Alle Beiträge von Sabine Rieser

Helfer in den Ammergauer Alpen gesucht

Berlin – Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) hat eine ungewöhnliche Bitte erhalten: Eine Witwe würde sich gern bei einem Orthopäden für seinen Einsatz in den Ammergauer Alpen bedanken. Dort kam am 3. Juli bei einem Bergunfall an der Hochblasse ihr Mann ums Leben. Vor Ort versuchte ein Orthopäde, der dort als Wanderer unterwegs war, den Mann zu reanimieren, und stand dessen Frau zur Seite, bis die Rettungskräfte eintrafen.

Wer einen Hinweis geben kann, möge sich bitte beim BVOU melden: presse@bvou.net, Telefon 030/ 797 444 55.

G-BA

Wirkstoff bei Knorpeldefekt Thema im G-BA

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung Anfang Juli einen Beschluss zu dem Wirkstoff „Sphäroide aus humanen autologen matrixassoziierten Chondrozyten“ gefasst. Er wird zur Behandlung von Knorpeldefekten des Kniegelenks angewendet. Im Plenum wurde einstimmig mit Zustimmung der Patientenvertreter entschieden, dass der Wirkstoff nicht dem Geltungsbereich der Nutzenbewertung von Arzneimitteln zuzuordnen ist. Er soll vielmehr als Bestandteil einer neuen Behandlungsmethode im Sinne des Paragrafen 135 Absatz 1 Sozialgesetzbuch V bewertet werden.

Der Wirkstoff, vertrieben von der co.don AG unter dem Namen chondrosphere, findet in Deutschland bereits seit mehreren Jahren Anwendung. Bei dem Produkt handelt es sich um ein Verfahren zur autologen Chondrozyten-Transplantation (ACT) zur Behandlung von isolierten akuten und chronischen symptomatischen Gelenkknorpelschäden der Femurkondyle und der Patella des Knies. Dabei wird laut Hersteller auf der Basis von körpereigenen Knorpelzellen dreidimensionales Knorpelgewebe erzeugt, das minimal-invasiv in das geschädigte Gelenk eingebracht wird.

Die Sicherheit und Wirksamkeit des Verfahrens hatte co.don zuletzt in einer klinischen Langzeitstudie geprüft, deren Zwischenergebnisse im November 2016 veröffentlicht wurden. Diese bestätigten dem Unternehmen zufolge den Erfolg der Therapie und hätten außerdem gezeigt, dass die Behandlung insbesondere auch bei vergleichsweise schwierig zu behandelnden Defektstellen wirksam sei.

Aktuell strebt das Unternehmen die EU-weite Zulassung seines Gelenkknorpelproduktes an und hat dafür im Mai eine positive Empfehlung vom Committee for Medicinal Products for Human Use der Europäischen Arzneimittelagentur EMA erhalten.

Quellen: G-BA, co.don AG

Teilzeit-Zulassung bei Orthopäden im Trend

Frankfurt/Main – Nach den Psychologischen Psychotherapeuten und den Chirurgen sind Orthopäden und Unfallchirurgen in Hessen die Berufsgruppe aus dem fachärztlichen Versorgungsbereich, bei denen die Teilzeit-Tätigkeit am stärksten zugenommen hat. Darauf hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen vor kurzem hingewiesen. Während im Jahr 2007 erst wenige Orthopäden einen hälftigen Versorgungsauftrag übernommen hatten, waren es 2016 schon 32 Prozent. Bei den Chirurgen betrug der Anteil rund 35 Prozent.

Insgesamt ist die Zahl der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten, die Teilzeit arbeiten, in den vergangenen Jahren im Bereich der KV Hessen um 1.600 gestiegen. „Die Zahlen belegen eindrucksvoll, dass das ambulante System zwar eine Antwort auf den Wunsch nach Flexibilität von Ärzten und Psychotherapeuten gefunden hat, aber damit Gefahr läuft, nicht mehr den notwendigen Output an Leistung zu erzielen, den wir für eine flächendeckende ambulante Versorgung brauchen“, urteilte der KV-Vorstandsvorsitzende Frank Dastych.

