Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) schreitet deutschlandweit voran: Seit dem 29. April 2025 stellen Software-Anbieter das ePA-Modul für Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser bereit. Laut gematik kann die vollständige Bereitstellung mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Sobald das entsprechende Software-Update installiert ist, haben Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeutinnen sowie Psychotherapeuten die Möglichkeit, die ePA freiwillig mit aktuellen Befunden, Arztbriefen und Laborwerten zu befüllen. Ab dem 1. Oktober 2025 wird die Nutzung der ePA für alle verpflichtend.
Weitere Informationen und hilfreiche Hinweise rund um die ePA finden Sie auf diesen Webseiten.
Elektronische Patientenakte (KBV-Themenseite)
Die elektronische Patientenakte (Bundesgesundheitsministerium)
Elektronische Patientenakte Zentrale Anwendung (Infos Bundesärztekammer)