Zum Jahreswechsel 2025/26 kommt es zu einer wichtigen Umstellung beim elektronischen Arztausweis (eHBA): Die bisher verbreiteten Karten der Generation 2.0 müssen ausgetauscht werden. Hintergrund ist die Ablösung veralteter Verschlüsselungsstandards (RSA) durch moderne ECC-Verschlüsselung.
Vergleich der eHBA-Generationen:
- Generation 2.0: RSA-Verschlüsselung – wird bis 31.12.2025 abgeschaltet.
- Generation 2.1: ECC-Verschlüsselung – bleibt gültig, wenn ‘G2.1’ auf Rückseite vermerkt ist.
- Betroffene Karten: v. a. D-Trust/Bundesdruckerei, medisign (teilweise auch SHC).
- T-Systems-Karten: teilweise schon G2.1.
Zeitplan & Austauschpflicht
- Ab Mitte/Ende 2025: Kartenanbieter kontaktieren betroffene Ärztinnen und Ärzte.
- Bis 31.12.2025: eHBA Generation 2.0 nicht mehr nutzbar (u. a. für eRezept, eAU).
- Spätestens bis 30.06.2026: SHC-Ausweise mit unsicheren Chips austauschen.
Empfehlungen für Arztpraxen
- Rückseite des eHBA prüfen: Nur Karten mit ‘G2.1’-Kennzeichnung sind weiterhin gültig. Bei bestimmten Karten ist jedoch auf der Rückseite keine ‘G2.1’-Kennzeichnung, hier ist im Portal des Kartenanbieters nachzuschauen.
- Auf Anschreiben Ihres Kartenanbieters achten und rechtzeitig reagieren.
- Beantragung und Identifikationsverfahren (z. B. PostIdent) einplanen – Dauer ca. 8 Wochen.
- Frühzeitig handeln, um Unterbrechungen bei Nutzung von TI-Anwendungen zu vermeiden.
Fazit
- Der elektronische Arztausweis muss bis spätestens Ende 2025 auf die Generation 2.1 umgestellt werden.
- Das Format bleibt gleich (Scheckkarte mit Chip), es ändert sich nur die Verschlüsselungstechnik.
- Ärztinnen und Ärzte sollten jetzt ihren eHBA prüfen und bei Bedarf rechtzeitig Ersatz beantragen.