Berlin – Niedergelassene Ärzte können ihren Patienten ab kommendem Jahr in Form einer ärztlichen Bescheinigung Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention empfehlen. Dabei geht es um die Bereiche Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kürzlich in entsprechenden Beschlüssen zur Änderung der Früherkennungs-Richtlinien für Kinder, Jugendliche und Erwachsene festgelegt hat. Dies hat das 2015 in Kraft getretene Präventionsgesetz vorgegeben.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben den Auftrag, bis Jahresende einen entsprechenden Bescheinigungsvordruck zu erstellen. Ab Januar 2017 sollen niedergelassene Ärzte diesen Vordruck nutzen können, um ihren Patienten bestimmte verhaltensbezogene Präventionsmaßnahmen schriftlich zu empfehlen.
Die Bescheinigung werde entsprechende Felder für eine Empfehlung in den vom G-BA festgelegten vier Bereichen enthalten, so die KBV. Zudem werde es ein Feld für Hinweise des behandelnden Arztes zu Kontraindikationen geben. Auch könne er dort die Präventionsempfehlung konkretisieren.
Ärztliche Empfehlung zur Vorlage bei der Krankenkasse
Bei der Bescheinigung handle es sich allerdings nicht um eine ärztliche Verordnung im Sinne einer veranlassten Leistung, so die KBV, sondern lediglich um eine Empfehlung. Diese könne der Patient bei seiner Krankenkasse vorlegen, um zum Beispiel einen Sportkurs oder eine Ernährungsberatung zu beantragen. Dort erfahre der Versicherte auch, welche Angebote seine Kasse bereithält und finanziell fördert.
Kassen müssen Angebote bereitstellen
Die Krankenkassen sollen die Präventionsempfehlung berücksichtigen, wenn sie über den Leistungsanspruch eines Versicherten entscheiden. Sie können entsprechend zertifizierte Leistungen bezuschussen oder – ohne weitere Kosten für die Versicherten – selbst anbieten, so der G-BA und die KBV. Präventionsleistungen könnten von den Versicherten weiterhin aber auch ohne eine ärztliche Empfehlung bei der Krankenkasse beantragt werden.
Prävention stärken
Mit der ärztlichen Präventionsempfehlung wolle der Gesetzgeber die Gesundheitsförderung der Bürger im Land stärken, so die KBV. Ziel sei es, individuelle verhaltensbezogene Risikofaktoren zu senken, die für das Entstehen von Erkrankungen verantwortlich sein können. Die vier vom G-BA festgelegten Bereiche orientieren sich dabei an dem „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes aus dem Jahr 2014.
Der GKV-Leitfaden legt für bestimmte Handlungsfelder wie Bewegung oder Ernährung Kriterien fest, die definieren, welche Kurse oder Beratungsangebote von den Krankenkassen bezuschusst oder gefördert werden. Das Handlungsfeld der Bewegungsgewohnheiten zielt insbesondere auch auf die Vorbeugung von Problemen im Bereich des muskuloskelettalen Systems, wie zum Beispiel Rückenbeschwerden, Arthrosen oder Osteoporose.
Weitere Informationen
„Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbands