaktkurs: Muskelfunktionsdiagnostik und Biofeedback mit Oberflächen-EMG 26.10.2018 09:00 – 11:30 Uhr
Orthopädische Rheumatologie Zertifizierungskurs II 26.10.2018 09:00 – 16:15 Uhr
4D-Motion-Kurs – dynamische Wirbelsäulenvermessung 26.10.2018 09:30 – 17:00 Uhr
Digitale Volumentomografie – Einführung in die DVT 1 Fachkunde 26.10.2018 16:00 – 17:00 Uhr
Orthopädische Rheumatologie Zertifizierungskurs III 27.10.2018 09:00 – 16:30 Uhr

Keine Erkenntnisse über Korruption

Berlin – Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Ermittlungsverfahren und Strafverfahren gegen Angehörige eines Heilberufes wegen Bestechlichkeit oder Bestechung im Gesundheitswesen vor und nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen vor. Das schreibt das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung in der Antwort (19/4695) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4315). In der aktuellsten vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Strafverfolgungsstatistik seien die neuen Straftatbestände noch nicht ausgewiesen. Die Statistik der Staatsanwaltschaften enthalte keine nach den einzelnen Straftatbeständen differenzierte Darstellung.

Wie es weiter heißt, hat die Bundesregierung keine Anhaltspunkte dafür, dass die gezielt zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen geschaffenen Straftatbestände nicht ausreichend sind, um erfolgreich gegen strafwürdiges Verhalten in diesem Bereich vorzugehen. Der von den forschenden Pharmaunternehmen gegründete Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) sei grundsätzlich zur Förderung der Transparenz geeignet. Neben den Regelungen der freiwilligen Selbstkontrolle der Industrie bestünden im Arzneimittelgesetz, Heilmittelwerbegesetz und Strafgesetzbuch verschiedene gesetzliche Regelungen, die der Transparenz, der Vermeidung von Interessenkonflikten und der Korruptionsbekämpfung dienen. Die Fraktion wollte mit der Kleinen Anfrage Aufschluss über die Wirksamkeit des Anfang Juni 2016 in Kraft getretenen Gesetzes erhalten. Nach Auffassung der Fraktion hat es die Bundesregierung versäumt, außerhalb des Strafrechts durch mehr Transparenz von wirtschaftlichen Verflechtungen wirksame Instrumente zu schaffen, um Korruption zu verhindern.

Quelle: hib/mwo

„Therapiegipfel“: Spahn macht Heilmittelerbringern Hoffnungen

Berlin – Man kann Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nicht vorwerfen, dass er nicht liefert. Neben zahlreichen Gesetzentwürfen hat sein Ministerium am 17. September das Eckpunktepapier „Sicherung und Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung“ vorgelegt. Vorangegangen war wenige Tage zuvor ein Austausch mit Heilmittelversorgern im BMG.

Spahn ließ es sich nicht nehmen, auch über die Eckpunkte persönlich mit rund 500 Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen zu diskutieren. Sie alle waren zum „1. Therapiegipfel der Heilmittelerbringer“ am 27. September in Berlin gekommen. Eingeladen hatte der Spitzenverband der Heilmittelverbände e.V. (SHV). Er vertritt nach eigenen Angaben als Dachverband rund 75.000 Therapeuten und steht für 90 Prozent des Umsatzes im Heilmittelbereich.

Auf dem Podium saßen die Bundestagsabgeordneten Dr. Roy Kühne (CDU), gelernter Physiotherapeut, und die ehemalige Krankenschwester Bettina Müller (SPD), Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) kam später als Gast und diskutierte mit. Die ärztliche Sichtweise vertrat der Orthopäde und Unfallchirurg Dr. Axel Ekkernkamp, Ärztlicher Direktor des Unfallkrankenhauses Berlin.

