Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) nimmt zum beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BSSG) Stellung.
Das Gesetz markiert einen Paradigmenwechsel in der deutschen Gesundheitspolitik – weg von Wettbewerb und Innovation, hin zu kompletter Budgetierung und Regulierung. Für orthopädisch-unfallchirurgische Praxen und die notwendige stationäre Versorgung dieser Patienten in Krankenhäusern bedeutet dies eine existenzielle Bedrohung.
Der zentrale Widerspruch: Reformen ohne Finanzierung und Spargesetz vor Versorgungssteuerung
Dr. med. Helmut Weinhart, BVOU-Vorstandssprecher, kritisiert: „Das Gesetz zeigt eindeutig, dass es sich um ein reines Spargesetz und nicht um eine Reform des Gesundheitssystems handelt.” Was als Beitragssatzstabilisierung verkauft wird, ist faktisch die Reduktion des für Patientinnen und Patienten verfügbaren Versorgungsumfangs.
Die Bundesregierung kündigt Strukturreformen, bessere Patientensteuerung und eine Neuordnung der Versorgung an, belastet aber zuvor genau die Praxen und Kliniken, die diese Reformen tragen sollen.
Zuerst die Verknappung des Versorgungsumfangs und anschließend die Steuerung zur Verbesserung der Versorgung – das ist definitiv die falsche Reihenfolge und zum Scheitern verurteilt.
Dr. med. Anna-Katharina Doepfer, BVOU-Vizepräsidentin, ergänzt: „Leistungsbereitschaft wird durch die Budgetlogik faktisch bestraft. Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik bedeutet ein einnahmenorientiertes Leistungsangebot: weniger Kassenfälle, mehr Priorisierung, mehr Selbstzahler- und IGeL-Leistungen, keine ambulante Weiterbildung – damit eine deutliche Einschränkung der Patientenversorgung!”
Besonders problematisch ist dabei: Auch bisher extrabudgetär vergütete Leistungen werden in die Budgetlogik zurückgeführt beziehungsweise ausnahmslos gedeckelt. Das betrifft ausdrücklich Leistungen, die bisher gerade deshalb extrabudgetär vergütet wurden, weil sie politisch gewollt waren – unter anderem offene Sprechstunden, kurzfristig vermittelte Termine von Hausärzten und ambulante Operationen.
Patienten erleben zunehmend Einschränkungen: Konkrete Folgen für die ambulante orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung
Die aktuelle Gesetzgebung hat erhebliche Auswirkungen auf den Versorgungsumfang für unsere Patienten in der GKV. Besonders betroffen sind orthopädisch-unfallchirurgische Praxen, die eine zentrale Rolle in der ambulanten Versorgung spielen. Die Auswirkungen auf niedergelassene Orthopäden und Unfallchirurgen sind dramatisch:
- Minderung des Versorgungsbudgets in erheblichem Ausmaß: Nach aktuellen Einschätzungen müssen viele orthopädisch-unfallchirurgische Praxen mit Umsatzminderungen in der Größenordnung von durchschnittlich im mittleren fünfstelligen bis deutlich sechsstelligen Bereich pro Jahr rechnen. Je nach Praxisstruktur, Anteil offener Sprechstunden, vermittelter Patienten und ambulanter Operationen kann die Belastung deutlich höher ausfallen. Hinzu kommen steigende Kosten durch Inflation, steigende Personalkosten, Mieten, Energie-, Material-, Hygiene-, IT- und Digitalisierungskosten. Der tatsächliche wirtschaftliche Effekt wird deshalb erheblich schwerer wiegen.
- Ambulante Operationen unter Druck: Zum jetzigen Zeitpunkt kann niemand seriös davon ausgehen, dass ambulante Operationen weiterhin im gewohnten Umfang angeboten werden können. Der Leistungsumfang wird durch Budgetierung abgeriegelt. Patienten müssen sich auf längere Wartezeiten einstellen oder die Operation unter stationären Bedingungen durchführen lassen. Aber auch das wird kaum möglich sein, weil mit dem Spargesetz auch die Kontrollen des Medizinischen Dienstes im stationären Versorgungsbereich weiter ausgeweitet werden sollen. Dieser kontrolliert insbesondere auch Operationen, die üblicherweise ambulant durchgeführt werden sollen. Wenn ambulante Operationen budgetiert und gleichzeitig durch MD-Prüfungen zusätzlich reguliert werden, entsteht ein doppelter Effekt für Leistungseinschränkungen.
