Berlin – In der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung findet ein weitreichender Strukturwandel statt: Die Anzahl der niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte geht kontinuierlich zurück, während der Anteil angestellter Ärztinnen und Ärzte in Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) weiter ansteigt. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Bundesarztregisters der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hervor. Inzwischen haben bereits rund 29 Prozent der Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung einen Angestelltenstatus. Der Marburger Bund macht sich deshalb dafür stark, dass die wachsende Gruppe der Angestellten auch in den Gremien der Selbstverwaltung mehr Mitsprache erhält.
Ende vergangenen Jahres waren noch 100.933 Vertragsärztinnen und Vertragsärzte zugelassen. Das sind 1,6 Prozent weniger als im Vorjahr. Im Fünfjahresvergleich (2015 bis 2020) beträgt der Rückgang 7 Prozent. Im Jahr 2015 waren noch 108.493 selbstständig niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung tätig. Erneut am stärksten ging im vergangenen Jahr die Anzahl der Vertragsärzte in Einzelpraxen zurück, die keine angestellten Ärzte beschäftigen (-3%). Ihr Anteil an der Gesamtzahl der zugelassenen Vertragsärzte liegt inzwischen bei 49 Prozent. Die Nachwuchsprobleme bei den Niedergelassenen sind auch an der Altersentwicklung erkennbar: Das Durchschnittsalter der zugelassenen Vertragsärzte beträgt 55,9 Jahre.
Bei der Anzahl der angestellten Ärztinnen und Ärzten ist ein gegenläufiger Trend zu beobachten: Waren im Jahr 2019 noch 37.395 angestellte Ärztinnen und Ärzte in Vertragsarztpraxen und MVZ beschäftigt, so sind es nunmehr 40.311 (+ 7,8%), davon 20.966 in MVZ und Polikliniken sowie 19.345 in Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften. Gegenüber dem Jahr 2015 stieg die Anzahl der Angestellten um 14.220 Ärztinnen und Ärzte – ein Plus von 55 Prozent. Neben den angestellten arbeiten auch 9.027 ermächtigte Ärztinnen und Ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung mit.
Damit setzten sich 2020 die Trends der vergangenen Jahre fort: Die Niederlassung in eigener Praxis als „Einzelkämpfer“ verliert an Attraktivität, dagegen hält der Trend zu kooperativen Strukturen und einer Angestelltentätigkeit unvermindert an. „Als Marburger Bund tragen wir dieser Entwicklung Rechnung, indem wir angestellten Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich besonders mit Rat und Tat zur Seite stehen und sie vor allem bei ihren Vertragsverhandlungen mit unserer Expertise unterstützen. Zugleich setzen wir uns mit starker Stimme für ihre berufspolitischen Belange ein. Das derzeit noch nicht auf kooperative Strukturen zugeschnittene und in seinen Gremien traditionell mit selbstständig niedergelassenen Ärzten besetzte System der Kassenärztlichen Vereinigungen wird der Interessenlage der zunehmenden Zahl Angestellter und damit auch Teilzeitbeschäftigter nicht gerecht. Das kann und darf so nicht bleiben“, betont Sylvia Ottmüller, Vorsitzende des Arbeitskreises Ambulante Medizin und Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes.
Der Marburger Bund plädiere daher schon seit längerem dafür, einen festen anteiligen Wahlkörper für angestellte Ärztinnen und Ärzte in den Vertreterversammlungen der KVen vorzuschreiben, um eine repräsentative Vertretung der stetig steigenden Zahl angestellter Ärztinnen und Ärzte in den KVen sicherzustellen. Es gelte, die rechtlichen Unterschiede abzubauen und die demokratischen Strukturen in den KVen auszubauen, bekräftigte Ottmüller.
Quelle: MB