Die SVH-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger sagte, zwar habe es in den vergangenen Jahren schon Verbesserungen bei der Vergütung gegeben, aber: „Das Niveau bleibt viel zu niedrig.“ Im Eckpunktepapier wird festgehalten, dass über das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung vom April 2017 hinaus Handlungsbedarf gesehen wird: Es herrscht Fachkräftemangel, beispielsweise bei Physiotherapeuten; als eine wichtige Ursache gilt die niedrige Honorierung. Der Bundesgesundheitsminister will dauerhaft höhere Preise für Heilmittelleistungen ermöglichen. Blankoverordnungen sollen regelhaft möglich werden. Beim Direktzugang sieht er aber noch etliche Hürden (Budgetverantwortung).

An vielen Stellen bezog Spahn klar Position: Wenn man die Anbindung an die Entwicklung der Grundlohnsumme für die Heilmittelerbringer dauerhaft abschaffe wie vorgesehen, „müssen entweder die Politik oder die Verhandlungspartner andere Kriterien für die Vergütungsverhandlungen finden“. Er wisse zudem, dass der SHV den Direktzugang wolle: „Aber das zieht Budgetverantwortung nach sich. Dahinter braucht man einen Mechanismus, der nicht vom einen auf den anderen Tag umzusetzen ist und der Ihnen auch nicht nur Freude machen würde.“ Beim Thema Akademisierung wich er ebenfalls nicht aus: Mehr davon ja – aber „ich will nicht, dass grundsätzlich in allen Gesundheitsberufen nur noch Bachelor und Master arbeiten“. Wer dies wolle, „der muss auf einen anderen Minister warten“.

Kühne: Physiotherapiepraxen stärken

Berlin  – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält es für wichtig, die Honorierung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen zu verbessern. „Als eine Ursache für den Fachkräftemangel gilt, dass die durchschnittlichen Arbeitsentgelte in den ambulanten Praxen deutlich unter denen von anderen Gesundheitsfachberufen liegen“, heißt es im Eckpunktepapier „Sicherung und Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung“ aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Dennoch distanzierte sich Spahn beim Therapiegipfel des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) am 27. September in Berlin von Forderungen seines Parteikollegen Dr. Roy Kühne, die Vergütung für Heilmittelerbringer um rund 1,8 Milliarden Euro jährlich anzuheben. „Zwei Milliarden Euro mehr pro Jahr für Sie sind nicht realistisch und machbar“, sagte er. Schon die bundesweite Angleichung der Preise von 2020 an wie im Eckpunktepapier vorgesehen werde 600 bis 700 Millionen Euro jährlich kosten.

Kühne, der selbst ausgebildeter Physiotherapeut ist, hatte Ende April ein „Sofortprogramm Therapieberufe zur Stärkung der Versorgung vor Ort“ vorgelegt. Darin wird konstatiert, dass als Folge des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung die Honorarverhandlungen 2018 erstmals ohne Begrenzung auf die Grundlohnsumme geführt werden konnten. Für den Zeitraum 2017 bis 2019 könne sich ein Vergütungsplus von bis zu 32 Prozent ergeben.

Doch die Verdienstmöglichkeiten in der Niederlassung sind nach Kühnes Angaben dennoch gering. Der durchschnittliche Umsatz für eine Therapiestunde betrage 32 Euro brutto. Die Einkommen in stationären Einrichtungen lägen um 60 Prozent höher. Um ambulante Therapieangebote langfristig zu sichern, hatte Kühne sofortige Erhöhungen der Vergütungen für die Heilmittelerbringer gefordert sowie eine Anlehnung an die vorgegebenen jährlichen Anpassungen bei den Vertragsärzten.

Spahn legt Eckpunkte „Heilmittelversorgung“ vor

Berlin – Seit 17. September kursiert das Eckpunktepapier „Sicherung und Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung“. Es sieht dauerhaft höhere Honorare für die Heilmittelerbringer unter anderem durch eine generelle Abkoppelung von der Grundlohnsummenentwicklung vor. Weitere Vorschläge betreffen die Abschaffung des Schulgelds und eine Entbürokratisierung. Bis Ende März 2020 sollen der GKV-Spitzenverband und der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) zudem Indikationen vereinbaren, „bei denen eine sogenannte Blankoverordnung von Heilmittelleistungen durch Ärztinnen und Ärzte erfolgt“.

