Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vor wenigen Tagen hat das Bundeskabinett den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BSSG) verabschiedet. Was als Entlastung der Beitragszahlenden verkauft wird, ist in Wahrheit ein tiefgreifender Systemeingriff mit weitreichenden Folgen für die gesamte ambulante fachärztliche Versorgung in Deutschland – und damit unmittelbar für die Orthopädie und Unfallchirurgie.
Das müssen wir klar benennen: Was als Beitragssatzstabilisierung verkauft wird, ist faktisch die Reduktion des für unsere Patientinnen und Patienten verfügbaren Versorgungsumfangs. Der GKV-BSSG markiert einen Paradigmenwechsel – weg von Wettbewerb, Innovation und Ambulantisierung, hin zu Budgetierung, Regulierung und Staatsmedizin.
Was dieses Gesetz für unsere Patientinnen und Patienten bedeutet
Komplette Budgetierung der fachärztlichen Versorgung
Die gesamte fachärztliche Versorgung unterliegt künftig einer kategorischen Budgetierung. Die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik, die das Gesetz vorschreibt, erzwingt eine Ressourcen-orientierte Medizin: Nicht mehr der Bedarf der Patientinnen und Patienten bestimmt den Versorgungsumfang – sondern das verfügbare Budget. Politische Zusagen wie ein Rechtsanspruch auf Facharzttermine oder umfassende Versorgungsgarantien werden unter diesen Bedingungen faktisch inhaltslos. Ein gedeckeltes System kann kein unbegrenztes Leistungsversprechen einhalten. Wer das nicht offen kommuniziert, handelt gegenüber der Bevölkerung unehrlich.
Abschaffung der TSVG-Regelungen – kürzere Zugangswege werden gekappt
Die offene Sprechstunde und die kurzfristige Terminvermittlung für gesetzlich Versicherte im fachärztlichen Bereich haben nachweislich funktioniert: Im Durchschnitt konnten Termine beim Facharzt innerhalb von 9 Tagen angeboten werden. Mit der geplanten Streichung der TSVG-Regelungen werden genau diese Strukturen zerstört. Die Begründungen im Gesetzentwurf dafür sind sachlich nicht haltbar. Das Ergebnis sind längere Wartezeiten und ein verschlechterter Zugang zum Facharzt für akut behandlungsbedürftige Patientinnen und Patienten.
Ambulantisierung wird systematisch blockiert
Ambulant vor stationär – dieses politische Ziel ist richtig. Es erfordert jedoch zwingend mehr Ressourcen in der ambulanten fachärztlichen Versorgung, nicht weniger. Stattdessen werden ambulante Operationen durch neue Mengenbegrenzungen gedeckelt und die bisherige Regelung als extrabudgetäre Leistung konterkariert. Der Widerspruch zur politischen Zielsetzung könnte kaum größer sein: Einerseits wird mehr Ambulantisierung gefordert, andererseits werden genau die finanziellen Voraussetzungen dafür entzogen. Wer mehr Leistung verlangt und gleichzeitig die Ressourcen kürzt, handelt nicht reformorientiert, sondern widersprüchlich.
Versicherungsfremde Leistungen: Der Bund zieht sich auf Kosten der Versicherten zurück
Hier liegt eine der gravierendsten Falschaussagen des Gesetzes. Die Bundesregierung wirbt damit, die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen mit einem zusätzlichen Bundeszuschuss von 250 Millionen Euro zu stützen. Tatsächlich wird der reguläre Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds – der Ausgleich für gesamtgesellschaftliche Aufgaben der GKV wie Familienversicherung, Mutterschaft und Bürgergeldempfangende – gleichzeitig um 2 Milliarden Euro jährlich gekürzt. Das bedeutet im Klartext: Für jeden Euro, der als Unterstützung präsentiert wird, werden acht Euro entzogen. Von einer Stützung versicherungsfremder Leistungen kann keine Rede sein. Der Bund verlagert die Finanzierung staatlicher Aufgaben auf die Beitragszahlenden – und gleicht das mit Kürzungen bei den tatsächlichen Gesundheitsleistungen für Patientinnen und Patienten aus. Das ist nicht Haushaltsdisziplin, das ist eine bewusste Umverteilung zu Lasten der Versorgten.