Die KV Hessen kann aus ihren Daten aber nicht herauslesen, welche Altersgruppen vor allem Teilzeit arbeiten. Zwar erscheint es plausibel, dass dies vor allem jüngere Ärztinnen und Ärzte sind, die Familie und Beruf gut vereinbaren wollen. Doch Hinweise deuten darauf hin, dass auch immer mehr ältere Ärztinnen und Ärzte ihre Arbeitszeit reduzieren. Möglicherweise führt die Statistik bei Chirurgen sowie Orthopäden und Unfallchirurgen in Bezug auf deren gesamte Arbeitsbelastung auch in die Irre. Die Daten aus Hessen bilden nämlich ausschließlich die KV-Tätigkeit ab. Die Tätigkeit als ambulanter Operateur im Rahmen eines Selektivvertrags beispielsweise wird nicht erfasst. Selektivverträge können, müssen der KV aber nicht gemeldet werden. Auch Teilanstellungen am Krankenhaus ergänzend zur Vertragsarzttätigkeit werden nicht erfasst.

Heilmittelverbände für „therapeutische Diagnostik“

Berlin – Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat Eckpunkte für die Umsetzung der gesetzlich vorgesehenen Modellvorhaben zur Blankoverordnung festlegt. „Ergo- und Physiotherapeuten übernehmen gern mehr Verantwortung, wenn die Rahmenbedingungen stimmen und ein Mehrwert in der Patientenversorgung entsteht“, erklärte die SHV-Vorsitzende Ute Repschläger. So hält es der SHV nach eigenen Angaben für unverzichtbar, „in den Modellvorhaben eine neue Leistungsposition ,therapeutische Diagnostik‘ zu erproben, um so die Indikation abzusichern“. Der SHV fordert weiterhin „randomisierte Studien mit Kontrollgruppen, die gezielt Diagnosen sowie ausgewählte primäre und sekundäre Endpunkte untersuchen“.

Der BVOU hatte sich bereits im Frühjahr kritisch zu den Modellvorhaben geäußert. „Eine Diagnose zu stellen und daran anschließend mit dem Patienten gemeinsam die Therapie zu planen, notwendige Heil- und Hilfsmittel wie zum Beispiel Physiotherapie zu verordnen und den Verlauf der Genesung zu kontrollieren und zu bewerten – all das zählt zu den ärztlichen Aufgaben“, betonte BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher. „Teile davon lassen sich nicht ohne Risiken auf andere Berufsgruppen wie zum Beispiel Physiotherapeuten übertragen.“

Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) sieht Modellvorhaben zur Blankoverordnung in allen Bundesländern vor. Danach sollen Heilmittel zwar weiter von Ärztinnen und Ärzten verordnet werden. Doch die Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten, Logopäden oder Podologen sollen im Rahmen der Modellvorhaben Auswahl, Dauer und Abfolge der Therapie eigenverantwortlich bestimmen können.

Neue Patientenbeauftragte für Verbesserungen bei Reha

Berlin – Die neue Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Ingrid Fischbach (CDU), will sich dafür einsetzen, dass Patienten einen Anspruch auf Reha-Leistungen besser als heute durchsetzen können. „Eindeutig ausbaufähig sind Reha-Empfehlungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung bei der Pflegebedürftigkeitsbegutachtung“, sagte sie. „Derzeit bekommen hier nur zwei von 100 Pflegebedürftigen eine Empfehlung.“ Nach Erkenntnissen des Forschungsinstituts IGES genehmigen die Krankenkassen zudem bis zu zwei Drittel aller Reha-Anträge erst nach einem Widerspruch.

Fischbach will auch deshalb in einer Studie untersuchen lassen, ob Lotsen bestimmte Patienten durchs Gesundheitswesen begleiten könnten. Sorgen mache ihr auch die Heilmittelversorgung, sagte sie: „Damit Patienten auch künftig gut versorgt sind, sollten wir die Gesundheitsfachberufe dringend attraktiver machen und aufwerten. Heilmitteltherapeuten sind keine Handlanger, sondern qualifizierte Fachkräfte, die fair bezahlt werden und mit Ärzten auf Augenhöhe arbeiten müssen.“

Fischbach ist seit 2013 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit. Das Amt der Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten hat sie von Karl-Josef Laumann übernommen. Er ist in Nordrhein-Westfalen zum Gesundheitsminister ernannt worden.

Quelle: BMG

Dr. Karl-Heinz Conrad wiedergewählt

Eckersdorf – Das langjährige BVOU-Mitglied Dr. Karl-Heinz Conrad aus Bayern ist Ende Juli in seinem Amt als stellvertretender Bezirksvorsitzender des gesundheits- und pflegepolitischen Arbeitskreises der CSU bestätigt worden. Conrad wurde bei einem Treffen in Neudrossenfeld ohne Gegenstimmen wiedergewählt.

