Archiv für den Monat: April 2018

Zweitmeinungskonzept: Expertenberatung beim VSOU

Berlin – Seit Jahren wird diskutiert, ob Patienten zu rasch Knie- oder Hüftendoprothesen erhalten. Einige Krankenkassen haben entschieden, mit interessierten Ärzten und der Deutschen Arzt AG (DAAG) ein erweitertes Versorgungskonzept zur konservativen Alternative bei drohenden Operationen anzubieten. Informationen rund um das Thema erhalten Mitglieder direkt am BVOU-Stand auf der Jahrestagung des VSOU 2018. Dort wird Jeannine Hauke von der Deutschen Arzt AG an allen Kongresstagen von 10.00 bis 15.00 Uhr für Anfragen und Beratung zur Verfügung stehen.

Die DAAG entwickelt  besondere Versorgungskonzepte von Ärzten für Ärzte mit dem Ziel der bestmöglichen Patientenversorgung. Sie sehen vor, dass Patienten mit dem Wunsch beziehungsweise Vorschlag zu einer Totalendoprothesen-Implantation bei Coxarthrose oder Gonarthrose oder zu einer Wirbelsäulenoperation fachärztlich untersucht und beraten werden. Gemeinsam entscheiden sie gegebenenfalls, alternative Behandlungskonzepte auszuprobieren, um eine drohende Operation zu verzögern oder möglicherweise ganz darauf zu verzichten.

Ein Webinar im Rahmen des BVOU Study Club zu diesem Thema ist im Archiv des BVOU Study Clubs zu finden.

Begleitet wird die konservative Alternative durch fachärztliche Untersuchungen, die zum Teil durch eine Video-Sprechstunde ersetzt werden können.

Informationsmaterial kann schon vorab heruntergeladen werden.

Ärzte im BVOU Study Club 2016

BVOU Study Club: Die Webinare 2018 im Überblick

Berlin – Das E-Learning-Portal des BVOU eröffnet Verbandsmitgliedern die Möglichkeit, sich einfach und schnell überall und jederzeit fortzubilden. Ab April bietet der BVOU Study Club erneut ein vielfältiges Webinarprogramm, das einen Einblick in verschiedene Bereiche der konservativen sowie operativen Therapie in Orthopädie und Unfallchirurgie gibt.

Die Live-Webinare finden jeweils am Mittwoch statt und geben Gelegenheit, bis zu drei CME-Punkte zu erwerben. Die Teilnahme an den Online-Fortbildungen ist für alle BVOU-Mitglieder kostenfrei. Die Anmeldung zum Webinar erfolgt mithilfe der Logindaten aus dem BVOU.net. 

Einen Überblick über die Online-Kurse 2018 finden Sie hier:

 

 

 

Behandlungsfehler im Promillebereich

Berlin – Die ärztlichen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen haben im Jahr 2017 bundesweit 7.307 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen, etwas weniger als im Vorjahr (7.639). Die Zahl der Anträge lag 2017 bei 11.100. Die durchschnittliche Bearbeitung der Anträge beläuft sich auf etwa 16 Monate. Das berichtete heute Kerstin Kols, Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, im Rahmen einer Pressekonferenz der Bundesärztekammer (BÄK).

Was die 2017 entschiedenen Fälle betraf, so wurde in 2.213 Fällen, also knapp einem Drittel, ein Behandlungsfehler bejaht. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen geführt hatten, waren Knie- und Hüftgelenksarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. Bei Gonarthrose wie Koxarthrose wurden 2017 jeweils 262 Anträge auf einen Behandlungsfehler bestätigt – von 1.783 als begründet eingestuften. Bei Unterschenkel- und Sprunggelenksfrakturen waren es 167. Es folgten bestätigte Behandlungsfehlervorwürfe im Zusammenhang mit Unterarmfrakturen (165) und lumbalen Bandscheibenschäden (149).

In O und U entsteht leichter ein Fehlerverdacht als in anderen Fächern

Dass Diagnosen aus den Fachgebieten Chirurgie sowie Orthopädie und Unfallchirurgie am häufigsten zu Anträgen führten, sei quasi „ganz natürlich“, befand Kols. Denn nach einem Armbruch oder einem Hüftgelenksersatz könne ein Patient leichter als in anderen Fällen das Gefühl entwickeln, das Ergebnis sei nicht so wie erwartet. Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, ordnete die erneut sehr niedrigen Daten ein. „Der Arztberuf ist ein äußerst gefahrengeneigter Beruf“, sagte er. „Einhundertprozentige Sicherheit kann es nicht geben. Und nicht jeder therapeutische Misserfolg ist ein Behandlungsfehler.“ Ein sachlicher und differenzierter Umgang mit Fehlern, wie er auch mit der Behandlungsfehlerstatistik erfolge, sei wichtig.

