Alle Beiträge von Sabine Rieser

VSOU-Diskussion: Patienten steuern ohne heutige Budgets

Baden-Baden – Würde man die Versorgung von Patienten im bundesdeutschen Gesundheitssystem konsequent steuern und damit dafür sorgen, dass sie angemessen versorgt werden, so wie derzeit in Selektivverträgen, dann würde zugleich eines der Hauptargumente für die Budgetierung des ärztlichen Honorars wegfallen. Diese Auffassung hat Dr. Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg, bei der VSOU-Jahrestagung in Baden-Baden vertreten. Der Facharzt für Orthopädie, Unfallchirurgie und Rehabilitationswesen war einer der Teilnehmer der BVOU-Podiumsdiskussion über Perspektiven für Klinik und Praxis in O und U.

„Wir wollen Patienten auf die richtige Versorgungsebene bekommen, um dann die Entbudgetierung zu bekommen“, sagte Metke. „Aber auch dann dürfen die Kosten nicht ins Unermessliche steigen.“ Die Selektivverträge in Baden-Württemberg belegten, dass dieser Ansatz funktioniere: „Der Scheindurchschnitt in den Selektivverträgen beträgt 80 Euro, in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 52 Euro“, rechnete der KV-Vorstand vor.

Fachärzte werden weiterhin gebraucht – zusätzlich in der Koordination

Die Sorgen der Fachärzte angesichts eines hausärztlich gesteuerten Systems sind für Metke nicht nachvollziehbar: „Die fachärztlichen Fallzahlen in Baden-Württemberg sind gut, die Bezahlung ist besser.“ Die Honorartöpfe blieben schließlich dieselben, betonte er. Unter der Budgetierung würden derzeit aber rund 16 Prozent der fachärztlichen Leistungen gar nicht bezahlt, in O und U seien es etwa zehn Prozent. Bei den Hausärztinnen und Hausärzten sei der Budgetierungsgrad gleich null.

Metke ist zudem davon überzeugt, dass Patientenkoordinierung nicht allein eine hausärztliche Aufgabe ist. „Auch in O und U wird es einen Anstieg durch die zunehmende Zahl von älteren Patienten geben. Je älter die Patienten sind, desto höher ist aber der Koordinierungsbedarf – sicher auch in der Orthopädie.“

Eine Patientenkoordination hält Metke auch für notwendig, weil es im derzeitigen System eine Überinanspruchnahme von Ärzten gebe. Das Ländle mit seinen zehn Millionen Einwohnern und neun Millionen GKV-Versicherten produziere jährlich 60 Millionen Behandlungsscheine. Zwölf Prozent aller Patienten konsultierten in einem Quartal zwei, manchmal auch drei Orthopäden. Diese Zahlen allein beantworten aus seiner Sicht schon die Frage, ob man zukünftig eine vernünftige Steuerung benötige oder nicht. Dass dafür Haus- und Fachärzte gebraucht werden, lässt sich Metke zufolge auch daraus ableiten, dass die Hausärzte häufig an ihren Grenzen seien und nicht beliebig mehr Aufgaben übernehmen könnten.

Genug Nachwuchs – aber Bedarf an mehr Struktur in der Weiterbildung

Auf strukturelle Herausforderungen im Bereich der Weiterbildung ging Prof. Dr. Reinhard Hoffmann ein, Ärztlicher Direktor der BG Unfallklinik Frankfurt/Main, Generalsekretär der DGOU und BVOU-Vorstandsmitglied. Derzeit zeichne sich für den Nachwuchs in O und U kein Mangel ab, doch der Bedarf an Fachärzten werde in diesem Gebiet von 2040 an aufgrund des demografischen Wandels steigen. „Die strukturierte Weiterbildung kommt zu kurz“, stellte Hoffmann fest. „Vieles machen Kliniken nicht mehr, Patientenverläufe sind dort nicht mehr abbildbar. Wir müssen deshalb gemeinsam mit unseren niedergelassenen Kollegen eine Verbund-Weiterbildung anbieten“. Dafür gebe es allerdings kein Geld. Zwar ist formal in den DRG ein gewisser Anteil für Weiterbildung eingerechnet, doch dieser entspricht nicht der Realität. „Bei der Weiterbildung dauert eine OP etwa 20 Prozent länger – das bilden die DRG nicht ab“, so Hoffmann.