- Leistungssteigerung wird ausgeschlossen: Wenn Mehrleistung nicht mehr bezahlt wird, sondern in ein gedeckeltes Budget hineinläuft, wird diese Leistung nur noch für die Patienten innerhalb des Budgets angeboten. Weiteren Patienten bleibt der Zugang zum Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie zu Lasten der GKV staatlich versagt. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und einer alternden Bevölkerung bedeutet dies eine scharfe Leistungsbegrenzung, die in längeren Wartezeiten und bei akuten Beschwerden in den zunehmend überlasteten Notaufnahmen eines Krankenhauses mit gleichzeitig folgenden höheren Kosten enden wird.
Der BVOU warnt vor einem Wegfall von mindestens 46 Millionen Facharztterminen bundesweit. Für die Orthopädie und Unfallchirurgie bedeutet dies konkret: weniger verfügbare Termine, längere Wartezeiten, geschlossene Praxen und eine Gefährdung – nicht nur der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung.
Krankenhausreform trifft auf Spargesetz: Eine gefährliche Gleichzeitigkeit
Das GKV-Spargesetz steht nicht allein für Leistungsbegrenzung und Umstrukturierung. Es trifft auf eine Krankenhausreform mit Leistungsbegrenzungen, politisch gewollter Ambulantisierung nur am Krankenhaus, Transformation und auf eine noch nicht verabschiedete Notfallreform, eine nicht ausformulierte Primärversorgung sowie zunehmende Digitalisierungspflichten. Genau diese Gleichzeitigkeit macht die Situation für Krankenhäuser gefährlich.
„Das GKV-Stabilisierungsgesetz führt zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der aktuell eh schon schwer angeschlagenen Versorgungskrankenhäuser, da Vergütungsanpassungen weit hinter den tatsächlichen Kostensteigerungen liegen. Durch den verschärften Druck auf viele Kliniken werden notwendige Investitionen massiv erschwert und die Versorgungssicherheit – insbesondere in ländlichen Regionen – langfristig gefährdet. Statt kurzfristiger Kostendämpfung braucht es eine langfristige, nachhaltige und planbare Finanzierung für die Krankenhäuser, um Planungssicherheit und wirtschaftliche Stabilität zu ermöglichen und damit eine dauerhafte, hochwertige Patientenversorgung zu gewährleisten”, mahnt Prof. Dr. med. Alexander Beck, BVOU-Vorstandsmitglied und Chefarzt des KWM in Würzburg.
Für die stationäre Orthopädie und Unfallchirurgie bedeutet die Krankenhausreform, dass künftig nicht mehr allein die historisch gewachsene Abteilungsstruktur entscheidend sein wird, sondern die Frage, welche Leistungsgruppen einem Standort planwirtschaftlich vom Bundesland zugewiesen werden und ob die jeweiligen Struktur-, Personal- und Qualitätsvoraussetzungen erfüllt werden. Endoprothetik, Revisionsendoprothetik, Spezielle Traumatologie, Wirbelsäulenchirurgie und Unfallversorgung hängen künftig unmittelbar an diesen Vorgaben.
Wenn Leistungsgruppen falsch definiert werden oder wenn die Facharztkompetenz Orthopädie und Unfallchirurgie nicht sachgerecht abgebildet wird, kann das massive Folgen haben: für Abteilungen, für Chefärztinnen und Chefärzte, für Weiterbildungsbefugnisse, für regionale Versorgungsaufträge und für die Zusammenarbeit zwischen Klinik und Praxis.
Univ.-Prof. Dr. med. Renkawitz, BVOU-Vizepräsident und Ordinarius der Universitätsorthopädie in Regensburg, ergänzt: „Gesetzliche Veränderungen dürfen nicht zu einer Einschränkung der stationären Versorgungssicherheit von Menschen mit muskuloskelettalen Erkrankungen in der Bundesrepublik führen.” Wenn gesetzliche Tarifsteigerungen für das Personal nicht mehr vollständig refinanziert werden, Erlöse begrenzt, MD-Prüfungen ausgeweitet und zusätzliche Regulierungen geschaffen werden, entsteht keine geordnete Strukturreform, sondern die Gefahr einer kalten Strukturbereinigung. Dann entscheidet nicht der tatsächliche Versorgungsbedarf einer Region darüber, welche Klinikstandorte künftig gebraucht werden, sondern die kurzfristige Liquiditätslage einzelner Häuser.
Der eigentliche Widerspruch liegt auf der Hand
Die Politik fordert mehr Ambulantisierung, mehr digitale Vernetzung, mehr Steuerung in der Regel- und Notfallversorgung, mehr Qualität, mehr Transparenz und mehr Spezialisierung. Gleichzeitig werden aber genau die Strukturen, die diese Aufgaben tragen sollen, wirtschaftlich unter Druck gesetzt. Wer so etwas in den Raum stellt, während er sehenden Auges die Axt an die wirtschaftliche Basis der Praxen und Kliniken legt, hat die Realität völlig verlassen. Unter diesen Bedingungen noch pauschale Termingarantien zu fordern, wirkt eher populistisch oder als Realsatire.
