Berlin – Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) hat Ende Juni in Rostock das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter anderem gebeten zu prüfen, ob beispielsweise Physiotherapeuten nicht im Rahmen des Direktzugangs Leistungen erbringen könnten. Dafür solle der Gemeinsame Bundesausschuss Indikationen festlegen. Weiter heißt es in Beschlüssen: „Das BMG wird gebeten zu prüfen, ob durch eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der Gesundheitsfachberufe erweiterte Delegationsmöglichkeiten ärztlicher Leistungen eröffnet werden können. Darüber hinaus wird das BMG gebeten, in die weiteren Überlegungen auch die Möglichkeit einer etwaigen Substitution einzubeziehen.“
Zur Erinnerung: Das BMG plant, allen Heilmittelerbringern wie Physiotherapeuten und Ergotherapeuten in Modellvorhaben flächendeckend die Möglichkeit einzuräumen, selbstständiger als bisher über Therapien zu entscheiden. Dies geht aus dem Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ hervor. Bislang wird diese „Blankoverordnung“ erst in zwei Modellprojekten mit Physiotherapeuten erprobt.
Grüttner: osteopathische Leistungen prüfen
Hessens Gesundheitsminister Stefan Grüttner hatte in Rostock zudem erläutert: „Ich begrüße die Bitte an das BMG, aus Gründen des Patientenschutzes zu prüfen, wie die durch verschiedene Gerichtsurteile entstandene Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die osteopathische Leistungserbringung ausgeräumt werden kann. In diesem Zusammenhang ist selbstverständlich auch zu prüfen, ob das Berufsbild des Osteopathen einer Reglementierung durch ein eigenes Berufsgesetz bedarf.“
Masterplan 2020: ambulantes Pflichtquartal im PJ
Der Masterplan 2020 zur Reform des Medizinstudiums wird in seiner jetzigen Form von der GMK unterstützt. Die Runde einigte sich in Rostock auf ein Votum für ein verpflichtendes Quartal in der ambulanten Versorgung während des Praktischen Jahrs (PJ). Ein solches Pflichtquartal nur für die Allgemeinmedizin ist damit wohl passé.
Brückenpraxen weiter forcieren
Unterstützt wird auch die Vorgabe gemäß GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, wonach die Kassenärztlichen Vereinigungen ihren Notdienst zu den sprechstundenfreien Zeiten auch durch Kooperation und organisatorische Verknüpfung mit zugelassenen Krankenhäusern sicherzustellen haben. Dieser Ansatz sei „in Abhängigkeit von der Versorgungssituation vor Ort weiterzuentwickeln, um eine echte sektorenübergreifende Zusammenarbeit, und damit eine Verbindung im Sinne einer Brückenpraxis zwischen Ambulant und Stationär, zu ermöglichen“.
Lösungen für Patientenakten in insolventen Häusern
Handlungsbedarf sieht die GMK derzeit beim Umgang mit Patientenakten geschlossener, insbesondere insolventer Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen. Sie bat deshalb die Bundesregierung, umgehend eine Gesetzesinitiative in die Wege zu leiten, um das Recht der Patientinnen und Patienten auf Akteneinsichtnahme zu sichern.
Schwerpunktthema der GMK-Sitzung 2017 soll das Thema „patientenorientierte, gesundheitliche Versorgung älterer Menschen“ werden. Sabine Rieser
Foto: Pressestelle GMK – 89. Gesundheitsministerkonferenz