Archiv für den Monat: September 2018

Zi-Analyse zur Versorgung bei rheumatoider Arthritis

Berlin – Mit welchen Medikamenten werden Patienten behandelt, bei denen erstmals eine Rheumatoide Arthritis (RA) festgestellt wurde? Dieser Frage gingen Autoren für eine Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) zum ersten Mal für ganz Deutschland nach.

Entzündungshemmende Medikamente aus der Wirkstoffgruppe der DMARDs nehmen eine Schlüsselrolle bei der Therapie ein. Die Zi-Studie mit Daten aus den Jahren 2009 bis 2015 zeigt, dass bei etwa 44 Prozent der RA-Patienten im ersten Jahr nach Diagnosestellung DMARDs eingesetzt werden. Jüngere Patienten erhalten diese dabei in knapp 53 Prozent der Fälle, während ältere Patienten bevorzugt Glukokortikoide erhalten. Bei gemeinsamer Betreuung neu erkrankter RA-Patienten durch Rheumatologen und Hausärzte wird eine sehr hohe Versorgungsrate mit DMARDs von fast 80 Prozent erreicht. Dies zeigt: Je früher ein Rheumatologe in die Behandlung eingebunden wird, desto eher kommen DMARDs zum Einsatz.

Regionale Unterschiede bei der Verordnung, beispielsweise in Hamburg

Die Analyse geht auch der Frage regionaler Unterschiede im Verordnungsverhalten nach. Hierzu schreiben die Autoren unter anderem: „Mit 29 beziehungsweise 2,4 Prozent fanden sich die nied­rigsten Verordnungsanteile von Rheumatologen in Schleswig-Holstein und Hamburg. Hamburg zeichnete sich insgesamt durch ein auffallend anderes Verordnungsmuster von DMARDs aus. Knapp die Hälfte aller DMARD-Verordnungen (47 Prozent) stammte von Hausärzten oder hausärzt­lichen Internisten, und im Gegensatz zu allen anderen KV-Bereichen spielten andere Fachinternisten als Rheumatologen (27 %) sowie Orthopäden (17 %) eine nennenswerte Rolle bei der Verschreibung von DMARDs.“

Zur Erklärung wird ergänzt: „Neben Hausärzten, die in Hamburg vorwiegend die Basistherapie bei RA verantworten, gibt es hier Fachinternisten und Orthopäden, die mit rheumatologischem Schwerpunkt, aber ohne offizielle Facharzt- beziehungsweise Zusatzbezeichnung einer Ärztekammer arbeiten. Diese Schwerpunkttätigkeit lässt sich in den Arzneiverordnungsdaten jedoch nicht […] ableiten, und die Ärzte werden nach ihrer ursprünglichen Facharztbezeichnung gruppiert. Dass dennoch eine spezialisierte Behandlung stattfindet, wird durch die in Hamburg vergleichsweise hohe Ver­ordnungsprävalenz von DMARDs gesamt wie auch bDMARDs unterstützt.“

Keine Informationen zu konservativen Behandlungsmethoden

Auch mit weiteren therapeutischen Optionen befasst sich die Studie. Hierzu heißt es: „Da der Datenkörper keine Informa­tion zu konservativen Behandlungsmethoden wie Physio- oder Ergotherapie enthält, konnte die Bedeutung dieser Therapiemaßnahmen bei Patienten mit inzidenter RA nicht unter­sucht werden. Bei einem Teil der Patienten ohne DMARD-Verordnung könnten diese kon­servativen Behandlungsmethoden jedoch zunächst die Therapie der Wahl gewesen sein, wenn in Einklang mit der Leitlinie zunächst keine DMARD-Verordnung notwendig war.“

IQWiG: Nutzenbewertung für Biologika

Berlin/Ratzeburg – Bereits zum zweiten Mal hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) eine umfangreiche Nutzenbewertung für eine Substanzklasse in der Rheumatherapie vorgelegt, die Biologika. Während 2013 nur der Einsatz in der Zweitlinientherapie untersucht wurde, ging es bei der Auswertung im Juni 2016 auch um die Erstlinie. Außerdem wurden Biologika untereinander verglichen.

