Durch die Neuordnung des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens müssen alle H-Ärzte ihre Tätigkeit zum 31.12.2015 aufgeben und die Weiterbehandlung an D-Ärzte abgeben. Die Bestimmungen zur Erlangung des D-Arztes bleiben unverändert. Entscheidender Grund der DGUV ist sicherlich die erhebliche Reduktion der Gesamtarbeitsunfallzahlen.
Durch die Verwaltungs-BG-en wurde aktuell ein Pilotprojekt ab 2016 ins Leben gerufen, um die Betreuung von Berufssportlern durch die OrthopädInnen und UnfallchirurgInnen weiterhin gewährleisten zu können.
Gerade die Betreuung von Hochleistungssportlern und Profisportlern erfordert neben einem sehr fundierten medizinischen Fachwissen besondere Kenntnisse in der Betreuung dieser Ausnahmeathleten, insbesondere für die sehr präzise zeitnahe Diagnostik mit besonderen Anforderungen an die Therapie, hinsichtlich der körperlichen Belastbarkeit. Oft haben die betreuenden OrthopädInnen sowie UnfallchirurgInnen einen langjährige Erfahrung und persönliche Bindung an die Berufssportler als auch an die Trainer und das Vereinsmanagement.
Um diese engmaschige ärztliche Zusammenarbeit zwischen den Spielern, den Vereinen und betreuenden Orthopädinnen/Orthopäden und Unfallchirurginnen/Unfallchirurgen weiterhin aufrecht zu erhalten wurde das M-Arzt-(Mannschaftsarztverfahren) nun neu implementiert.
Ziel ist es eine ganzheitliche Betreuung, hinsichtlich der Prävention von Verletzungen und besonderen Rehabilitation von Berufssportlern gewährleisten zu können.
Hierzu können Sie das M-Arztverfahren bei den Verwaltungs-BG-en beantragen. Die Eingangsvoraussetzungen für die Orthopäden und Unfallchirurgen entsprechen den alten H-Arzt-Voraussetzungen und nicht den neuen D-Arzt-Voraussetzungen, somit müssen die H-Ärzte die jetzt noch eine Genehmigung haben keine strukturellen Veränderungen, insbesondere Umbaumaßnahmen in ihren Praxen durchführen.
Das Berichtswesen ist an das H-Arzt-Verfahren angelehnt. Als weitere Voraussetzungen müssen 3 Kurse für das M-Arztverfahren, die die Verwaltungs-BG-en anbieten, absolviert werden um als M-Arzt zugelassen zu werden.
Das M-Arztverfahren stellt somit eine sehr gute Alternative für die Betreuung von Berufssportlern trotz auslaufender H-Arztzulassung dar. Für das M-Arztverfahren gilt natürlich der neue Verletztenartenkatalog der Berufsgenossenschaften, so dass z. B. bei komplexen Gelenkverletzungen die Vorstellung bei einem VAV- oder SAV-Arzt zwingend vorgeschrieben ist.
Für operativ, besonders für Kniegelenksverletzungen und Schultergelenksverletzungen, spezialisierte Kolleginnen und Kollegen, besteht prinzipiell die Möglichkeit, dass mit dem VAV-/SAV-Krankenhausarzt eine entsprechende Rücküberweisung zur operativen Versorgung prinzipiell möglich ist. Hierzu müssen die Verwaltungsberufsgenossenschaften ihre Zustimmung für die Kostenübernahme geben. Letztendlich sind sie die berufsgenossenschaftlichen Träger des Heilverfahrens.
Es bleibt zu hoffen, dass möglichst viele, sich für das M-Arztverfahren bewerben, so dass das Pilotprojekt ein voller Erfolg wird und das M-Arztverfahren auf Dauer zur Versorgung der Profisportler implementiert werden kann.
Dr. Gerd Rauch
BVOU-Landesvorsitzender Hessen
Weitere Informationen zum M-Arzt-Verfahren