Seit dem 1. Juni 2025 sind Änderungen im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in Kraft getreten, die insbesondere für Sachverständige von Bedeutung sind. Diese Anpassungen betreffen die Vergütungssätze und sollen den gestiegenen Anforderungen und Kosten Rechnung tragen. Im Folgenden werden die wichtigsten Neuerungen und ihre Auswirkungen erläutert.
Hintergrund der Gesetzesänderung
Die Änderungen wurden im Rahmen des sogenannten Kosten- und Betreuungsvergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 (KostBRÄG 2025) beschlossen, das am 10. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Ziel ist es, die Vergütungssätze für Sachverständige, Dolmetscher und andere im Justizwesen tätige Personen an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere die Vergütung ärztlicher Sachverständiger, die häufig im Bereich des Sozialrechts tätig sind. Die Vergütungssätze sind in verschiedenen Kategorien geregelt, die sich nach dem Schwierigkeitsgrad und dem Umfang der erbrachten Leistungen richten. Diese Kategorien umfassen eine Vielzahl von Fachgebieten, von technischen Gutachten bis hin zu medizinischen Expertisen.
Neue Vergütungssätze für Sachverständige
Die Vergütungssätze für ärztliche Sachverständige werden gültig ab Beauftragung seit dem 1. Juni 2025 wie folgt angepasst:
- M 1 (einfache gutachterliche Beurteilung): bisher 80,00 €, neu 87,00 €
- M 2 (Begutachtung mit durchschnittlichem Schwierigkeits-grad): bisher 90,00 €, neu 98,00 €
- M 3 (Gutachten mit hohem Schwierigkeitsgrad): bisher 120,00 €, neu 131,00 €
Diese Erhöhung entspricht einer Anpassung von etwa 9 % und soll die gestiegenen Kosten für Sachverständige berücksichtigen.
Vergütungsmodalitäten und Abrechnungsdetails
Die Vergütung richtet sich nach der objektiv erforderlichen Zeit, dem geltenden Stundensatz sowie dem Umfang und der Anzahl der erbrachten Leistungen. Die erforderliche Zeit wird dabei wie folgt definiert:
- Aktenstudium und Vorbereitung: 1 Stunde pro 80 Blatt Akten (landesabhängig)
- Erhebung der Vorgeschichte und Untersuchungen: Zeitaufwand je nach Komplexität
- Abfassung der Beurteilung: ca. 1,5 Seiten pro Stunde
- Diktat und Durchsicht des Gutachtens: ca. 5–6 Seiten pro Stunde
Zusätzlich können besondere Leistungen, wie technische Untersuchungen (z. B. Sonografie oder Röntgen), nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden. Schreibauslagen und Porto werden ebenfalls gesondert vergütet, z. B. 0,90 € pro 1.000 Anschläge für die Reinschrift.
Bedeutung der Anpassung
Die Erhöhung der Vergütungssätze ist angesichts der all-gemeinen Teuerung und der steigenden Anforderungen an Sachverständige als notwendig und angemessen zu betrachten. Neben der intellektuellen Leistung fallen für Sachverständige auch zahlreiche Nebenkosten an, wie z. B. Raummiete, Versicherungen, Assistenzkräfte und technische Ausstattung. Die Anpassung soll sicherstellen, dass die Qualität der Gutachten weiterhin gewährleistet bleibt und die Tätigkeit für Sachverständige wirtschaftlich tragfähig bleibt. Mit diesen Änderungen wird die Arbeit von Sachverständigen im Justizwesen besser honoriert, was nicht nur den Experten selbst, sondern auch der Qualität der Gutachten zugutekommt.
Dr. Stefan Middeldorf
Bad Staffelstein