Es kommt versehentlich zur Beschädigung eines medizinischen Geräts, sodass Sie wichtige Untersuchungen nicht mehr durchführen können. Oder ein Unwetter zerstört Teile des Praxisgebäudes, und es kommt zur Unterbrechung des Praxisbetriebs bis zur Instandsetzung des Sachschadens. Die Miete für die Praxisräume wird allerdings trotzdem fällig. Das Personal muss entlohnt werden, und für die elektronischen Geräte fallen Leasingkosten an. Die Kosten steigen schnell in eine Höhe, die existenzbedrohend werden kann. Daher ist es wichtig, in solchen Fällen richtig zu reagieren und umfassend abgesichert zu sein.
Wie verhält man sich im Schadenfall?
Im Schadenfall sollten Sie die Beschädigung unverzüglich bei Ihrem Versicherer melden. Außerdem unterliegen Sie der sogenannten Schadenminderungspflicht. Das heißt, Sie sind dazu verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten.
Wer kommt für die Schäden auf?
Schäden am Praxisinventar ersetzt in der Regel Ihre Praxisinventar- Versicherung. Die Gebäude-Versicherung sichert Schäden am Praxisgebäude ab. Diese läuft meistens über den Vermieter. Für die Regulierung der Schäden am Praxisinventar kommt es allerdings auf die genaue Schadenursache an: Liegt ein versicherter Sachschaden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel vor, ersetzt der Versicherer den Schaden vertragsgemäß. Bei darüber hinausgehenden Schäden infolge einer Überschwemmung oder eines Rückstaus benötigt man dagegen eine zusätzliche Elementarschaden-Versicherung. Dies wird individuell geprüft. Für die elektronischen Geräte in Ihrer Praxis ist darüber hinaus der Abschluss einer Elektronik- Versicherung empfehlenswert. Dabei wird auf Basis einer Allgefahren-Deckung pauschal der Gesamtwert aller Anlagen und Geräte der kaufmännischen und medizinischen Einrichtung Ihrer Praxis versichert. Auch mobil eingesetzte Geräte zählen dazu. Zudem sind Neuanschaffungen während des Jahres zu 30 Prozent von der gesamten Versicherungssumme automatisch mitversichert. Und was ist mit dem Unterbrechungsschaden, der in Folge eines versicherten Sachschadens entstanden ist? Für solche Fälle können Sie sich entweder im Rahmen der Praxisinventar-Versicherung absichern oder Versicherungsschutz über eine separate Betriebsunterbrechungs-Versicherung vereinbaren.
Kombinierter Versicherungsschutz
Um nicht eine Vielzahl an Einzelpolicen zu führen, können Mitglieder des BVOU eine kombinierte Praxis-Versicherung für Sach-, Elektronik- und Betriebsunterbrechungsschäden abschließen. Die Konditionen dafür basieren auf der Funk Ärzte Police. Auch die Gefahr Überschwemmung kann nach vorheriger Risikoprüfung eingeschlossen werden.