Auch seien Weiterbilder heute nicht automatisch gute Lehrer, voller Empathie und rundum perfekt qualifiziert. Er selbst habe vor kurzem einen Mastertrainer-Kurs für Weiterbilder absolviert und trotz aller Erfahrung noch einiges mitgenommen, berichtete der DGOU-Generalsekretär: „Solch einen Kurs kann ich nur empfehlen.“  Was die Überarbeitung der Muster-Weiterbildungsordnung anbelange, so seien derzeit noch viele Fragen offen. O und U habe aber seine Hausaufgaben gemacht. Man fordere neben anderem ein zentrales Weiterbildungsregister, um in Zukunft zu wissen, wer wo und von wem weitergebildet werde.

Gassen: O und U ist ein Fach vieler Chancen

In der anschließenden Podiumsdiskussion unterstützte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, die Argumentation Metkes: Leistungen im fachärztlichen Bereich, die durch eine koordiniere Versorgung ausgelöst wurden, dürften nicht mehr budgetiert werden. Gassen, der auch BVOU-Vorstandsmitglied ist, wies darauf hin, dass die Zukunft von O und U aber mehr umfasse als nur Honorarfragen. Es sei ein Fach mit vielen Chancen, darunter der, von starren Sektorengrenzen wegzukommen, weil es trotz eines großen Umfangs an stationären Operationen doch überwiegend ambulantisiert sei.

Auf die Koordinierungserfahrungen in den Selektivverträgen in Baden-Württemberg verwies BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher. Man müsse klare Schnittstellen definieren, sagte er, und festlegen, welche Aufgaben beispielsweise in den haus- und welche in den fachärztlichen Bereich fielen. So sei Bildgebung im Selektivvertrag Sache der Fachärzte.

Zukunftsperspektiven: Verbünde fürs Rotieren zwischen ambulant und stationär

Kongresssekretär Dr. Matthias Münzberg erweiterte die Diskussion über Zukunftsperspektiven um die Sichtweise der jungen Kolleginnen und Kollegen. O und U sei ein interessantes Fach, aber vieles lerne man in der Klinik nicht mehr. Deshalb müsse es Rotationsverbünde geben, sagte er; Fragen der Bezahlung müsse man unbedingt klären. Eine Verbund-Weiterbildung garantiere zudem Sicherheit: „Die Jugend heute will wissen: Wo steige ich ein, wo bin ich im dritten, wo im sechsten Weiterbildungsjahr?“

Auf dem Weg zur elektronischen Patientenakte

Hochschulmedizin entwickelt vernetzte Patientenakte

Berlin – Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) und der Medizinische Fakultätentag (MFT) arbeiten an einer vernetzten elektronischen Patientenakte. Sie soll „allen beteiligten Ärzten bei jedem Behandlungsschritt alle relevanten Informationen liefern und gleichzeitig das neueste Forschungswissen zur Verfügung stellen“, teilte der Dachverband Deutsche Hochschulmedizin e.V. Ende April mit. Zu diesem haben sich VUD und MFT zusammengeschlossen.

Mit Fördergeldern aus dem Bundesforschungsministerium (BMBF) im Rahmen der Medizininformatikinitiative werden derzeit durch verschiedene Arbeitsgruppen („Konsortien“) die Grundlagen für die angestrebte Patientenakte geschaffen. Anschließend soll die E-Akte zunächst in der Universitätsmedizin und schließlich flächendeckend zusammen mit nicht-universitären Kliniken und niedergelassenen Ärzten umgesetzt werden.