Wer Budgets einführt, muss auch offen sagen, dass damit Leistungen begrenzt werden. Alles andere ist gegenüber unseren Patientinnen und Patienten unehrlich.
Was jetzt zu tun ist – drei Schritte, die zählen
Schritt 1: Politischen Einfluss jetzt geltend machen
Wir befinden uns im parlamentarischen Verfahren – das ist unser wichtigstes Zeitfenster. Schreiben an jeden einzelnen Bundestagsabgeordneten haben wir gemeinsam mit dem Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands bereits auf den Weg gebracht. An der parlamentarischen Anhörung werden wir uns in Person von Helmut Weinhart aktiv beteiligen. Neben diesen zentralen Maßnahmen bitte wir alle unsere Mitglieder, auch selbst aktiv zu werden:
- Nehmen Sie Kontakt zu Ihren regionalen Abgeordneten auf – persönlich, schriftlich, über bestehende Netzwerke
- Konfrontieren Sie jeden politischen Kontakt konkret mit den Versorgungsfolgen des Gesetzes für unsere Patientinnen und Patienten vor Ort
- Sprechen Sie dabei stets von der Reduktion der medizinischen Versorgung – nicht von der Vergütung. Denn das ist die Wahrheit, und sie kommt an.
Schritt 2: Patientinnen und Patienten informieren und mobilisieren
Die Bevölkerung hat ein Recht zu erfahren, was dieses Gesetz für ihre künftige medizinische Versorgung bedeutet. Das Wartezimmer muss politisiert werden.
- Informieren Sie Ihre Patientinnen und Patienten über die Konsequenzen – sachlich, klar und unmissverständlich
- Betonen Sie: Es geht nicht um Ärztehonorare – es geht um die Beschränkung der medizinischen Versorgung jedes Einzelnen
- Ermutigen Sie Betroffene, sich mit ihren Anliegen direkt an ihre Volksvertreter zu wenden – Patientenstimmen erreichen die Politik auf eine Weise, die Verbandsschreiben nicht ersetzen können
- Unterstützende Informationsmaterialien für Ihre Praxis erhalten Sie zeitnah durch den BVOU
Schritt 3: Versorgungsplanung auf sichere Grundlagen stellen
Sollte das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet werden, müssen wir handlungsfähig sein:
- Flächendeckend in allen Landes-KVen muss ein einnahmenorientierter Honorarverteilungsmaßstab (Not-HVM) eingeführt werden, um den gesetzlichen Versorgungsauftrag im Rahmen der tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel planbar zu erfüllen
- Der Umfang des gesetzlichen Versorgungsauftrags ist exakt zu definieren; Echtzeit-Informationen zur Budgetausschöpfung jeder Praxis müssen von Ihrer KV bereitgestellt werden
- Leistungen, die über diesen Auftrag hinausgehen – auch wenn sie im EBM abgebildet sind – müssen nach Erfüllung des Versorgungsauftrags rechtssicher als private Selbstzahlerleistungen abrechenbar sein
Unsere Verantwortung ist jetzt gefordert
Die Orthopädie und Unfallchirurgie hat in der ambulanten Grundversorgung eine tragende Rolle. Wir stehen für schnelle, gezielte Diagnostik und Therapie des Bewegungsapparats – und wir entlasten damit täglich das stationäre System. Dieses Gesetz greift genau dort ein, wo wir am meisten leisten.
Wir haben die Pflicht, diese Zusammenhänge sichtbar zu machen – gegenüber der Politik, gegenüber unseren Patientinnen und Patienten sowie gegenüber der Öffentlichkeit.
Nutzen Sie Ihre Stimme. Sprechen Sie mit Ihren Abgeordneten. Informieren Sie Ihre Patienten. Unterstützen Sie uns in den nächsten Wochen mit Ihrem aktiven Engagement.
Die Zeit zu handeln ist jetzt.
Im Namen des BVOU-Vorstandes grüßen Sie herzlich
Dr. Helmut Weinhart (Sprecher des Vorstands )
Dr. Anna-Katharina Doepfer (Vizepräsidentin)