Der gesundheits- und pflegepolitische Arbeitskreis der CSU hat das Bestreben, den aktuellen Anforderungen angepasst zur Verbesserung der medizinischen Versorgung beizutragen, damit auch in Zukunft eine gute medizinische und pflegerische Versorgung angeboten werden kann.

Verschiedenste Berufsgruppen aus dem medizinischen Bereich, das heißt, Ärzte und Zahnärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger, Medizinische Fachangestellte, Physiotherapeuten und Verwaltungsangestellte in Krankenhäusern engagieren sich im Arbeitskreis. 

Gröhe: Versorgung diskutieren, nicht Bürgerversicherung

Berlin – Zurückhaltend hat sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zur anstehenden Reform der Ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) geäußert. Bei einer Podiumsdiskussion während des Sicherstellungskongresses der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurde er nach der wiederaufgeflammten Diskussion um die Bürgerversicherung, dem dualen System und der GOÄ gefragt. Er wolle ja den politischen Konkurrenten keine Ratschläge geben, so Gröhe. Aber man sei gut beraten, wenn man sich nicht über Systemdebatten unterhalte, sondern über das, was Behandlungsbedarfe seien. Mit einem „Zwangsverband von Versicherungssystemen“ werden seiner Meinung nach weder die Versorgungsprobleme Stadt-Land gelöst noch die Digitalisierung befördert.

Gröhe: Den Kassen Freiräume lassen

Gröhe stellte zudem klar, dass er den Krankenkassen bestimmte Satzungsleistungen wie Homöopathie nicht verbieten lassen will. Für viele ihrer Leistungen gebe es quasi ein Pflichtenheft. Wenn die Leistungen in diesem Bereich stimmten, solle man Krankenkassen darüber hinaus Freiräume lassen. Dennoch schaue man sich bestimmte Entwicklungen unter dem Aspekt der Patientensicherheit an.

Gassen: Homöopathie sollten Patienten extra bezahlen

Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen vertrat eine andere Meinung: Es gehe nicht, dass bei einem gedeckelten ambulanten Gesamtbudget, bei dem zum Teil jede fünfte Leistung nicht bezahlt werde, für nicht evidenzbasierte Leistungen Geld ausgegeben werde. In Form von Extrapaketen, die vom Patienten zusätzlich bezahlt würden, sei dies völlig in Ordnung.

Heller: Zeitangaben waren Mammutaufgabe

Was die GOÄ-Novellierung anbelangt, so soll bis Herbst eine ärztlich konsentierte Version vorliegen. BVOU-Vizepräsident Prof. Dr. Karl-Dieter Heller, der seit Monaten daran mitarbeitet, berichtet über den Fortgang der Arbeiten regelmäßig in der OUMN. Zuletzt wies er darauf hin, dass es eine Mammutaufgabe war, in kürzester Zeit die erarbeiteten Legendierungen mit Zeitangaben zu versehen, zum Beispiel für Assistenten und Pflegekräfte, für Schnitt-Naht-Zeiten, Raumbelegung etc. „Nach unserer Überarbeitung liegen die gewünschten Zeiten für das muskuloskelettale System inklusive Arthroskopie, Endoprothetik und Wirbelsäulenchirurgie vor“, schrieb Heller in der OUMN 3. Deutlich habe man auch erneut Befürchtungen vorgetragen, „dass die GOÄ einen Touch Richtung EBM habe, was natürlich inakzeptabel ist“.

Infos über regionale Projekte und Erfolge

Berlin – „Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) organisieren kreativ alleine oder gemeinsam mit Partnern die ambulante und wohnortnahe Versorgung – und zwar auch dort, wo sich viele Institutionen bereits zurückgezogen haben.“ Darauf hat Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), in Berlin im Rahmen des KBV-Sicherstellungskongresses während der „Woche der ambulanten Versorgung“ hingewiesen. Sein Fazit: „Wir stellen sicher – jetzt und in Zukunft.“

Vom 26. bis 30. Juni haben KBV und KVen mit einem Kongress und vielfältigen regionalen Aktionen auf die Bedeutung und Leistungsfähigkeit der ambulanten Versorgung aufmerksam gemacht. Auf dem Sicherstellungskongress zeigten viele KVen Beispiele, lieferten Fakten und wiesen auf Besonderheiten ihrer jeweiligen regionalen Situation hin. „Es gibt nicht die eine allgemeine Lösung. Am besten wissen die KVen vor Ort, wie Versorgung funktioniert“, erklärte der KBV-Chef.