Digitale Infos in der Klinik – aber am Ende ein Entlassbrief

Nach den Worten von Prof. Dr. Heyo K. Kroemer, Präsident des MFT, fehlt es dem Gesundheitswesen heute an übergeordneten informationstechnischen Strukturen: „Sie werden in der Universitätsmedizin exzellent behandelt, bekommen dann aber einen Brief, den der niedergelassene Arzt einlesen muss.“ Im Bereich der universitätsmedizinischen Forschung, so Kroemer, erhebt man digitale Daten von Patienten, nutzt diesen Schatz aber nicht für die Versorgung. Es müsse etwas passieren, forderte er. Eine kompatible Akte könnte einen Dominoeffekt auslösen: „Dann steigen vielleicht auch die Niedergelassenen ein.“

Gemeinsame Nutzung für verschiedene Gesundheitsberufe

Bei komplexen Erkrankungen versorgt heute nicht nur mehr ein Arzt einen Patienten, sondern viele Ärzte und Gesundheitsberufe, gab Ralf Heyder zu bedenken, VUD-Generalsekretär. Er findet, schon deshalb müsse man künftig dafür sorgen, dass Daten so in einer Akte bereitgestellt werden, dass alle Behandler damit etwas anfangen können. Und: „Die Koppelung von Forschungs- und Patientendaten hat ein riesiges Potenzial, das derzeit nicht genutzt wird.“

Großes Potenzial sieht in der vernetzten Patientenakte auch Prof. Dr. D. Michael Albrecht, 1. Vorsitzender des VUD. Man brauche nicht über individualisierte Medizin zu reden, wenn man keine elektronische Patientenakte mit individualisierten Daten habe, sagte er. Für einen Erfolg des Projekts ist es nach seinen Worten aber unumgänglich, dass die Akte tragfähig für alle Leistungsanbieter wird und nicht zig isolierte Insellösungen entstehen.

 

VSOU: Qualität sinnvoll messen – und ausreichend bezahlen

Baden-Baden – „Im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie sind wir mittlerweile einem ganz erheblichen Vergütungsdruck ausgesetzt.“ Auf diese problematische Entwicklung hat Prof. Dr. Karl-Dieter Heller beim Pressegespräch zur 65. Jahrestagung der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen (VSOU) in Baden-Baden hingewiesen. Heller ist Mitglied im geschäftsführenden Vorstand des BVOU und der Vereinigung Leitender Orthopäden und Unfallchirurgen. „Leistungsstreichungen, DRG-Kürzungen, nun auch noch eine Diskussion über Zu- und Abschläge unter der Überschrift ,pay for performance‘ – all dies gefährdet gerade jene stationären Einrichtungen, die doch von Gesundheitspolitikern aller Parteien gewünscht werden, nämlich spezialisierte Fachkliniken“, warnte er.

P4P könnte ein Lichtblick sein – wenn hohe Qualität bezahlt würde

Prinzipiell sei eine Kontrolle der Qualität für alle Seiten sinnvoll – für Patienten, für Ärzte und für Kostenträger. Hauptkritikpunkt an Pay for Performance-Ansätzen ist für Heller eine unzureichende Risikoadjustierung: „Jede Klinik verfügt über ein unterschiedliches Risikoprofil. Gerade große spezialisierte Fachkliniken versorgen häufig komplexere Fälle als kleinere Kliniken. Diese Unterschiede werden derzeit noch nicht mit der nötigen Sorgfalt in Qualitätsmessungen abgebildet.“ Pay for Performance (P4P) könnte sich nach den Worten des BVOU-Vorstandsmitglieds theoretisch schon „zu einem Lichtblick entwickeln, falls hohe Qualität wirklich bezahlt würde“. Aber dies sei fraglich. Möglicherweise werde P4P eher mit Abschlägen für schlechte Qualität einhergehen. Geeignete Qualitätsindikatoren zu entwickeln, werde auf jeden Fall noch eine Menge Zeit kosten.

