Neuwahl des Geschäftsführenden Vorstandes des BVOU: Präsident Dr. Burkhard Lembeck und der geschäftsführende Vorstand laden zur Mitgliederversammlung 2025 ein:
31. Oktober 2025
11:45–13:15 Uhr
Großer Saal, DKOU-Gelände City Cube,
Messedamm 22, 14055 Berlin
TOP 1 Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung zur Mitgliederversammlung
TOP 2 Beschluss der Tagesordnung
TOP 3 Ehrungen
TOP 4 Bericht des Präsidenten und der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes
TOP 5 Bericht des Kongresspräsidenten BVOU 2025
TOP 6 Bericht des Schatzmeisters
TOP 7 Bericht Kassenprüfer, Beschluss: Entlastung Kassenprüfer, Wahl Kassenprüfer
TOP 8 Beschluss über die Entlastung des Vorstandes 2024
TOP 9 Neuwahl des Geschäftsführenden Vorstandes des BVOU*
TOP 10 Sonstiges**
*Zur Wahl des Geschäftsführenden Vorstandes stellen sich:
Präsident:
Dr. med. Burkhard Lembeck
Vizepräsidentin/Vizepräsident:
Dr. med. Anna-Katharina Doepfer
Prof. Dr. med. Tobias Renkawitz
Matthias Träger
Schatzmeister:
Dr. med. Johannes Flechtenmacher
Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes:
Prof. Dr. med. Matthias Pumberger
Dr. med. Helmut Weinhart
Prof. Dr. med. Alexander Beck
Beschlussvorschlag zu den Wahlmodalitäten für Bezirksobleute:
Wahlen in Bezirken können im Rahmen einer virtuellen Bezirksmitgliederversammlung auch komplett online durchgeführt werden. Dabei müssen den Mitgliedern dieselben Beteiligungsmöglichkeiten wie bei einer Präsenzveranstaltung eingeräumt werden. Es steht im Ermessen des Einberufungsorgans, ob eine Präsenz-, Hybrid- oder rein virtuelle Mitgliederversammlung einberufen wird.
Für Wahlen auf Landes- und Bundesebene gelten weiterhin die bislang in Satzung und Vereinsrecht vorgesehenen Veranstaltungsformate.
Tipp: Laden Sie sich schon vor dem Kongress Ihre digitale Mitgliedskarte sowie Ihre digitale Visitenkarte aufs Smartphone. Dann können Sie sich zum Besuch der Mitgliederversammlung direkt ausweisen und sich leichter mit anderen vernetzen.
**Unter Sonstiges soll ein Beschluss zu den Wahlmodalitäten für Bezirksobleute verabschiedet werden:
Wahlen in Bezirken können im Rahmen einer virtuellen Bezirksmitgliederversammlung auch komplett online durchgeführt werden. Dabei müssen den Mitgliedern dieselben Beteiligungsmöglichkeiten wie bei einer Präsenzveranstaltung eingeräumt werden.
Es steht im Ermessen des Einberufungsorgans, ob eine Präsenz-, Hybrid- oder rein virtuelle Mitgliederversammlung einberufen wird.
Für Wahlen auf Landes- und Bundesebene gelten weiterhin die bislang in Satzung und Vereinsrecht vorgesehenen Veranstaltungsformate.