Alle Beiträge von Sabine Rieser

Kooperationen stoßen in der Praxis auf Probleme

Berlin – Wenn man die Gesundheitsversorgung in Deutschland so kooperativ organisieren will, wie es im neuen Gutachten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) skizziert ist, stößt man angesichts des Antikorruptionsgesetzes schnell an Grenzen. Hier ist viel mehr Klarheit notwendig. Denn wenn man sehr schnell den Staatsanwalt im Haus hat, verlieren alle Beteiligten das Interesse an Kooperationen.

Diese Auffassung hat Boris Velter bei einer Zi-Tagung zur Vorstellung des Gutachtens vertreten. Velter ist Staatsekretär in der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen.

Das Zi-Gutachten trägt den Titel „Wege zu einer effektiven und effizienten Zusammenarbeit in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland“. Als Lösungsvorschläge nennen die Gutachter unter anderem einen Ausbau und neue Kombinationen von Angeboten wie Praxiskliniken, Belegabteilungen, Medizinischen Versorgungszentren, Portalpraxen. Sie schlagen zudem vor, einen staatlichen Strukturfonds zur Förderung einer kooperativen ambulanten und stationären Versorgung aufzulegen, der mit zehn Milliarden Euro für zehn Jahre gefüllt werden soll. Auch für eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung setzen sie sich ein.

Ulrich Orlowski, Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium, kritisierte, das Gutachten liefere zwar eine Gesamtschau der Probleme. Es konzentriere sich aber bei den Lösungsvorschlägen zu stark auf die ambulante Perspektive. Der Einschätzung, dass das Ministerium in den letzten Jahren eine stark krankenhausfreundliche Politik gemacht habe, widersprach Orlowski: „Es gibt nichts, was durch das Zi-Gutachten korrigiert werden muss. Wenn man strukturelle Probleme lösen will, muss man beide Versorgungsbereiche in den Blick nehmen.“

Cannabis als Schmerzmedizin ist kein Wundermittel

Berlin – Der Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V., Prof. Martin Schmelz, hat in der Umsetzung des Gesetzes „Cannabis als Medizin“ Augenmaß gefordert. Cannabis solle man nicht als „Wundermedizin“ betrachten. Es könne aber auch nicht sein, dass Patienten, die bisher schon eine Ausnahmegenehmigung zum Konsum vom zuständigen Bundesamt hatten, schlechter gestellt würden.

Das Gesetz, das im März 2017 in Kraft getreten ist, regelt den Einsatz von Cannabisarzneimitteln als Therapiealternative bei einzelnen Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen. Bedingung dafür ist, dass diese Mittel nach Einschätzung des behandelnden Arztes den Krankheitsverlauf spürbar positiv beeinflussen oder dessen Symptome lindern. Dies kann zum Beispiel in der Schmerztherapie oder bei bestimmten chronischen Erkrankungen wie etwa Multipler Sklerose der Fall sein.

Schmelz äußerte sich aus Anlass des bundesweiten Aktionstags gegen den Schmerz am 6. Juni. An diesem Tag fanden nach Angaben der Schmerzgesellschaft Aktionen an rund 200 Standorten statt. Erste Ergebnisse einer Umfrage unter Pflegefachkräften zu Versorgungsbrüchen in der Betreuung von Schmerzpatienten wurden veröffentlicht. In Apotheken waren „Schmerzthemen“ wie Tipps gegen Schmerzmittelmissbrauch Thema.

Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter und Vorstandsmitglied im Deutschen Apothekerverband, sagte, die Apotheker seien beim Thema Schmerzmittel ganz klar in der Beratungspflicht. So passiere es oft, dass beispielsweise vom Arzt hochdosiert Ibuprofen verordnet werde, der Patient dies nicht erkenne und es sich selbst noch dazu kaufen wolle. Für Patienten, die regelmäßig Medikamente brauchen, wäre es nach Groenevelds Meinung sinnvoll, sich in einer Apotheke einzuschreiben, um regelmäßig Medikamente und Begleitmedikation prüfen zu lassen.