Das Ergebnis des jetzt veröffentlichten Vorberichts: Für drei der im Bericht unterschiedenen Therapiesituationen lassen sich Anhaltspunkte für Vor- oder Nachteile einzelner Wirkstoffe gegenüber anderen Biologika ermitteln, allerdings nur in wenigen patientenrelevanten Endpunkten. Zur medikamentösen Behandlung werden unter anderem erkrankungsmodifizierende Antirheumatika (Disease-Modifying Antirheumatic Drugs, DMARD) eingesetzt, die anders als Entzündungshemmer in den Erkrankungsmechanismus selbst eingreifen. Biotechnologisch hergestellte DMARD (bDMARD), sogenannte Biologika, werden aus Zellkulturen gewonnen.

Für drei Therapiesituationen Fazit gezogen

Seit der Zulassung der ersten Biologika sind etwa 18 Jahre vergangen. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das IQWiG mit einer Nutzenbewertung von Biologika im Vergleich untereinander beauftragt, und zwar in der Erstlinientherapie und in weiteren Therapielinien. Dazu wurden 120 relevante Studien ausfindig gemacht. Für vier von sieben Therapiesituationen ist die Datenlage dennoch unzureichend. Da es nach wie vor kaum Studien gibt, in denen Biologika direkt miteinander verglichen werden, hat das Institut zahlreiche indirekte Vergleiche angestellt, bei denen der Nutzen und Schaden der Biologika über die jeweiligen Vergleichstherapien der Einzelstudien zueinander in Beziehung gesetzt wird. „Doch auch noch so akribische indirekte Vergleiche können Langzeitstudien und direkte Vergleiche nicht vollständig ersetzen“, erklärt Beate Wieseler, Leiterin des Ressorts Arzneimittelbewertung im IQWiG. „Wenn man bedenkt, wie häufig Rheuma ist, wie sehr die Betroffenen unter der Krankheit leiden und wie lange diese Wirkstoffe nun schon auf dem Markt sind, ist dieser Mangel nicht nachzuvollziehen.“

Zum IQWIG-Bericht zu Biologika                                                                                   

Der Beginn der Biologika-Ära im Jahre 2000 mit der Zulassung von Infliximab und Etanercept als TNF-alpha-Inhibitoren  hat eine „Therapierevolution“ in der Versorgung von Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen eingeleitet. Bei Versagen einer DMARD-Therapie mit Methotrexat, Leflunomid und anderen gibt es weitere erfolgreiche Therapieoptionen. Über 13 weitere Wirkstoffe sind seitdem hinzugekommen, aktuell zusätzlich die JAK-Kinase-Inhibitoren. Diese Entwicklung ist bahnbrechend, aber in der Menge auch unübersichtlich. Leider kann uns von den Fachgesellschaften wenig Hilfe für unsere tägliche Arbeit angeboten werden, da es kaum Head-to-Head-Studien gibt. Wir müssen uns an die Therapieleitlinien der RA, PsA und axSpA halten und so lange von unseren eigenen Erfahrungen profitieren, bis wir übergeordnete Informationen erhalten.

Zufriedenheit mit Orthopäden steigt

München/Berlin – Die Zufriedenheit von Patienten mit ihren Orthopäden ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung von knapp 125.000 Online-Bewertungen, die in den letzten vier Jahren auf dem Arztempfehlungsportal jameda veröffentlicht wurden. So vergaben Patienten für die Zufriedenheit mit ihren Orthopäden im Jahr 2015 auf einer Schulnotenskala von 1 bis 6 noch eine Durchschnittsnote von 2,07. Im Jahr 2018 bewerteten sie ihre Ärzte mit der Note 1,96. Damit liegen die Orthopäden jedoch weiterhin unter dem bundesweiten Durchschnitt von 1,77, der über alle Fachgruppen hinweg erhoben wurde.