Crusius: Fehlerzahl im Promillebereich

Crusius verwies zudem darauf, dass das Statistische Bundesamt für 2016 rund 19,5 Millionen Behandlungsfälle in deutschen Krankenhäusern gezählt habe. Hinzu kämen rund eine Milliarde Arztkontakte jährlich in den Praxen: „Gemessen an dieser enormen Gesamtzahl der Behandlungsfälle liegt die Zahl der festgestellten Fehler Gott sei Dank im Promillebereich.“ Das gelte im Übrigen auch für die von Seiten der Krankenkassen ermittelten Daten.

Der Vorsitzende der Ständigen Konferenz geht davon aus, dass in Deutschland jährlich bis zu 40.000 Behandlungsfehlervorwürfe erfasst werden, und zwar rund 10.000 durch die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen und rund 10.000 durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Weitere kommen nach seinen Worten durch Gerichtsverfahren und direkte Verfahren bei den Haftpflichtversicherern hinzu. Dabei würden Vorgänge sicher auch doppelt erfasst.

Kostenfreies Angebot für Patienten

Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen gehen auf Antrag mit Hilfe von ärztlichen Gutachtern Behandlungsfehlervorwürfen von Patienten nach. Grundlage einer Prüfung ist, dass alle Beteiligten damit einverstanden sein müssen. Die Widerspruchsquote liegt derzeit bei rund 25 Prozent. Das Verfahren ist für Patienten kostenfrei. Die Kosten teilen sich die Ärztekammern und die Haftpflichtversicherer. Nach Angaben von Kols kommt es in rund 85 Prozent der Fälle, in denen ein Behandlungsfehler festgestellt wurde, zu einer außergerichtlichen Befriedung ohne Verfahren.

Der BVOU wird sich im nächsten Newsletter am 11. April ausführlicher mit den aktuellen Daten aus der BÄK-Statistik befassen und diese kommentieren.

Nichtzahler in der GKV kosten Milliarden

Berlin – Es geht nicht um Peanuts, sondern um Milliardenbeiträge: Rund ein Drittel der sogenannten Auffangversicherten zahlt keine Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Über mehrere Jahre hat dies zu einem Fehlbetrag von mehr als zehn Milliarden Euro geführt. Zum Vergleich: Das Bundesfamilienministerium hatte zuletzt einen Jahresetat von 9,2 Milliarden Euro. Auf dieses Problem wies kürzlich Prof. Rainer Schlegel hin, Präsident des Bundessozialgerichts. Er war einer der Referenten bei der wissenschaftlichen Tagung „Zwischen den Säulen – Grenzfragen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung“ des Instituts für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht.

Hintergrund: 2007 wurde per Gesetz eine Krankenversicherungspflicht für alle eingeführt. Sogenannte Auffangversicherte sind Menschen, die bis dahin keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hatten und nicht freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung abgesichert waren. Sie wurden bei einer Mitgliedschaft in der GKV zur Beitragszahlung und auch zu Zinszahlungen verpflichtet, wenn sie säumig sind.

Theoretisch können die Krankenkassen den Versicherungsschutz von dauerhaft säumigen Zahlern auf ein Minimum reduzieren, nämlich auf den von Notfallbehandlungen. Darauf verwies bei der Tagung Nico Schumann, Fachbereichsleiter Zahlungsverkehrskonten/Vollstreckung bei der Betriebskrankenkasse BKK VBU. Doch dies erfordert nach seinen Worten umfangreiche Vorprüfungen. Außerdem können nach seinen Worten behandelnde Ärztinnen und Ärzte beim Einlesen der Krankenversichertenkarte nicht erkennen, dass ein Patient nur als Notfall behandelt werden darf.

Der Präsident des Bundessozialgerichts kritisierte im Zusammenhang mit den Milliardenschulden den Gesetzgeber: Wer Beitragspflicht vorschreibt, hat sich seiner Überzeugung nach auch darum zu kümmern, woher das Geld kommen soll – und zur Not einzuspringen. Es könne nicht sein, dass hier ein Sonderopfer aller GKV-Versicherten verlangt werde, so Schlegel. Dieser Hinweis ist aus seiner Sicht relevant, weil es Überlegungen gibt, auch eine Rentenversicherungspflicht für alle einzuführen. Dass auch die privaten Krankenversicherungen unter Nichtzahlern leiden, die sich nach der Gesetzesänderung versichern mussten, wurde ebenfalls angesprochen.

Rheumahand

Orthopädische Rheumatologie: Da geht doch was

Ratzeburg – „Da geht doch was in der Orthopädischen Rheumatologie“, möchte man derzeit sagen. Zahlt sich regelmäßiges Diskutieren und Verhandeln also doch aus? Haben es die großen „Player“ im Gesundheitswesen endlich erkannt, dass ohne Orthopäden und Orthopädische Rheumatologen eine Verbesserung der Versorgungslandschaft Rheuma in Deutschland nicht möglich ist? Die Patientenorganisationen Deutsche Rheuma-Liga und Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew haben seit Jahren vehement eine solche Kooperation eingefordert.