Modelle zur Verzahnung im Fokus

Parallel zu den Diskussionsrunden und Fachseminaren ist der Sicherstellungskongress damit eine Art Leistungsschau des KV-Systems: 30 Ausstellungen zeigten erfolgreich laufende Modellprojekte der KVen und anderer Akteure des Gesundheitswesens, mit denen die Versorgung besser verzahnt und gebündelt wird. Bereits der Vorgänger des Kongresses, die KBV-Versorgungsmesse, war ein Erfolg.

Imagekampagne mit Orthopäden-Beteiligung

Die KBV hat die „Woche der ambulanten Versorgung“ auch genutzt, um umfangreiche Infomaterialien mit Zahlen, Fakten und Best-Practice-Beispielen herauszugeben. Mit der Broschüre „Ohne uns tut’s weh.“ informieren KBV und KVen über die Leistungen und Herausforderungen der ambulanten Versorgung. Außerdem erschienen Faktenblätter mit Daten zur ambulanten Versorgung auch für die Praxis. Die „Woche der ambulanten Versorgung“ ist Teil der Kampagne „Wir arbeiten für Ihr Leben gern!“. Daran haben sich auch Orthopäden und Unfallchirurgen beteiligt.

Quelle: KBV

G-BA

Kritik an Ablehnung der G-BA-Kandidaten

Berlin – Mit einer gemeinsamen Stellungnahme haben die Vorstände von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) auf die Ablehnung der Kandidaten für die beiden Posten der Unparteiischen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) reagiert. „Wir sind enttäuscht über diese Entscheidung. KBV, KZBV und DKG haben einen einstimmig beschlossenen Personalvorschlag unterbreitet mit Kandidaten, deren fachliche Eignung unbestritten ist. Vor diesem Hintergrund ist das ablehnende Votum des Gesundheitsausschusses unverständlich, sachlich nicht gerechtfertigt und stellt das Prinzip der Selbstverwaltung infrage.“

Nicht überzeugt von Unparteilichkeit und Unabhängigkeit

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hatte die Personalvorschläge für die Besetzung in beiden Fällen mit 36 zu 0 Stimmen abgelehnt. Zur Begründung wurden Bedenken an ihrer Unparteilichkeit und Unabhängigkeit angeführt. Die Entscheidung sage nichts über die fachliche und persönliche Qualifikation der Kandidaten aus, hieß er weiter.

Nominiert hatten KBV, KZBV und DKG den Geschäftsführer des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands, Lars Lindemann, früherer FDP-Bundestagsabgeordneter. Die Krankenkassenseite hatte Uwe Deh vorgeschlagen, den ehemaligen Vorstand des AOK-Bundesverbands.

Gassen: Keine Nachrücker in petto

Direkt nach der Bekanntgabe der Entscheidung hatte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen erklärt: „Das Ergebnis ist für die Selbstverwaltung nicht erfreulich. Wir müssen sehen, ob wir uns in sechs Wochen auf einen neuen Vorschlag einigen können. Qualifizierte Kandidaten wachsen nicht auf den Bäumen. Wir haben keine Liste von Kandidaten, die nachrücken könnten, wenn man die erste Reihe abgeräumt hat.“

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte betont, er wolle die parlamentarische Entscheidung als Regierungsvertreter nicht kommentieren, aber „ein einstimmiges Ergebnis in zwei getrennten Wahlgängen ist jedenfalls deutlich. Es liegt im Interesse der Selbstverwaltung, daraus überzeugende Schlüsse zu ziehen.“

Einflussnahme ist nach dem Sozialgesetzbuch möglich

Die mögliche Einflussnahme des Bundestagsausschusses ist im Sozialgesetzbuch V festgehalten. Dort heißt es:  „Für die Berufung des unparteiischen Vorsitzenden und der weiteren unparteiischen Mitglieder sowie jeweils zweier Stellvertreter einigen sich die Organisationen […] jeweils auf einen Vorschlag und legen diese Vorschläge dem Bundesministerium für Gesundheit spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Amtszeit vor. Als unparteiische Mitglieder und deren Stellvertreter können nur Personen benannt werden, die im vorangegangenen Jahr nicht bei den Organisationen […], bei deren Mitgliedern, bei Verbänden von deren Mitgliedern oder in einem Krankenhaus beschäftigt oder selbst als Vertragsarzt, Vertragszahnarzt oder Vertragspsychotherapeut tätig waren.

Das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt die Vorschläge an den Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages. Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages kann einem Vorschlag nach nichtöffentlicher Anhörung der jeweils vorgeschlagenen Person innerhalb von sechs Wochen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder durch Beschluss widersprechen, sofern er die Unabhängigkeit oder die Unparteilichkeit der vorgeschlagenen Person als nicht gewährleistet ansieht.

