Röntgen UpDate Berlin am 30.10.2010
Sechs Jahre hatte es gedauert, bis in der Bundesrepublik die Richtlinie 96/29 des Rates der Europäischen Gemeinschaft in der Röntgenverordnung umgesetzt wurde. Seit dem 18. Juni 2002 werden durch die novellierte Röntgenverordnung (RöV) neue Anforderungen an Strahlen anwendende Ärzte gestellt von denen wir Ihnen hier einige ausgewählte Änderungen vorstellen möchten.
Die Fachkunde im Strahlenschutz kann erlöschen
..., wenn nicht im Abstand von längstens fünf Jahren ein von der Behörde anerkannter Kurs nachgewiesen werden kann. Für die Ärzte, die ihre Fachkunde vor 1973 erworben haben, muss bereits bis zum 30.6.2004 dieser Nachweis erbracht werden. Für Ärzte, die die Fachkunde von 1973 bis 1987 erworben haben, gilt die Frist 30.6.2005 und für alle anderen der 30.6.2007.
Hinweis: Auch Arzthelferinnen, MTRA's und Medizinisches Assistenzpersonal müssen die Fachkunde auffrischen.
Die novellierte Röntgenverordnung (gültig seit 1. Juli 2002) sieht eine Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz vor und ist im § 18a der RöV verankert worden.
Diese Aktualisierung der Fachkunde ist alle 5 Jahre erforderlich und kann durch die erfolgreiche Teilnahme eines achtstündigen Aktualisierungskurses erreicht werden.
Inhalt:
- geänderte rechtliche Grundlagen
- neue Dosisbegriffe und -größen, diagnostische Referenzwerte
- Strahlenschutz für Patient und Personal
- Quelle von Falschbeurteilungen
Wiss. Leitung: Dr. Abt
Referent Radiologie: Dr. Banzer
Physiker: n.n.
8 Punkte in Kategorie A
Termin am 30.10.2010 zum DKOU von 10:00 bis 18:30 Uhr
in der Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Masurenallee 6A,
14057 Berlin
Anmeldung finden Sie im Flyer.
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