ASV: Infoveranstaltung am 13. Juni in Hamburg

Die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist am Start. Die Orthopädischen Rheumatologen gehören unter bestimmten Voraussetzungen zum Kernteam. Die entsprechenden Kollegen sollten sich vor Ort bei dem Teamleiter (Internistischer Rheumatologe) einbringen. Wir planen dazu eine weitere Informationsveranstaltung am 13. Juni 2018 in Hamburg. Bitte merken Sie sich diesen Termin, Einladungen folgen.

Rheumavorverträge in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz

Rheumavorverträge sind in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz unterzeichnet, mit den Orthopäden auf Stufe 1 mit den Hausärzten, mit den engagierten Orthopädischen Rheumatologen auf Stufe 2 mit den Internistischen Rheumatologen. Unsere „local heroes“ vor Ort, Dr. Wolfgang Böker und Dr. Philipp Bolze, werden sicher in Kürze über ihre Erfahrungen berichten.

Schleswig-Holstein: Neue Vereinbarung rheumatologische Versorgung

Ganz aktuell: Für Schleswig-Holstein gibt es ab dem III. Quartal eine neue Vereinbarung zur rheumatologischen Versorgung. Orthopädische Rheumatologen dürfen teilnehmen, wenn ein zehnprozentiger Anteil an rheumatologischer Betreuung (GOP 18700 EBM) an der Gesamtzahl des Arztes im jeweiligen Quartal gegeben ist oder aber mindestens 150 Rheumafälle (GOP 18700 EBM) versorgt worden sind.

Nach Darstellung von Dr. Ralph Ennenbach, dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Schleswig-Holstein, bleibt die Förderung nach der alten Regelung mit einer HVM-Stützung bei 15 Euro bei zehnprozentigem Anteil für das II. Quartal erhalten. Meine Eingabe, bei entsprechenden Sitzungen der KV Schleswig-Holstein zusätzlich über die ADO rheumatologisch fortgebildete Orthopäden (RhefO) einzubeziehen, wurde auf Intervention des internistischen Vertreters zunächst zurückgestellt. Aktuell würden zehn der 25 Orthopädischen Rheumatologen in Schleswig-Holstein von dieser neuen Vereinbarung, deren Inhalte mir noch nicht bekannt sind, profitieren. Aber es sollte für die übrigen Kollegen ein Ansporn sein, die Zehn-Prozent-Hürde zu überspringen. Die Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen haben immens lange Wartezeiten bei Internistischen Rheumatologen. Wir haben alle Voraussetzungen, Rheuma früh zu erkennen und früh zu behandeln!

Ärztetag in Erfurt: Hürde für die Orthopädische Rheumatologie

Die unter Federführung von Prof. Wolfgang Rüther eingebrachten und gegen große  Widerstände vor der Bundesärztekammer verteidigten Regelungen zur Orthopädischen Rheumatologie in der Muster-Weiterbildungsordnung (M-WBO) müssen beim kommenden Deutschen Ärztetag im Mai in Erfurt die vorletzte Hürde nehmen, um dann auch vor den Landesärztekammern zu bestehen. Die Lerninhalte der neuen Weiterbildung wollen Prof. Rüther und ich im Rahmen eines Curriculums zusammenfassen und dann ab 2019 in Fortbildungseinheiten anbieten.

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädische Rheumatologie (DGORh) hat am 3. März 2018 ihr Intensivmeeting in der Vitos Klinik in Kassel abgehalten. Zum zweiten Mal waren auch die konservativen Inhalte neben den operativen Versorgungen ein großes Thema. Über die neue Leitlinie zum spezifischen Rückenschmerz berichtete Dr. Hans-Gottfried Klärner aus Lindau, über die frühe Diagnostik, frühe Therapie und innovative Therapie entzündlich rheumatischer Erkrankungen referierten Dr. Philipp Bolze aus Ludwigshafen, Dr. Thomas Gräber aus Gütersloh und ich. Zum Abschluss wurden zwei verdiente Kollegen aus dem Umfeld von Kassel in den Ruhestand verabschiedet. Dr. Burkhard Mai als Leiter der Abteilung Orthopädische Rheumatologie an der Vitos Klinik sowie Dr. Hermann Uhlig aus Lohfelden, der sich in seiner Niederlassung speziell um die Rücken seiner Patienten verdient gemacht hat und hierüber auch wissenschaftlich tätig war. Eine sehr schöne Veranstaltung mit noch familiärem Charakter – auf ein Neues 2019 in Hannover.

Wichtige Termine in den nächsten Monaten:

26.04.: Rheuma-Refresher (VSOU Baden-Baden)

27.04.: ADO Zert Kurs II zum RhefO (VSOU Baden-Baden) 

28.04. ADO Zert Kurs III zum RhefO (VSOU Baden-Baden)

1./2.06. ORFA I und II in Berlin (Fortbildung Orthopädisch-Rheumatologische Fachassistentin)

15/16.06. ORFA III und IV in Berlin

13.06. in Hamburg: Orthopädenstammtisch zur ASV Rheuma