Orthopäden und Unfallchirurgen verordnen viele Heilmittel, insbesondere Physiotherapie. Seit November 2024 existiert für Ärzte die Möglichkeit, eine sogenannte Blankoverordnung auszustellen. Mit dieser können Physiotherapeuten bei Diagnosen im Bereich der Schulter selbst über die Auswahl der konkreten Behandlungsmethode entscheiden. Im März 2026 übte der AOK-Bundesverband angesichts steigender Kosten öffentlich Kritik an der Wirtschaftlichkeit dieser Verordnungsform aus. Auch die Finanzkommission Gesundheit und der Gesetzentwurf für ein GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz haben im April dieses Thema in ihren Empfehlungen aufgegriffen.
Unter die Heilmittel-Richtlinie fallen neben der Podologie, Ernährungs-, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie auch die von Orthopäden und Unfallchirurgen häufiger verordnete Ergotherapie und Physiotherapie. Der Vertrag zur erweiterten Versorgungsverantwortung (§125a SGB V) ermöglicht es Ärzten seit 2024 nach Diagnosestellung auf die Festlegung einer konkreten Therapieform, deren Häufigkeit und Frequenz zu verzichten und diese Entscheidung über Ausstellung einer Blankoverordnung Therapeuten selbst zu überlassen. Im Bereich der Physiotherapie ist dies bei bestimmten Diagnosen im Bereich der Schulter möglich. Physiotherapeuten sind an die Bestimmungen der Heilmittelrichtlinie gebunden. 16 Wochen lang ist die Verordnung ab dem Ausstellungsdatum gültig. Bei Überschreiten statistisch durchschnittlicher Verordnungsmengen erfolgt ein Vergütungsabschlag von 9%. Kritiker führen an, dass die Leistungserbringung trotzdem noch attraktiv sein kann und daher Mengenausweitungen nicht zuverlässig ausgeschlossen werden können. Der große Vorteil für den verordnenden Arzt ist, dass die wirtschaftliche Verantwortung für die Blankoverordnung nicht mehr beim Arzt liegt und Regressbedrohungen sinken.

Ungefähr 14,7 Mrd. € gab die GKV im Jahr 2025 für Heilmittel aus, wobei die Physiotherapie für mehr als die Hälfte der Ausgaben verantwortlich ist. Die Ausgaben für Heilmittel haben sich dabei in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht und wuchsen seit 2017 jährlich durchschnittlich mehr als 10%, damit auch schneller als die GKV-Gesamtausgaben. Nicht zuletzt deshalb wird in jüngster Zeit vermehrt Augenmerk darauf gelegt, wie man in diesem Bereich einsparen könnte.
Auswertungen der AOK zeigen seit der Einführung der Blankoverordnung im Bereich der Physiotherapie bei Behandlungen der Schulter einen Kostenanstieg von fast 100% bei gleichzeitiger Zunahme der abgerechneten Behandlungszahlen um 73%. AOK-Bundesverbandschefin Dr. Carola Reimann hat angesichts dieser Tatsache eine Eingrenzung der Regelung gefordert, da trotz der steigenden Kosten bislang kein Qualitätsgewinn in der Versorgung zu sehen sei. Unter anderem habe sich der Anteil der kostenintensiveren manuellen Therapie im Vergleich zur Krankengymnastik verdreifacht. 8.000€ konnten aus der teuersten Blankoverordnung in der Physiotherapie erwirtschaftet werden, getoppt von 14.000€ in der Ergotherapie. Nicht zuletzt deshalb unterstellte Reimann den Physiotherapeuten als Leistungserbringern, dass die Blankoverordnung als Tool zur Einnahmeoptimierung missverstanden werde. Ähnliche Zahlen wurden von Jürgen Graf, Unternehmensbereichsleiter Versorgungsgestaltung bei der AOK Baden-Württemberg auch auf der Messe therapro in Stuttgart Anfang 2026 präsentiert. So sank der Anteil der Ausgaben für vergleichsweise kostengünstige KG von 75% vor der Einführung der Blankoverordnung 2024 auf nur noch 27% danach; Kosten für teure Manuelle Therapie hingegen zeigten einen Anstieg von 16% auf 38%, teure KGG einen Anstieg von 3% auf 13%.