Als problematisch bewertete Heller auch die pauschalen DRG-Kürzungen. Zum 1. Januar 2017 wurden die Sachkostenanteile aller DRG um 5,75 Prozent abgewertet. Damit wurde eine Vorgabe im Krankenhausstrukturgesetz umgesetzt. Zwar wurden die Infrastruktur- und Personalkostenanteile in den DRG pauschal um 1,3 Prozent aufgewertet, damit sich am Ende keine Gesamtkürzung ergibt. Doch die Folgen für einzelne DRG können erheblich sein.

Gerade große Fachkliniken leiden unter den DRG-Kürzungen

Große Fachkliniken mit hunderten von Fällen könnten diese Abstaffelung nicht kompensieren, warnte Heller. Gerade sie machten teilweise seit Jahren Defizite mit bestimmten aufwendigen Operationen. Bisher habe man dies querfinanzieren können, doch dies sei nun nicht mehr möglich. Auch den Einsatz bestimmter hochwertiger Prothesen gebe das System langsam nicht mehr her. Ein echtes Qualitätsziel im Bereich der Endoprothetik dürften nicht gute Kurzzeitergebnisse sein, so Heller, „sondern eine langfristig qualitative und hochwertige Versorgung, konkret eine geringe Wechselquote bei großer Prothesenstandzeit“.

VSOU: Terroranschläge – was O und U leisten kann

Baden-Baden – Orthopäden und Unfallchirurgen in Deutschland sollten sich auf Herausforderungen durch die Versorgung schwerverletzter Terroropfer einstellen. Kooperationen zwischen der Bundeswehr und der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) sowie der 5-Punkte-Plan der DGU könnten helfen, mögliche Anforderungen auf diesem Gebiet zu bewältigen. Darauf hat Prof. Dr. med. Benedikt Friemert bei der 65. Jahrestagung der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen (VSOU) in Baden-Baden hingewiesen. Friemert ist Ärztlicher Direktor der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie des Bundeswehrkrankenhauses Ulm und Leiter der AG Einsatz-, Katastrophen- und Taktische Chirurgie der DGU.

Die Behandlung schwerverletzter Menschen stelle schon bei normalen Unfällen eine Herausforderung dar, sagte Friemert. Doch hierauf ist Deutschland strukturell grundsätzlich vorbereitet, wie er anhand des etliche Jahre zurückliegenden Zugunglücks bei Eschede erläuterte: Damals habe man 25 Minuten gebraucht, um die Lage zu ordnen, innerhalb von drei Stunden seien alle Verletzten in 40 Kliniken gebracht und dort versorgt worden.

„Die Patienten kommen auch unversorgt“

Terroranschläge, so erläuterte der DGU-Experte, stellen die Ärzte schon deshalb vor andere Herausforderungen, weil sie mit anderen Verletzungsmustern einhergehen, beispielsweise Schussverletzungen. Diese können heute im Grunde nur noch Bundeswehrärzte behandeln, die damit aufgrund ihrer Auslandseinsätze vertraut sind. Anschläge beschränken sich zudem oft nicht auf einen Tatort. Dann ist die Frage, welche Patienten wohin zur Behandlung gebracht werden müssen, schwieriger zu beantworten. Bei einem Unfall, so Friemert, kämen Patienten zudem über die Rettungsdienste in die Kliniken und seien bereits vorversorgt. „Das ist bei einem Terroranschlag anders“, stellte er klar. „Dann kommen Patienten auch unversorgt in Klinken und stellen damit Anforderungen, die wir so nicht kennen. Wir werden dann eine Mangelversorgung haben. Eine Verlegung ist zum Beispiel nicht mehr möglich, wenn jemand zu verbluten droht, dann muss ich eventuell auch amputieren.“

Die DGU hat, aufbauend auf ihrem bestehenden „TraumaNetzwerk“, einen 5-Punkte-Plan entwickelt, um notwendiges Fachwissen und organisatorische Hilfestellungen schnell in die Fläche zu bringen. Dazu zählt nach Darstellung von Friemert auch, dass ein Kurssystem entwickelt wurde, um ärztliche Fähigkeiten für den Fall von Terroranschlägen einzuüben und in diesem Ernstfall möglichst viele Patienten retten zu können.

