Am 4. Juni 2016 ist das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“, kurz Antikorruptionsgesetz, in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurden die neuen Straftatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch verankert (Paragraphen 299a und 299b StGB). Damit soll der besonderen Verantwortung der im Gesundheitswesen tätigen Heilberufsgruppen Rechnung getragen und gewährleistet werden, dass heilberufliche Entscheidungen frei von unzulässiger Einflussnahme getroffen werden.
Für viele Ärzte sind die neuen Regelungen allerdings auch mit Verunsicherung verbunden: Welche Formen der Kooperation sind zulässig und welche nicht? Welche Honorare sind angemessen? Was gilt es bei bestehenden Kooperationsvereinbarungen zu beachten und zu prüfen? Das Dossier Antikorruption gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und zeigt anhand von Fallbeispielen und Experteninformationen, worauf Orthopäden und Unfallchirurgen achten sollten.
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