Im Ende März veröffentlichten ersten Bericht der Finanzkommission Gesundheit werden neben vielen weiteren Themen auch die Heilmittel mit Blick auf die Blankoverordnung aufgegriffen. Neben einem einjährigen Preismoratorium für Heilmittel (Nr. 24) findet sich unter Nr. 25 auch der Ratschlag zur „Abschaffung der versorgungsbezogenen Pauschalen je Blankoverordnung in der Physio- und Ergotherapie sowie der Pauschale für Bedarfsdiagnostik in der Physiotherapie“. Neben der grundsätzlich gleichen Vergütung von therapeutischen Leistungen im Rahmen der Blankoverordnung gegenüber der Regelversorgung können nämlich beispielsweise in der Physiotherapie pro ausgestellter Blankoverordnung 58,63€ als versorgungsbezogene Pauschale abgerechnet werden, um erhöhten Aufwand bei Befunderhebung, Behandlungskoordination und Dokumentation auszugleichen. Weiterhin gibt es eine Pauschale zur Bedarfsdiagnostik (27,46€) und zur physiotherapeutischen Diagnostik (36,61€). Insgesamt können die GKV durch die zusätzlichen Pauschalen bis zu 122,70€ Nettokosten je Blankoverordnung in der Physiotherapie belasten.

In dem im April erschienenen Entwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz greift der Gesetzgeber auch für Heilmittelerbringer eine Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung minus 1% für 2027-2029 und eine Abschaffung der versorgungsbezogenen Pauschale bei der Blankoverordnung aus den Empfehlungen der FKG auf. Ebenso soll eine Zuzahlungserhöhung für Versicherte erfolgen. Heilmittelverbände führen an, dass die ihnen angelasteten Vergütungssteigerungen der letzten Jahre notwendige Nachholeffekte jahrzehntelanger Unterfinanzierung waren. Eine Evaluation der Blankoverordnung sei 2028 vorgesehen, eine vorzeitige Einschränkung greife zu früh, entwerte die erweiterte therapeutische Verantwortung und lasse mögliche Effizienzgewinne unberücksichtigt.
Auch im praktischen Alltag in der Versorgung wird über Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Blankoverordnung von beiden Seiten berichtet. Zuweilen wird berichtet, dass einzelne Physiotherapiepraxen sogar die Aufnahme von Patienten an die Ausstellung einer Blankoverordnung koppeln. Andere lehnen die Annahme von Blankoverordnungen ab, da diese nicht in die übliche physiotherapeutische Zeittaktung passen.
Zusammenfassend muss die Entwicklung angesichts steigender Heilmittelkosten in den letzten Jahren kritisch beobachtet werden. Einerseits liegt die Verantwortung für steigende Heilmittelpreise klar bei den Krankenkassen durch entsprechende Vergütungsvereinbarungen mit den Verbänden der Heilmittelerbringer. Die Finanzkommission hatte in ihrem Bericht die starke Ausgabenentwicklung als maßgeblich von der Preisentwicklung geprägt dargestellt.
Der BVOU hatte sich aus fachlichen Gesichtspunkten schon immer eher kritisch gegenüber der Blankoverordnung positioniert. Bei der Ärzteschaft insgesamt wird die Blankoverordnung jedoch gut angenommen, der Anteil der Blankoverordnungen bei blankofähigen Diagnosen tendiert dem Vernehmen nach über 90%. Ebenso soll der Anteil der Aufmerksamkeit erregenden Hochkostenfälle gering sein, Krankenkassen dürften sich dabei mit Blick auf Physiotherapeuten bald geeignete Maßnahmen überlegen. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dürften die Entwicklungen weiter im Blick behalten. Denn andererseits kann jeder Euro nur einmal ausgegeben werden. Eine vollständige Abschaffung der Blankoverordnung ist aber aus ärztlicher Sicht sicher nicht sinnvollerweise zu fordern, da diese ein wertvolles Instrument zur Vermeidung von Budgetkontrolle und Regressbedrohungen darstellt. Geradezu absurd wäre es, wenn die Ärzteschaft selbst durch die Forderung der Abschaffung der Blankoverordnung auch die damit verbundene Rückkehr zu einer budgetierten Verordnungsmöglichkeit quasi „zum Wohle“ der Krankenkassen fordern würde. Auch damit verbundener Bürokratieabbau, Zeitersparnis und Flexibilitätsgewinn sind angenehme Effekte der Blankoverordnung.
Ein Fazit kann man aber sicher ziehen: Die Kostenentwicklung bei der Blankoverordnung legt nahe, dass ein auch bei der aktuellen Regierung zur Diskussion stehender Direktzugang zu Physiotherapeuten ohne vorangehende ärztliche Verordnung eine weitere Explosion der Heilmittelkosten mit sich brächte. Auch daher ist er in Zeiten einer extrem angespannten GKV-Finanzlage abzulehnen. Echte wirtschaftliche Langzeitvorteile von Blankoverordnung oder gar direct-access wären zuvor erst zu beweisen.
Bildquelle: Hrsg. FinanzKommission Gesundheit: Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit, Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027, Stand 30.3.2026, www.finanzkommission-gesundheit.de






