Münster – Ab Anfang 2018 können Patienten auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auf Wunsch einen Notfalldatensatz hinterlegen lassen. Die Erstellung dieser Datensätze und das entsprechende Notfalldatenmanagement (NFDM) wurden in den letzten sechs Monaten in dem Pilotprojekt „NFDM-Sprint“ getestet. Koordiniert wurde das Projekt vom Universitätsklinikum Münster (UKM), das die erhobenen Daten in den kommenden Monaten auswerten wird.
„Um zukünftig Akzeptanz für die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte zu erreichen, muss diese Anwendung praktikabel sein, also im medizinischen Alltag den Bedürfnissen der Ärzteschaft und der Patienten entsprechen. Das wollen wir mit NFDM-Sprint sicherstellen“, sagte Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer, vor dem Start des Projekts im Juni dieses Jahres. Seitdem haben 32 niedergelassene Haus- und Fachärzte aus dem Münsterland sowie sieben Ärzte des UKM im Rahmen des NFDM-Testlaufs anonymisierte Notfalldatensätze für etwa 4.000 Patienten angelegt.
Forscher untersuchen Praktikabilität für Ärzte
„Wir wollten mit dem Pilotprojekt bereits vor der bundesweiten Einführung sehen, wie gut die Anlage eines Notfalldatensatzes mit der entsprechenden Software funktioniert. Wo gibt es Hürden, wo gibt es Verbesserungspotential? Ziel muss sein, Daten schnell und effizient zu erfassen und den einzelnen Arzt so wenig wie möglich mit dieser Arbeit zu belasten“, erklärt Dr. Christian Juhra, Leiter der Stabstelle Telemedizin des UKM. Die Stabstelle koordinierte das sechsmonatige Pilotprojekt im Auftrag der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) und der Bundesärztekammer, die für die Entwicklung und Einführung des NFDM verantwortlich sind.
Lebensrettende Informationen im Notfall abrufen
Bis Anfang 2017 werden die Datensätze aus dem Testlauf nun ausgewertet. Die Einführung des NFDM hat der Gesetzgeber im E-Health-Gesetz für Anfang 2018 vorgesehen. Dann können Versicherte auf Wunsch bestimmte Notfalldaten, zum Beispiel Informationen über Vorerkrankungen, Medikamente oder Allergien, auf ihrer eGK speichern lassen. In einer medizinischen Notfallsituation können Behandelnde diese Informationen unter Nutzung ihres elektronischen Heilberufsausweises dann auch ohne zusätzliche Einwilligung des Patienten abrufen. „Als Notarzt bin ich selbst oft genug bei Patienten gewesen, von denen ich nichts wusste“, sagt Juhra. „Ein Notfalldatensatz wäre da oft hilfreich gewesen.“
Auch die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) begrüßt die Einführung des Notfalldatensatzes. Gerade angesichts der stetigen Zunahme älterer Sturzpatienten sei die Einführung des NFDM von hohem Wert, erklärte die DGU im Juni in einer Pressemitteilung. Ältere Menschen litten oftmals an unterschiedlichen Vorerkrankungen und nähmen zahlreiche Medikamente ein. „Die notfallrelevanten Daten helfen uns, schnell die richtige Entscheidung zu treffen und einen ungünstigen Krankheitsverlauf infolge gefährlicher Wechselwirkung von Medikamenten abzuwenden“, erklärte Prof. Michael Johannes Raschke, Direktor der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am UKM, in der Mitteilung.