Der gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat infolge eines Antrages des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen am 27.11.2015 einen Beschluss zur Arthroskopie bei Gonarthrose gefasst. Dieser Beschluss tritt nun am 1.4.2016 in Kraft und sieht vor, dass arthroskopische Eingriffe bei Gonarthrose künftig nicht mehr Leistung der gesetzlichen Krankenkasse sind.
Hiervon ausgeschlossen sind einige Ausnahmesituationen, bei denen die Arthroskopie bei vorliegender Gonarthrose dennoch als GKV-Leistung abgerechnet werden kann.
Der BVOU, die DGOU sowie weitere Verbände und Fachgesellschaften in O&U haben deshalb gemeinsam eine Handlungsempfehlung erarbeitet, die den Beschluss und dessen Festlegungen zusammenfassend erläutert und Ärzten einen Leitfaden für das künftige Vorgehen bei einer Gonarthrose bzw. vermuteten Gonarthrose an die Hand gibt.