Man habe ein gutes System der Kommunikation etabliert, bestätigte Prof. Dr. Reinhard Hoffmann, Generalsekretär der DGU. Dass Deutschland unter Bedrohung stehen könne, habe man früh realisiert. Die formale Zusammenarbeit mit der Sanitätsmedizin und der Deutschen Gesellschaft für Wehrmedizin und Wehrpharmazie sei hilfreich.

G-BA

Anlauf zu DMP Rheumatoide Arthritis und Osteoporose

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner jüngsten Sitzung das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt, seine Leitlinienrecherchen zu rheumatoider Arthritis und Osteoporose zu aktualisieren. Die Beratungen über Chronikerprogramme (Disease-Management-Programme, kurz DMP) für beide Erkrankungen sollten möglichst im September 2017 wiederaufgenommen werden, hieß es.

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde der G-BA seinerzeit beauftragt, zunächst Anforderungen an die DMP Rückenleiden und Depressionen zu beraten. In der Folge mussten die Beratungen zum DMP Rheumatoide Arthritis und Osteoporose zurückgestellt werden.

Quelle: G-BA

Pflegebedürftige: wenig Kontakte zu manchen Fachärzten

Berlin – Die Versorgung von Pflegebedürftigen spielt in den Praxen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Durchschnitt nur eine geringe Rolle. Nach Angaben im jüngsten Pflege-Report lag der Anteil der Fälle im Jahr 2015 insgesamt bei unter zehn Prozent. Der Anteil der Fälle von Pflegebedürftigen, die von niedergelassenen Orthopädinnen und Orthopäden versorgt wurden, betrug danach rund fünf Prozent. Bei den Neurologen waren es fast 22 Prozent, bei den Psychiatern circa 14 Prozent.

Bei Hausärztinnen und Hausärzten lag der Anteil der erfassten Abrechnungsfälle, die auf Pflegebedürftige entfallen, dem Pflege-Report zufolge nur bei knapp acht Prozent. Dieses Ergebnis wird aber nach eigenen Angaben im Report verzerrt dadurch, dass weder Hausarztverträge nach § 73 b Sozialgesetzbuch V noch Integrationsverträge einbezogen wurden.

Umgekehrt ergeben die Datenanalysen, dass 2015 nahezu alle Pflegebedürftigen mindestens einen Arztkontakt pro Quartal hatten (96 Prozent), davon fast 89 Prozent einen hausärztlichen Kontakt. Facharztgruppen, die unter diesem Blickwinkel häufig konsultiert wurden, waren Urologen, Gynäkologen sowie Neurologen.

Der Pflege-Report wird vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) herausgegeben. In den letzten beiden Jahren standen die Pflegenden im Vordergrund, in diesem Jahr die Pflegebedürftigen und ihre Versorgung. Kritische Hinweise enthält der Report 2017 unter anderem zum Einsatz von Psychopharmaka bei Pflegebedürftigen.

Masterplan: zusätzlicher ambulanter PJ-Pflichtabschnitt

Berlin – Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und Bundesforschungsministerin Prof. Johanna Wanka (CDU) haben am 31. März den „Masterplan Medizinstudium 2020“ beschlossen, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheits- und Kultusministerkonferenz der Länder und Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen des Bundestags. Wie er finanziert werden soll, blieb offen. Mit dem Thema der Kosten wird sich neben anderen Aspekten eine Expertenkommission unter Leitung der ehemaligen Generalbundesanwältin Prof. Monika Harms befassen. Wer noch Mitglied der Kommission sein wird, wird derzeit noch verhandelt.

