Jedes Jahr verhandeln KBV und GKV-SV über die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen. Kernpunkt ist der sogenannte Orientierungspunktwert – er bestimmt, wie viel die Ärztinnen und Ärzte für ihre Leistungen pro abgerechneten Punkt erhalten. Steigen die Praxiskosten, muss auch dieser Wert angepasst werden. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet eine Schiedsstelle. In den diesjährigen Verhandlungen haben sich KBV und GKV-SV auf eine Erhöhung des Orientierungspunktwerts um 2,8 Prozent verständigt.
Die wirtschaftliche Realität in den Facharztpraxen sieht seit Jahren ganz anders aus, die Kosten für Personal, Miete, Energie und medizinisches Material steigen deutlich stärker, als die Honoraranpassungen kompensieren. Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung zufolge stiegen beispielsweise die Betriebskosten in Arztpraxen zwischen 2019 und 2022 um über 17 %.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass die Vertragsärzteschaft jedes Jahr um eine Anpassung ringen muss, die am Ende nicht einmal den inflationsbedingten Mehraufwand abdeckt. Die eigene Niederlassung wird zunehmend für junge Ärztinnen und Ärzte wie Kolleginnen und Kollegen kurz vor dem Ruhestand unattraktiv. Die Folge werden eine Zunahme an Praxenschließungen und weniger Verfügbarkeiten von Fachärztinnen und Fachärzten sein. Das bedeutet für die Versorgung: weniger Facharzttermine und noch längere Wartezeiten für Patientinnen und Patienten. Mit Blick auf die aktuelle gesundheitspolitische Debatte ist das definitiv das falsche Signal“, so Heinrich.
Quelle: SpiFa