Die Organisationen […] legen innerhalb von sechs Wochen, nachdem das Bundesministerium für Gesundheit den Gemeinsamen Bundesausschuss über einen erfolgten Widerspruch unterrichtet hat, einen neuen Vorschlag vor. Widerspricht der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages […] auch dem neuen Vorschlag innerhalb von sechs Wochen oder haben die Organisationen […] keinen neuen Vorschlag vorgelegt, erfolgt die Berufung durch das Bundesministerium für Gesundheit.“

Jonitz kritisiert Gutachten zu Behandlungsfehlern

Berlin – Dr. Günther Jonitz, Berliner Ärztekammerpräsident und Vorsitzender des Ausschusses „Qualitätssicherung“ bei der Bundesärztekammer (BÄK), hat die Art und Weise geärgert, wie der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) das Thema Behandlungs­fehler in der Öffentlichkeit darstellt. Anlass war die Pressekonferenz des MDS am 30. Mai. Im Gespräch mit dem „Deutschen Ärzteblatt“ (DÄ) begründete Jonitz seine Kritik.

Hintergrund: Nach den Angaben des MDS zur jüngsten Behandlungsfehlerstatistik ist 2016 die Zahl der Behandlungsfehler­vorwürfe im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, während die Zahl der festgestellten Behandlungsfehler gesunken ist. 15.094 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) demnach 2016 erstellt. In knapp jedem vierten Fall (3.564) bestätigten die Fachärzte des MDK den Verdacht der Patienten. Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des MDS, kommentierte dies so: „Diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Leider bedeutet das jedoch nicht, dass sich das Risiko, einen Behandlungsfehler zu erleiden, generell verringert hätte. Denn Daten zu Behandlungsfehlern liegen in Deutschland nur punktuell vor.“

Ärzte müssen sich dem Thema angstfrei nähern können

Jonitz betonte gegenüber dem DÄ: „In den letzten Jahren ist es in Deutsch­land gelungen, den Umgang mit Behandlungsfehlern positiv und lösungsorientiert zu beset­zen. Das hat dazu geführt, dass sich Ärzte und Patienten diesem Thema angstfrei nähern. Auch dadurch ist dieses gute Ergebnis überhaupt erst zustande gekommen. Beim MDS scheint das noch nicht angekommen zu sein. Er besetzt das Thema Behand­lungsfehler negativ. Das ist absolut kontra­produktiv.“

Jonitz kritisierte zudem, dass der MDS eine Meldepflicht gefordert habe: „Eine Meldepflicht wird aber kein Licht bringen, um die Dunkelziffer zu erhellen. Es geht um einen offenen Umgang mit Fehlerursachen und deren aktive Bekämpfung. Es geht um die Stärkung der Sicherheitskultur. Die entwickelt sich aber nicht über autoritäres Verhalten, sondern über Führung und Kooperation. Es ist der ganz falsche Weg, den der MDS vorschlägt.“

Erst mit den Ärzten sprechen, dann mit der Presse

Jonitz schlug vor, der MDS solle seine Daten und Erkenntnisse offenlegen und mit den Fachverbänden bespre­chen: „Wir Ärzte interessieren uns sehr für diese Daten, weil wir gerne aus ihnen lernen würden. Statt mit den Orthopäden oder Internisten zuerst mit der Presse zu sprechen, ist kein guter Stil.“ Der MDK Berlin-Brandenburg führe ärztliche Fortbildungen zum Thema Behandlungsfehler durch, auch vor Ort: „So stelle ich mir eine Zusammenarbeit zum Wohle der Patienten vor.“

Der MDS hat in seiner Jahresstatistik die Vorwürfe, verteilt auf die Fachgebiete, analysiert. Demnach bezogen sich 33 Prozent aller Behandlungsfehlervorwürfe auf Orthopädie und Unfallchirurgie, 12 Prozent auf die Innere Medizin und Allgemeinmedizin, weitere 9 Prozent auf die Allgemeinchirurgie, ebenfalls 9 Prozent auf die Zahnmedizin, 7 Prozent auf die Frauenheilkunde und 4 Prozent auf die Pflege. „Eine hohe Zahl an Vorwürfen lässt jedoch nicht auf eine hohe Zahl an tatsächlichen Behandlungsfehlern schließen. Häufungen spiegeln vielmehr wider, dass Patienten in manchen Bereichen eher selbst erkennen können, wenn eine Behandlung fehlerhaft verlaufen sein könnte und in anderen nicht“, erklärte Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK Bayern.