Mehr Lehrpraxen als bisher einbeziehen

Der Masterplan sieht unter anderem vor, die Struktur des Praktischen Jahrs (PJ) auf Quartale umzustellen. Die Ausbildungsabschnitte in der Inneren Medizin und der Chirurgie bleiben als Pflichtquartale erhalten. Von den beiden Wahlquartalen muss eines im ambulanten vertragsärztlichen Bereich absolviert werden. Außerdem sollen Lehrpraxen zukünftig verstärkt in die Ausbildung einbezogen werden.

Viele Forderungen der Ärzteschaft wie veränderte Auswahlverfahren, Stärkung der kommunikativen Kompetenz sowie mehr Praxisorientierung des Studiums seien aufgegriffen worden, so die Bundesärztekammer in einer ersten Reaktion. Enttäuschend sei die ausgebliebene Einigung zu Finanzierungsfragen. Die dringend erforderliche Erhöhung der Studienplatzkapazitäten hätten die Verhandlungspartner auf unbestimmte Zeit vertagt. Bei der bundesweiten Etablierung von Lehrstühlen für Allgemeinmedizin gebe es lediglich eine Soll-Bestimmung.

Kritik an Maßnahmen für die Allgemeinmedizin

„Ohne einen solide finanzierten Masterplan wird es nur schwer möglich sein, auch zukünftig eine flächendeckende, hausärztliche Versorgung sicherzustellen“, gab der Deutsche Hausärzteverband zu bedenken. Und der Hartmannbund urteilte: Mit der optionalen Landarztquote, einem zusätzlichen ambulanten Pflichtabschnitt im Praktischen Jahr und einer zu einseitigen Fokussierung auf das Fach Allgemeinmedizin setze man in wichtigen Fragen eher auf Zwang und Lenkung statt auf Motivation und Freiheit.

Das Bundesforschungsministerium (BMBF) wird ein Forschungsprojekt im Zusammenhang mit dem Masterplan mit drei Millionen Euro unterstützen, wie Wanka erklärte: Von 2017 bis 2019 soll erforscht werden, wie man Sozialkompetenz und praktische Berufserfahrung von Medizinstudiumsanwärtern am besten misst und einbezieht. Mit 20 Millionen Euro wird zudem der Aufbau eines Netzwerks von Forschungspraxen in der Allgemeinmedizin vom BMBF gefördert.

Der Masterplan 2020 sieht im Einzelnen unter anderem folgende Veränderungen vor:

