Falsche Abrechnungen, Steuervergehen oder Behandlungen ohne Befund – die Gründe für den Entzug einer Approbation können vielfältig sein. Auch ein nicht ausreichender Versicherungsschutz kann zum Verlust der ärztlichen Zulassung führen. Denn laut Berufsordnung müssen sich Ärzte hinreichend gegen Schadenersatzansprüche aus der ärztlichen Tätigkeit absichern. Reicht der Versicherungsschutz nicht aus, kann das Ruhen der Approbation gemäß §6 Bundesärzteordnung angeordnet werden.
Der Berufs-Haftpflichtversicherer reguliert entstandene berechtigte Schäden und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Klagen Patienten auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld, werden vom Risikoträger zudem die Anwalts- und Verfahrenskosten übernommen. Allerdings haften Ärzte auch mit ihrem Privatvermögen, wenn die Deckungssumme nicht ausreicht. Umso wichtiger ist es, durch eine umfassende Berufs-Haftpflicht-Versicherung ausreichend abgesichert zu sein.
Der BVOU hat für seine Mitglieder einen Rahmenvertrag zur Berufs-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen, welchem die Verbandsmitglieder gegen Antrag beitreten können. Die exklusiven Rahmenvertragskonditionen bestehen über den Kooperationspartner, den Funk Ärzte Service, und sehen ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis vor. BVOU-Mitglieder proftieren so von zahlreichen Highlights der Rahmenvereinbarung wie beispielsweise:
- Beitragsneutrale Mitversicherung der Tätigkeiten gemäß § 115 a) SGB V im Rahmen des ambulanten Risikos, sofern hierfür kein Versicherungsschutz anderweitig besteht
- Beitragsneutrale Mitversicherung eines ganztags angestellten Facharztes aus dem gleichen Fachgebiet in einer Arztpraxis (für OP-Zentrum-/Tagesklinikbetreiber erfolgt eine gesonderte Prüfung)
- Beitragsneutrale, zeitlich unbefristete Mitversicherung der Nachhaftungsversicherung bei vollständiger Beendigung der ärztlichen Tätigkeit
- Eine weitreichende Regelung zum Off-Label-Use
- … und viele weitere.
So umfasst die Zeichnung insbesondere für das Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie typische Risiken – sowohl für schadenfreie als auch schadenvorbelastete Anfragen. Zudem sieht der Rahmenvertrag auch für Honorarärzte spezielle Sonderkonditionen vor. Einige Versicherer erhöhen aktuell die Prämien. Anderweitig bestehende Berufs-Haftpflichtverträge werden oft von Versicherungsgesellschaften zum Ablaufdatum gekündigt – selbst wenn keine Haftpflichtschäden entstanden sind. Somit ziehen sich andere Risikoträger aus dem Arzt-Haftpflichtgeschäft vollständig zurück. Der Rahmenvertag des BVOU enthält eine Laufzeit von drei Jahren. Das garantiert Verbandsmitgliedern eine Planung- und Prämiensicherheit. Profitieren Sie von den Vorteilen der bei der Versicherungskammer Bayern – einem renommierten deutschen Heilwesen-Versicherer – bestehenden Sonderkonditionen und treten Sie dem Rahmenvertrag für BVOU-Mitglieder bei. Interessierte Verbandsmitglieder können sich durch die qualifizierte und kompetente Beratung des Funk Ärzte Service umfassend informieren und ein kostenfreies unverbindliches Angebot anfordern.