Vor allem hinsichtlich des Vertrauensverhältnisses sind aus Patientensicht Verbesserungen zu verzeichnen: Im Jahr 2018 bewerteten Patienten dieses mit der Note 2,0 im Vergleich zu einer 2,12 im Jahr 2015. Und auch in Bezug auf die Zeit, die sich Orthopäden für ihre Patienten nehmen, konnten die Mediziner punkten. Im Durchschnitt vergaben Patienten hierfür 2018 die Note 2,02, im Jahr 2015 nur die Note 2,15.

Terminmanagement aus Patientensicht noch ausbaufähig

Verbesserungsbedarf besteht aus Patientensicht nach wie vor hinsichtlich der Wartezeit in Orthopädiepraxen. Mit einer Note von 2,20 liegen orthopädische Praxen hierbei unter dem bundesweiten Durchschnitt von 1,99. Ähnlich beurteilen Patienten auch die Wartezeit auf einen Termin: Während diese über alle Fachgruppen hinweg mit einer 1,83 bewertet wird, vergeben Orthopädiepatienten nur eine durchschnittliche Note von 2,04. Um die Zufriedenheit ihrer Patienten diesbezüglich zu erhöhen, könnten Orthopäden demnach ihr Terminmanagement und somit auch die Wartezeiten optimieren.

Online-Terminvergabe steigert Patientenzufriedenheit

Auffallend ist, dass Patienten, deren Ärzte eine Online-Terminvergabe anbieten, insgesamt und insbesondere in Bezug auf das Zeitmanagement der Praxen zufriedener sind. Auch bei Orthopäden lässt sich dieser Trend deutlich erkennen: Orthopäden mit einer Online-Terminvergabe erhalten von ihren Patienten durchschnittlich die äußerst gute Gesamtnote 1,49. Ihre Kollegen, die dieses Angebot nicht zur Verfügung stellen, werden hingegen nur mit einer 2,04 bewertet. Insbesondere mit der Wartezeit auf einen Termin scheinen Orthopädiepatienten dann zufriedener zu sein, wenn die Möglichkeit zur Online-Buchung besteht (1,58 bzw. 2,07). Dies könnte damit zusammenhängen, dass Patienten bei Ärzten, die ihre Termine online zur Buchung anbieten, sofort sehen können, wann der nächste Termin frei ist.

OrthinformDigitalisierungsangebote: Kostenfrei testen

Die digitale Terminbuchung mit nur einem Klick ist nicht nur für den Patienten ein hilfreiches Mittel, um jederzeit schnell und einfach einen Arzttermin zu vereinbaren. Auch für den Arzt und sein Praxispersonal bildet ein Online-Buchungssystem einen erheblichen Zugewinn für ein effektiveres Praxismanagement.

Das BVOU-Patientenportal Orthinform bietet Patienten neben einer fundierten Informationsplattform mittels der Arzt- und Kliniksuche die Möglichkeit, einen geeigneten Spezialisten in ihrer Nähe zu finden und auch unmittelbar online einen Termin zu vereinbaren. Den dafür notwendigen Button können BVOU-Mitglieder über die Websoftware samedi schnell und einfach in ihr Profil integrieren.

Mit samedi bieten bereits über 500 Orthopäden und Unfallchirurgen ihren Patienten eine verbindliche 24/7 Online-Terminbuchung und SMS-Terminerinnerungen. BVOU-Mitglieder erhalten ein exklusives Kennenlern-Angebot: Das BASIC-Paket erhält man im ersten Jahr kostenlos.

Den Gemeinschaftsgedanken leben

Der Auf- und Ausbau des Patienteninformations- und Arztsuchportals Orthinform ist dem Vorstand des BVOU und dem Projektteam um Dr. Angela Moewes ein großes Anliegen. Mit Orthinform will der Berufsverband nach innen den Gemeinschaftsgedanken in O&U leben („Das WIR der starken Individuen“) und nach außen die Themenführerschaft im Internet zu Fragen rund um Gesundheit und Erkrankungen des Bewegungsapparates übernehmen.

