Mit der Sonographie steht Orthopäden und Unfallchirurgen ein noch recht neues Verfahren zur schnellen Diagnostik von Frakturen bei Kindern ohne Strahlenexposition zur Verfügung. Sie gilt gegenüber dem bisherigen Röntgenverfahren bei Frakturen der Oberarm- und Unterarmknochen als gleich verlässlich. Zum 1. Oktober 2025 erhält die „Fraktursonographie bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten“ die neue GOP 33053 im EBM. Dies hat der Bewertungsausschuss in seiner 798. Sitzung beschlossen, wie die KBV mitteilt.
Die Leistung kann einmal pro Behandlungsfall abgerechnet werden. Die Bewertung mit 103 Punkten entspricht 12,77€ und läuft zunächst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Die Gebührenordnungsposition 33053 ist am selben Behandlungstag nicht nach der Durchführung von Röntgenbildern der Extremitäten (EBM 34233) berechnungsfähig. Sofern die Leistungen 33053 und 34233 am selben Behandlungstag durchgeführt werden, sind die jeweiligen Uhrzeiten anzugeben. Auch ist die 33053 für eine sonographische Stellungskontrolle nach einer konservativ behandelten Fraktur nicht berechnungsfähig. Weitere Abrechnungsausschlüsse betreffen die EBM-Positionen 01205, 01207, 33050 und 33081, am selben Behandlungstag auch die GOP 31630-31637, 31682-31689 und 31695-31702, im Behandlungsfall auch die 26330. In der Plausibilitätsprüfung kann die Leistung in Tages- und Quartalsprofilen mit einer Prüfzeit von 6 Minuten geprüft werden. Neben Orthopäden und Unfallchirurgen kann die neue GOP auch von Fachärzten für Allgemeinmedizin, Innere und Allgemeinmedizin, Radiologie, Kinder- und Jugendmedizin sowie anderen chirurgischen Disziplinen genutzt werden. Die Diagnostik dieser Frakturen ist somit künftig theoretisch auch in Notfallambulanzen oder Facharztpraxen möglich, die nicht über ein eigenes Röntgengerät verfügen.
Im Oktober 2024 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss diese Fraktursonographie bei Kindern als anerkannte Untersuchungsmethode in die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-Richtlinie[1]) aufgenommen. Die Anlage 1 mit den anerkannten Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden wurde um eine Nummer 43 „Fraktursonographie bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten“ ergänzt. Der Beschluss ist bereits am 21. Januar 2025 in Kraft getreten. Der Bewertungsausschuss hat nun die entsprechende Leistungsbewertung vorgenommen.
Wichtig zu wissen: Die Qualitätssicherungsvereinbarung zur Ultraschalldiagnostik[2] der Kassenärztlichen Vereinigungen muss noch an diese neue EBM-Leistung angepasst werden. Einstweilen gibt es jedoch eine Übergangslösung, nach der Ärztinnen und Ärzte die neue GOP trotzdem bereits abrechnen dürfen, sofern die KV eine Übergangsgenehmigung unter Bezugnahme auf die bereits beschlossene Erweiterung der MVV-Richtlinie erteilt. Diese erteilten Genehmigungen werden bis zum Inkrafttreten der neuen QS-Vereinbarung befristet sein. Wichtig hierbei ist noch, dass die MVV-Richtlinie keine apparativen Mindestanforderungen nennt. Somit sind Ärztinnen und Ärzte nicht verpflichtet speziellen Geräteanforderungen nachzukommen, lediglich die fachliche Qualifikation ist erforderlich.
Denken Sie ggf. daran, frühzeitig die Übergangsgenehmigung und später dann die endgültige Genehmigung zur Abrechnung bei Ihrer KV zu beantragen.
Eine von der DEGUM als federführender Fachgesellschaft herausgegebene S2e Leitlinie der AWMF zur Fraktursonographie gibt es bereits[3]. Die DEGUM hatte die Aufnahme der sonographischen Frakturdiagnostik als Kassenleistung als „bedeutenden Meilenstein“ und „Gewinn für Patientensicherheit und den medizinischen Fortschritt“ bezeichnet. Kurse zur Fraktursonographie werden vom BVOU, auf edoucate.de, von der DEGUM, dem Hartmannbund, dem BDC, der DGUV und anderen Anbietern angeboten.
Leopold Braun, Tübingen
[1] https://www.g-ba.de/richtlinien/7/
[2] https://www.kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/bundesmantelvertrag/anlage-03-qualitaetssicherung/qs-vereinbarung-ultraschalldiagnostik.pdf
[3] https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/085-003