Seit dem 1. Oktober 2025 gibt es für die „Fraktursonographie bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten“ die neue extrabudgetär vergütete GOP 33053 im EBM. Laut Homepage der KBV darf die Methode nur von Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin, Radiologie, Kinder- und Jugendmedizin, Orthopädie und Chirurgie durchgeführt werden. Durchführung und Abrechnung sind bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung genehmigungspflichtig.
Dafür haben KBV und GKV-Spitzenverband nun auch die Qualitätssicherungsvereinbarung zur Ultraschalldiagnostik an die neue Leistung angepasst. Geregelt wurden darin die fachlichen und apparativen Anforderungen sowie die Bilddokumentation.
Die fachliche Qualifikation zur Fraktursonographie können Ärztinnen und Ärzte mit der Teilnahme an einer strukturierten Fortbildung über 8 Unterrichtsstunden je 45 Minuten nachweisen. Die strukturierte Fortbildung muss praktische Übungen an Unter- und Oberarm sowie am Ellenbogen enthalten. Fortbildungsinhalte müssen außerdem die Befundung anhand von Bildern von Normalbefunden und von mindestens 20 pathologischen Fällen an diesen Knochen sein. In der Fortbildung müssen Kenntnisse und Fertigkeiten zu Formen und Morphologie von Frakturen eines langen Röhrenknochens der oberen Extremität, zur Indikationsstellung, zu Untersuchungstechniken und Dokumentation vermittelt werden. Außerdem ist eine die Fortbildung abschließende Prüfungsleistung nachzuweisen. Die Fortbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch in Teilen oder ganz online absolviert werden.
Denken Sie daran, bei der Antragstellung auf Genehmigung bei Ihrer KV den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Bis zum 1. Januar 2026 kann alternativ auch der Nachweis über 50 selbstständig vor dem 1. Oktober 2025 durchgeführte B-Modus-Sonographien bei Frakturverdacht vorgelegt werden. Auch Kurse, die vor dem 1. Oktober 2025 abgelegt wurden, können anerkannt werden, wenn sie die Anforderungen nach Nummer 43 der MVV-Richtlinie erfüllen. Zu den Übergangsbestimmungen informiert Sie Ihre Kassenärztliche Vereinigung.
Die apparativen Anforderungen an die Fraktursonographie eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten finden sich in der Anlage III der QS-Vereinbarung zur Ultraschalldiagnostik unter AK 13.1. Für die Fraktursonografie im B-Modus ist ein Linear-Array mit mindestens 5,0 MHz Sendefrequenz, Empfangsdynamik mindestens 45dB und Bildfeldtiefe mindestens 4cm zu verwenden. Zur Erfassung und Dokumentation von Achsabweichungen muss die Möglichkeit einer Winkelmessung auf dem Bildschirm oder auf dem Ausdruck bestehen. Die Kriterien sind mit üblichen Geräten, wie sie zur Sonografie am Bewegungsapparat nach EBM 33050 eingesetzt werden, erfüllbar.
Auch die ärztliche Dokumentation wird durch die angepasste QS-Vereinbarung (§ 10 Abs. 4) geregelt. Angaben zur Untersuchungsregion, den Schnittebenen und dem Untersuchungsergebnis sind erforderlich. So sind bei distalen Unterarmfrakturen Radius und Ulna in je 3 Schnitten einschließlich der Epiphysenfuge darzustellen, bei proximalen Oberarmfrakturen 4 Schnittebenen und bei Ellenbogenfrakturen ein dorsaler Längsschnitt über der Fossa olecrani notwendig.
Leopold Braun, Tübingen







