Berlin – Am 19. April 2018 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitgeteilt, dass die extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) bei Patientinnen und Patienten im Fall von durch Plantarfasciitis verursachtem Fersenschmerz nach Versagen anderer konservativer Methoden über einen Zeitraum von sechs Monaten zukünftig zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden kann. Gemessen an der „best evidence“ für diese Behandlungsmethode ist dies ein längst überfälliger Schritt.
Damit wird zwanzig Jahre nach Erscheinen der ersten randomisiert-kontrollierten Studie zur Behandlung der Plantarfasciitis durch Stoßwellentherapie diese Methode erneut zur Kassenleistung. 1998 war sie wegen mangelnder wissenschaftlicher Beweise der Wirksamkeit aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen worden.
Wie vom G-BA mitgeteilt, ist die Voraussetzung zur Therapie, dass der Fersenschmerz die gewohnte körperliche Aktivität über mindestens sechs Monate eingeschränkt hat und während dieser Zeit unterschiedliche konservative Therapieansätze wie Dehnübungen, Infiltrationsbehandlung und Schuheinlagen ohne relevante Beschwerdebesserung angewandt wurden. Das entspricht der Sichtweise aus den Anfängen der Stoßwellentherapie in den 90er Jahren, als die Stoßwelle als letzte operationsvermeidende konservative Option empfohlen wurde. Leider wird nach wie vor die Stoßwellentherapie nicht als First-line-Option gesehen. Dabei zählt sie zu den am besten untersuchten Behandlungsformen und hat weitaus mehr Evidenz zu bieten als die Einlagenversorgung und Injektionen.
Es bleibt zu hoffen, dass der Bewertungsausschuss – wenn er innerhalb der nächsten Monate über die Höhe der Vergütung der ESWT und gegebenenfalls auch über Budgetbegrenzungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab entscheidet – den Aufwand und die tatsächlichen Kosten dieser Methode berücksichtigt und die Leistung außerhalb des Regelleistungsvolumens platziert. Gerade die technische und personelle Kostenintensität dieser Methode sowie die schon jetzt sehr engen Budgetgrenzen im Fach Orthopädie und Unfallchirurgie sind von BVOU und DIGEST gegenüber der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wiederholt dargelegt worden.
Grundsätzlich untermauert aber die Entscheidung des G-BA die Stellung der ESWT als evidenzbasierte Therapiealternative innerhalb der konservativen Orthopädie.
Dr. Martin Ringeisen, Generalsekretär DIGEST
Dr. Johannes Flechtenmacher, Präsident BVOU
PD Dr. Jörg Hausdorf, Leiter AK Stoßwelle der DGOOC