Der Entwurf der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist ab sofort öffentlich. Es handelt sich um die identische Fassung, die bereits am 30.04.2025 den Verbänden, Fachgesellschaften sowie den Abgeordneten des 129. Deutschen Ärztetags in Leipzig vorgelegt und dort mit großer Zustimmung angenommen wurde.
Der Entwurf entstand in enger Zusammenarbeit zwischen der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband und ist derzeit nicht rechtsverbindlich. Das Bundesministerium für Gesundheit weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Novellierung der GOÄ erst durch eine Verordnung der Bundesregierung rechtskräftig wird.
Nach dem eindeutigen Votum des 129. Deutschen Ärztetags für die GOÄ-Reform wurde der Entwurf im Juni 2025 an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken übergeben. Im Herbst 2025 kündigte sie öffentlich an, einen Regelungsentwurf für Mitte 2026 vorzulegen. Bis zum Kabinettsbeschluss sind weitere Abstimmungen erforderlich, anschließend steht die Beratung im Bundesrat an.
Mit diesen Entwicklungen ist der lange erwartete Novellierungsprozess der GOÄ nun auch politisch offiziell auf den Weg gebracht worden.







