Seit 2020 gibt es in verschiedenen Regionen Deutschlands ein Disease-Management-Programm (DMP) für Osteoporose. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nimmt in regelmäßigen Abständen Änderungen am DMP vor. So fanden auch zuletzt am 16. April 2026 mehrere Neuerungen beim DMP Osteoporose Einzug, unter anderem basierend auf der S3-Leitlinie des Dachverbandes der Deutschsprachigen Wissenschaftlichen Osteologischen Gesellschaften (DVO). Dies teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit.
Für beide Geschlechter ist die Voraussetzung für eine Einschreibung in das DMP weiterhin die gesicherte Diagnose einer medikamentös behandlungsbedürftigen Osteoporose. Während bislang nur Frauen ab 50 Jahren teilnahmeberechtigt waren, können nun auch Männer ab diesem Alter, statt wie zuvor erst ab 60, am DMP partizipieren.
Auch die Kriterien für die Indikationsstellung wurden auf Grundlage der S3-Leitlinie aktualisiert. Eine medikamentös behandlungsbedürftige Osteoporose liegt demnach vor, wenn das anhand von Alter, Risikofaktoren und DXA-Befund ermittelte Risiko, eine proximale Femurfraktur oder Wirbelkörperfrakturen zu erleiden innerhalb der nächsten drei Jahre min. 5% beträgt. Ein Risiko von min. 3% reicht ebenfalls aus, wenn zusätzlich irreversible Risikofaktoren oder ein sehr hohes Risiko einer unmittelbar bevorstehenden Fraktur vorliegen. Nach wie vor ist die Indikation außerdem bei einer manifesten Osteoporose mit bereits bestehender osteoporotischer Fraktur gegeben.
Die zugelassenen Arzneimittel Abaloparatid und Romosozumab wurden in den Empfehlungen zur spezifischen medikamentösen Therapie und in der Dokumentation ergänzt.
Neben der grundsätzlichen Koordination des DMPs durch Hausärzte und – bei Patienten ohne Multimorbidität – durch Orthopäden und Unfallchirurgen können künftig auch Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie und Innere Medizin und Rheumatologie ohne Zusatzqualifikation die Koordination in Ausnahmefällen übernehmen. Für weitere Fachärzte (z. B. Physikalische und Rehabilitative Medizin) ist die Koordination nur mit osteologischer Zusatzqualifikation (Osteologe DVO) möglich. Diese Ausnahmefälle sind insbesondere bei bereits langjähriger Betreuung des Patienten durch den entsprechenden Facharzt oder aus medizinischen Gründen gegeben.
Sollten diese Neuerungen im Beschluss des G-BA bei der anstehenden Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium standhalten, treten sie voraussichtlich im vierten Quartal dieses Jahres in Kraft. Bei bereits abgeschlossenen Verträgen zum DMP Osteoporose besteht für Vertragsanpassungen durch die regionalen Vertragspartner eine Frist von einem Jahr nach Inkraftsetzung.
Leopold Braun, Tübingen