  •  Medizinstudierende sollen stärker nicht nur Wissen, sondern fächerübergreifend auch Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen erwerben. Dazu wird der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin weiterentwickelt. Die Grundlagen für eine gute ärztliche Gesprächsführung sollen gestärkt werden. Gleichzeitig soll die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten gefördert werden.
  • Der Masterplan enthält keinen Beschluss, die Studienplatzkapazitäten für Humanmedizin zu erhöhen. Entsprechende Vorhaben einzelner Länder werden lediglich begrüßt.
  • Lehrpraxen sollen zukünftig verstärkt in die Ausbildung einbezogen werden. Die Medizinischen Fakultäten sollen neue Praxen rekrutieren und Lehrärztinnen und -ärzte qualifizieren.
  • Die Allgemeinmedizin und die hausärztliche Versorgung werden gestärkt. Alle Studierenden müssen am Ende ihres Studiums im Staatsexamen in Allgemeinmedizin geprüft werden. Die Struktur des Praktischen Jahrs wird auf Quartale umgestellt. Die Ausbildungsabschnitte in der Inneren Medizin und der Chirurgie bleiben als Pflichtquartale erhalten. Von den beiden Wahlquartalen muss eines im ambulanten vertragsärztlichen Bereich absolviert werden.
  • Die Medizinischen Fakultäten werden aufgefordert, das Fach Allgemeinmedizin stärker in den Fokus zu rücken. Es wird erwartet, aber nicht vorgeschrieben, dass alle Fakultäten Lehrstühle für Allgemeinmedizin einrichten.
  • Prüfungen im Medizinstudium werden wieder einheitlich gestaltet. Die Unterschiede zwischen Regel- und Modellstudiengängen sollen so aufgehoben werden.
  • Bei der Zulassung zum Medizinstudium müssen Hochschulen neben der Abiturnote mindestens zwei weitere Auswahlkriterien anwenden. Diese sollen die sozialen und kommunikativen Fähigkeiten sowie die Leistungsbereitschaft der Bewerberinnen und Bewerber einbeziehen, vorherige Tätigkeiten in medizinischen Berufen oder andere Erfahrungen im medizinnahen Bereich.
  • Studienbegleitende Angebote zum aktiven Kennenlernen des Berufsalltags niedergelassener Ärztinnen und Ärzte werden begrüßt. Eine Informationsplattform des Bundesgesundheitsministeriums soll bestehende Ausbildungsmodelle und Fördermaßnahmen vor allem für Allgemeinmediziner bekannter machen.
  • Eine Landarztquote wird optional vorgesehen. Der Stiftung für Hochschulzulassung wird unverzüglich die Möglichkeit eröffnet, bis zu zehn Prozent der Medizinstudienplätze vorab an Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben, die sich verpflichten, später für bis zu zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen tätig zu sein. Diese Verpflichtung wird mit wirksamen Sanktionen abgesichert.

Mutterschutz-Reform wird 2018 umgesetzt

Berlin – Die Reform des Mutterschutzes hat alle parlamentarischen Hürden genommen. Ab dem kommenden Jahr sind einige Vorgaben gelockert. Das berichtet der Nachrichtendienst des Parlaments „heute im Bundestag“ (hib).

DGOU-Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“

Dafür hatten sich unter anderem Dr. Maya Niethard und Dr. Stefanie Donner eingesetzt, die die Initiative „Operieren in der Schwangerschaft (OPidS)“ in der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) auf den Weg gebracht hatten. Die DGOU setzt sich damit seit 2015 dafür ein, dass werdende Mütter selbst entscheiden können, ob sie das Skalpell weiter in der Hand behalten wollen oder nicht.

In ihrem Positionspapier zu diesem Thema heißt es: „Durch ein Beschäftigungsverbot, welches jegliche Tätigkeit im OP-Saal generell ausschließt, kommt es vor allem während der Weiterbildung zu einer Benachteiligung, da schwangere betroffene Ärztinnen/Chirurginnen ihre für den Facharztkatalog geforderten Eingriffe nicht leisten dürfen. Als Konsequenz geben viele Ärztinnen ihre Schwangerschaft erst sehr spät bekannt, um möglichst lange die für den Weiterbildungskatalog erforderlichen Eingriffe durchführen zu können. Mit den weit verbreiteten „Absprachen unter vier Augen“ bewegt man sich rechtlich in einer Grauzone. Sinnvoll ist es daher, der schwangeren Chirurgin ein Mitspracherecht einzuräumen und frühzeitig gemeinsam den Arbeitsplatz – dies schließt den OP-Saal als Tätigkeitsfeld ein – nach dem neuesten Stand der medizinischen Möglichkeiten sicher zu gestalten.“

Keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen werdenden Mütter

Mit der Novelle wird nun die Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz in das Mutterschutzgesetz integriert. Zukünftig sollen Arbeitsverbote nicht mehr gegen den Willen der Schwangeren möglich sein. Stattdessen sollen ihre Arbeitsplätze umgestaltet werden, um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. Auch Sonntagsarbeit soll auf freiwilliger Basis ermöglicht werden.