Forderungen des BVOU
Der BVOU fordert die Politik auf, die aktuellen Reformvorhaben zusammenhängend zu betrachten und nicht durch isolierte Sparmaßnahmen zu unterlaufen:
Für die ambulante Versorgung:
- Die Politik muss ihrer Verantwortung für eine bedarfsgerechte Versorgung gerecht werden: Budgetierungsmechanismen dürfen nicht dazu führen, dass insbesondere chronisch erkrankte und multimorbide Patientinnen und Patienten im Zugang zur fachärztlichen Versorgung benachteiligt werden.
- Ambulante Leistungen, die politisch gewollt sind – insbesondere ambulante Operationen, offene Sprechstunden, Direktzugang zum Facharzt gemäß Ersteinschätzung und hausarztvermittelte Termine für zeitnahe Versorgung – müssen dauerhaft extrabudgetär und kostendeckend vergütet werden.
- Schnelle Termine, offene Sprechstunden und zusätzliche Versorgungsangebote wie kurzfristige Termine durch Primärversorgungsebene beim Facharzt brauchen eine wirtschaftliche Grundlage, keine Budgetlogik.
- Leistungsbereitschaft und Versorgungsengagement dürfen nicht sanktioniert werden: Mehrleistung muss zu einer adäquaten Vergütung führen.
- Prävention und frühzeitige Behandlung sind strukturell zu stärken und finanziell abzubilden, um Krankheitslast und Folgekosten nachhaltig zu reduzieren.
Für die stationäre Versorgung:
- Wer Krankenhäuser über Leistungsgruppen neu ordnet, muss sicherstellen, dass orthopädisch-unfallchirurgische Fachkompetenz korrekt abgebildet und Weiterbildung nicht geschwächt wird.
- Krankenhausreform braucht Ordnung statt kalter Strukturbereinigung – mit ausreichender Übergangszeit und verlässlicher und planbarer Finanzierung.
Übergreifend:
- Primärversorgung, Patientensteuerung und Krankenhausreform brauchen verlässliche Finanzierung, klare Verantwortlichkeiten und praxistaugliche Abläufe. Strukturveränderungen brauchen verlässliche Übergangsfinanzierungen, um eine ungeplante Marktbereinigung zu verhindern.
- Weiterbildung ist als integraler Bestandteil der Versorgungsstruktur verbindlich im ambulanten und stationären Versorgungsbereich zu sichern und zu finanzieren. Die Weiterbildung im Fach Orthopädie und Unfallchirurgie muss auch unter den neuen Bedingungen der Ambulantisierung und Budgetierung gewahrt und ausgebaut werden. Sonst haben wir morgen keine Ärztinnen und Ärzte mehr, die Erkrankungen am Bewegungsapparat in hoher Qualität versorgen können.
- Digitalisierung muss Versorgungsprozesse verbessern und darf nicht zu zusätzlicher, unvergüteter Bürokratie führen.
- Konzepte zur Überwindung der Sektorengrenzen sind mit zunehmender Ambulantisierung zu entwickeln und einzuführen.
Fazit
Versorgung lässt sich nicht kaputtsparen. Der BVOU wird sich weiterhin geschlossen für die Sicherung der ambulanten, stationären, präventiven und rehabilitativen orthopädisch-unfallchirurgischen Versorgung und auch der Notfallversorgung einsetzen. Wir entwickeln jetzt für unsere Mitglieder klare Handlungsempfehlungen, um auf die Herausforderungen dieses Spargesetzes angemessen zu reagieren. Dabei werden wir uns eng mit den Organen der Selbstverwaltung, der KBV, den KVen sowie dem Spitzenverband der Fachärzte abstimmen und geschlossen gegenüber der Politik und Öffentlichkeit auftreten. Orthopädie und Unfallchirurgie braucht starke Praxen, starke Kliniken, funktionierende Kooperationen, verlässliche Weiterbildung und eine faire Finanzierung in beiden Sektoren. Alles andere gefährdet die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten.
Webinar zum Thema
Wir berichten am Freitag, 17.07.26 um 19:00 Uhr zum aktuellen Stand zum Thema GKV-BSSG und diskutieren die Folgen mit namhaften Experten.
- Dr. Helmut Weinhart – Vorstandsprecher BVOU
- Kerstin van Ark – Geschäftsführerin DGPRÄC
- Dr. Jörg Ansorg – Geschäftsführer BVOU Dazu namhafte Juristen (Dr. Clausen und Dr. List) und Abrechnungsexperten aus beiden Netzwerken/Fachgesellschaften.







