Die fortschreitende Digitalisierung der Medizin durch Röntgen-PACS-Systeme, elektronische Patientenakten und OP-Planungssoftware revolutioniert Behandlungsabläufe – bringt jedoch gleichzeitig neue Cyberrisiken mit sich. Ein kompletter Ausfall der IT-Infrastruktur kann den Betrieb orthopädischer Praxen und unfallchirurgischer Ambulanzen zum Stillstand bringen und sowohl die Patientenversorgung als auch die wirtschaftliche Existenz gefährden.
Cybergefahren für Orthopäden und Unfallchirurgen
Orthopädische Praxen und unfallchirurgische Ambulanzen verfügen über umfangreiche Datenbestände aus bildgebenden Verfahren, komplexe OP-Planungssoftware und detaillierte Prothesen-Datenbanken mit hochsensiblen Patienteninformationen. Hinzu kommen oft jahrelange Behandlungsverläufe, Röntgenbilder, MRT-Aufnahmen und detaillierte Operationsberichte. Da diese medizinischen Daten auf dem Schwarzmarkt einen außergewöhnlich hohen wirtschaftlichen Wert haben, sind sie ein beliebtes Angriffsziel für Cyberkriminelle.
So greifen Cyberkriminelle medizinische Einrichtungen an
Moderne Cyberattacken nutzen immer ausgefeiltere Techniken. Zu den derzeit häufigsten Angriffsmethoden zählen:
Phishing: Authentisch wirkende E-Mails von vermeintlichen Medizintechnik-Herstellern oder Praxissoftware-Anbietern leiten auf Fake-Webseiten weiter, auf denen Zugangsdaten unrechtmäßig erlangt werden.
Schadcode-Infizierung: Kriminelle schleusen Malware über verschiedene Wege in die Praxissysteme ein. Dies geschieht beispielsweise durch gezielte Hackerangriffe auf die Netzwerkinfrastruktur, infizierte E-Mail-Anhänge oder durch USB-Sticks mit Schadcodebefall, die unbedacht an Praxiscomputer angeschlossen werden.
Ransomware: Kriminelle verschlüsseln das gesamte IT-System der Praxis und fordern Lösegeld für die Freigabe der Daten.
Beim Cyberschutz nicht außer Acht zu lassen sind allerdings auch die eigenen internen menschlichen Fehlerquellen: Oftmals sind es unbeabsichtigte Handlungen des Praxispersonals, die Sicherheitslücken schaffen: etwa das Öffnen verdächtiger E-Mail-Anhänge, die Verwendung unsicherer Passwörter oder das unachtsame Surfen im Internet. Diese Schwachstellen unterstreichen die Notwendigkeit regelmäßiger Cyber-Sicherheitsschulungen für das gesamte Praxisteam.
Cyberangriff in der Praxis – ein realistisches Szenario
Montagmorgen, 7:45 Uhr. Die ersten Patientinnen und Patienten sind schon da, das Praxisteam startet die Systeme. Doch statt des gewohnten Login-Bildschirms erscheint nur eine kryptische Erpressungsnachricht: Ihre gesamte IT wurde verschlüsselt. Röntgenbilder, OP-Planungen, die digitale Patientenakte – alles blockiert. Ein Zugriff ist nicht mehr möglich.
Im Wartezimmer stauen sich die Patienten, geplante Eingriffe müssen abgesagt werden. OP-Termine in der Tagesklinik werden verschoben. Die Telefone stehen nicht still. Während die Patienten informiert werden, beginnt die aufwendige Schadensanalyse durch externe IT-Forensiker. Zeitgleich laufen rechtliche Abstimmungen an: Datenschutzbehörden müssen benachrichtigt werden, Patienten erhalten Informationsschreiben, eine spezialisierte Anwaltskanzlei wird eingeschaltet.