Die Neuregelung zu Cannabis begrüßte der Apothekerverband-Vorstand. Allerdings gebe es ein kleines Problem mit der Verordnungsgenauigkeit, die sich nur schwer herstellen lasse. Auch sei Cannabis nicht das erste Mittel der Wahl gegen Schmerz. Es sei eine Alternative, wenn alle anderen Methoden nicht gewirkt hätten. Eine Datenlage zu Cannabis in der Medizin, auch was Wechsel- und Nebenwirkungen mit anderer Medikamenten anbelange, sei noch nicht da.

Training im Sportstudio

Bundesbürger treiben nicht genug Sport

Berlin – Das Bewegungsverhalten der Bundesbürger lässt nach Ansicht der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) zu wünschen übrig. Nur jeder Vierte treibt nach eigener Einschätzung täglich mindestens eine halbe Stunde Sport. Das ergab eine repräsentative Telefonbefragung, die die ABDA zum Thema Prävention von infas vornehmen ließ. Anlass ist der „Tag der Apotheke“ am 7. Juni. Eine ähnliche Befragung hatte die ABDA bereits 2008 in Auftrag gegeben. Viele Angaben haben sich seitdem kaum verändert.

Auch Männer und Frauen unterscheiden sich in ihren Antworten zu Sportaktivitäten kaum. Von den 16- bis 29-Jährigen gaben fast 40 Prozent an, sich (fast) täglich sportlich zu betätigen, von den Senioren im Alter von 65 Jahren aufwärts 24 Prozent. Ein Drittel dieser Altersgruppe macht nie Sport. Bei den 16- bis 29-Jährigen sind es nur acht Prozent. „Die Brandenburger bewegen sich weniger, die Norddeutschen sind am sportlichsten“, erläuterte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt ein weiteres Ergebnis.

Deutlich weniger Menschen als noch 2008 geben mittlerweile an, in einem Sportverein zu sein. Dieser Wert sank von 23 auf 14 Prozent. Dass sie Sport im Fitnessstudio zu machen, teilten 17 Prozent mit. 2008 waren es noch zehn Prozent. Insgesamt sind die Befragten mit ihrer Gesundheit zufrieden: Mehr als zwei Drittel schätzten ihren Gesundheitszustand als sehr gut, gut oder sogar ausgezeichnet ein.

Quelle: Umfrage im Auftrag der ABDA

Mit AOK Sports eine Versorgungslücke schließen

Freudenstadt – Auf ein ergänzendes Angebot zum „AOK-FacharztProgramm“ in Baden-Württemberg hat vor kurzem MEDI Baden-Württemberg hingewiesen. Wenn bei einem Patienten ein grundsätzlicher Rehabilitationsbedarf gegeben ist und Physiotherapie nicht ausreicht, eine ambulante Reha aber nicht möglich ist angesichts der Diagnosen, können Orthopädinnen und Orthopäden demnach einen Antrag auf „AOK Sports“ stellen.

Dr. Uwe de Jager, stellvertretender BVOU-Landesvorsitzender Baden und MEDI-Mitglied, erläutert, typische Patienten für AOK Sports in seiner Praxis seien „Patienten mit Sportverletzungen, die normalerweise keine Anschlussheilbehandlung bekommen würden, zum Beispiel Kletterer mit Schulterverletzungen oder Tennisspieler mit Sprunggelenksverletzungen“. Betroffene würden intensiver versorgt als bei einer Physiotherapie, könnten schneller genesen und deshalb auch rascher wieder arbeiten oder sich sportlich betätigen. Grundlage für die Verordnung von AOK Sports sind bestimmte in Frage kommende ICD-Ziffern.

Quelle: Magazin Neue Versorgung – Gesund in Baden-Württemberg

SpiFa fordert zügigeren Innovationszugang

Berlin – Wenn Innovationen aller Art schneller im bundesdeutschen Versorgungsalltag genutzt würden, ließen sich Herausforderungen für das Gesundheitswesen leichter lösen, die sich aus Morbiditätsentwicklung und Demografie ergeben. Davon sind die Mitgliedsverbände des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) überzeugt. Sie haben ein sogenanntes Fast-Lane-Modell entwickelt, mit dem sie eine entsprechende Debatte anstoßen wollen.