Leserbrief zur Patientenzufriedenheits-Statistik

In die aktuelle Debatte um das Arztsuch- und Bewertungsportal Jameda sind viele Facharztgruppen involviert. Sie schreiben auch dem BVOU, wie ein Leserbrief von Dr. Peter Gorenflos zeigt, Gesichts- und Kieferchirurg in Berlin:

„In dem Link ‘Pressecenter, Die Medien über Jameda’ wirbt das Portal mit Ihrem Artikel, denn mit dieser Publikation erscheint man seriös und erweckt den Eindruck großer Akzeptanz bei der Ärzteschaft und in der Öffentlichkeit. Natürlich schmeichelt das einer Facharztgruppe, wenn die Aussage, dass die Patientenzufriedenheit steigt, auch noch statistisch untermauert wird.

Ein wichtiger Aspekt bleibt dabei aber völlig unberücksichtigt. Der ZEIT-Artikel vom 18. Januar diesen Jahres und beliebige Stichproben beweisen, dass zahlende Ärzte bei Jameda besser abschneiden, als zwangsrekrutierte Kollegen, die sich laut Jameda und entgegen des Urteils des BGH vom Februar dem Portal nicht entziehen dürfen. Bewertungsdurchschnitte zu manipulieren, indem man Negativ-Bewertungen bei Kunden blockiert und bei Nicht-Kunden durchwinkt, ist die einfachste Sache der Welt, denn es liegt alleine im Ermessen des Portalbetreibers, ob der äußerst dehnbare Sachverhalt einer Schmähkritik oder Tatsachenbehauptung vorliegt, beides obsolet. Jetzt werden die zwangsrekrutierten Kollegen unter Druck gesetzt, Jameda-Kunde zu werden, um eine Rufschädigung zu vermeiden, ein klarer Fall digitaler ‘Schutzgelderpressung’, wie das die Rechtsanwältin der Kölner Dermatologin Astrid Eichhorn formulierte.

Die Statistik von Jameda in Sachen Patientenzufriedenheit, die in den letzten vier Jahren angeblich zugenommen habe, wirft also die entscheidende Frage auf: wie viele Orthopäden haben dem Erpressungsdruck des Portals in den letzten vier Jahren nachgegeben, denn von den Kammern werden sie ja im Stich gelassen. In dem Augenblick, wo sie Jameda-Kunden werden, verbessern sich die Bewertungs-Durchschnitte ganz von alleine, dafür zahlt man in Wirklichkeit und jeder Kollege weiß das auch! In gewisser Weise ist das verzeihlich, da sich die Kammern seit 10 Jahren Jameda gegenüber erklärungsbedürftiger Weise merkwürdig permissiv verhalten. Aber es ist der falsche Weg, denn sobald man Kunde ist, übervorteilt man seine Kollegen, die sich weigern, sich von schlechten Bewertungen freizukaufen, also auf ihrer Integrität bestehen. Besser wäre es, den Kammern Druck zu machen, damit sie gegen Jameda juristisch vorgehen.

Die eigentliche Frage lautet also nicht, ob die Patienten im genannten Zeitraum zufriedener geworden sind, sondern wie viele Orthopäden in diesem Zeitraum Jameda-Kunde geworden sind. Das statistische Ergebnis ist nämlich exakt das gleiche nur hätten wir es einmal mit der Verbesserung des Rufes der Facharzt-Gruppe zu tun, z.B. Dank verbesserter Qualität, bei der anderen – wahrscheinlicheren – Variante, mit der zunehmenden Kapitulation vor einem Portal, das immer stärker unter öffentlichen Druck gerät, wegen des schwerwiegenden und wohlbegründeten Verdachts, sein Geschäftsmodell auf unlauterem Wettbewerb zu begründen.“

Quellen: jameda, samedi

BVOU, Miller, Berufsverband

MEDI-Spitzenkandidat Miller unterstützt Spahn-Vorstoß

Stuttgart – In der aktuellen Diskussion um die doppelte Widerspruchslösung bei der Organspende lobt Dr. Wolfgang Miller, niedergelassener Orthopäde und Unfallchirurg und Spitzenkandidat für die diesjährigen Ärztekammerwahlen im Südwesten, Minister Spahns Engagement.