Dann die Frage: Zahlen, oder nicht? Die Erpresser fordern einen fünfstelligen Betrag in Kryptowährung. Parallel entstehen erste Gerüchte in der Presse – die Praxis wird mit Datenschutzversagen in Verbindung gebracht.
Was ein Cyberangriff kosten kann:
- IT-Dienstleistungen: Ermittlung der Schadenursache und Schließung der Sicherheitslücke: einzelfallabhängig, aber zumeist mindestens 5.000 Euro
- Lösegeld: Von Tätern regelmäßig in 4- bis 5-stelliger Höhe gefordert
- Informationskosten: Benachrichtigung von Behörden und Patienten: ca. 5.000 Euro
- Rechtsanwaltskosten: anwaltliche Unterstützung bei Informationsverpflichtungen und Vertretung gegenüber Behörden
- Ertragsausfall: Vorübergehende Praxisschließung: höherer 5-stelliger Betrag
- Schadensersatz: 82 EU-DSGVO – Kosten in 4- bis 5-stelliger Höhe
- PR-Maßnahmen: Gegendarstellungen bei negativer Berichterstattung: ca. 2.000 Euro
Die finanziellen Belastungen addieren sich schnell auf ein existenzbedrohendes Niveau. Zudem möchte man in dieser Situation nicht allein dastehen, sondern professionelle Hilfe von spezialisierten Dienstleistern erhalten.
Funk EXPERTS Cyberversicherung – umfassender Cyberschutz für Mediziner
Als anerkannter Partner von mehr als 12.000 Ärztinnen und Ärzten bundesweit hat der Versicherungsmakler Funk diesen Bedarf erkannt und bietet über das Funk EXPERTS Onlineportal gezielte Cyberversicherungslösungen für medizinische Fachgruppen an.
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Kontakt für Beratung:
Sabine Stock
Telefon: +49 40 35914-504
E-Mail: s.stock@funk-gruppe.de
Die Leistungen der Funk Cyberversicherung im Überblick
Eigenschäden – umfassender Kostenschutz:
- IT-Dienstleistungen und Forensik: Vollständige Kostenübernahme für spezialisierte IT-Dienstleister zur Ermittlung der Schadenursache und Schließung von Sicherheitslücken.
- Datenwiederherstellung: Rekonstruktion verloren gegangener oder beschädigter Daten, einschließlich digitaler Patientenakten und medizinischer Bildgebung.
- Betriebsunterbrechung: Für jeden Ausfalltag erhalten Sie pauschal 40 % Ihres durchschnittlichen Tagesumsatzes aus dem Vorjahr – mindestens 250 €. Ist Ihr tatsächlicher Schaden höher, kann dieser zusätzlich nachgewiesen werden.
- Cyber-Erpressung: Professionelle Unterstützung bei Lösegeldforderungen.
- Krisenmanagement: Übernahme von PR-Maßnahmen bei negativer Berichterstattung.
Drittansprüche – vollständiger Haftpflichtschutz:
- Schadenersatzansprüche: Schutz vor Patientenansprüchen nach Art. 82 EU-DSGVO.
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren: Vollständige Kostenübernahme für anwaltliche Unterstützung bei Informationsverpflichtungen und Vertretung gegenüber Behörden.
- Vertragsstrafenentschädigung: Entschädigung von Vertragsstrafen oder Gebühren gegenüber Dritten.
Besondere Highlights:
- Cyber-Sicherheitstraining: In den ersten sechs Monaten kostenloser Zugang zur Cyber-Plattform eines Awareness-Dienstleisters mit Trainings-Angeboten für das gesamte Personal.
- Kein Selbstbehalt: Für wichtige Leistungen wie IT-Hilfe, Anwalt, Benachrichtigung und Krisenberatung zahlen Sie keinen Eigenanteil.
- Frühzeitige Unterstützung: Schon bei einem Verdacht werden Kosten übernommen – auch wenn sich später kein Schaden bestätigt.