Ausgangspunkt der Überlegungen des SpiFa ist die These, dass vor allem „die schwerfällige Struktur des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eine zügige Nutzung neuer Entwicklungen im Versorgungsalltag blockiert“. Auch der neue Innovationsfonds bringe nicht die notwendige Verbesserung. Zudem hätten „selektivvertragliche Versorgungsformen als wertvolle Ergänzung zu den im Kollektivvertrag abgebildeten Leistungen und Eingang für Innovationen in die Regelversorgung nach wie vor nicht den entsprechenden Stellenwert“.

Mit seinem Fast-Lane-Modell schlägt der SpiFa vor, in einem zweiten Strang neben dem für den G-BA vorgesehenen die Etablierung von Innovationen im Gesundheitswesen vorzusehen. Dazu soll ein am Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages zu installierender weiterer Innovationsausschuss ein Antragsverfahren etablieren. Dieses könnten dann Unternehmen oder andere Träger von Innovationen nutzen. Weiter heißt es hierzu: „Vorfahrt hat hierbei weiterhin der G-BA. Wenn dieser jedoch innerhalb von 12 Monaten zu keiner Entscheidung beziehungsweise Einführung der Innovation gelangt, öffnet sich die ,Fast-Lane‘ für den Antragsteller.“

Dann könne man die Innovation fünf Jahre lang in der Versorgung erproben, und zwar über einen Selektivvertrag. Finanziert werden solle das zusätzliche Angebot auf Basis einer Programmpauschale im Risikostrukturausgleich des Gesundheitsfonds finanziert. Eine Versorgungsevaluation soll verpflichtend vorgesehen werden.

Quelle: SpiFa

 

 

 

 

 

 

 

Deutscher Ärztetag entscheidet zu Weiterbildung

Berlin/Freiburg – Der 120. Deutsche Ärztetag in Freiburg hat an seinem letzten Sitzungstag ausführlich eine kompetenzorientierte Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) beraten. An die MWBO lehnen sich die rechtlich verbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern an. Unter anderem sprach sich der Ärztetag dafür aus, die Facharzt-Kompetenz „Allgemeinchirurgie“ sowie „Hygiene und Umweltmedizin“ zu erhalten. Die Delegierten forderten zudem, die im Landesrecht festgeschriebenen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche der Landesärztekammern zu wahren. Jeglichen politischen Bestrebungen, die ärztliche Weiterbildung unter dem Aspekt der Sicherstellung der Versorgung limitieren zu wollen, müsse entgegengetreten werden.

Chirurgen hatten sich gegen Allgemeinchirurg ausgesprochen

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), die medizinisch-wissenschaftlichen chirurgischen Fachgesellschaften und der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) hatten im Vorfeld des Ärztetags das Vorhaben der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer (BÄK) kritisiert, an einer generalistischen Weiterbildung zum Allgemeinchirurgen festzuhalten. Dies könne nur als Rückschritt gewertet werden, hieß es ihrer Pressemitteilung zufolge in einem Schreiben an BÄK und Landesärztekammern. Auch eine Verkürzung der Weiterbildungszeit um ein Jahr lehnten sie ab.

Kenntnisse und Fertigkeiten im Vordergrund, nicht starre Zeiten

Konkret wurde dem Ärztetag der rund 1.000 Seiten starke sogenannte Abschnitt B der Weiterbildungsordnung vorgelegt. Darin enthalten sind die Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen. In einem Grundsatzbeschluss zur Gesamtnovelle hat der Ärztetag die vorgestellten Rahmenbedingungen der Weiterbildungsinhalte fixiert. Mit der Novelle soll die ärztliche Weiterbildung einer neuen Struktur folgen. Die Kernfrage soll nicht mehr lauten, „wie oft“ und „in welcher Zeit“ werden Inhalte erbracht, sondern „wie“, in welcher Form, werden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erlernt. Die Inhalte der MWBO werden in Weiterbildungsblöcke und Weiterbildungsmodi gegliedert, um den Ablauf der Weiterbildung besser zu strukturieren. Ziel ist es, die novellierte (Muster-)Weiterbildungsordnung als Gesamtpaket auf dem nächsten Deutschen Ärztetag im Mai 2018 zu verabschieden.