„Unregelmäßigkeiten in der Vergangenheit und Vergütungsfragen sind nicht der Hauptgrund dafür, dass wir in Deutschland zu wenig Organspender haben“, ist Miller überzeugt. „Der eigene Tod passt für die meisten Menschen einfach nicht zum Leben und wird verdrängt.“

Da helfen auch keine Appelle, so Miller. „Die Kampagnen der letzten Jahre haben nichts bewirkt“, bilanziert er und ergänzt mit Blick auf andere europäische Länder: „Viele unserer Nachbarn haben Erfahrung mit der Widerspruchslösung. Sie ist, basierend auf einem solidarischen Prinzip, ein Geschenk für Spender und Empfänger gleichermaßen. Das ist, davon bin ich zutiefst überzeugt, der richtige Weg. Danke an Jens Spahn für diesen mutigen Schritt.“

Die Ärzteschaft müsse das Thema in allen Facetten diskutieren und weitertragen. „Wir haben in der Vergangenheit mit der Diskussion um die ärztliche Sterbebegleitung ein ähnlich heißes Eisen angepackt“, erinnert der Facharzt, der in Leinfelden-Echterdingen niedergelassen und Mitglied des erweiterten Vorstands von MEDI Baden-Württemberg ist. „Wir brauchen eine gut durchdachte und wasserdichte Widerspruchslösung, die fachlich, ethisch, und menschlich funktioniert.“

Dr. Wolfgang Miller ist 55 Jahre alt und gehört zu den MEDI-Gründern der ersten Stunde. Das BVOU-Mitglied kandidiert bei den Ärztekammerwahlen in Baden-Württemberg im November auf der Liste „Gemeinsame Zukunft“, der sich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte unterschiedlicher Ärzteverbände im Land angeschlossen haben.

Quelle: MEDI

DRG

„Breites Bündnis“ gegen die Krankenhäuser?

Berlin – Breites Bündnis beschließt Vereinbarung zum attraktiveren Quereinstieg in die Hausarzttätigkeit“ titelt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordhein-Westfalen laut einer Pressemitteilung vom 4. September 2018.

„Richtiger wäre wohl: ‚Enorme Abwerbeprämien für Krankenhausärzte beschlossen‘“, kritisiert Dr. Josef Düllings, Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) die gemeinsame Vereinbarung: Ministerium, Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztekammern und gesetzliche Krankenkassen wollen Klinikärzten den Wechsel in die Niederlassung mit erheblichen finanziellen Prämien attraktiver machen.

Damit sollen finanzielle Einbußen ausgeglichen werden, die durch einen solchen Quereinstieg während der Weiterbildungs- oder Erfahrungszeit entstehen könnten. Man ziele vor allem auf Allgemeininternisten, aber auch auf Fachärzte für Anästhesiologie und Chirurgie. Es locke für einen Zeitraum von zwölf bis 24 Monaten finanzielle Förderung von bis zu 9000 Euro pro Monat – getragen zur Hälfte von der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen. Die Summe könne aus Landesmitteln noch erhöht werden, wenn eine Weiterbildung oder Qualifikation in einer unterversorgten Region absolviert würde.

Auch der VKD bestätigt, dass der Hausarztmangel eine Herausforderung sei. Sie jedoch auf dem Rücken der Krankenhausversorgung bewältigen zu wollen, sei der grundfalsche Weg „Die jahrelangen Versäumnisse der Politik, die Reduzierung der Zahl der Studienplätze und jetzt die Lücken in der hausärztlichen Versorgung, all das soll offenbar auf Kosten der nordrhein-westfälischen Krankenhäuser gelöst werden. Damit würde nicht nur die Patientenversorgung gefährdet – man denke dabei zum Beispiel an die hohen Belastungen in Grippezeiten – sondern auch die Weiterbildung in den Kliniken untergraben“, so Dr. Josef Düllings.

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD) vertritt mit rund 2.250 Mitgliedern das Management fast aller deutschen Krankenhäuser einschließlich der Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen.

Quelle: Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD)