Hintergrund und bisherige Situation
Die Digitale Volumentomographie (DVT), auch als Cone Beam Computertomographie (cbCT) bekannt, ist ein modernes, dreidimensionales Bildgebungsverfahren, das insbesondere für die hochauflösende Darstellung knöcherner Strukturen eingesetzt wird.
In der Vergangenheit war der Einsatz der DVT in der D-Arzt-Praxis bei unfallbedingten Verletzungen außerhalb des Kopfbereichs (also an den Extremitäten) nur in Ausnahmefällen möglich. Für die Kostenübernahme musste in jedem Einzelfall vorab das Einverständnis des zuständigen Unfallversicherungsträgers (UV-Träger) eingeholt werden. Zudem fehlten bislang allgemein anerkannte Leitlinien und eine klare Indikationsliste, was die routinemäßige Anwendung und Abrechnung erschwerte.
Neue Regelung zur Abrechenbarkeit ab 01.07.2025
Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft, die die Abrechenbarkeit der DVT-Diagnostik in der D-Arzt-Praxis deutlich vereinfacht und erweitert. Nach Beratung mit den ärztlichen Berufsverbänden und den Gremien der DGUV wurden neue, klar definierte Anwendungsfälle für die DVT an den Extremitäten festgelegt. Für diese Indikationen ist nun keine vorherige Kostenübernahme durch den UV-Träger mehr erforderlich. Die Abrechnung erfolgt über die UV-GOÄ-Nummer 5370a (aktuell 159,48 €), sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Diese neue Regelung gilt zunächst für ein Jahr im Rahmen einer Testphase. Während dieser Zeit werden die Abrechnungszahlen und die Kostenauswirkungen evaluiert, um eine fundierte Entscheidung über die dauerhafte Einführung und mögliche Anpassungen treffen zu können. Parallel dazu haben die ärztlichen Berufsverbände zugesagt, die Entwicklung von Leitlinien für den DVT-Einsatz weiter voranzutreiben.
Indikationen und Anwendungsmöglichkeiten der DVT-Diagnostik bei BG-Patienten
Die DVT-Diagnostik ist künftig in folgenden, allgemein anerkannten und indikationsbezogenen Fällen bei BG-Patienten abrechenbar:
- Knöcherne Verletzungen mit Gelenkbeteiligung:
DVT kann eingesetzt werden, wenn eine detaillierte Beurteilung der Gelenkstrukturen bei komplexen Frakturen erforderlich ist. - Konsolidierung der Knochenbruchheilung:
Die DVT eignet sich zur Beurteilung des Heilungsverlaufs von Frakturen, insbesondere wenn konventionelle Röntgenaufnahmen keine ausreichende Aussagekraft bieten. - Materiallage und Stellungskontrolle nach operativer Versorgung:
Nach operativer Frakturversorgung kann die DVT zur Kontrolle der Lage von Osteosynthesematerial (z. B. Schrauben, Platten) und der korrekten Stellung der Knochenfragmente genutzt werden.
Wichtige Hinweise zur Anwendung:
Die konventionelle Röntgenaufnahme bleibt weiterhin die Grundlage der Primärdiagnostik. Die DVT ist als mögliche Alternative zur CT zu verstehen, nicht als Ersatz für das Röntgen.
Bei Kindern soll zur Reduktion der Strahlenbelastung weiterhin vorrangig die Fraktursonographie eingesetzt werden; die DVT kommt nur zum Einsatz, wenn die Sonographie nicht ausreicht.
Die Bildgebung und der Befund müssen dem Patienten zur Weitergabe an den weiterbehandelnden Arzt oder das Krankenhaus mitgegeben werden. Die Befundmitteilung ist Bestandteil der Vergütung.
Bedeutung und Ausblick
Mit der neuen Regelung wird die DVT-Diagnostik erstmals flächendeckend und ohne vorherige Einzelgenehmigung für definierte Indikationen in der D-Arzt-Praxis abrechenbar. Dies stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Versorgungsqualität und zur Vereinheitlichung der Diagnostik bei BG-Patienten dar. Im Gegensatz zur CT-Diagnostik kann ein DVT-Gerät in der D-Arzt-Praxis betrieben werden, was die Diagnostik und Therapieeinleitung für BG-Patienten im ambulanten Setting erheblich beschleunigt und damit die Versorgungsqualität verbessert.
Die Testphase ermöglicht es, die tatsächliche Inanspruchnahme, eine regelrechte Indikationsstellung und die Kostenentwicklung zu beobachten und die Anwendungspraxis weiter zu optimieren. Die Entwicklung verbindlicher Leitlinien wird die indikationsbezogene und wirtschaftliche Nutzung der DVT weiter stärken.
Die DVT-Diagnostik ist ab 01.07.2025 für bestimmte, klar definierte Indikationen an den Extremitäten bei BG-Patienten in der D-Arzt-Praxis ohne vorherige Genehmigung abrechenbar. Die neue Regelung fördert eine allgemein anerkannte, indikationsbezogene Anwendung und trägt zur Verbesserung der unfallmedizinischen Versorgung bei.
Literatur
Rundschreiben der BG zur Abrechnung von DVT-Leistungen:
https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/rundschreiben/lv2_nordwest/archiv_d2025/lv2_d08_2025-2.pdf
Autor
Dr. Jörg Ansorg, Geschäftsführer
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU)
Straße des 17. Juni 106-108
10623 Berlin
Telefon: 030 797 444 44
E-Mail: ansorg@bvou.net