Ob als angestellter oder niedergelassener Arzt, Student oder Weiterbildungsassistent, die richtige Prophylaxe gewinnt für Sie immer mehr an Bedeutung. Denn das passende Versicherungs- und Vorsorgekonzept schützt im Fall der Fälle Ihre Existenz.
Sorgen Sie rechtzeitig vor!
Die Berufshaftpflichtversicherung ist für jeden praktizierenden Arzt Kernstück seines Versicherungsprogramms. Wegen möglicher Schadenersatzansprüche aus der ärztlichen Tätigkeit muss sich der Arzt gemäß der (Muster-)Berufsordnung ausreichend versichern. Bei unzureichendem Versicherungsschutz kann sogar das Ruhen der Approbation angeordnet werden. Der betroffene Arzt haftet im Schadenfall bei unzureichender Absicherung mit seinem gesamten Vermögen. Eine unzureichende Berufshaftpflichtversicherung kann daher fatale Folgen haben.
Rahmenvertrag Berufshaftpflicht
Der BVOU hat vorgesorgt. Er bietet seinen Mitgliedern gemeinsam mit dem Kooperationspartner Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH durch einen Rahmenvertrag besonders günstige Konditionen, wodurch mittelfristig Sicherheit geschaffen wird. Ihre berufsspezifischen Risiken können Sie zu hohen Deckungssummen bei einem erfahrenen deutschen Heilwesen-Haftpflichtversicherer, der Versicherungskammer Bayern, versichern. Sämtliche O- und U-spezifischen Tätigkeiten und Eingriffe sind in den Sonderkonditionen bereits berücksichtigt.
Weitere Serviceleistungen
Der BVOU hat für alle berufstätigen Mitglieder eine Gruppen-Rechtschutzversicherung für die berufliche Tätigkeit im Gesundheitswesen abgeschlossen. Verbandsmitglieder genießen Versicherungsschutz kraft Mitgliedschaft im BVOU für folgende Risiken:
- Strafrechtschutz, besonders bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und berufsgerichtlichen Verfahren;
- Sozialgerichtsrechtsschutz für Musterprozesse;
- Arbeitsgerichtsrechtschutz für angestellte Ärzte;
- Rechtschutz aus Belegarzt-, Konsiliararzt- und Honorararztverträgen ab Gericht.
Für die Absicherung der darüber hinausgehenden Rechtschutzrisiken unterhält der BVOU für seine Mitglieder Sonderkonditionen zur Anschluss-Rechtschutzversicherung.