Antrag gegen Blankoverordnung von Heilmitteln angenommen

Auch gegen einen Direktzugang zu Heilmitteln sowie gegen Blankoverordnungen an Physiotherapeuten, wie sie in Modellversuchen in allen Bundesländern erprobt werden sollen, hat sich der Ärztetag positioniert. „Die Spezifikation und Frequenz von Heilmitteln zu indizieren, ist ein Kerngebiet ärztlicher Behandlung und beruht auf ärztlichem Wissen zu Diagnose und Verlauf. Eine Übertragung der Entscheidung über Methode und Häufigkeit/Frequenz von Heilmittelanwendungen ist kontraproduktiv und potentiell gefährlich“, lautete die Antragsbegründung. Darauf hatte Dr. Klaus Thierse hingewiesen, Landesvorsitzender Berlin des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und Delegierter für die Ärztekammer Berlin beim DÄT.

Der BVOU hatte sich bereits zu Jahresbeginn gegen die Einführung der sogenannten Blankoverordnung von Heilmitteln ausgesprochen. Sie soll künftig in allen Bundesländern im Rahmen von Modellvorhaben zwischen Krankenkassen und Heilmittelerbringerverbänden erprobt werden. Das sieht das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) vor, das der Deutsche Bundestag am 16. Februar verabschiedete. Danach sollen Heilmittel zwar weiter von Ärztinnen und Ärzten verordnet werden. Doch die Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten, Logopäden oder Podologen sollen im Rahmen der Modellvorhaben Auswahl, Dauer und Abfolge der Therapie eigenverantwortlich bestimmen können.

„Eine Diagnose zu stellen und daran anschließend mit dem Patienten gemeinsam die Therapie zu planen, notwendige Heil- und Hilfsmittel wie zum Beispiel Physiotherapie zu verordnen und den Verlauf der Genesung zu kontrollieren und zu bewerten – all das zählt zu den ärztlichen Aufgaben“, betonte BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher. „Teile davon lassen sich nicht ohne Risiken auf andere Berufsgruppen wie zum Beispiel Physiotherapeuten übertragen.“

Quellen: PM BÄK, BDC

Kritik an Weiterbildungsplänen Allgemeinchirurgie

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), die medizinisch-wissenschaftlichen chirurgischen Fachgesellschaften und der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) kritisieren das Vorhaben der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer (BÄK), an einer generalistischen Weiterbildung zum Allgemeinchirurgen festzuhalten. Dies könne nur als Rückschritt gewertet werden, heißt es einer Pressemitteilung zufolge in einem Schreiben an BÄK und Landesärztekammern. Auch eine Verkürzung der Weiterbildungszeit um ein Jahr lehnen die Chirurgen ab.

Wer den Darm exzellent operiert, kann nicht auch Gelenke exzellent operieren

Wie das Deutsche Krankenhausverzeichnis belege, hielten heute 81 Prozent aller deutschen Kliniken eine Abteilung für Allgemein- und Viszeralchirurgie sowie eine weitere für Orthopädie und Unfallchirurgie vor. „Damit bilden Krankenhäuser heute in ihrer Organisation den hohen Spezialisierungsgrad in den chirurgischen Fächern ab und entwickeln sich vermehrt in Richtung der auch von der Politik geforderten Zentren“, so Prof. Hans-Joachim Meyer, Generalsekretär der DGCH und Präsident des BDC. Nur in diesen spezialisierten Einheiten sei der einzelne Operateur imstande, die notwendige Expertise für die Behandlung seiner Patienten zu entwickeln: „Ein Chirurg, der einen Darmkrebs exzellent operiert, kann nicht genauso erfahren in der Chirurgie des Gelenkersatzes sein.“

