Mit dem Spargesetz zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verfolgt
die Bundesregierung eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik. Die Vergütungszuwächse dürfen demnach den Anstieg der Grundlohnrate und damit der Einnahmen der Krankenkassen nicht übersteigen. Konkret heißt das: Alle Untersuchungen und Behandlungen werden gedeckelt, auch solche, die bislang extrabudgetär und damit
ohne Mengenbegrenzung in voller Höhe bezahlt werden, zum Beispiel ambulante Operationen und Früherkennungsuntersuchungen. Außerdem sollen zahlreiche Leistungen in der ambulanten Versorgung nicht mehr vergütet werden.
Rund 2,7 Milliarden Euro weniger nur für 2027
Allein im nächsten Jahr sollen nach den Plänen des Bundesministeriums für Gesundheit rund 2,7 Milliarden Euro weniger für die ambulante Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patientinnen und Patienten zu Verfügung stehen, wenn das
Gesetz so kommt. Damit erhöht sich das Finanzdefizit im ambulanten Bereich noch einmal um rund fünf Prozent.
Schon heute werden viele Untersuchungen und Behandlungen nicht bezahlt. Über 40 Millionen Termine erbringen Fachärztinnen und Fachärzte ohne Vergütung.
Die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeutinnen werden sich auf die neuen Kürzungen einstellen und ihre
Tätigkeit anpassen müssen, um ihre Praxen wirtschaftlich führen und langfristig erhalten zu können. Denn sie können nur das für die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten
ausgeben, was die Krankenkassen zur Verfügung stellen.
Finanzvolumen reicht für diese Behandlungsfälle
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigung (KVen) Berechnungen zur Fallzahlentwicklung der unterschiedlichen Fachgruppen erstellt. Diese zeigen, wie viele Patientinnen und Patienten künftig maximal versorgt werden können und wie viele Patientinnen und Patienten die Praxen mindestens versorgen müssen. Letztere Darstellung bezieht sich auf die gesetzliche und bundesmantelvertragliche Vorgabe, dass Ärzte und Psychotherapeuten mindestens 25 Sprechstunden in der Woche für GKV-Versicherte anbieten müssen.
Vergleicht man diese Werte mit der Anzahl der Patientinnen und Patienten, die in den Praxen versorgt werden, zeigt sich die leistungsbeschränkende Wirkung der geplanten gesetzlichen Regelungen: Die Anzahl der nicht bezahlten Behandlungsfälle summiert sich im kommenden Jahr auf rund 46 Millionen. Würden die Ärzte und Psychotherapeuten ihre Sprechzeiten auf 25 Wochenstunden reduzieren, fielen rund 169 Millionen Behandlungsfälle weg. Hinter jedem Behandlungsfall steht ein Patient oder eine Patientin, die in einem Quartal einen Haus- oder Facharzt ein- oder mehrmals aufsucht.
Die in dem Dokument dargestellten Fallzahlen basieren auf den Ergebnissen der KBV-Abrechnungsstatistik für das erste Quartal 2025. Eingeflossen sind die Daten von Ärzten und Psychotherapeuten mit einem vollen Versorgungsauftrag. Für die Darstellung der Fälle, für die das bereitgestellte Finanzvolumen reicht, wurden die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen für das nächste Jahr berücksichtigt. Die aufgeführten Fallzahlen für die mindestens zu leistenden 25 Sprechstunden pro Woche sind ein bundesweiter Durchschnitt und dienen als Richtwert.
Quelle: KBV