Die Frage, wann auf Basis des Eckpunktepapiers ein entsprechender Gesetzentwurf vorliegen wird, ließ Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beim Therapiegipfel des SHV am 27. September in Berlin offen. Allerdings enthalten die Eckpunkte bereits einige Vorschläge zu Fristsetzungen.

Schneller wieder mobil dank Digitalisierung

Berlin – Roboterarme, 3D-Drucker und computerassistierte Planungssysteme sorgen dafür, dass Patienten nach der Gelenkersatzoperation immer schneller wieder mobil werden. Implantate können zudem maßgeschneidert für den Patienten hergestellt werden – dadurch funktionieren sie möglicherweise besser und halten vielleicht länger als nicht-angepasste Implantate. Telemedizin kann die Nachbehandlung und Rehabilitation unterstützen. Die Digitalisierung ist eines der Kernthemen auf dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) 2018 in Berlin. Experten beleuchten dieses Thema auf einer Pressekonferenz, die im Rahmen des Kongresses, am 24. Oktober stattfindet.

„Je besser ein Kunstgelenk an die komplexe Anatomie aus Knochen, Gelenkkapsel, Sehnen und Bänder angepasst ist, umso besser sollte es auch funktionieren“, erklärt Prof. Dr. Dr. Werner Siebert, Kongresspräsident des DKOU 2018 für die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC). Bisher mussten Chirurgen dafür eine „konfektionierte“ Prothese einsetzen und relativ viel Knochen entfernen, bis die Endoprothese optimal passte. Heute nutzen Orthopäden und Unfallchirurgen spezielle Schablonen, die für den Patienten individuell angefertigt werden und Planungssysteme, mit denen sie die ideale Lage des Implantats schon vor dem Eingriff bestimmen können.

Bessere Gelenke durch 3D-Schablonen und Chirurgie-Roboter

Mithilfe von 3D-Druckern erstellen Spezialisten einen Schnittblock aus Kunststoff in der „Negativform“ des Gelenks. Dieser wird während der Operation auf die Gelenkoberfläche gesetzt und zeigt dem Operateur die Lage der anatomischen Strukturen an, die für die Positionierung des Implantats wichtig sind. Zusätzlich helfen Roboterarme dem Operateur, die richtige Ausrichtung des Implantats exakt einzuhalten. Dank der Schablone und einer gewebeschonenden Operationstechnik wird während des Eingriffs weniger umliegendes Gewebe beschädigt – der Patient erholt sich dadurch schneller. Noch wichtiger sei aber, dass das maßgeschneiderte Kunstgelenk hoffentlich länger hält, betont Siebert: „Die meisten Endoprothesen funktionieren dank dieser Methoden hervorragend und geben ihren Trägern die Lebensqualität zurück, die sie vorher nicht mehr hatten.“

Telemedizinische Betreuung in der Rehabilitation

Auch für die Genesungsphase nach dem Eingriff bietet die Digitalisierung innovative Lösungen, die derzeit in ersten Ansätzen getestet werden: Telemedizin unterstützt den Rehabilitationsprozess und erlaubt eine Intensivierung, während die Übungen mit telemedizinischen Systemen digital überwacht werden. Wenn der Patient die Übungen nicht korrekt ausführt oder Schmerzen dabei hat, kann er erneut in die Klinik bestellt werden. „Hier gibt es noch viele Möglichkeiten, die Rehabilitation weiter zu verbessern und den Patienten noch schneller mobil zu machen“, sagt Siebert mit Blick auf den DKOU 2018. „Die Endoprothetik ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie die Digitalisierung die Medizin für den Patienten verbessert“. Über diese und weitere Fortschritte in der Endoprothetik berichten Experten auf einer Pressekonferenz im Rahmen des DKOU 2018. Dort erzählen auch zwei Patienten von ihrer persönlichen Endoprothesen-Erfahrung.