Prinzipiell soll ein Nachtarbeitsverbot für schwangere oder stillende Frauen von 20 Uhr bis 6 Uhr gelten. Eine Beschäftigung bis 22 Uhr soll aber durch ein behördliches Genehmigungsverfahren ermöglicht werden, wenn die Frau dem ausdrücklich zustimmt, nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung spricht und eine unverantwortbare Gefährdung für die Schwangere oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.
Gemäß der Gesetzesnovelle können Schülerinnen und Studentinnen zukünftig während des Mutterschutzes für verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika Ausnahmen beantragen, ohne deswegen Nachteile zu erleiden. Das Gesetz sieht zudem eine Verlängerung der Schutzfristen von acht auf zwölf Wochen für Frauen nach der Geburt eines behinderten Kindes vor. Neu aufgenommen in das Mutterschutzgesetz wird ein viermonatiger Kündigungsschutz für Frauen bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche.

Quelle: hib

Antikorruption: Kooperationen Klinik-Niedergelassene im Fokus

Berlin – Ein knappes Jahr nach Inkrafttreten des Antikorruptionsgesetzes zeichnet sich nach Ansicht von Prof. Dr. jur. Martin Stellpflug und Dr. jur. Maximilian Warntjen ab, „dass nicht etwa – wie vielfach erwartet – die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Industrie, sondern die Kooperation zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten in den besonderen Fokus der Strafverfolger gerät“. Diese Auffassung haben die beiden Rechtsanwälte kürzlich in einem Beitrag in der „Ärzte Zeitung“ vertreten.

Sie weisen darauf hin, dass die Angemessenheit der Vergütung innerhalb einer Kooperation zwar ein wichtiger Anhaltspunkt ist, um Korruptionsvorwürfe zu vermeiden. Bei einer wirtschaftlich angemessenen und nachvollziehbar festgelegten Vergütung für den Kooperationsarzt könne nicht von einer verdeckten Zuweiserprämie ausgegangen werden. Stellpflug und Warntjen betonen jedoch ebenso, dass es nicht allein auf die angemessene Vergütung ankomme, sondern „diese auf nachvollziehbare Art und Weise festgelegt sein muss“.

Auch werde zunehmend von den Strafverfolgungsbehörden geprüft, welcher Nutzen sich für eine Klinik ergebe, wenn diese niedergelassene Ärzte in Teilzeitanstellung oder im Rahmen eines freiberuflichen Kooperationsverhältnisses beschäftige. „Wenn nämlich in der Klinik ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung stehe, so dränge sich der Verdacht auf, dass in Wahrheit gar kein Interesse an der ärztlichen Leistung des Niedergelassenen besteht, sondern die Zusammenarbeit in erster Linie der Bindung eines wichtigen Zuweisers diene“, so ihr Hinweis.

Quelle:  Ärzte Zeitung

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Dossier Antikorruption.

BMG: Praxisaufkauf ist die Ausnahme

Berlin – Bundesweit wurden nur 70 Nachbesetzungsanträge für Praxissitze abgelehnt, seit das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz im Sommer 2015 in Kraft trat. Seitdem wurden dagegen fast 9.000 Nachbesetzungsanträge bewilligt. Diese Zahlen hat Ulrich Orlowski, Leiter der Abteilung Gesundheitsversorgung im Bundesgesundheitsministerium (BMG), unlängst bei einer Veranstaltung in Berlin genannt. Dies berichtete die „Ärzte Zeitung“.

5.500 Bewilligungen betrafen demnach Niederlassungen in Gebieten mit einem formalen Versorgungsgrad zwischen 110 und 140 Prozent. 3.300 Nachbesetzungen wurden den Angaben zufolge in Planungsbereichen genehmigt, in denen der formale Versorgungsgrad mehr als 140 Prozent betraf.

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde festgelegt, dass die Zulassungsausschüsse ein Nachbesetzungsverfahren ablehnen sollen, wenn dies aus Versorgungsgründen nicht notwendig erscheint. Allerdings wurden auch Ausnahmen von dieser Regel ins Gesetz geschrieben.

Quelle: Ärzte Zeitung