Keine Verschlechterung der operativen Versorgung riskieren

Die Ständige Kommission „Ärztliche Weiterbildung“ hält nach Darstellung von DGCH und BDC an einer Weiterbildung zum Allgemeinchirurgen fest. Dies gehe aus vorbereiteten Beschlussvorlagen für den Deutschen Ärztetag hervor. Die gemeinsame Weiterbildungskommission von DGCH, sämtlichen chirurgischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden hatte hingegen bereits im Oktober 2015 einstimmig entschieden, dass der Facharzt für Allgemeinchirurgie nicht weitergeführt werden sollte. Prof. Tim Pohlemann, Präsident der DGCH, betonte, aus gutem Grund habe sich aufgrund der Komplexität operativer Eingriffe eine grundsätzliche Zweiteilung ergeben – zum einen die Konzentration auf die Weichteilchirurgie, die Allgemein- und Viszeralchirurgie, zum anderen auf Skelett und Knochen, die Unfallchirurgie und Orthopädie. „Diese Entwicklung sollten wir auch in der künftigen Weiterbildung abbilden, um keine Verschlechterung in der operativen Versorgung zu riskieren“, warnte Pohlemann.

Quelle: Pressemitteilung Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V.

Schriftzug Notaufnahme Klinik

Marburger Bund: eigener Sektor Notfallversorgung

Berlin – Die Strukturen der medizinischen Notfallversorgung in Deutschland müssen stärker miteinander vernetzt und dem Patientenverhalten angepasst werden. Das fordert der Marburger Bund (MB). Zentrale Anlaufstellen und ein koordiniertes Vorgehen der Beteiligten könnten die Notaufnahmen entlasten. Hierzu bedürfe es einheitlicher Standards für die Ersteinschätzung der Behandlungsdringlichkeit in allen Anlaufstellen der Notfallversorgung, ob Klinikambulanzen oder Notfallpraxen.

Außerdem sollte es eine einheitliche Telefonnummer für sämtliche Patienten geben, die sich als Notfall in Behandlung begeben wollen. Es sei sinnvoll, die Nummern 112 und 116 117 zu verknüpfen, schlug Dr. Susanne Johna vor, Bundesvorstandsmitglied des MB. Eine neue einheitliche Nummer müsse rund um die Uhr erreichbar sein.

25 Millionen Notfälle sind zu versorgen

Etwa 72 Prozent der Kliniken nehmen derzeit an der Notfallversorgung teil. Die Notaufnahmen werden jährlich von bis zu 25 Millionen Menschen aufgesucht. Rund elf Millionen Fälle werden davon ambulant behandelt. Schuldzuweisungen an angeblich zu großzügige Klinikambulanzen beziehungsweise an einen ungenügenden ärztlichen Bereitschaftsdienst sowie die Suche nach sachgerechten Steuerungsmechanismen und Finanzierungen sind seit Monaten Gegenstand von Debatten.

„Notdienstpraxis und Notaufnahme dürfen nicht einfach nur nebeneinander am gleichen Ort existieren, sondern müssen personell und digital miteinander verknüpft werden, um eine patientengerechte Versorgung zu erreichen“, so ein weiterer Vorschlag des MB. Auch müsse man festlegen, dass an Krankenhäusern ab einem bestimmten Umfang, zum Beispiel bei 20.000 Notfällen pro Jahr, eine Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung angesiedelt werde.

Jede Seite hat Sorgen, noch größere ökonomische Nachteile hinnehmen zu müssen

Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des MB, vertrat die Auffassung, dass vor allem die Sorge um ökonomische Nachteile im jeweils eigenen Sektor gemeinsame Lösungen verhindere. Die Krankenhäuser hätten kürzlich vorgerechnet, dass sie durch die Notfallversorgung ein Defizit von rund einer Milliarde Euro jährlich machten. Im ambulanten Bereich weise man darauf hin, je stärker die medizinischen Möglichkeiten rund um die Uhr verfügbar seien, desto aufwendiger werde es. Und die Lust, angesichts begrenzter ambulanter Budgets weitere Fälle in der eigenen Zuständigkeit zu behandeln, sei möglicherweise auch etwas begrenzt.

Als Lösung ist für Henke ein eigener Sektor der integrierten Notfallversorgung mit eigener Vergütung denkbar. Aber für diesen benötige man zusätzliche Mittel, weil sonst die Abwehrmechanismen zu stark seien. Unterhalb von 500 Millionen Euro brauche man aber die Diskussion über solch ein neues Feld gar nicht erst zu beginnen.

