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Osteoporose

Mit einer geschätzten bundesweiten Prävalenz von 6,8 Millionen Betroffenen und 765.000 osteoporotischen Frakturen ist sie eine echte Volkskrankheit. Als systemische  Skeletterkrankung ist sie zudem ein Paradebeispiel für die Notwendigkeit mit qualifizierten Zuweisern zusammenzuarbeiten. Orthopäden Unfallchirurgen, Gynäkologen, Endokrinologen, Internisten und Hausärzte bringen spezifische fach- und allgemeinärztliche Kompetenzen in die Behandlung der Osteoporose ein. Vielleicht müssen wir an solchen Erkrankungen Maß nehmen, wenn wir die interdisziplinäre Zusammenarbeit weiter verbessern wollen.

Die Osteoporose ist aber auch wie keine andere Erkrankung zum Zankapfel zwischen Ärzten, Krankenkassen und Patienten geworden. Stein des Anstoßes ist die chronisch unterfinanzierte Knochendichtemessung. Es gibt zwar seit dem 1. Januar 2019 mehr Geld dafür, aber angesichts der hohen Geräte- und Personalkosten, ist auch diese Summe nicht kostendeckend. Als Musterbeispiel für ein faires Honorar könnte der Selektivvertrag 73c mit der AOK Baden-Württemberg dienen. Die Krankenkasse zahlt im Rahmen dieses Vertrages nicht nur die Knochendichtemessung, sondern auch die Beratung und die Präventionsprogramme zur Osteoporose. Die Evaluation hat dem Vertrag ein gutes Zeugnis ausgestellt

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