Kongress-Pressekonferenz zum DKOU 2018
Mittwoch, 24. Oktober 2018, 12:30 bis 13:30 Uhr
Messe Berlin, Eingang Süd, Halle 6.3, Raum 411

„Digitalisierung in der Endoprothetik“, Prof. Dr. Dr. Werner Siebert
„Ob Unfall oder Verschleiß: So haben Kunstgelenke uns im hohen Alter wieder mobil gemacht“, Patientenerfahrungen

Vorab-Pressekonferenz zum DKOU 2018
Mittwoch, 17. Oktober 2018, 11:00 bis 12:00 Uhr
Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz, Berlin, Raum IV

Digitalisierung in O und U: Die Chancen nutzen, aber die Verantwortung bleibt beim Arzt, Dr. Gerd Rauch

Kongress-Pressekonferenz zum DKOU 2018
Donnerstag, 25. Oktober 2018, 12:30 bis 13:30 Uhr
Messe Berlin, Eingang Süd, Halle 6.3, Raum 411

Wie die Digitalisierung hilft, neue Versorgungskonzepte in O und U zu entwickeln, Dr. Johannes Flechtenmacher

Quelle: DKOU-Presse

TI-Fristverlängerung und mehr Geld für größere Praxen

Berlin –  Ärzte und Psychotherapeuten haben ein halbes Jahr mehr Zeit für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur. „Damit besteht endlich Gewissheit, dass Praxen ab Januar nicht schuldlos in Regress genommen werden“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Ferner teilte er mit, dass größere Praxen mehr Geld für die Anbindung erhalten.

Anschluss muss bis Jahresende bestellt sein

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat diese Woche angekündigt, die Frist bis 30. Juni 2019 zu verlängern. Allerdings müssen Praxisinhaber bis Ende dieses Jahres zumindest einen Anschluss bestellt haben. Der Online-Abgleich der Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wird dann ab 1. Juli 2019 Pflicht.

„Die Entscheidung war längst überfällig. Nun kommt es auf die genaue Gesetzesformulierung an“, betonte Kriedel, der sich seit Monaten in der Politik für eine Terminverschiebung stark gemacht hat. Denn schon lange war klar, dass aufgrund von Lieferengpässen der Industrie der Zeitplan nicht zu halten ist. Nach Einschätzung der Betreibergesellschaft gematik werden bis Jahresende weniger als ein Drittel der Praxen an dem neuen Datennetz angeschlossen sein.

Zuschlag für größere Praxen

Die KBV konnte ferner erreichen, dass größere Praxen zur Finanzierung der Anbindungskosten an die Telematikinfrastruktur (TI) einen Komplexitätszuschlag bekommen. Der Zuschlag wird zusätzlich zu der Pauschale für die Erstausstattung gezahlt und soll den besonderen Aufwand für die Einbindung weiterer stationärer Kartenterminals abdecken.

Der Komplexitätszuschlag kann ab Oktober durch die Kassenärztlichen Vereinigungen ausgezahlt werden. Der Anspruch gilt rückwirkend auch für berechtigte Praxen, die bereits die Pauschale für die Erstausstattung erhalten haben und an die TI angeschlossen sind.

Bis zu 460 Euro mehr

Die Vereinbarung, die die KBV dazu mit dem GKV-Spitzenverband getroffen hat, sieht konkret vor, dass Praxen mit mehr als drei Ärzten und/oder Psychotherapeuten einmalig 230 Euro erhalten und Praxen mit mehr als sechs Ärzten und/oder Psychotherapeuten einmalig 460 Euro. Grundlage für die Ermittlung der Anzahl der Ärzte in der Praxis ist deren Tätigkeitsumfang laut Zulassungs- und Genehmigungsbescheid (kumuliertes Vollzeitäquivalent).

Die KBV hatte sich für höhere Erstattungsbeträge eingesetzt, da die Einbindung mehrerer stationärer Kartenterminals einen besonderen Aufwand bedeutet. Nach der TI-Finanzierungsvereinbarung können Praxen mit vier bis sechs Ärzten oder Psychotherapeuten zwei Terminals erhalten, noch größere Praxen drei Terminals.

Quelle: KBV