MB und DKG kritisieren Abklärungspauschale

Berlin – Bei der Vorstellung des Eckpunktepapiers Notfallversorgung hat Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bunds (MB), am 9. Mai die neue Abklärungspauschale kritisiert. Krankenhäuser dürfen sie abrechnen, wenn die Ärzte in einer Notfallambulanz zu der Einschätzung gelangt sind, dass ein Patient gar nicht dringlich behandelt werden muss, sondern am nächsten Tag auch eine Arztpraxis aufsuchen kann.

Eine 2-Minuten-Medizin erfordert Widerstand

Seit 1. April gebe es dafür 4,74 Euro, nachts das Doppelte, sagte Henke. Dafür würden zwei Arztminuten mit dem Wert von 86 Cent einkalkuliert. Er rief die Mitglieder des MB auf, sich „zivilcouragiert zu verweigern, wirklich in zwei Minuten fertig sein zu müssen“. Diese 4,74 Euro seien keine gangbare Vergütung. Entweder der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung änderten dies schleunigst, oder man erwarte vom Gesetzgeber, dass er tätig werde. Henke betonte, dies sei nicht in erster Linie ein Ruf nach mehr Geld. Aber seiner Meinung nach kann man den Zustand eines Patienten unmöglich in zwei Minuten einschätzen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte bereits vor Beginn der MB-Pressekonferenz ein Statement ihres Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Gassen verbreitet. Darin ging es indirekt um die erwartete Forderung nach einer höheren Abklärungspauschale. „Das Thema Notfallversorgung ist ein zu wichtiges Thema, als dass es auf die Forderung nach mehr Geld für eine bestimmte Interessensgruppe reduziert werden sollte“, so Gassen. „Ich rufe die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und den Marburger Bund dazu auf, mit uns in den Dialog zu treten.“

DKG fordert Nachbesserung über den Bewertungsausschuss

DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum erklärte in einer ersten Reaktion: „Wir nehmen gerne den Ruf nach einer besseren Abstimmung und Zusammenarbeit auf.“ Eine Abklärungspauschale von 4,74 Euro sei aber unzureichend: „Es kommt der Verdacht auf, dass den Kliniken Behandlungskosten aufgebürdet werden, um die KV-Budgets zu schonen. Die 4,74 Euro verstärken diesen Fehlanreiz. Als Zeichen einer wirklich konstruktiv gemeinten Dialogbereitschaft fordern wir die KBV auf, den Bewertungsausschuss einzuberufen und den Beschluss über die 4,74 Euro umgehend zu korrigieren.“

Preis für Osteoporose-Management

Berlin – Die Klinik für Allgemeine, Unfall- und Wiederherstellungschirurgie der Ludwig-Maximilian-Universität (LMU) München ist vom Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) mit dem Preis für Patientensicherheit ausgezeichnet worden. Sie erhielt den dritten Preis in Höhe von 3.500 Euro für ein koordiniertes Osteoporose-Management. Das APS würdigte, dass die Patientensicherheit gefördert werde, „indem mittels Sicherstellung einer individuellen Behandlung der Osteoporose über den stationären Aufenthalt hinaus durch eine geschulte Pflegekraft neuen Frakturen vorgebeugt“ wird.

Der 1. Preis über 10.000 Euro ging an ein Projekt zur Förderung der Patientensicherheit durch Qualitätssicherung in der Rezeptschreibung des Universitätsklinikums Heidelberg. Der 2. Preis in Höhe von 6.000 Euro ging an das Kinderpalliativzentrum an der Vestischen Kinder- und Jugendklinik Datteln für ein palliativpflegerisches Hygienekonzept. Insgesamt hatten sich 39 Einrichtungen beworben.

Die 12. Jahrestagung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit am 4. und 5. Mai in Berlin stand unter dem Motto „Darüber müssen wir reden – Patientensicherheit und Kommunikation“. Die APS-Vorsitzende Hedwig Francois-Kettner betonte: „Alle Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen – und insbesondere diejenigen auf der Führungsebene – tragen die Verantwortung für eine gute Sicherheitskultur in der Patientenversorgung. Dazu gehört auch eine Atmosphäre, in der angstfrei gesprochen werden kann.“